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Beschlusstext (Bebbauungsplan Nr. 1 "Holunderweg", 1. vereinfachte Änderung Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
78 kB
Datum
14.03.2012
Erstellt
23.05.12, 18:24
Aktualisiert
23.05.12, 18:24
Beschlusstext (Bebbauungsplan Nr. 1 "Holunderweg", 1. vereinfachte Änderung
Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 23. Mai 2012 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 14.03.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 12. Bebbauungsplan Nr. 1 "Holunderweg", 1. vereinfachte Änderung Aufstellungsbeschluss (Vorlage-Nr. 95/2012) SB Talarek verweist darauf, dass hier wieder Änderungen vorgenommen werden, obwohl sich andere Bauherren bereits an die bestehenden Vorgaben gehalten haben. StV Cremerius bemängelt ebenfalls die erneute Änderung zumal hier schon die Bauverpflichtung innerhalb von 2 Jahren aufgehoben wurde. Beigeordneter Schulz erläutert, dass mit diesem Beschluß zunächst nur die Meinungen der Bürger eingeholt werden. Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Aufgrund der §§ 1, 2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 01.01.2007 wird die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Holunderweg“ aufgestellt. Der Änderungsbereich entspricht dem Bebauungsplanbereich. Die Änderung bezieht sich auf die Textfestsetzung 3.1.3 „Dachform und Dachneigung“. Der Satz „es gilt die im Plan festgesetzte Dachform und –neigung“ wird ergänzt um den Satz „dies gilt nicht für Nebenanlagen und Garagen“.