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Beschlusstext (Änderung der §§ 10 und 10 a der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung aufgrund des Organisationsgutachtens für die Stadtverwaltung Linnich)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
73 kB
Datum
19.09.2013
Erstellt
09.10.13, 13:01
Aktualisiert
09.10.13, 13:01
Beschlusstext (Änderung der §§ 10 und 10 a der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung aufgrund des Organisationsgutachtens für die Stadtverwaltung Linnich)

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STADT LINNICH Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur Sitzung des Rates der Stadt Linnich am Donnerstag, den 19.09.2013. Sitzungsbeginn: 11.1. 18:00 Uhr Sitzungsende: 19:20 Uhr Änderung der §§ 10 und 10 a der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung aufgrund des Organisationsgutachtens für die Stadtverwaltung Linnich Beschluss: Bürgermeister Witkopp lässt über die Vorschläge zu a) bis c) getrennt abstimmen. Bei allen Abstimmungen lautet das Ergebnis 9 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen. Abschließend lässt Bürgermeister Witkopp darüber abstimmen, ob die bisherigen Regelungen in der Hauptsatzung Bestand haben sollen. Dafür stimmen 18 Stadtverordnete, dagegen 9. Beratungsverlauf: Ausschussmitglied Dohmen stellt für die CDU-Fraktion folgenden Beschlussantrag: Der Bürgermeister ist neben den Geschäften der laufenden Verwaltung zuständig für a) die Vergabe von Aufträgen nach erfolgter Ausschreibung, wenn die Fachausschüsse die Leistungsverzeichnisse beschlossen haben. b) Über- und außerplanmäßige Ausgaben sind nicht erheblich, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 10.000 € nicht übersteigen. c) Geldforderungen der Stadt bis zur Höhe von 5.000 € aus Billigkeitsgründen zu erlassen oder vorbehaltlich späterer Geltendmachung niederzuschlagen; Geldforderungen der Stadt bis zur Höhe von 20.000 € zu stunden. Die Stundung darf nicht länger als 18 Monate gelten; Klage vor Gericht zu erheben, sofern der Streitwert 20.000 € nicht übersteigt; gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche über Forderungen bis zu 20.000 € abzuschließen. Beratungsergebnis: