Daten
Kommune
Jülich
Größe
89 kB
Datum
14.05.2012
Erstellt
31.08.12, 18:22
Aktualisiert
31.08.12, 18:22
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Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 31. August 2012
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
am 14.05.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
5.1
Anfrage Nr 06/2012 Trommelwäldchen
(Vorlage-Nr. 192/2012)
Beschluss der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 14.05.2012
Seite 2
Beigeordneter Schulz trägt die Anfrage und ihre Beantwortung vor.
Entsprechen die im Nordviertel kursierenden Gerüchte den Tatsachen, dass
Grundstücke im sogenannte Trommelwäldchen Anwohnern zur Gartenerweiterung
angeboten werden?
Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies ohne Beteiligung der
politischen Gremien?
Von Seiten eines Anwohners im Bereich des Trommelwäldchens wurde Interesse an dem
Ankauf einer Teilfläche von 2.000 – 3.000 aus dem ca 8.500 qm großen Areals des
Trommelwäldchens bekundet. Es gehört zu den Aufgaben des Immobilienmanagements –
kaufmännische Abteilung – derartige Angebote zu prüfen und dem zuständigen Ausschuß (lt.
Zuständigkeitsordnung des Rates berät und entscheidet gemäß § 3 Abs. 5 der Haupt- und
Finanzausschuß über Grundstücksangelegenheiten) entscheidungsreif vorzulegen.
Im vorliegenden Falle liegt der von der Verwaltung favorisierte Betrag bei rund 100,00 €/qm
für eine Teilfläche von ca 2.000 – 3.000 qm. Dies entspricht in etwa dem Betrag, der bei
Entwicklung des damaligen Baugebietes als reiner Erlös pro Quadratmeter aus den
Grundstücksgeschäften für die Stadt Jülich übrig geblieben wäre. Laut Bilanz hätte diese
Teilfläche ein Wert von nur 1,50 €/qm (Bewertet als Wald/Gehölz). In ersten Gesprächen
gab der Interessent an, die Fläche für die Erweiterung seines Gartens nutzen zu wollen. Von
Seiten der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der zukünftigen Nutzung
der angekauften Flächen keine Zusagen getroffen werden können. Dies erstreckt sich auch
auf Fragen, ob überhaupt ein Baum gefällt werden darf.
Aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Jülich kann ein derartiges Angebot nicht
ignoriert werden.
Um dem zuständigen Ausschuß ein möglichst vollständiges Bild über die Interessenlage
auch der anderen Angrenzer zu geben, wurden diese ebenfalls angeschrieben, um zu
ermitteln, ob dort ebenfalls Interesse am Ankauf einer Teilfläche besteht.
Nach Ermittlung aller entscheidungsrelevanten Daten wird dem zuständigen Ausschuss von
Seiten der Verwaltung ein Beschlussvorschlag unterbreitet. Der mögliche Verkauf erfolgt
nicht ohne Beteiligung bzw. Beschluss durch das zuständige Gremium.
Auf telefonische Nachfrage wurde der Sachverhalt auch bereits einem Mitglied der Fraktion
der Grünen erläutert. Auch der Bitte um Vorlage eines Lageplans für die Fraktionssitzung zu
dem angesprochenen Bereich wurde umgehend nachgekommen.
- Entspricht es den Tatsachen, dass einigen aber nicht allen Anwohnern zu diesem
Thema ein Angebot gemacht wurde?
Wenn ja, nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl und auf welcher rechtlichen
Grundlage geschah dies?
Wer hat diese zweifelhafte Verfahrensweise veranlasst?
Da das Trommelwäldchen nicht vollständig verkauft werden soll und insbesondere die
fußläufigen Verbindungen erhalten bleiben sollen, wurden nur die Anwohner im Bereich der
Berliner Straße angeschrieben. Sollte die angesprochene Fläche verkauft werden, kann der
Weg entlang der von der Artilleriestraße aus angrenzenden Grundstücke weiter geführt und
genutzt werden.
Beschluss der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 14.05.2012
Seite 3
Eine rechtliche Grundlage gibt es hierfür nicht. Grundsätzlich besteht jedoch auch keine
Verpflichtung das Grundstück weiteren Anwohnern anzubieten.
Beschluss der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 14.05.2012
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