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Beschlusstext (Vorstellung der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Jülich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
29 kB
Datum
16.10.2013
Erstellt
12.12.13, 17:04
Aktualisiert
12.12.13, 17:04
Beschlusstext (Vorstellung der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Jülich) Beschlusstext (Vorstellung der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Jülich)

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Stadt Jülich Jülich, 12. Dezember 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Integrationsrates am 16.10.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 5. Vorstellung der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Jülich (Vorlagen-Nr.392/2013) Frau Mandy Geithner stellt sich vor. Sie ist 32 Jahre alt, hat an der Universität Rostock Soziologie studiert und ist seit Februar 2013 die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Jülich. Im Studium hat sie geforscht zur Gleichstellung von Frauen im Beruf. Gesetzliche Grundlagen für ihre Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte sind das Grundgesetz, das Landesgleichstellungsgesetz NRW und die Gemeindeordnung. Intern ist die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Jülich der Verwaltungsspitze als Stabstelle zugeordnet. Somit hat sie eine Sonderstellung innerhalb der Verwaltung verbunden mit einer Kontrollfunktion und arbeitet ressortübergreifend. Der Fokus der Arbeit liegt auf der Geschlechtergleichstellung in der Stadtverwaltung. Ihre externen Aufgaben sieht die Gleichstellungsbeauftragte in der Geschlechtergleichstellung, der Kooperation und Vernetzung mit verschiedenen Institutionen und Verbänden, in der Beratungsfunktion für Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf geschlechterrelevante Fragen. Die Bedarfsermittlung in der ersten Jahreshälfte hat ergeben, dass die Gleichstellungsbeauftragte vor allem in zwei Bereichen in nächster Zukunft Handlungsbedarf sieht:  Beruflicher Wiedereinstieg und berufliche Qualifikation von Frauen sowie Existenzgründungen von Frauen  (Re-)Aktivierung des Internationalen Frauenforums Es folgen Fragen einzelner Integrationsratsmitglieder: Frau Li-Meißen fragt hinsichtlich der Beratung von Frauen für den Wiedereinstieg in den Beruf, ob die Gleichstellungsbeauftragte ausschließlich Frauen oder auch Arbeitgeber berät. Im Rahmen ihrer Tätigkeit fungiert Frau Geithner als Kontaktstelle für eine Erstberatung und vermittelt dann gezielt an geeignete Beratungsstellen weiter. Das Themenfeld ist sehr breit und es erfordert eine Spezialisierung für eine umfangreichere Beratung. Frau Li-Meißen möchte noch Näheres erfahren zu den internen Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten. Es handelt sich um ein sehr komplexes Aufgabengebiet. Alle Maßnahmen wie z.B. Personaleinstellungen werden durchleuchtet im Hinblick auf den Geschlechteraspekt. Die Gleichstellungsbeauftragte muss beteiligt werden und ihre Stellungnahme gemäß dem Landesgleichstellungsgesetzes abgeben. Herr Müller möchte wissen, wo und wie man Frau Geithner erreichen kann. Zur Zeit befindet sich das Büro von Frau Geithner noch im Kellergeschoss des Nebengebäudes. Aufgrund ihrer repräsentativen Funktion ist es ihr Wunsch, auf Dauer mit ihrem Büro mehr in die Mitte des Hauptgebäudes umziehen zu können. Die Öffentlichkeitsarbeit zu den Aufgaben und Tätigkeiten der Gleichstellungsbeauftragten soll nun forciert werden. Sprechzeiten bietet Frau Geithner nach vorheriger Vereinbarung für Bürgerinnen und Bürger an. Beschluss: Ohne Abstimmung Entfällt. Beschluss der Sitzung des Integrationsrates vom 16.10.2013 Seite 2