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Beschlusstext (Ausweisung einer Vorrangzone für Windkraftanlagen „Potenzialfläche 6 - Gereonsweiler“; 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Linnich und Aufstellung von qualifizierten Bebauungsplanen)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
7,8 kB
Datum
15.12.2011
Erstellt
20.12.11, 19:09
Aktualisiert
11.07.12, 19:16
Beschlusstext (Ausweisung einer Vorrangzone für Windkraftanlagen „Potenzialfläche 6 - Gereonsweiler“;
30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Linnich und Aufstellung von qualifizierten Bebauungsplanen) Beschlusstext (Ausweisung einer Vorrangzone für Windkraftanlagen „Potenzialfläche 6 - Gereonsweiler“;
30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Linnich und Aufstellung von qualifizierten Bebauungsplanen)

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STADT LINNICH Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur Sitzung des Rates der Stadt Linnich am Donnerstag, den 15.12.2011. Sitzungsbeginn: 13.2. 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:55 Uhr Ausweisung einer Vorrangzone für Windkraftanlagen „Potenzialfläche 6 - Gereonsweiler“; 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Linnich und Aufstellung von qualifizierten Bebauungsplanen Beschluss: Der Stadtrat beschließt auf Emfpehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit 16 Ja-Stimmen bei 2 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen zur konkreten Ausweisung der Windkraftvorrangzone „Potenzialfläche 6 – Gereonsweiler“, 1. den Flächennutzungsplan der Stadt Linnich, Teilbereiche Linnich und Gereonsweiler gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 BauGB zu ändern (Änderung Nr. 30). 2. Für den räumlichen Bereich der Vorrangzone unterteilt in die Teilbereiche 1 bis 3 jeweils einen qualifizierten Bebauungsplan gem. § 2 Abs.1 i.V.m. § 8 Abs. 1 BauGB aufzustellen. 3. Die Planung zu Zfr. 1 und Zfr. 2 erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB. 4. Mit den Verfügungsberechtigten der Parzellen innerhalb der zu überplanenden Fläche, a) der Windpark Gereonsweiler GmbH &Co. KG in Gründung], b) der STAWAG Energie GmbH, ist ein städtebaulicher Rahmenvertrag abzuschließen, nach dem diese die gesamten Kosten des Bauleitverfahrens tragen. 5. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB ist sicherzustellen Beratungsverlauf: Beratungsergebnis: Beschluss der Sitzung des Rates der Stadt Linnich vom 15.12.2011 Seite 2