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Beschlusstext (Anfrage Nr 06/2012 Trommelwäldchen)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
89 kB
Datum
14.05.2012
Erstellt
31.08.12, 18:22
Aktualisiert
31.08.12, 18:22
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Stadt Jülich Jülich, 31. August 2012 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 14.05.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 5.1 Anfrage Nr 06/2012 Trommelwäldchen (Vorlage-Nr. 192/2012) Beschluss der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 14.05.2012 Seite 2 Beigeordneter Schulz trägt die Anfrage und ihre Beantwortung vor. Entsprechen die im Nordviertel kursierenden Gerüchte den Tatsachen, dass Grundstücke im sogenannte Trommelwäldchen Anwohnern zur Gartenerweiterung angeboten werden? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies ohne Beteiligung der politischen Gremien? Von Seiten eines Anwohners im Bereich des Trommelwäldchens wurde Interesse an dem Ankauf einer Teilfläche von 2.000 – 3.000 aus dem ca 8.500 qm großen Areals des Trommelwäldchens bekundet. Es gehört zu den Aufgaben des Immobilienmanagements – kaufmännische Abteilung – derartige Angebote zu prüfen und dem zuständigen Ausschuß (lt. Zuständigkeitsordnung des Rates berät und entscheidet gemäß § 3 Abs. 5 der Haupt- und Finanzausschuß über Grundstücksangelegenheiten) entscheidungsreif vorzulegen. Im vorliegenden Falle liegt der von der Verwaltung favorisierte Betrag bei rund 100,00 €/qm für eine Teilfläche von ca 2.000 – 3.000 qm. Dies entspricht in etwa dem Betrag, der bei Entwicklung des damaligen Baugebietes als reiner Erlös pro Quadratmeter aus den Grundstücksgeschäften für die Stadt Jülich übrig geblieben wäre. Laut Bilanz hätte diese Teilfläche ein Wert von nur 1,50 €/qm (Bewertet als Wald/Gehölz). In ersten Gesprächen gab der Interessent an, die Fläche für die Erweiterung seines Gartens nutzen zu wollen. Von Seiten der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der zukünftigen Nutzung der angekauften Flächen keine Zusagen getroffen werden können. Dies erstreckt sich auch auf Fragen, ob überhaupt ein Baum gefällt werden darf. Aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Jülich kann ein derartiges Angebot nicht ignoriert werden. Um dem zuständigen Ausschuß ein möglichst vollständiges Bild über die Interessenlage auch der anderen Angrenzer zu geben, wurden diese ebenfalls angeschrieben, um zu ermitteln, ob dort ebenfalls Interesse am Ankauf einer Teilfläche besteht. Nach Ermittlung aller entscheidungsrelevanten Daten wird dem zuständigen Ausschuss von Seiten der Verwaltung ein Beschlussvorschlag unterbreitet. Der mögliche Verkauf erfolgt nicht ohne Beteiligung bzw. Beschluss durch das zuständige Gremium. Auf telefonische Nachfrage wurde der Sachverhalt auch bereits einem Mitglied der Fraktion der Grünen erläutert. Auch der Bitte um Vorlage eines Lageplans für die Fraktionssitzung zu dem angesprochenen Bereich wurde umgehend nachgekommen. - Entspricht es den Tatsachen, dass einigen aber nicht allen Anwohnern zu diesem Thema ein Angebot gemacht wurde? Wenn ja, nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl und auf welcher rechtlichen Grundlage geschah dies? Wer hat diese zweifelhafte Verfahrensweise veranlasst? Da das Trommelwäldchen nicht vollständig verkauft werden soll und insbesondere die fußläufigen Verbindungen erhalten bleiben sollen, wurden nur die Anwohner im Bereich der Berliner Straße angeschrieben. Sollte die angesprochene Fläche verkauft werden, kann der Weg entlang der von der Artilleriestraße aus angrenzenden Grundstücke weiter geführt und genutzt werden. Beschluss der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 14.05.2012 Seite 3 Eine rechtliche Grundlage gibt es hierfür nicht. Grundsätzlich besteht jedoch auch keine Verpflichtung das Grundstück weiteren Anwohnern anzubieten. Beschluss der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 14.05.2012 Seite 4