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Beschlusstext (Bestellung eines stellvertretenden Wahlleiters für die Kommunalwahlen 2009 (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
6,3 kB
Datum
24.09.2009
Erstellt
12.03.10, 08:20
Aktualisiert
12.03.10, 08:20
Beschlusstext (Bestellung eines stellvertretenden Wahlleiters für die Kommunalwahlen 2009
(Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung))

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 12. März 2010 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.09.2009 im Kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 3. Bestellung eines stellvertretenden Wahlleiters für die Kommunalwahlen 2009 (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung) (Vorlage-Nr. 331/2009) Stadtverordneter Garding merkt grundsätzlich zu den getroffenen Dringlichkeitsentscheidungen an, dass einige von diesen hätten vermieden werden können wenn die Angelegenheiten den zuständigen Gremien bereits in den letzten Sitzungen zur Entscheidung vorgelegt worden wären. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Die von Bürgermeister Stommel und Stadtverordneten Capellmann gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW am 09.07.2009 getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird wie folgt genehmigt: „Stadtamtmann Frank Muckel wird für die Kommunalwahl 2009 ab sofort zum stellvertretenden Wahlleiter gemäß § 2 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) bestellt.“