Daten
Kommune
Linnich
Größe
73 kB
Datum
12.09.2013
Erstellt
20.09.13, 13:00
Aktualisiert
20.09.13, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT LINNICH
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur Sitzung des Haupt- und Beschwerdeausschusses
am Donnerstag, den 12.09.2013.
Sitzungsbeginn:
4.1.
18:00 Uhr
Sitzungsende:
18:25 Uhr
Änderung der §§ 10 und 10 a der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung aufgrund
des Organisationsgutachtens für die Stadtverwaltung Linnich
Empfehlungsbeschluss:
Bürgermeister Witkopp lässt über die Vorschläge zu a) bis c) getrennt abstimmen. Bei allen
Abstimmungen lautet das Ergebnis 7 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen. Eine Änderung der
Hauptsatzung wird somit nicht empfohlen.
Beratungsverlauf:
Ausschussmitglied Mandelartz teilt mit, dass die PKL-Fraktion ab sofort nur noch je ein Exemplar
von Einladungen und Niederschriften beansprucht.
Ausschussmitglied Dohmen stellt für die CDU-Fraktion folgenden Beschlussantrag:
Der Bürgermeister ist neben den Geschäften der laufenden Verwaltung zuständig für
a) die Vergabe von Aufträgen nach erfolgter Ausschreibung, wenn die Fachausschüsse die
Leistungsverzeichnisse beschlossen haben.
b) Über- und außerplanmäßige Ausgaben sind nicht erheblich, wenn sie im Einzelfall den Betrag
von 10.000 € nicht übersteigen.
c) Geldforderungen der Stadt bis zur Höhe von 5.000 € aus Billigkeitsgründen zu erlassen oder
vorbehaltlich späterer Geltendmachung niederzuschlagen;
Geldforderungen der Stadt bis zur Höhe von 20.000 € zu stunden. Die Stundung darf nicht
länger als 18 Monate gelten;
Klage vor Gericht zu erheben, sofern der Streitwert 20.000 € nicht übersteigt; gerichtliche und
außergerichtliche Vergleiche über Forderungen bis zu 20.000 € abzuschließen.
Beratungsergebnis:
7 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen