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Kreuzau
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02.11.17, 13:06
Aktualisiert
02.11.17, 13:06
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Anlage 2 zu VL 47/2017, 1.Erg.
Inhaltsverzeichnis
2. Änderung Bebauungsplan „F8b“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem.
§ 4 Abs. 2 BauGB
1
Kreisverwaltung Düren ..................................................................................................................... 1
1.1
Mit Schreiben vom 04.09.2017 ......................................................................................................... 1
1.1.a Einleitung ....................................................................................................................................... 1
1.1.b Brandschutz ................................................................................................................................... 1
1.1.c Wasserwirtschaft ............................................................................................................................ 2
1.1.d Immissionsschutz ........................................................................................................................... 2
1.1.e Bodenschutz .................................................................................................................................. 2
1.1.f Abgrabungen ................................................................................................................................. 3
1.1.g Natur und Landschaft ..................................................................................................................... 3
2
Landesbetrieb Straßen NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel.................................................. 4
2.1
Mit Schreiben vom 03.08.2017 ......................................................................................................... 4
2.1.a Knotenpunktertüchtigung ............................................................................................................... 4
2.1.b Anlage Bilder .................................................................................................................................. 5
3
LVR Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland ......................................................................... 10
3.1
Mit Schreiben vom 22.08.2017 ....................................................................................................... 10
3.1.a Bodenbewegungen ...................................................................................................................... 10
4
Wasserverband Eifel-Rur................................................................................................................ 10
4.1
Mit Schreiben vom 07.09.2017 ....................................................................................................... 10
4.1.a Entwässerung .............................................................................................................................. 10
4.1.b Panzergraben .............................................................................................................................. 11
5
Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW .................................... 12
5.1
Mit Schreiben vom 24.08.2017 ....................................................................................................... 12
5.1.a Bergbau ....................................................................................................................................... 12
5.1.b Anlage Abbildung ......................................................................................................................... 14
6
Westnetz, Spezialservice Strom..................................................................................................... 14
6.1
Mit Schreiben vom 04.09.2017 ....................................................................................................... 14
6.1.a Hochspannungsfreileitung ............................................................................................................ 14
6.1.b Anlage Abbildung ......................................................................................................................... 15
7
Stellungnahmen ohne Bedenken ................................................................................................... 17
7.1
7.2
7.3
7.4
7.5
7.6
7.7
7.8
Westnetz mit Schreiben vom 10.08.2017 ....................................................................................... 17
Pledoc mit Schreiben vom 09.08.2017 ........................................................................................... 17
Unitymedia mit Schreiben vom 31.08.2017 .................................................................................... 17
LVR Liegenschaftsmanagement mit Schreiben vom 11.08.2017 ................................................... 17
Amprion GmbH mit Schreiben vom 11.08.2017.............................................................................. 17
IHK Aachen mit Schreiben vom 11.08.2017 ................................................................................... 17
Erft Verband mit Schreiben vom 18.08.2017 .................................................................................. 17
Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Düren mit Schreiben vom 28.08.2017 .......................... 17
I / II
Inhaltsverzeichnis
7.9
7.10
7.11
Deutsche Bahn AG mit Schreiben vom 28.07.2017........................................................................ 17
Bezirksregierung Köln, Dezernat 52 – Abfallwirtschaft mit Schreiben vom 01.09.2017 .................. 17
BAIDUBW Referat K4 mit Schreiben vom 07.09.2017 ................................................................... 17
Legende: Frühzeitige, Offenlage, Hinweise und Festsetzungen
II / II
2. Änderung Bebauungsplan „F8b“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
1
Kreisverwaltung Düren
1.1
Mit Schreiben vom 04.09.2017
1.1.a
Einleitung
Abwägungsvorschlag
Zur o.g. Bauleitplanung wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung
Düren beteiligt:
Die einleitenden Worte werden zur Kenntnis genommen.
-Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung
-Gebäudemanagement
-Tiefbauamt
-Straßenverkehrsamt
-Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
-Brandschutz
-Umweltamt
1.1.b
Beschlussvorschlag
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
der
Gemeinde
Kreuzau, die Stellungnahme
zur
Kenntnis zu nehmen.
2. Der Rat der Gemeinde
Kreuzau
nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Brandschutz
Bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Gründe, sowie Belange des
vorbeugenden Brandschutzes stehen der o.a. Bauleitplanung nicht entgegen, wenn folgender Hinweis berücksichtigt wird:
Es ist eine Löschwasserversorgung von 1.600 l/min (96 m³/h) über einen
Zeitraum von zwei Stunden sicher zu stellen. Die v.g. Menge muss aus
Hydranten im Umkreis von 300 m um das jeweils betrachtete Objekt zur
Verfügung stehen. Von jedem Objekt muss ein Hydrant in maximal 80 m
Entfernung erreichbar sein. Eine alternative Löschwasserversorgung
(z.B. Löschwasserbehälter) ist abzustimmen.
