Daten
Kommune
Linnich
Größe
78 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
12.06.14, 13:01
Aktualisiert
12.06.14, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT LINNICH
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
am Dienstag, den 13.05.2014.
Sitzungsbeginn:
7.
18:00 Uhr
Sitzungsende:
18:51 Uhr
Aufstellung einer Ergänzungssatzung Nr. 5 gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in der Ortschaft
Ederen;
Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen während der Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange im
vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Empfehlungsbeschluss:
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich die Feststellung, sich dem
Abwägungsvorschlag gem. Anlage I anzuschließen.
Beratungsverlauf:
Ausschussvorsitzender Oetjen ruft die einzelnen Abstimmungspunkte lt. den Anlagen I und II zur
Sitzungsvorlage auf und lässt über jeden einzelnen Abwägungsvorschlag abstimmen. Die
Einzelbeschlüsse zu den Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und seitens der Träger
Öffentlicher Belange sind in den Anlagen I und II zur Niederschrift protokolliert.
Im Zuge der Beratung der Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg (Bergbau und Energie in
NRW) gibt Stadtverordneter Dr. Selter der Befürchtung Ausdruck, dass der umstrittenen
Abbaumethode des „Fracking“ eine Tür aufgemacht werden könne. Ausschussvorsitzender Oetjen
weist darauf hin, dass es hier lediglich darum geht, Hinweise auf bergrechtliche Erlaubnisse in die
textlichen Festsetzungen zum Planwerk aufzunehmen. Stadtamtsrat Reyer erläutert, dass das
gesamte Stadtgebiet Linnich über zwei Bergwerksfeldern liegt, für die sog.
„Aufsuchungserlaubnisse auf Kohlenwasserstoffe“ vorliegen. Nach den regelmäßigen Hinweisen
der Bezirksregierung Arnsberg im Rahmen der Beteiligung an den Bauleitverfahren sei man
verwaltungsseitig mittlerweile dazu übergegangen, auch die Inhaber dieser Erlaubnisse als Träger
Öffentlicher Belange zu beteiligen. Aus der Beteiligung resultiert die Aufnahme von Hinweise auf
bergrechtliche Genehmigungen in die Planunterlagen. Stadtamtsrat Reyer ergänzt, dass damit
keine bergrechtlichen Verfahren in Verbindung stehen. Auf eine telefonische Rückfrage in der
Vergangenheit habe der Mitarbeiter bei der Bezirksregierung Arnsberg erklärt, dass zurzeit keine
tatsächlichen
Bohrgenehmigungen
auf
die
bestehenden
Rechte
erteilt
werden.
Ausschussvorsitzender Oetjen weist darauf hin, dass nach seinem Kenntnisstand die ältesten
dieser Rechte bereits im Jahr 1956 beliehen wurden.
Nach Beratung und Abstimmung über alle einzelnen Stellungnahmen lässt Ausschussvorsitzender
Oetjen – wie in der Vorlage vorgesehen – über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der
Träger Öffentlicher Belange jeweils in gesammelter Form und anschließen über den
Gesamtbeschluss abstimmen. Ausschussmitglied Dohmen spricht sich gegen die vorgeschlagene
Beschlussfassung aus. Die Fläche liege im Außenbereich und damit im Geltungsbereich des
kürzlich vom Kreis Düren beschlossenen Landschaftsplanes. Der Eigentümer sei gehalten, die
Fläche zu entsiegeln. Der planungsrechtliche Status der Fläche sei seinerzeit bei Erlass der
Abgrenzungssatzung bewusst gewollt gewesen. Die jetzige Planung könne man daher als
„Beliebigkeitsplanung“ bezeichnen. Von dem Beschluss werde daher abgeraten.
Beratungsergebnis:
Bei 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung mit Stimmenmehrheit beschlossen.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 13.05.2014
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