Daten
Kommune
Linnich
Größe
10,0 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
28.11.12, 19:05
Aktualisiert
28.11.12, 19:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT LINNICH
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur Sitzung des Rates der Stadt Linnich
am Dienstag, den 20.11.2012.
Sitzungsbeginn:
3.
18:00 Uhr
Sitzungsende:
19:30 Uhr
Errichtung einer gemeinsamen Gesamtschule mit der Gemeinde Aldenhoven –
Beschluss:
Der Stadtrat macht von seinem Rückholrecht Gebrauch und fasst folgenden Beschluss:
1.
a) Der Rat der Stadt Linnich stellt das Ergebnis der Elternbefragung fest und beschließt
gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW vorbehaltlich des Ergebnisses des Anmeldeverfahrens die
Errichtung einer 6-zügigen integrierten Gesamtschule als Ganztagsschule in vertikaler
Teilung in der Gemeinde Aldenhoven und der Stadt Linnich beginnend mit der
Jahrgangsstufe 5 zum 01.08.2013. Über den Standort der 3-zügigen gymnasialen
Oberstufe wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
b) Für den Fall, dass die Gesamtschule in vertikaler Gliederung nicht genehmigt wird,
beschließt der Rat hilfsweise die Errichtung einer gemeinsamen Gesamtschule
Aldenhoven-Linnich in horizontaler Gliederung. Die Erprobungsstufe – Klassen 5 und 6 –
soll an beiden Standorten geführt werden. Die Schule soll im Ganztag mindestens 5-zügig
geführt werden.
Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
2.
Der Stadtrat beschließt den vom Büro Komplan erarbeiteten anlassbezogenen
Schulentwicklungsplan (Anlage 1 zu diesem Beschluss).
3.
Gleichzeitig beschließt der Stadtrat das pädagogische Grundkonzept.
4.
Der Rat nimmt die vorliegenden Stellungnahmen der benachbarten Schulträger (Einwände
von: Stadt Jülich, Fördergemeinschaft für Schulen in freier Trägerschaft e.V. für das
Mädchengymnasium Jülich, Oblaten des Hl. Franz von Sales als Schultäger des
Gymnasiums Haus Overbach, Gemeinde Titz, Gemeinde Niederzier, Schulverband
Niederzier/Merzenich, Kreis Düren, Stadt Alsdorf, Stadt Baesweiler, Stadt Eschweiler) zur
Kenntnis. Die Bedenken werden zurückgewiesen, da die notwendigen Schülerzahlen für
die geplante Gesamtschule ausschließlich von Schüler/innen der Gemeinde Aldenhoven
und der Stadt Linnich erreicht werden. Deshalb sieht der Stadtrat keine Gefährdung des
Schulbestandes der Nachbarkommunen durch Errichtung der geplanten Gesamtschule
Aldenhoven-Linnich.
5.
Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW die sukzessive Auflösung der
Gemeinschaftshauptschule Linnich und der Städtischen Realschule Linnich ab 31.07.2013.
Für alle bereits in den Schulen angemeldeten Kinder ändert sich nichts. Die bisherigen
Schulformen werden in gewohnter Weise weiter geführt. Allerdings werden die Schulen ab
Beginn der Gesamtschule keine neuen Fünftklässler mehr aufnehmen und somit nach fünf
Jahren komplett auslaufen.
6.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung bis zum 30. November 2012
einen Antrag zur Genehmigung der Gesamtschule nach Maßgabe der Beschlussfassung
des Rates der Stadt Linnich zu Ziff. 1 einzureichen.
7.
Die Bezirksregierung wird gebeten, die Genehmigung für die neue Gesamtschule als
gebundene Ganztagsschule zu erteilen sowie eine kommissarische Schulleitung mit der
Annahme der Anmeldungen zu beauftragen. Dies sollte so frühzeitig erfolgen, dass die
Eltern Mitte Januar 2013 noch vor dem Beginn der Anmeldefristen über das Angebot der
neuen Gesamtschule informiert werden können.
8.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die notwendigen räumlichen Voraussetzungen für die
langfristige Unterbringung der neuen Gesamtschule zu schaffen und stellt die
erforderlichen Mittel sukzessive in den kommenden Haushaltsjahren bereit.
Beschluss der Sitzung des Rates der Stadt Linnich vom 20.11.2012
Abstimmungsergebnis; 31 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Beratungsverlauf:
Seite 2
Beschluss der Sitzung des Rates der Stadt Linnich vom 20.11.2012
Seite 3