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Beschlusstext (RWE Power AG; 3. Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Tagebaus Hambach im Zeitraum 2020 bis 2030; Sonderbetriebsplan betreffend die artenschutzrechtlichen Belange bei der Fortführung des Tagebaus bis 2020 (Restfläche des 2. Rahmenbetriebsplans))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
13 kB
Datum
14.03.2012
Erstellt
23.05.12, 18:24
Aktualisiert
23.05.12, 18:24
Beschlusstext (RWE Power AG; 3. Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Tagebaus Hambach im Zeitraum 2020 bis 2030; Sonderbetriebsplan betreffend die artenschutzrechtlichen Belange bei der Fortführung des Tagebaus bis 2020 (Restfläche des 2. Rahmenbetriebsplans)) Beschlusstext (RWE Power AG; 3. Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Tagebaus Hambach im Zeitraum 2020 bis 2030; Sonderbetriebsplan betreffend die artenschutzrechtlichen Belange bei der Fortführung des Tagebaus bis 2020 (Restfläche des 2. Rahmenbetriebsplans))

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 23. Mai 2012 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 14.03.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 11. RWE Power AG; 3. Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Tagebaus Hambach im Zeitraum 2020 bis 2030; Sonderbetriebsplan betreffend die artenschutzrechtlichen Belange bei der Fortführung des Tagebaus bis 2020 (Restfläche des 2. Rahmenbetriebsplans) (Vorlage-Nr. 99/2012) Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 1. Die Inanspruchnahme von Ackerflächen für den Artenschutz muss deutlich reduziert werden. Dies ist möglich, indem Maßnahmen für Artenschutz und Ausgleichsmaßnahmen intelligent verknüpft werden. So müssen z.B. die neuen Aufforstungen im Bereich des Forschungszentrums Jülich, die als Ausgleich für Baumaßnahmen innerhalb des Forschungszentrums erfolgt sind, für die Aufforstung für den Artenschutz angerechnet werden. Diese Flächen sind aber noch nicht einmal in den Karten als Aufforstungen gekennzeichnet. 2. Die Maßnahmen J16, J17 und J18 überplanen die im FNP von 1976 festgelegten Gewerbegebiete im Süden der Stadt. Sollte die Stadt diese Gebiete nicht mehr weiter beplanen können, so fordern wir einen Ausgleich und eine Unterstützung bei der zeitnahen Ausweisung eines Gewerbegebietes im Bereich der alten Sendeanlage. 3. Der zwischen den Maßnahmen J2.1 und J2.2 liegende Weg sollte entweder eingezogen oder in der Pflege von RWE Power übernommen werden. 4. Weiterhin fordern wir, dass mit den Artenschutzmaßnahmen ein Ökokonto eingerichtet wird. Dieses muss in Zukunft zwingend für alle Ausgleichsmaßnahmen herangezogen werden. Dies würde zusätzlich zu einer intelligenten, innovativen und nachhaltigen Umsetzung von Artenschutz und Ausgleichsregelung beitragen und den Flächenverbrauch reduzieren. 5. Eine bürgerfreundliche Regulierung von Bergschäden ist auch im 3. Rahmenbetriebsplan sicherzustellen. Bestehende Regulierungsmaßnahmen sind auszubauen, zu optimieren und zu überwachen. Die Stadt Jülich fordert eine Umkehr der laut Berggesetz bestehenden Beweislast hin zum Bergbautreibenden. Beschluss der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 14.03.2012 Seite 2