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Beschlusstext (Zuwendungen an Fraktionen (Fraktionsmittel) gem. § 56 Abs. 3 GO NRW; hier: Bildung von Rückstellungen und Übertragung in das nächste Haushaltsjahr Antrag der CDU - Fraktion)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
10 kB
Datum
01.06.2017
Erstellt
22.06.17, 16:48
Aktualisiert
22.06.17, 16:48
Beschlusstext (Zuwendungen an Fraktionen (Fraktionsmittel) gem. § 56 Abs. 3 GO NRW;
hier: Bildung von Rückstellungen und Übertragung in das nächste Haushaltsjahr
Antrag der CDU - Fraktion)

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STADT LINNICH Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur Sitzung des Haupt- und Beschwerdeausschusses am Donnerstag, den 01.06.2017. Sitzungsbeginn: 5. 17:00 Uhr Sitzungsende: 17:08 Uhr Zuwendungen an Fraktionen (Fraktionsmittel) gem. § 56 Abs. 3 GO NRW; hier: Bildung von Rückstellungen und Übertragung in das nächste Haushaltsjahr Antrag der CDU - Fraktion Beschluss Der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich zu beschließen, dass die Fraktionen Teile der gemäß § 56 Abs. 3 GO NRW und § 11 Abs. 3 h) der Hauptsatzung der Stadt Linnich erhaltenen Zuwendungen durch die Bildung von Rückstellungen in das nächste Haushaltsjahr übertragen können. Die Höhe der Rückstellung ist im jährlichen Verwendungsnachweis auszuweisen und darf den Betrag nicht überschreiten, den eine Fraktion als jährliche Zuwendung erhält. Beratungsverlauf: Fraktionsvorsitzender Grün erläutert den vorliegenden Antrag. Beratungsergebnis: 11 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)