Daten
Kommune
Bedburg
Größe
25 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-424/2005
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
28.03.2006
Betreff:
Antrag auf Betauchen / ökologische Betreuung
Betriebssportgemeinschaft RWE BV Fortuna e.V.
des
Peringssees
durch
die
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, dass das Tauchen durch
organisierte Taucher an 4 Terminen im Jahr außerhalb des Sommerhalbjahres mit maximal 5
Tauchern pro Tauchgang ausnahmsweise durch die Stadt genehmigt werden kann, unter der
Voraussetzung, dass dabei Aufgaben zur ökologischen Betreuung des Sees
wahrgenommen werden. Die nachfolgenden Punkte haben hierbei Berücksichtigung zu finden:
1. Das Tauchen dient der ökologischen Überwachung des Peringssees. Der Erftverband, der RheinErft-Kreis sowie die Städte Bedburg und Bergheim sind mit einem kurzen Bericht über die Ergebnisse
der Tauchgänge zu informieren.
2. Das Tauchen wird beschränkt auf 4 Termine im Jahr (außerhalb des Sommerhalbjahres) mit maximal
5 Tauchern pro Tauchgang.
3. Das Erholungsgebiet darf nicht mit motorbetriebenen Fahrzeugen befahren werden. Motorfahrzeuge
müssen auf dem Parkplatz am Kreisverkehr der L361n zurückgelassen werden.
4. Die interessierten Tauchvereine und Taucher schließen sich zu einer „Gruppe zur ökologischen
Betreuung des Peringssees“ zusammen und benennen einen Vertreter, der bei den Städten die
Genehmigung zur Betauchung im vorgesehenen Umfang alljährlich beantragt und den Behörden als
verantwortlicher Ansprechpartner dient. Die zugelassenen Taucher werden in der Genehmigung
namentlich benannt.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
5. Die bei der Verwaltung bekannten und bisher interessierten Tauchvereine und Taucher werden über
den Beschluss und die Verfahrensweise informiert.
6. Die „Gruppe zur ökologischen Betreuung des Peringssees“ stimmt mit dem Erftverband, der Unteren
Landschaftsbehörde und den beiden am Peringssee zugelassenen Angelsportvereinen die genauen
Tauchtermine ab.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Begründung:
Im Rahmen der Umsetzung der Rekultivierungsplanung für den Tagebau Fortuna Garsdorf wurde
auf der Gebietsgrenze der Städte Bergheim und Bedburg der Landschaftssee „Fortuna
Garsdorf“(Peringssee) angelegt. Dieser liegt je zur Hälfte auf dem Stadtgebiet der Stadt Bergheim
sowie der Stadt Bedburg. Für diesen See wurde seinerzeit ein Nutzungskonzept entwickelt und
dieses in der Anlage beigefügte Konzept wurde in den politischen Gremien beider Städte
beschlossen. Entsprechend sind generell aktive Freizeitnutzungen des Sees, wie Rudern, Segeln,
Surfen, Schwimmen sowie motorisierter Verkehr untersagt. Die Nutzungsfunktion der „stillen,
extensiven Naherholung“ Stand im Vordergrund.
Mit Schreiben vom 14.01.2005 wurde durch die Betriebssportgemeinschaft RWE BV Fortuna e.V.
ein Antrag auf Betauchen / ökologische Betreuung des Peringssees gestellt (siehe Anlage 1).
Auf der Grundlage dieses Antrages unter Hinzuziehung des derzeitigen Nutzungskonzeptes wurde
zunächst der Erftverband als gewässerbetreuender Abwasserverband um Stellungnahme zum
Antrag gebeten. Diese ist als Anlage 2 beigefügt. Ferner ist eine Stellungnahme des Rhein-ErftKreises zum Antrag eingeholt worden.
