Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Aufstellung einer Ergänzungssatzung Nr. 5 gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in der Ortschaft Ederen; Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
78 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
12.06.14, 13:01
Aktualisiert
12.06.14, 13:01
Beschlusstext (Aufstellung einer Ergänzungssatzung Nr. 5 gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in der Ortschaft Ederen;
Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen während der Beteiligung der Öffentlichkeit  sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB  i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) Beschlusstext (Aufstellung einer Ergänzungssatzung Nr. 5 gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in der Ortschaft Ederen;
Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen während der Beteiligung der Öffentlichkeit  sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB  i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 78 kB

Inhalt der Datei

STADT LINNICH Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am Dienstag, den 13.05.2014. Sitzungsbeginn: 7. 18:00 Uhr Sitzungsende: 18:51 Uhr Aufstellung einer Ergänzungssatzung Nr. 5 gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in der Ortschaft Ederen; Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Empfehlungsbeschluss: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich die Feststellung, sich dem Abwägungsvorschlag gem. Anlage I anzuschließen. Beratungsverlauf: Ausschussvorsitzender Oetjen ruft die einzelnen Abstimmungspunkte lt. den Anlagen I und II zur Sitzungsvorlage auf und lässt über jeden einzelnen Abwägungsvorschlag abstimmen. Die Einzelbeschlüsse zu den Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und seitens der Träger Öffentlicher Belange sind in den Anlagen I und II zur Niederschrift protokolliert. Im Zuge der Beratung der Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg (Bergbau und Energie in NRW) gibt Stadtverordneter Dr. Selter der Befürchtung Ausdruck, dass der umstrittenen Abbaumethode des „Fracking“ eine Tür aufgemacht werden könne. Ausschussvorsitzender Oetjen weist darauf hin, dass es hier lediglich darum geht, Hinweise auf bergrechtliche Erlaubnisse in die textlichen Festsetzungen zum Planwerk aufzunehmen. Stadtamtsrat Reyer erläutert, dass das gesamte Stadtgebiet Linnich über zwei Bergwerksfeldern liegt, für die sog. „Aufsuchungserlaubnisse auf Kohlenwasserstoffe“ vorliegen. Nach den regelmäßigen Hinweisen der Bezirksregierung Arnsberg im Rahmen der Beteiligung an den Bauleitverfahren sei man verwaltungsseitig mittlerweile dazu übergegangen, auch die Inhaber dieser Erlaubnisse als Träger Öffentlicher Belange zu beteiligen. Aus der Beteiligung resultiert die Aufnahme von Hinweise auf bergrechtliche Genehmigungen in die Planunterlagen. Stadtamtsrat Reyer ergänzt, dass damit keine bergrechtlichen Verfahren in Verbindung stehen. Auf eine telefonische Rückfrage in der Vergangenheit habe der Mitarbeiter bei der Bezirksregierung Arnsberg erklärt, dass zurzeit keine tatsächlichen Bohrgenehmigungen auf die bestehenden Rechte erteilt werden. Ausschussvorsitzender Oetjen weist darauf hin, dass nach seinem Kenntnisstand die ältesten dieser Rechte bereits im Jahr 1956 beliehen wurden. Nach Beratung und Abstimmung über alle einzelnen Stellungnahmen lässt Ausschussvorsitzender Oetjen – wie in der Vorlage vorgesehen – über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange jeweils in gesammelter Form und anschließen über den Gesamtbeschluss abstimmen. Ausschussmitglied Dohmen spricht sich gegen die vorgeschlagene Beschlussfassung aus. Die Fläche liege im Außenbereich und damit im Geltungsbereich des kürzlich vom Kreis Düren beschlossenen Landschaftsplanes. Der Eigentümer sei gehalten, die Fläche zu entsiegeln. Der planungsrechtliche Status der Fläche sei seinerzeit bei Erlass der Abgrenzungssatzung bewusst gewollt gewesen. Die jetzige Planung könne man daher als „Beliebigkeitsplanung“ bezeichnen. Von dem Beschluss werde daher abgeraten. Beratungsergebnis: Bei 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung mit Stimmenmehrheit beschlossen. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 13.05.2014 Seite 2