Daten
Kommune
Jülich
Größe
6,7 kB
Datum
24.09.2009
Erstellt
12.03.10, 08:20
Aktualisiert
12.03.10, 08:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 12. März 2010
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 24.09.2009 im Kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
6.
Überplanmäßige Bereistellung von Haushaltsmitteln für die Energiekosten der
städtischen Sportheime (Produktsachkonto 042 424 001 001 5241010 bzw. 042 424 001
001 7241010)
(Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung)
(Vorlage-Nr. 334/2009)
Stadtverordneter Laufs beantragt, dass zukünftig bereits dann eine Entscheidung über die
überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln herbeigeführt wird wenn erkannt wird, dass der
Ansatz nicht ausreicht und nicht erst wenn der Ansatz erschöpft ist. So würde die
Bereitstellung von Mitteln im Wege der Dringlichkeitsentscheidung vermieden werden.
Bürgermeister Stommel sagt zu, den Antrag entsprechend aufzugreifen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, Enthaltungen: 0
Die von Bürgermeister Stommel und Stadtverordneten Capellmann gem. § 60 Abs. 1 Satz 2
GO NRW am 07.07.2009 getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird wie folgt genehmigt:
„Im Haushalt 2009 werden bei den Produktsachkonten
042 424 001 001 5241010 „Energiekosten Sportheime“ (Aufwandskonto) und
042 424 001 001 7241010 „Energiekosten Sportheime“ (Auszahlungskonto)
Überplanmäßige Mittel in Höhe von 30.000 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch
entsprechend geringeren Aufwand bzw. Auszahlungen bei den Produktsachkonten
054 541 003 001 5211601 „Unterhalt Straßenbeleuchtung Stadtwerke“ (Aufwandskonto) und
054 541 003 001 7211601 „Unterhalt Straßenbeleuchtung Stadtwerke“ (Auszahlungskonto).“