Daten
Kommune
Linnich
Größe
73 kB
Datum
19.09.2013
Erstellt
09.10.13, 13:01
Aktualisiert
09.10.13, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT LINNICH
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur Sitzung des Rates der Stadt Linnich
am Donnerstag, den 19.09.2013.
Sitzungsbeginn:
11.1.
18:00 Uhr
Sitzungsende:
19:20 Uhr
Änderung der §§ 10 und 10 a der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung aufgrund
des Organisationsgutachtens für die Stadtverwaltung Linnich
Beschluss:
Bürgermeister Witkopp lässt über die Vorschläge zu a) bis c) getrennt abstimmen. Bei
allen Abstimmungen lautet das Ergebnis 9 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen.
Abschließend lässt Bürgermeister Witkopp darüber abstimmen, ob die bisherigen Regelungen in
der Hauptsatzung Bestand haben sollen. Dafür stimmen 18 Stadtverordnete, dagegen 9.
Beratungsverlauf:
Ausschussmitglied Dohmen stellt für die CDU-Fraktion folgenden Beschlussantrag:
Der Bürgermeister ist neben den Geschäften der laufenden Verwaltung zuständig für
a) die Vergabe von Aufträgen nach erfolgter Ausschreibung, wenn die Fachausschüsse
die Leistungsverzeichnisse beschlossen haben.
b) Über- und außerplanmäßige Ausgaben sind nicht erheblich, wenn sie im Einzelfall den
Betrag von 10.000 € nicht übersteigen.
c) Geldforderungen der Stadt bis zur Höhe von 5.000 € aus Billigkeitsgründen zu erlassen
oder vorbehaltlich späterer Geltendmachung niederzuschlagen;
Geldforderungen der Stadt bis zur Höhe von 20.000 € zu stunden. Die Stundung darf
nicht länger als 18 Monate gelten;
Klage vor Gericht zu erheben, sofern der Streitwert 20.000 € nicht übersteigt;
gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche über Forderungen bis zu 20.000 €
abzuschließen.
Beratungsergebnis: