Daten
Kommune
Jülich
Größe
29 kB
Datum
16.10.2013
Erstellt
12.12.13, 17:04
Aktualisiert
12.12.13, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 12. Dezember 2013
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Integrationsrates
am 16.10.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
5.
Vorstellung der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Jülich
(Vorlagen-Nr.392/2013)
Frau Mandy Geithner stellt sich vor. Sie ist 32 Jahre alt, hat an der Universität Rostock
Soziologie studiert und ist seit Februar 2013 die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt
Jülich.
Im Studium hat sie geforscht zur Gleichstellung von Frauen im Beruf. Gesetzliche
Grundlagen für ihre Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte sind das Grundgesetz, das
Landesgleichstellungsgesetz NRW und die Gemeindeordnung.
Intern ist die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Jülich der Verwaltungsspitze als
Stabstelle zugeordnet. Somit hat sie eine Sonderstellung innerhalb der Verwaltung
verbunden mit einer Kontrollfunktion und arbeitet ressortübergreifend. Der Fokus der
Arbeit liegt auf der Geschlechtergleichstellung in der Stadtverwaltung.
Ihre externen Aufgaben sieht die Gleichstellungsbeauftragte in der
Geschlechtergleichstellung, der Kooperation und Vernetzung mit verschiedenen
Institutionen und Verbänden, in der Beratungsfunktion für Bürgerinnen und Bürger im
Hinblick auf geschlechterrelevante Fragen. Die Bedarfsermittlung in der ersten
Jahreshälfte hat ergeben, dass die Gleichstellungsbeauftragte vor allem in zwei Bereichen
in nächster Zukunft Handlungsbedarf sieht:
Beruflicher Wiedereinstieg und berufliche Qualifikation von Frauen sowie
Existenzgründungen von Frauen
(Re-)Aktivierung des Internationalen Frauenforums
Es folgen Fragen einzelner Integrationsratsmitglieder:
Frau Li-Meißen fragt hinsichtlich der Beratung von Frauen für den Wiedereinstieg in den
Beruf, ob die Gleichstellungsbeauftragte ausschließlich Frauen oder auch Arbeitgeber
berät.
Im Rahmen ihrer Tätigkeit fungiert Frau Geithner als Kontaktstelle für eine Erstberatung
und vermittelt dann gezielt an geeignete Beratungsstellen weiter. Das Themenfeld ist sehr
breit und es erfordert eine Spezialisierung für eine umfangreichere Beratung.
Frau Li-Meißen möchte noch Näheres erfahren zu den internen Aufgaben der
Gleichstellungsbeauftragten. Es handelt sich um ein sehr komplexes Aufgabengebiet.
Alle Maßnahmen wie z.B. Personaleinstellungen werden durchleuchtet im Hinblick auf
den Geschlechteraspekt. Die Gleichstellungsbeauftragte muss beteiligt werden und ihre
Stellungnahme gemäß dem Landesgleichstellungsgesetzes abgeben.
Herr Müller möchte wissen, wo und wie man Frau Geithner erreichen kann. Zur Zeit
befindet sich das Büro von Frau Geithner noch im Kellergeschoss des Nebengebäudes.
Aufgrund ihrer repräsentativen Funktion ist es ihr Wunsch, auf Dauer mit ihrem Büro
mehr in die Mitte des Hauptgebäudes umziehen zu können. Die Öffentlichkeitsarbeit zu
den Aufgaben und Tätigkeiten der Gleichstellungsbeauftragten soll nun forciert werden.
Sprechzeiten bietet Frau Geithner nach vorheriger Vereinbarung für Bürgerinnen und
Bürger an.
Beschluss:
Ohne Abstimmung
Entfällt.
Beschluss der Sitzung des Integrationsrates vom 16.10.2013
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