Der Stellungnahme wird gefolgt. Folgender Hinweis wird in
den Bebauungsplan aufgenommen:
Es ist eine Löschwasserversorgung von 1.600 l/min (96 m³/h)
über einen Zeitraum von zwei Stunden sicher zu stellen. Die
v.g. Menge muss aus Hydranten im Umkreis von 300 m um
das jeweils betrachtete Objekt zur Verfügung stehen. Von
jedem Objekt muss ein Hydrant in maximal 80 m Entfernung
erreichbar sein. Eine alternative Löschwasserversorgung (z.B.
Löschwasserbehälter) ist abzustimmen.
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
der
Gemeinde
Kreuzau, der Stellungnahme zu folgen.
2. Der Rat der Gemeinde
Kreuzau
folgt der Stellungnahme.
1 / 17
2. Änderung Bebauungsplan „F8b“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
1.1.c
Wasserwirtschaft
Hinweis
Das Niederschlagswasser wird zur Zeit immer noch ohne Vorbehandlung in ein Gewässer eingeleitet. Ein Abstimmungsgespräch mit Gemeindevertretern, Planer und unterer Wasserbehörde fand zuletzt am
13.08.2017 statt.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Gegen die Planung wurden keine Bedenken erhoben.
Die zuständigen Unternehmen wurden beteiligt.
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
der
Gemeinde
Kreuzau, die Stellungnahme
zur
Kenntnis zu nehmen.
2. Der Rat der Gemeinde
Kreuzau
nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
1.1.d
Immissionsschutz
Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht sind keine Belange betroffen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Gegen die Planung wurden keine Bedenken erhoben.
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
der
Gemeinde
Kreuzau, die Stellungnahme
zur
Kenntnis zu nehmen.
2. Der Rat der Gemeinde
Kreuzau
nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
1.1.e
Bodenschutz
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht sind keine Belange betroffen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Gegen die Planung wurden keine Bedenken erhoben.
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
der
Gemeinde
2 / 17
2. Änderung Bebauungsplan „F8b“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Kreuzau, die Stellungnahme
zur
Kenntnis zu nehmen.
2. Der Rat der Gemeinde
Kreuzau
nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
1.1.f
Abgrabungen
Aus abgrabungsrechtlicher Sicht sind keine Belange betroffen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Gegen die Planung wurden keine Bedenken erhoben.
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
der
Gemeinde
Kreuzau, die Stellungnahme
zur
Kenntnis zu nehmen.
2. Der Rat der Gemeinde
Kreuzau
nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
1.1.g
Natur und Landschaft
Gegen die o.g. Bebauungsplanänderung bestehen aus landschaftspflegerischer Sicht keine Bedenken.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Gegen die Planung wurden keine Bedenken erhoben.
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
der
Gemeinde
Kreuzau, die Stellungnahme
zur
Kenntnis zu nehmen.
2. Der Rat der Gemeinde
Kreuzau
3 / 17
2. Änderung Bebauungsplan „F8b“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
2
Landesbetrieb Straßen NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel
2.1
Mit Schreiben vom 03.08.2017
2.1.a
Knotenpunktertüchtigung
Die beiden Bebauungsplangebiete werden über Gemeindestraßen an
die L 327 und von dort an die B 56 dem überörtlichen Straßennetz zugeführt.
Mit der Zulässigkeit von verkehrsintensiven Betrieben ist nach Ihrer
eigen Äußerung mit Verkehrszunahmen zu rechnen. Die Verkehre werden über die Knoten L 327/ Am Burgholz oder L 327/ Andreasstraße,
bzw. B 56/L 327/ Andreasstraße, B 56/ Am Pfarrgarten und B 56/ Bubenheimer Weg.
Sämtlichen Knoten ist zu eigen, dass einige Unfälle zu verzeichnen
sind. Dies ist nicht allein auf die allgemeine Verkehrsentwicklung zurückzufuhren sondern auch auf die verkehrlichen Auswirkungen der
örtlichen Entwicklungen. Neben fehlenden Sichtdreiecken, Ablenkung
durch z. T. illegale Werbeanlagen bittet die Strecke der L 327 auch Möglichkeiten z. B. in Waldwegezufahrten das Fahrzeug abzustellen. Ein
Anfahren und Einbiegen in die Landesstraße an freier Strecke gehört zu
den riskanten Fahrmanövern.
Im Rahmen der geplanten Bebauungsplanänderung wird
eine textliche Festsetzung für Vergnügungsstätten konkretisiert, da diese in der damaligen BauNVO 1977 unberücksichtigt waren. Die Planabsicht besteht darin, eine Veranstaltungshalle im Plangebiet zu errichten, welche rechtlich gesehen als Vergnügungsstätte zu bewerten ist. Der bestehende, rechtskräftige Bebauungsplan sieht vor, dass nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe zulässig sind und großflächiger Einzelhandel unzulässig ist. Dennoch genießt der leerstehende Baumarkt im Plangebiet Bestandsschutz und könnte kurzfristig (wieder-)eröffnen. Derartige Nutzungen verursachen deutlich größere Verkehrsaufkommen und weisen
eine deutlich größere Frequentierung als eine gelegentlich
genutzte Eventhalle auf. Daher ist davon auszugehen, dass
durch die geplante Bebauungsplanänderung das Verkehrsaufkommen nicht erhöht wird.
