Daten
Kommune
Bedburg
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24 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-551/2006
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
28.03.2006
Betreff:
Kosten der Straßenbeleuchtung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, keine Nachtabschaltung oder
Reduzierung der Leuchtdichte (Abschaltung jeder 2. Laterne) in den Hauptverkehrsstraßen.
Bezüglich der Reduzierung der Brenndauer der Straßenbeleuchtung in den Nebenstraßen bleibt
das Beratungsergebnis abzuwarten.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat als politische Zielvorgabe im Hauhaltsbuch 2005 die
Verwaltung beauftragt zu prüfen, in wie weit eine Reduzierung der Brenndauer möglich ist
und wie sich dies finanzielle auswirkt.
Mit Schreiben vom 16.August 2005 wurde beim RWE schriftlich angefragt,
-
nach welchen Kriterien die Straßenbeleuchtung ein- bzw. ausgeschaltet wird,
ob eine Änderung der Schaltzeiten (späteres Ein-/früheres Ausschalten) oder
die stundenweise Abschaltung der Straßenbeleuchtung möglich ist.
Mit Schreiben vom 08. September 2005 teilte die RWE Rhein-Ruhr Netzservice GmbH
mit, dass der Einschaltzeitpunkt für die Straßenbeleuchtung zentral für den gesamten
Stadtbereich und ihre Ortsteile über einen Helligkeitssensor bestimmt wird. Die eigentliche
Schaltung erfolgt dann über Rundsteuerempfänger in den einzelnen Schaltschränken.
Eine Änderung der Schaltzeiten ist zwar technisch möglich, aber mit einem hohen
Aufwand im Bereich Sender, Fernsteuerung und Rundsteuerempfänger verbunden. Für
die Beleuchtung wird in der DIN 5044 eine Beleuchtungsstärke von 35 Lux zum
Einschalten und 25 Lux zum Ausschalten vorgeschlagen. Zurzeit liegen diese Werte bei
ca. 23 Lux beim Einschalten und 13 Lux beim Ausschalten, d.h. es wird bereits später
eingeschaltet und früher ausgeschaltet als es die DIN vorschlägt.
Technisch ist es möglich ein zusätzliches Signal für die Ein- und Ausschaltung zu senden.
Hierbei muss überprüft werden, ob die Rundsteuerempfänger für die Doppelkommandos
geeignet sind. Dann ist eine neue Programmierung bzw. ein Austausch erforderlich. Zu
beachten ist hierbei, dass die Einsparungen in den Energiekosten nicht linear mit der
Abschaltdauer sind, da in der Nacht in der Regel zwischen etwa 23.30 Uhr und 05.30 Uhr
zum Niedertarif abgerechnet wird.
Mit Schreiben vom 27.09.2005 hat die RWE Rhein-Ruhr GmbH eine überschlägige und
unverbindliche Ermittlung der eingesparten Energiekosten bei zwei möglichen Varianten
übersandt.
Variante 1:
Hauptverkehrsstraßen bleiben ganznächtig im Betrieb.
Der Rest wird halbnächtig abgeschaltet.
Variante 2:
Hauptverkehrsstraßen bleiben ganznächtig im Betrieb.
Jede zweite Leuchte wird abgeschaltet.
Grundlage der Berechnung sind folgende Ausgangsdaten:
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Anzahl vorhandener Leuchten:
Anzahl Hauptverkehrsstraßen (15 %) Schätzwert RWE
Nachtabschaltung 6 Stunden (23:30 Uhr bis 05.30 Uhr)
Brenndauer nach Leuchtstundenkalender
Aufwand um Leuchten umzuklemmen:
Durchschnittlicher Anschlusswert einer Leuchte
Angeschlossene Leistung (76,10 W x 3443)
Hochtarif
Niedertarif
3443 Stück
516 Stück
6 Stunden
3950 Sunden
28 € / St.
76,10 W/Leuchte
262 kW
16,81 Ct/kwh
11,24 Ct/kwh
Berechnung der Stromkosten – Ist-Zustand –
Hochtarif
Niedertarif
Anschlusswert
262,00 kW
262,00 kW
Preis je kWh
16,81 ct
11,24 ct.
Brenndauer
1907,00 Std.
2043,00 Std.
