Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-85/2004 2.
Ergänzung
Sitzungsteil
Ratsbüro
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Hauptausschuss
30.11.2004
Original
Rat der Stadt Bedburg
14.12.2004
1. Ergänzung
Hauptausschuss
25.10.2005
2. Ergänzung
Betreff:
Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden
hier: 1. Änderungssatzung
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die im Entwurf beigefügte 1.
Änderungssatzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden zu beschließen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung vom 14.12.2004 auf Empfehlung des
Hauptausschusses einstimmig die Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden
beschlossen. Die Satzung ist sodann am 02.02.2005 in Kraft getreten.
Zum Erlass dieser Satzung waren die Kommunen aufgrund der am 01.10.2004 in Kraft
getretenen Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen über die Durchführung des
Bürgerentscheids verpflichtet. Auf die Sitzungsvorlage WP 7-85 sowie die 1. Ergänzung
hierzu wird verwiesen.
Aufgrund einer Mitteilung des nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebundes
zwecks Anpassung der Mustersatzung an die entsprechenden Vorschriften des Landes- (§
31 Abs. 2 Zif. 5) sowie des Kommunalwahlgesetzes (§ 27 Abs. 2 Zif. 5) schlägt die
Verwaltung nunmehr vor, § 13 Absatz 2 Ziffer 5 – wie folgt – zu ändern.
§ 13
Vorstand für die Stimmabgabe per Brief
(2) Bei der Stimmabgabe per Brief sind Stimmbriefe zurückzuweisen, wenn
5. der Stimmbriefumschlag mehrere Stimmumschläge, aber nicht eine gleiche
Anzahl gültiger und mit der vorgeschriebenen Versicherung an Eides Statt
versehener Stimmscheine enthält.
Der Entwurf der 1. Änderungssatzung ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 18. Oktober 2005
--------------gez.---------------Koehl
--------------gez.----------------Brabender-Lipej
---------------gez.---------------Koerdt
Stv. Leiter Ratsbüro
Leiterin Ratsbüro
Bürgermeister