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Beschlussvorlage (Antrag auf Betauchen / ökologische Betreuung des Peringssees durch die Betriebssportgemeinschaft RWE BV Fortuna e.V.)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
25 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Antrag auf Betauchen / ökologische Betreuung des Peringssees durch die Betriebssportgemeinschaft RWE BV Fortuna e.V.) Beschlussvorlage (Antrag auf Betauchen / ökologische Betreuung des Peringssees durch die Betriebssportgemeinschaft RWE BV Fortuna e.V.) Beschlussvorlage (Antrag auf Betauchen / ökologische Betreuung des Peringssees durch die Betriebssportgemeinschaft RWE BV Fortuna e.V.) Beschlussvorlage (Antrag auf Betauchen / ökologische Betreuung des Peringssees durch die Betriebssportgemeinschaft RWE BV Fortuna e.V.)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-424/2005 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 28.03.2006 Betreff: Antrag auf Betauchen / ökologische Betreuung Betriebssportgemeinschaft RWE BV Fortuna e.V. des Peringssees durch die Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, dass das Tauchen durch organisierte Taucher an 4 Terminen im Jahr außerhalb des Sommerhalbjahres mit maximal 5 Tauchern pro Tauchgang ausnahmsweise durch die Stadt genehmigt werden kann, unter der Voraussetzung, dass dabei Aufgaben zur ökologischen Betreuung des Sees wahrgenommen werden. Die nachfolgenden Punkte haben hierbei Berücksichtigung zu finden: 1. Das Tauchen dient der ökologischen Überwachung des Peringssees. Der Erftverband, der RheinErft-Kreis sowie die Städte Bedburg und Bergheim sind mit einem kurzen Bericht über die Ergebnisse der Tauchgänge zu informieren. 2. Das Tauchen wird beschränkt auf 4 Termine im Jahr (außerhalb des Sommerhalbjahres) mit maximal 5 Tauchern pro Tauchgang. 3. Das Erholungsgebiet darf nicht mit motorbetriebenen Fahrzeugen befahren werden. Motorfahrzeuge müssen auf dem Parkplatz am Kreisverkehr der L361n zurückgelassen werden. 4. Die interessierten Tauchvereine und Taucher schließen sich zu einer „Gruppe zur ökologischen Betreuung des Peringssees“ zusammen und benennen einen Vertreter, der bei den Städten die Genehmigung zur Betauchung im vorgesehenen Umfang alljährlich beantragt und den Behörden als verantwortlicher Ansprechpartner dient. Die zugelassenen Taucher werden in der Genehmigung namentlich benannt. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 5. Die bei der Verwaltung bekannten und bisher interessierten Tauchvereine und Taucher werden über den Beschluss und die Verfahrensweise informiert. 6. Die „Gruppe zur ökologischen Betreuung des Peringssees“ stimmt mit dem Erftverband, der Unteren Landschaftsbehörde und den beiden am Peringssee zugelassenen Angelsportvereinen die genauen Tauchtermine ab. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Begründung: Im Rahmen der Umsetzung der Rekultivierungsplanung für den Tagebau Fortuna Garsdorf wurde auf der Gebietsgrenze der Städte Bergheim und Bedburg der Landschaftssee „Fortuna Garsdorf“(Peringssee) angelegt. Dieser liegt je zur Hälfte auf dem Stadtgebiet der Stadt Bergheim sowie der Stadt Bedburg. Für diesen See wurde seinerzeit ein Nutzungskonzept entwickelt und dieses in der Anlage beigefügte Konzept wurde in den politischen Gremien beider Städte beschlossen. Entsprechend sind generell aktive Freizeitnutzungen des Sees, wie Rudern, Segeln, Surfen, Schwimmen sowie motorisierter Verkehr untersagt. Die Nutzungsfunktion der „stillen, extensiven Naherholung“ Stand im Vordergrund. Mit Schreiben vom 14.01.2005 wurde durch die Betriebssportgemeinschaft RWE BV Fortuna e.V. ein Antrag auf Betauchen / ökologische Betreuung des Peringssees gestellt (siehe Anlage 1). Auf der Grundlage dieses Antrages unter Hinzuziehung des derzeitigen Nutzungskonzeptes wurde zunächst der Erftverband als