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Beschlusstext (Bebauungsplan Gereonsweiler Nr. 3 "Innenentwicklung Ederener Straße/Landstraße"; Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung und der Offenlage gem §§ 3 und 4 Abs. 1 u. 2 Baugesetzbuch(BauGB))

Daten

Kommune
Linnich
Größe
77 kB
Datum
08.12.2015
Erstellt
10.12.15, 13:01
Aktualisiert
10.12.15, 13:01
Beschlusstext (Bebauungsplan Gereonsweiler Nr. 3 "Innenentwicklung Ederener Straße/Landstraße"; Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung und der Offenlage gem §§ 3 und 4 Abs. 1 u. 2 Baugesetzbuch(BauGB)) Beschlusstext (Bebauungsplan Gereonsweiler Nr. 3 "Innenentwicklung Ederener Straße/Landstraße"; Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung und der Offenlage gem §§ 3 und 4 Abs. 1 u. 2 Baugesetzbuch(BauGB))

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STADT LINNICH Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur Sitzung des Rates der Stadt Linnich am Dienstag, den 08.12.2015. Sitzungsbeginn: 20. 18:00 Uhr Sitzungsende: 19:10 Uhr Bebauungsplan Gereonsweiler Nr. 3 "Innenentwicklung Ederener Straße/Landstraße"; Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung und der Offenlage gem §§ 3 und 4 Abs. 1 u. 2 Baugesetzbuch(BauGB) Beschluss: A. frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB I. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Der Rat der Stadt Linnich schließt sich dem Abwägungsvorschlag zu der Stellungnahme an. Beratungsergebnis: Einstimmig, 3 Enthaltungen II. Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Der Rat der Stadt Linnich schließt sich den Abwägungsvorschlägen zu 1. bis 25. an. Beratungsergebnis: Einstimmig, 3 Enthaltungen B Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB I. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Der Rat der Stadt Linnich stellt fest, dass aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen zum Bebauungsplan Gereonsweiler Nr. 3 abgegeben wurden. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen II. Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Der Rat der Stadt Linnich schließt sich den Abwägungsvorschlägen zu 1. bis 21. an. Beratungsergebnis: Einstimmig, 3 Enthaltungen Gesamtbeschluss: Der Rat der Stadt Linnich schließt sich den Empfehlungsbeschlüssen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt zu A I. und A II. sowie zu B I. und B II. vollinhaltlich an und beschließt den Bebauungsplan Gereonsweiler Nr. 3 „Innenentwicklung Ederener Straße/Landstraße“ einschließlich der Begründung als Satzung gem. § 10 BauGB. Der Rat der Stadt Linnich beauftragt weiterhin auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt die Verwaltung, den Satzungsbeschluss öfffentlich bekannt zu machen. Mit dieser Bekanntmachung erhält der Bebauungsplan seine Rechtskraft. Beratungsergebnis: Einstimmig, 3 Enthaltungen Beratungsverlauf: Beratungsergebnis: Beschluss der Sitzung des Rates der Stadt Linnich vom 08.12.2015 Seite 2