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Beschlussvorlage (Kosten der Straßenbeleuchtung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
24 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-551/2006 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 28.03.2006 Betreff: Kosten der Straßenbeleuchtung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, keine Nachtabschaltung oder Reduzierung der Leuchtdichte (Abschaltung jeder 2. Laterne) in den Hauptverkehrsstraßen. Bezüglich der Reduzierung der Brenndauer der Straßenbeleuchtung in den Nebenstraßen bleibt das Beratungsergebnis abzuwarten. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat als politische Zielvorgabe im Hauhaltsbuch 2005 die Verwaltung beauftragt zu prüfen, in wie weit eine Reduzierung der Brenndauer möglich ist und wie sich dies finanzielle auswirkt. Mit Schreiben vom 16.August 2005 wurde beim RWE schriftlich angefragt, - nach welchen Kriterien die Straßenbeleuchtung ein- bzw. ausgeschaltet wird, ob eine Änderung der Schaltzeiten (späteres Ein-/früheres Ausschalten) oder die stundenweise Abschaltung der Straßenbeleuchtung möglich ist. Mit Schreiben vom 08. September 2005 teilte die RWE Rhein-Ruhr Netzservice GmbH mit, dass der Einschaltzeitpunkt für die Straßenbeleuchtung zentral für den gesamten Stadtbereich und ihre Ortsteile über einen Helligkeitssensor bestimmt wird. Die eigentliche Schaltung erfolgt dann über Rundsteuerempfänger in den einzelnen Schaltschränken. Eine Änderung der Schaltzeiten ist zwar technisch möglich, aber mit einem hohen Aufwand im Bereich Sender, Fernsteuerung und Rundsteuerempfänger verbunden. Für die Beleuchtung wird in der DIN 5044 eine Beleuchtungsstärke von 35 Lux zum Einschalten und 25 Lux zum Ausschalten vorgeschlagen. Zurzeit liegen diese Werte bei ca. 23 Lux beim Einschalten und 13 Lux beim Ausschalten, d.h. es wird bereits später eingeschaltet und früher ausgeschaltet als es die DIN vorschlägt. Technisch ist es möglich ein zusätzliches Signal für die Ein- und Ausschaltung zu senden. Hierbei muss überprüft werden, ob die Rundsteuerempfänger für die Doppelkommandos geeignet sind. Dann ist eine neue Programmierung bzw. ein Austausch erforderlich. Zu beachten ist hierbei, dass die Einsparungen in den Energiekosten nicht linear mit der Abschaltdauer sind, da in der Nacht in der Regel zwischen etwa 23.30 Uhr und 05.30 Uhr zum Niedertarif abgerechnet wird. Mit Schreiben vom 27.09.2005 hat die RWE Rhein-Ruhr GmbH eine überschlägige und unverbindliche Ermittlung der eingesparten Energiekosten bei zwei möglichen Varianten übersandt. Variante 1: Hauptverkehrsstraßen bleiben ganznächtig im Betrieb. Der Rest wird halbnächtig abgeschaltet. Variante 2: Hauptverkehrsstraßen bleiben ganznächtig im Betrieb. Jede zweite Leuchte wird abgeschaltet. Grundlage der Berechnung sind folgende Ausgangsdaten: STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Anzahl vorhandener Leuchten: Anzahl Hauptverkehrsstraßen (15 %) Schätzwert RWE Nachtabschaltung 6 Stunden (23:30 Uhr bis 05.30 Uhr) Brenndauer nach Leuchtstundenkalender Aufwand um Leuchten umzuklemmen: Durchschnittlicher Anschlusswert einer Leuchte Angeschlossene Leistung (76,10 W x 3443) Hochtarif Niedertarif 3443 Stück 516 Stück 6 Stunden 3950 Sunden 28 € / St. 76,10 W/Leuchte 262 kW 16,81 Ct/kwh 11,24 Ct/kwh Berechnung der