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Beschlusstext (Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatz-satzung) in der Stadt Linnich zum 01.01.2012)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
8,1 kB
Datum
25.01.2012
Erstellt
28.02.12, 11:45
Aktualisiert
28.02.12, 11:45
Beschlusstext (Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatz-satzung) in der Stadt Linnich zum 01.01.2012) Beschlusstext (Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatz-satzung) in der Stadt Linnich zum 01.01.2012)

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STADT LINNICH Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur Sitzung des Finanz- und Personalausschusses am Mittwoch, den 25.01.2012. Sitzungsbeginn: 10. 18:05 Uhr Sitzungsende: 19:15 Uhr Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) in der Stadt Linnich zum 01.01.2012 Empfehlungsbeschluss: 1.) Der Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) in der Stadt Linnich rückwirkend zum 01.01.2012 zu erlassen. 2.) Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Finanz- und Personalausschusses die beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) in der Stadt Linnich rückwirkend zum 01.01.2012. Beratungsverlauf: Ausschussvorsitzender Hintzen erklärt, dass die PKL- Fraktion ohne Vorlage des Abschlussberichtes der Gemeindeprüfungsanstalt keinen Beschluss fassen wird. Er beantragt, die derzeitigen Hebesätze zu belassen, da seitens der Fraktion Einsparmöglichkeiten gesehen werden. Ausschussmitglied Oetjen teilt mit, dass seitens der SPD- Fraktion eine Beschlussfassung auch ohne den endgültigen Bericht möglich sei. Er beantragt daher, die verwaltungsseitig vorgeschlagenen Hebesätze anzunehmen. Ausschussmitglied Barzen schließt sich seitens der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen den Ausführungen der SPD- Fraktion an. Er beantragt ebenfalls, die Hebesätze auf die verwaltungsseitig vorgeschlagenen Sätze zu erhöhen. Ausschussmitglied Dohmen führt für die CDU- Fraktion aus, dass keiner freiwilligen Erhöhung zugestimmt wird, was in der Folge zur Entlastung der Länder führen würde. Er beantragt, die Hebesätze für die Grundsteuer A und Gewerbesteuer auf die Höhe der fiktiven Hebesätze zu senken. Bezüglich des Hebesatzes für die Grundsteuer B beantragt die Fraktion, den derzeitigen Hebesatz zu belassen. Ausschussmitglied Oetjen bittet in diesem Zusammenhang um eine Aufstellung wie sich der Haushalt unter Berücksichtigung der jeweiligen Ansätze darstellen würde. Ausschussvorsitzender Hintzen lässt aufgrund des weiteren Beratungsbedarfs über eine Vertagung des Tagesordnungspunktes abstimmen. Beratungsergebnis: Der Finanz- und Personalausschuss beschließt einstimmig, den Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzung zu vertagen und erneut zu beraten. Beschluss der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses vom 25.01.2012 Seite 2