Kosten:
Zuzüglich Zählerkosten in Höhe von 72,00 € zzgl. Mwst. x 53 =
Gesamtkosten:
Kosten €
83.944,48
60.163,90
144.152,37 €
4.426,56 €
148.578,93 €
Zum Vergleich: Prognose für das Jahr 2006 = 154.290,00 €
Berechnung Variante 1
Berechnung des Anschlusswertes
Anschlusswerte
Hochtarif
Niedertarif
Anzahl Leuchten
516
2927
Watt
76,10
76,10
Gesamt kW
39,30
222,70
Kostenberechnung ganznächtig (Hauptstraßen)
Hochtarif
Niedertarif
Anschlusswert
39,30 kW
39,30 kW
Preis je kWh
16,81 ct
11,24 ct.
Brenndauer
1907,00 Std.
2043,00 Std.
Kosten €
9.024,58
12.598,27
Brenndauer
1792,00 Std.
152,00 Std.
Kosten €
67.085,08
3.804,78
Kostenberechnung halbnächtig (Nebenstraßen)
Hochtarif
Niedertarif
Anschlusswert
222,70 kW
222,70 kW
Preis je kWh
16,81 ct
11,24 ct.
Gesamtkosten ohne Zählergebühr:
92.512,72 €
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Berechnung Variante 2
Berechnung des Anschlusswertes
Anschlusswerte
Hochtarif
Niedertarif
Anzahl Leuchten
1463
1980
Watt
76,10
76,10
Gesamt kW
111,35
150,65
Kostenberechnung ganznächtig
Hochtarif
Niedertarif
Anschlusswert
150,65 kW
150,65 kW
Preis je kWh
16,81 ct
11,24 ct.
Brenndauer
2043,00 Std.
1907,00 Std.
Kosten €
48.293,37
34.594,24
Preis je kWh
16,81 ct
11,24 ct.
Brenndauer
1792,00 Std.
152,00 Std.
Kosten €
33.542,54
1.902,39
Kostenberechnung halbnächtig
Hochtarif
Niedertarif
Anschlusswert
111,35 kW
111,35 kW
Gesamtkosten ohne Zählergebühr:
118.332,55 €
Wie bereits oben ausgeführt fallen bei einer Umrüstung Kosten in Höhe von 28,00 € je
Leuchte an.
Das RWE hat darauf hingewiesen, dass neben den Umrüstungskosten weitere Kosten
entstehen können.
Umrüstungskosten:
Variante 1
Variante 2
=
=
81.956,00 €
40.964,00 €
=
=
ca. 41.639,00 €
ca. 25.820,00 €
Einsparungen
Variante 1
Variante 2
Der notwendige Aufwand würde sich nach der vorliegenden Berechnung innerhalb von
zwei Jahre amortisieren.
Nicht unberücksichtigt bleiben darf jedoch die Tatsache, dass die Umrüstung der
Straßenbeleuchtung aus einem – wenn auch subjektiven – Gefühl heraus zu erheblichen
Beschwerden in der Bevölkerung führen wird.
Aus der Erfahrung heraus kann berichtet werden, dass bei einem Ausfall einer einzelnen
Straßenlaterne zahlreiche Anrufe eingehen, die dies melden und sich darüber z.T. heftig
beschweren, dass die Reparaturzyklen zu lange sind. Außerdem wird immer wieder darauf
hingewiesen, dass bei defekter Beleuchtung die Einbrauchgefahr steigt.
STADT BEDBURG
Seite: 5
Sitzungsvorlage
Bei einer möglichen Nachtabschaltung werden mit Sicherheit zukünftige Einbruchsdelikte,
die auch bisher zeitweise eingetreten sind, auf die vorgenannte Umstellung zurückgeführt
werden.
Auf keinen Fall sollte nach Ansicht der Verwaltung eine Nachtabschaltung oder eine
Reduzierung der Leuchtdichte (Abschaltung jeder 2. Laterne) in den
Hauptverkehrsstraßen vorgenommen werden.
Als Anlage sind Ausführungen zur Straßenbeleuchtung aus dem Fundus des Internets
beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 16.03.2006
----------------------------------Naujock
Leiter der Bauveraltung
Gesehen:
-----------------------------------
----------------------------------Ackermann
Fachbereichsleiter
Bürgemeister Koerdt ____________________________