Daten
Kommune
Jülich
Größe
9,0 kB
Datum
18.11.2009
Erstellt
14.01.10, 21:41
Aktualisiert
14.01.10, 21:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 14. Januar 2010
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Kultur, Integration und Soziales
am 18.11.2009 im Kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
8.
Unterschutzstellung des Wohn- und Geschäftshauses Marktplatz 7-10
(Vorlage-Nr. 411/2009)
Beschlussentwurf:
Da das Wohn- und Geschäftshaus Marktplatz 7 – 10 in der Gemarkung Jülich, Flur 18,
Flurstücke 150/1, 150/2, 150/3 und 151/2 die Voraussetzungen eines Baudenkmals im Sinne
von § 2 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) erfüllt, ist
unter dem Vorbehalt, dass sich im Verfahren keine anderen Ansichten ergeben, für das
erwähnte Objekt die Unterschutzstellung gem. § 3 DSchG vorzunehmen.
In einer regen Diskussion werden Fragen angesprochen, wie weit der Denkmalschutz
bezüglich des Wohn- und Geschäftshauses Marktplatz 7-10 geht. Mehrheitlich wird
Verständnis für die Unterschutzstellung des äußerlichen Gebäudes (Außenfront u.a.) gezeigt.
Bedenken bleiben vor allem bei der möglichen Bevormundung des Eigentümers hinsichtlich
der dringend notwendigen Modernisierungen der Bäder oder Wohnungen insgesamt.
Von Herrn Schulz wird erläutert, dass eine Unterschutzstellung das gesamte Haus von innen
und außen betrifft. Herr Schulz erinnert nochmals an den Vortrag der Vertreter vom
Landesamt für Denkmalschutz in der Sitzung vom 05.03.2009. In Absprache mit der
Denkmalschutzbehörde wird in der Regel allen notwendigen und möglichen
Modernisierungen innerhalb von bewohnten Denkmälern zugestimmt.
Auch von Herrn Rehers wird angemerkt, dass man diese Vorschriften nicht zu dramatisch für
den Eigentümer ansehen sollte. Aus seiner Erfahrung heraus ist die Zusammenarbeit mit der
Denkmalschutzbehörde nicht so problematisch wie es zunächst erscheint. Eine Kooperation
mit der Behörde kann für den Eigentümer, in Hinblick auf Fördermöglichkeiten, durchaus
von Vorteil sein.
Zum Verfahren erklärt Herr Schulz nochmals ausdrücklich, dass laut der Geschäftsordnung
des Rates der Stadt Jülich der Ausschuss für Kultur, Integration und Soziales für die
Entscheidung über eine Unterschutzstellung im Sinne des Denkmalschutzgesetzes zuständig
ist. Herr Hoven regt an, dass gegebenenfalls die Hauptsatzung bezüglich geändert werden
sollte, so dass künftig kein Beschluss mehr vom Ausschuss erforderlich ist, sondern der
Ausschuss nur noch über eine Mitteilung entsprechend informiert wird.
Die mehrheitlichen Bedenken der Ausschussmitglieder können trotz aller Erläuterungen
nicht vollständig ausgeräumt werden. Um eine Entscheidung herbei zu führen, wird von
Herrn Schulz zugesagt, dass er nochmals die vorgebrachten Argumente und Bedenken der
obersten Denkmalschutzbehörde vortragen wird. Die Angelegenheit soll als
Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzung des Ausschusses vorgesehen werden.
Abstimmungsergebnis: (kein Text vorhanden)
Dem Beschlussentwurf wird somit nicht zugestimmt. Die Unterschutzstellung des Wohnund Geschäftshaus Marktplatz 7 – 10 soll nicht erfolgen.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Integration und Soziales vom 18.11.2009
Seite 2