Die am Verfahren Beteiligten –
• Stadt Bergheim
• Stadt Bedburg
• Rhein-Erft-Kreis
• Erftverband sowie
• Vertreter des Tauchsportvereines
Wurden am 22.08.2005 zu einem gemeinsamen Erörterungstermin geladen, um die weitere
Vorgehensweise unter Hinzuziehung der fachlichen Aspekte zu diskutieren. Die Niederschrift über
diesen Erörterungstermin ist ebenfalls als Anlage 3 beigefügt.
Zur ökologischen Überwachung des Sees könnten halbjährliche Tauchgänge nützlich sein, um
beispielsweise Unrat unter der Wasseroberfläche oder gewässerbiologische Auffälligkeiten
festzustellen. Die gewässerbiologische Betreuung findet ansonsten durch den Erftverband statt
und wird nur von der Wasseroberfläche aus durchgeführt.
Die Vertreter der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises sowie der Städte Bedburg
und Bergheim – unter Hinzuziehung der Stellungnahme des Erftverbandes- halten demnach das
Betauchen des Peringssees unter folgenden Auflagen bzw. Hinweisen für genehmigungsfähig:
1. Das Tauchen dient der ökologischen Überwachung des Peringssees. Der Erftverband, der RheinErft-Kreis sowie die Städte Bedburg und Bergheim sind mit einem kurzen Bericht über die Ergebnisse
der Tauchgänge zu informieren.
2. Das Tauchen wird beschränkt auf 4 Termine im Jahr (außerhalb des Sommerhalbjahres) mit maximal
5 Tauchern pro Tauchgang.
3. Das Erholungsgebiet darf nicht mit motorbetriebenen Fahrzeugen befahren werden. Motorfahrzeuge
müssen auf dem Parkplatz am Kreisverkehr der L361n zurückgelassen werden.
4. Die interessierten Tauchvereine und Taucher schließen sich zu einer „Gruppe zur ökologischen
Betreuung des Peringssees“ zusammen und benennen einen Vertreter, der bei den Städten die
Genehmigung zur Betauchung im vorgesehenen Umfang alljährlich beantragt und den Behörden als
verantwortlicher Ansprechpartner dient. Die zugelassenen Taucher werden in der Genehmigung
namentlich benannt.
5. Die bei der Verwaltung bekannten und bisher interessierten Tauchvereine und Taucher werden über
den Beschluss und die Verfahrensweise informiert.
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
6. Die „Gruppe zur ökologischen Betreuung des Peringssees“ stimmt mit dem Erftverband, der Unteren
Landschaftsbehörde und den beiden am Peringssee zugelassenen Angelsportvereinen die genauen
Tauchtermine ab.
Eine Beratung der Thematik im Ausschuss für Planung und Umwelt der Stadt Bergheim ist am
08.09.2005 erfolgt. Die im Rahmen der erforderlichen interkommunalen Zusammenarbeit
erarbeitete Vorgehensweise wurde dort vorgestellt und beschlossen.
Mit Schreiben vom 13.10.2005 trägt der Nabu Rhein-Erft e.V. im Hinblick auf die Beschlussfassung
in den Gremien der Stadt Bergheim eine Stellungnahme hinsichtlich der Umsetzung des
Nutzungskonzeptes für den See beim Rhein-Erft-Kreis vor. Daraus geht u.a. hervor, dass eine
erweiterte Nutzung für den See, wie z.B. das Baden angeregt wird. Seitens der Verwaltung wird
hierzu angemerkt, dass es sich entsprechend den Ausführungen zur Vorlage nicht um
organisiertes Sporttauchen sondern vielmehr um die Bildung einer Ökogruppe zur Betreuung des
Peringssees handeln soll und die Nutzung für Taucher sehr stark reglementiert wurde. Im Hinblick
auf die geführten Gespräche mit dem Rhein-Erft-Kreis , Untere Landschaftsbehörde, und einer
damit verbundenen Stellungnahme im Anschluss an das Schreiben des Nabu Rhein-Erft e.V. wird
einer erweiterten Nutzung nicht zugestimmt.
Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 15.03.2006
----------------------------------(Schmitz)
----------------------------------(Klütsch)
----------------------------------(Ackermann)
Sachbearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter und
Verwaltungsvorstand