Daten
Kommune
Jülich
Größe
80 kB
Datum
14.05.2012
Erstellt
31.08.12, 18:22
Aktualisiert
31.08.12, 18:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 31. August 2012
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
am 14.05.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
14.
Bebauungsplan Nr. A 9 "Gut Wilhelmshöhe"
Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 des
Baugesetzbuches (BauGB)
(Vorlage-Nr. 155/2012)
StV Engels teilt mit, dass die Anwohner von der derzeitigen Planung nicht begeistert sind.
Die Stellplatzzahl wird als zu gering angesehen und damit die Gefahr, dass die Wege
zugeparkt werden. Die Baugrenze an Gut Wilhelmshöhe sollte nach Ansicht der Anwohner
ebenfalls verschoben werden, die 3-Geschoßigkeit wird als zu hoch angesehen.
Beigeordneter Schulz führt aus, dass sich die Frage stellt, ob sich eine geringere
Gebäudehöhe für den Investor noch lohnt. Die Frage der ausreichend zur Verfügung
stehenden Parkplätze ist über die Bauordnung geregelt. Das Parken auf dem Weg kann über
eine entsprechende Verkehrsbeschilderung geregelt werden.
Der Ausschuß kommt überein, dass die Planung nochmals vorgestellt werden soll und
verweist die Vorlage zur Beschlussfassung an den Haupt- und Finanzausschuß.
Beschlussentwurf:
Ohne Abstimmung
Unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander
werden die Ausführungen im Schreiben vom 06.07.2010 zurückgewiesen.
Durch die Errichtung von dreigeschossigen Wohngebäuden nordwestlich der vorhandenen
Wohnbeebauung wird die Ruhe und Wohnqualität nicht beeinträchtigt, zumal die Parkplätze
zum „von-Schöfer-Ring“ ausgerichtet sind. Bei der Dreigeschossigkeit handelt es sich um
eine städtebaulich sinnvolle und vertretbare Konzeption, die an zahlreichen Stellen im
Stadtgebiet von Jülich vorzufinden ist. Es handelt sich nicht um Hochhäuser, sondern um der
Umgebung (Studentenwohnungen und Fachhochschule auf der einen und
Einfamilienhausbebauung auf der anderen Seite) angepasste Bauweise. Der Bebauungsplan
setzt die max. Gebäudehöhe mit 117 m über NN fest. Das entspricht etwa der Höhe der
ehem. Hofanlage. Der Bereich der benachbarten Studentenwohnungen hat eine max.
Höhenfestsetzung von 118 m über NN.