gewässerbetreuender Abwasserverband um Stellungnahme zum Antrag gebeten. Diese ist als Anlage 2 beigefügt. Ferner ist eine Stellungnahme des Rhein-ErftKreises zum Antrag eingeholt worden. Die am Verfahren Beteiligten – • Stadt Bergheim • Stadt Bedburg • Rhein-Erft-Kreis • Erftverband sowie • Vertreter des Tauchsportvereines Wurden am 22.08.2005 zu einem gemeinsamen Erörterungstermin geladen, um die weitere Vorgehensweise unter Hinzuziehung der fachlichen Aspekte zu diskutieren. Die Niederschrift über diesen Erörterungstermin ist ebenfalls als Anlage 3 beigefügt. Zur ökologischen Überwachung des Sees könnten halbjährliche Tauchgänge nützlich sein, um beispielsweise Unrat unter der Wasseroberfläche oder gewässerbiologische Auffälligkeiten festzustellen. Die gewässerbiologische Betreuung findet ansonsten durch den Erftverband statt und wird nur von der Wasseroberfläche aus durchgeführt. Die Vertreter der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises sowie der Städte Bedburg und Bergheim – unter Hinzuziehung der Stellungnahme des Erftverbandes- halten demnach das Betauchen des Peringssees unter folgenden Auflagen bzw. Hinweisen für genehmigungsfähig: 1. Das Tauchen dient der ökologischen Überwachung des Peringssees. Der Erftverband, der RheinErft-Kreis sowie die Städte Bedburg und Bergheim sind mit einem kurzen Bericht über die Ergebnisse der Tauchgänge zu informieren. 2. Das Tauchen wird beschränkt auf 4 Termine im Jahr (außerhalb des Sommerhalbjahres) mit maximal 5 Tauchern pro Tauchgang. 3. Das Erholungsgebiet darf nicht mit motorbetriebenen Fahrzeugen befahren werden. Motorfahrzeuge müssen auf dem Parkplatz am Kreisverkehr der L361n zurückgelassen werden. 4. Die interessierten Tauchvereine und Taucher schließen sich zu einer „Gruppe zur ökologischen Betreuung des Peringssees“ zusammen und benennen einen Vertreter, der bei den Städten die Genehmigung zur Betauchung im vorgesehenen Umfang alljährlich beantragt und den Behörden als verantwortlicher Ansprechpartner dient. Die zugelassenen Taucher werden in der Genehmigung namentlich benannt. 5. Die bei der Verwaltung bekannten und bisher interessierten Tauchvereine und Taucher werden über den Beschluss und die Verfahrensweise informiert. STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage 6. Die „Gruppe zur ökologischen Betreuung des Peringssees“ stimmt mit dem Erftverband, der Unteren Landschaftsbehörde und den beiden am Peringssee zugelassenen Angelsportvereinen die genauen Tauchtermine ab. Eine Beratung der Thematik im Ausschuss für Planung und Umwelt der Stadt Bergheim ist am 08.09.2005 erfolgt. Die im Rahmen der erforderlichen interkommunalen Zusammenarbeit erarbeitete Vorgehensweise wurde dort vorgestellt und beschlossen. Mit Schreiben vom 13.10.2005 trägt der Nabu Rhein-Erft e.V. im Hinblick auf die Beschlussfassung in den Gremien der Stadt Bergheim eine Stellungnahme hinsichtlich der Umsetzung des Nutzungskonzeptes für den See beim Rhein-Erft-Kreis vor. Daraus geht u.a. hervor, dass eine erweiterte Nutzung für den See, wie z.B. das Baden angeregt wird. Seitens der Verwaltung wird hierzu angemerkt, dass es sich entsprechend den Ausführungen zur Vorlage nicht um organisiertes Sporttauchen sondern vielmehr um die Bildung einer Ökogruppe zur Betreuung des Peringssees handeln soll und die Nutzung für Taucher sehr stark reglementiert wurde. Im Hinblick auf die geführten Gespräche mit dem Rhein-Erft-Kreis , Untere Landschaftsbehörde, und einer damit verbundenen Stellungnahme im Anschluss an das Schreiben des Nabu Rhein-Erft e.V. wird einer erweiterten Nutzung nicht zugestimmt. Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 15.03.2006 ----------------------------------(Schmitz) ----------------------------------(Klütsch) ----------------------------------(Ackermann) Sachbearbeiter Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand