Daten
Kommune
Linnich
Größe
10 kB
Datum
01.06.2017
Erstellt
22.06.17, 16:48
Aktualisiert
22.06.17, 16:48
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT LINNICH
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur Sitzung des Haupt- und Beschwerdeausschusses
am Donnerstag, den 01.06.2017.
Sitzungsbeginn:
5.
17:00 Uhr
Sitzungsende:
17:08 Uhr
Zuwendungen an Fraktionen (Fraktionsmittel) gem. § 56 Abs. 3 GO NRW;
hier: Bildung von Rückstellungen und Übertragung in das nächste Haushaltsjahr
Antrag der CDU - Fraktion
Beschluss
Der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich zu
beschließen, dass die Fraktionen Teile der gemäß § 56 Abs. 3 GO NRW und § 11 Abs. 3
h) der Hauptsatzung der Stadt Linnich erhaltenen Zuwendungen durch die Bildung von
Rückstellungen in das nächste Haushaltsjahr übertragen können. Die Höhe der
Rückstellung ist im jährlichen Verwendungsnachweis auszuweisen und darf den Betrag
nicht überschreiten, den eine Fraktion als jährliche Zuwendung erhält.
Beratungsverlauf:
Fraktionsvorsitzender Grün erläutert den vorliegenden Antrag.
Beratungsergebnis:
11 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)