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Beschlusstext (Freifunk Linnich)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
77 kB
Datum
29.04.2015
Erstellt
20.05.15, 13:02
Aktualisiert
20.05.15, 13:02
Beschlusstext (Freifunk Linnich) Beschlusstext (Freifunk Linnich)

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STADT LINNICH Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt am Mittwoch, den 29.04.2015. Sitzungsbeginn: 12. 18:00 Uhr Freifunk Linnich Sitzungsende: 20:35 Uhr Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt beschließt: 1. Die Stadt Linnich unterstützt die Gründung einer Freifunk-Gruppe in Linnich zur Umsetzung des Projektes. 2. Die Verwaltung lädt zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung zum Thema „FreifunkE ein. Zu dieser Veranstaltung sind die Werbegemeinschaft, der Stadtmarketingverein und die Museumsleitungen gesondert einzuladen. Alternativ findet dies im Rahmen einer Sitzung dieses Ausschusses statt. 3. Die Stadt Linnich beteiligt sich am Projekt „Freifunk“. Testweise soll das Projekt an öffentlichen Plätzen/Gebäude umgesetzt werden. Dazu bieten z.B. sich das Rathaus, das Bürgerbüro, die Asylbewerberunterkunft, das Glasmalereimuseum und das Hallenbad an. Beratungsverlauf: Herr Rüttgers und Herr Möller präsentieren den „Freifunk“. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Frau Adams erklärt, dass das Ziel des frei verfügbaren Internets durch W-Lan in der Innenstadt durch Freifunk erfüllt würde. Hierbei handelt es sich um eine gute und preisgünstige Lösung. Herr Neuss fragt an, welche Fläche mit einem Spot abgedeckt wird. Der Vertreter von Freifunk erklärt, dass eine Fläche von ca. 150m durch einen Router abgedeckt wird. Dr. Kasselmann fragt an, ob man für eine rechtliche Absicherung, Mitglied im Verein Freifunk sein muss. Dies wird verneint. Weiterhin wird erläutert, dass keine Daten gespeichert werden. Ausschussvorsitzender Leufen bittet um Auskunft, ob die Organisation durch die Stadt oder durch Freifunk erfolgt. Die Stadt Linnich würde Freifunk unterstützen, indem sie Router anbringt und Informationen zum kostenlosen W-Lan weitergibt. Ausschussmitglied Grün fragt an, wer haftet, wenn eine Straftat über den W-Lan-Anschluss begangen wird. Falls eine Straftat begangen wird, ist es Angelegenheit der Polizei den Straftäter zu ermitteln. In diesem Fall haftet nicht der Knotenaufsteller. Ausschussmitglied Eck stellt fest, dass lediglich Fixkosten für den Router und die Energiekosten anfallen. Dies wird bejaht. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt vom 29.04.2015 Seite 2