Stromkosten – Ist-Zustand – Hochtarif Niedertarif Anschlusswert 262,00 kW 262,00 kW Preis je kWh 16,81 ct 11,24 ct. Brenndauer 1907,00 Std. 2043,00 Std. Kosten: Zuzüglich Zählerkosten in Höhe von 72,00 € zzgl. Mwst. x 53 = Gesamtkosten: Kosten € 83.944,48 60.163,90 144.152,37 € 4.426,56 € 148.578,93 € Zum Vergleich: Prognose für das Jahr 2006 = 154.290,00 € Berechnung Variante 1 Berechnung des Anschlusswertes Anschlusswerte Hochtarif Niedertarif Anzahl Leuchten 516 2927 Watt 76,10 76,10 Gesamt kW 39,30 222,70 Kostenberechnung ganznächtig (Hauptstraßen) Hochtarif Niedertarif Anschlusswert 39,30 kW 39,30 kW Preis je kWh 16,81 ct 11,24 ct. Brenndauer 1907,00 Std. 2043,00 Std. Kosten € 9.024,58 12.598,27 Brenndauer 1792,00 Std. 152,00 Std. Kosten € 67.085,08 3.804,78 Kostenberechnung halbnächtig (Nebenstraßen) Hochtarif Niedertarif Anschlusswert 222,70 kW 222,70 kW Preis je kWh 16,81 ct 11,24 ct. Gesamtkosten ohne Zählergebühr: 92.512,72 € STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Berechnung Variante 2 Berechnung des Anschlusswertes Anschlusswerte Hochtarif Niedertarif Anzahl Leuchten 1463 1980 Watt 76,10 76,10 Gesamt kW 111,35 150,65 Kostenberechnung ganznächtig Hochtarif Niedertarif Anschlusswert 150,65 kW 150,65 kW Preis je kWh 16,81 ct 11,24 ct. Brenndauer 2043,00 Std. 1907,00 Std. Kosten € 48.293,37 34.594,24 Preis je kWh 16,81 ct 11,24 ct. Brenndauer 1792,00 Std. 152,00 Std. Kosten € 33.542,54 1.902,39 Kostenberechnung halbnächtig Hochtarif Niedertarif Anschlusswert 111,35 kW 111,35 kW Gesamtkosten ohne Zählergebühr: 118.332,55 € Wie bereits oben ausgeführt fallen bei einer Umrüstung Kosten in Höhe von 28,00 € je Leuchte an. Das RWE hat darauf hingewiesen, dass neben den Umrüstungskosten weitere Kosten entstehen können. Umrüstungskosten: Variante 1 Variante 2 = = 81.956,00 € 40.964,00 € = = ca. 41.639,00 € ca. 25.820,00 € Einsparungen Variante 1 Variante 2 Der notwendige Aufwand würde sich nach der vorliegenden Berechnung innerhalb von zwei Jahre amortisieren. Nicht unberücksichtigt bleiben darf jedoch die Tatsache, dass die Umrüstung der Straßenbeleuchtung aus einem – wenn auch subjektiven – Gefühl heraus zu erheblichen Beschwerden in der Bevölkerung führen wird. Aus der Erfahrung heraus kann berichtet werden, dass bei einem Ausfall einer einzelnen Straßenlaterne zahlreiche Anrufe eingehen, die dies melden und sich darüber z.T. heftig beschweren, dass die Reparaturzyklen zu lange sind. Außerdem wird immer wieder darauf hingewiesen, dass bei defekter Beleuchtung die Einbrauchgefahr steigt. STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage Bei einer möglichen Nachtabschaltung werden mit Sicherheit zukünftige Einbruchsdelikte, die auch bisher zeitweise eingetreten sind, auf die vorgenannte Umstellung zurückgeführt werden. Auf keinen Fall sollte nach Ansicht der Verwaltung eine Nachtabschaltung oder eine Reduzierung der Leuchtdichte (Abschaltung jeder 2. Laterne) in den Hauptverkehrsstraßen vorgenommen werden. Als Anlage sind Ausführungen zur Straßenbeleuchtung aus dem Fundus des Internets beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 16.03.2006 ----------------------------------Naujock Leiter der Bauveraltung Gesehen: ----------------------------------- ----------------------------------Ackermann Fachbereichsleiter Bürgemeister Koerdt ____________________________