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Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg - Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2007 - Beratung und Beschlussfassung der sechsundzwanzigsten Änderungssatzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg
- Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2007
- Beratung und Beschlussfassung der sechsundzwanzigsten Änderungssatzung) Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg
- Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2007
- Beratung und Beschlussfassung der sechsundzwanzigsten Änderungssatzung)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-756/2006 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 32 96 21 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales Bemerkungen: 28.11.2006 Betreff: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg - Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2007 - Beratung und Beschlussfassung der sechsundzwanzigsten Änderungssatzung der Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, a) der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung der Benutzungsgebühr für Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2007 und b) der sechsundzwanzigsten Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg zuzustimmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Als Obdachlosenunterkunft wird das angemietete Objekt Kurt-Schumacher-Straße 1, Bedburg-Kaster, verwendet. Im Vorjahr wurde eine Gebühr in Höhe von 5,82 Euro je qm und Monat berechnet und beschlossen. Die Berechung der mit 5,58 Euro / m² anfallenden Benutzungsgebühr ist der Anlage 1 zu entnehmen. Mit der Festsetzung der Benutzungsgebühr in dieser Höhe je qm und Monat wird die vom Kommunalabgabengesetz NRW geforderte Kostendeckung nicht überschritten. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 20.11.2006 ----------------------------------Hamacher ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister