Daten
Kommune
Jülich
Größe
87 kB
Datum
31.05.2012
Erstellt
20.02.13, 18:46
Aktualisiert
20.02.13, 18:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 20. Februar 2013
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates
am 31.05.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
14.
Bebauungsplan Nr. A 9 "Gut Wilhelmshöhe"
Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 des
Baugesetzbuches (BauGB)
(Vorlagen-Nr.155/2012)
Die Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgen parallel mit dem
Tagesordnungspunkt 21 Bebauungsplan Nr. A 9 "Gut Wilhelmshöhe" hier:
Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 01.01.2007.
Hr. Garding gibt an, dass er aus Befangenheitsgründen nicht an der Abstimmung
teilnehmen wird.
Hr. Schulz weist darauf hin, dass die im Haupt- und Finanzausschuss geforderte
Erklärung des Investors hinsichtlich des Grenzabstands zum Freiwalder Weg vorliegt. In
diesem Schreiben verpflichtet sich der Investor mindestens einen Grenzabstand von 8 m
einzuhalten.
Auf Nachfrage von StVe Borowski erklärt Herr Schulz, dass die Erklärung nur dann in
den Bebauungsplan aufgenommen werden kann, wenn man diesen ändert.
StV Frey bezieht sich auf die vorliegende Erklärung und führt aus, dass der Investor
aufgrund dieser Erklärung doch mit den Grenzabständen einverstanden sei. Insofern kann
der Investor auf dieser Basis sein Vorhaben verwirklichen und der Bebauungsplan wird
im Nachgang im Einvernehmen aller Beteiligten geändert. Hr. Schulz erklärt, dass dieses
Vorgehen grundsätzlich möglich sei. Allerdings ist es fraglich, ob diese Vorgehensweise
vor Gericht standhält.
StV Capellmann unterstreicht, dass die CDU für eine klare Grenzziehung mit einer Flucht
plädiert, die sich daran orientiert, was sich das Studentenwerk einzuhalten verpflichtet hat
und dem Studentenwerk vorgegeben wurde.
StV Frey wiederholt nochmals seinen v.g. Vorschlag, worauf Bürgermeister Stommel die
Beschlussempfehlung mit diesem Vorschlag zur Abstimmung stellt.
Daraufhin erklärt StV Capellmann, dass die CDU gegen diesen Beschluss stimmen wird,
weil hier eben nicht der gleiche Abstand einzuhalten sei wie beim Projekt des
Studentenwerkes.
Beschluss:
Mehrheitlich dagegen
Unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und
untereinander werden die Ausführungen im Schreiben vom 06.07.2010 zurückgewiesen.
Durch die Errichtung von dreigeschossigen Wohngebäuden nordwestlich der
vorhandenen Wohnbebauung wird die Ruhe und Wohnqualität nicht beeinträchtigt, zumal
die Parkplätze zum „von-Schöfer-Ring“ ausgerichtet sind. Bei der Dreigeschossigkeit
handelt es sich um eine städtebaulich sinnvolle und vertretbare Konzeption, die an
zahlreichen Stellen im Stadtgebiet von Jülich vorzufinden ist. Es handelt sich nicht um
Hochhäuser, sondern um der Umgebung (Studentenwohnungen und Fachhochschule auf
der einen und Einfamilienhausbebauung auf der anderen Seite) angepasste Bauweise. Der
Bebauungsplan setzt die max. Gebäudehöhe mit 117 m über NN fest. Das entspricht etwa
der Höhe der ehem. Hofanlage. Der Bereich der benachbarten Studentenwohnungen hat
eine max. Höhenfestsetzung von 118 m über NN.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 31.05.2012
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