Daten
Kommune
Linnich
Größe
77 kB
Datum
29.04.2015
Erstellt
20.05.15, 13:02
Aktualisiert
20.05.15, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT LINNICH
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt
am Mittwoch, den 29.04.2015.
Sitzungsbeginn:
12.
18:00 Uhr
Freifunk Linnich
Sitzungsende:
20:35 Uhr
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt beschließt:
1.
Die Stadt Linnich unterstützt die Gründung einer Freifunk-Gruppe in Linnich zur Umsetzung
des Projektes.
2.
Die Verwaltung lädt zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung zum Thema „FreifunkE
ein. Zu dieser Veranstaltung sind die Werbegemeinschaft, der Stadtmarketingverein und
die Museumsleitungen gesondert einzuladen. Alternativ findet dies im Rahmen einer
Sitzung dieses Ausschusses statt.
3.
Die Stadt Linnich beteiligt sich am Projekt „Freifunk“. Testweise soll das Projekt an
öffentlichen Plätzen/Gebäude umgesetzt werden. Dazu bieten z.B. sich das Rathaus, das
Bürgerbüro, die Asylbewerberunterkunft, das Glasmalereimuseum und das Hallenbad an.
Beratungsverlauf:
Herr Rüttgers und Herr Möller präsentieren den „Freifunk“. Die Präsentation ist der Niederschrift
als Anlage beigefügt.
Frau Adams erklärt, dass das Ziel des frei verfügbaren Internets durch W-Lan in der Innenstadt
durch Freifunk erfüllt würde. Hierbei handelt es sich um eine gute und preisgünstige Lösung.
Herr Neuss fragt an, welche Fläche mit einem Spot abgedeckt wird. Der Vertreter von Freifunk
erklärt, dass eine Fläche von ca. 150m durch einen Router abgedeckt wird.
Dr. Kasselmann fragt an, ob man für eine rechtliche Absicherung, Mitglied im Verein Freifunk sein
muss. Dies wird verneint. Weiterhin wird erläutert, dass keine Daten gespeichert werden.
Ausschussvorsitzender Leufen bittet um Auskunft, ob die Organisation durch die Stadt oder durch
Freifunk erfolgt.
Die Stadt Linnich würde Freifunk unterstützen, indem sie Router anbringt und Informationen zum
kostenlosen W-Lan weitergibt.
Ausschussmitglied Grün fragt an, wer haftet, wenn eine Straftat über den W-Lan-Anschluss
begangen wird.
Falls eine Straftat begangen wird, ist es Angelegenheit der Polizei den Straftäter zu ermitteln. In
diesem Fall haftet nicht der Knotenaufsteller.
Ausschussmitglied Eck stellt fest, dass lediglich Fixkosten für den Router und die Energiekosten
anfallen. Dies wird bejaht.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt vom 29.04.2015
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