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
der Gemeinde Kreuzau, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen.
2. Der Rat der Gemeinde
Kreuzau,
beschließt, die Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert
abzuwägen.
Damit kann seitens des Landesbetriebes der Ansiedlung von Betrieben
mit verkehrsintensiver Nutzung ohne Knotenpunktertüchtigungen nicht
zugestimmt werden.
4 / 17
2. Änderung Bebauungsplan „F8b“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
2.1.b
Anlage Bilder
Die Anlagen der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen.
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
der Gemeinde Kreuzau, die Stellungnahme zur Kenntnis
zu nehmen.
2. Der Rat der Gemeinde
Kreuzau
nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
5 / 17
2. Änderung Bebauungsplan „F8b“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
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2. Änderung Bebauungsplan „F8b“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
7 / 17
2. Änderung Bebauungsplan „F8b“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
8 / 17
2. Änderung Bebauungsplan „F8b“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
9 / 17
2. Änderung Bebauungsplan „F8b“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
3
LVR Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
3.1
Mit Schreiben vom 22.08.2017
3.1.a
Bodenbewegungen
Ich bedanke mich für die Übersendung der Planunterlagen im Rahmen
der TÖB-Beteiligung zu den o.g. Planungen.
Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind
keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen
des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch,
dass Untersuchungen zum Ist-Bestand an Bodendenkmälern in dieser
Fläche nicht durchgeführt wurden. Von daher ist diesbezüglich nur eine
Prognose möglich.
Ich verweise daher auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG NRW
(Meldepflicht- und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden Hinweis in die Planungsunterlagen aufzunehmen: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.:
02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die
Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der
Arbeiten ist abzuwarten.
4
Wasserverband Eifel-Rur
4.1
Mit Schreiben vom 07.09.2017
4.1.a
Entwässerung
Aufgrund der Überschwemmungsgebietsausweisung der Bezirksregierung besteht ggf. Bedarf einer Rückhaltung. Das Bebauungsplangebiet
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Gegen die Planung wurden grundsätzlich keine Bedenken
erhoben. Zusätzlich wird folgender Hinweis zu Bodendenkmälern in den Bebauungsplan aufgenommen:
Die Bestimmungen nach §§15, 16 DSchG NRW sind zu beachten. Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische
Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im
Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385
Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst
unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für
Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
Durch die vorliegende 2. Änderungsplanung wird durch eine
textliche Änderung die Errichtung von Veranstaltungshallen
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
der Gemeinde Kreuzau, der Stellungnahme zu folgen.
2. Der Rat der Gemeinde Kreuzau folgt
der Stellungnahme.
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
10 / 17
2. Änderung Bebauungsplan „F8b“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
ist bei der Prognoseberechnung für die Netzanzeige der Stadt Düren
nicht berücksichtigt. Die im Bebauungsplan genannte Entwässerungssituation ist unklar und bedarf einer Abstimmung mit dem Wasserverband Eifel-Rur. Bei Veränderungen des Versiegelungsgrades im Plangebiet ist die Entwässerung des Gebietes neu zu klären. Wenden Sie
sich dazu bitte an den Unternehmensbereich Wasserwirtschaftliche
Grundlagen und Systemplanung, Herrn Dr. Rose (Tel.: 02421 / 494 1150, E-Mail: torsten.rose@wver.de).
4.1.b
als bestimmte Art der Vergnügungsstätten zugelassen. Die
GRZ wird im Rahmen der Planung nicht verändert. Folglich
bleibt der Versiegelungsgrad gegenüber der bereits heute
zulässigen Versiegelung unverändert und wird nicht vergrößert. Folglich ist davon auszugehen, dass die Entwässerungssituation im Plangebiet grundsätzlich unverändert
bleibt.
der Gemeinde Kreuzau, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen.
Bei der vorliegenden 2. Planänderung wird das Maß der baulichen Nutzung nicht verändert. Es werden lediglich Regelungen zu Vergnügungsstätten getroffen, die in der damalig
zugrunde liegenden BauNVO 1977 nicht berücksichtigt wurden. Folglich werden die Baugrenzen weder vergrößert noch
verschoben, sodass keine baulichen Eingriffe vorbereitet
werden, die nicht bereits heute aufgrund des rechtskräftigen
Bebauungsplanes zulässig sind. Des Weiteren ist im Innenbereich nach §§ 30, 34 BauGB gemäß § 31 Abs. 4 LWG NRW
ein 5 m breiter Gewässerrandstreifen freizuhalten. Daher ist
eine gesonderte Festsetzung im Bebauungsplan nicht notwendig.
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
der Gemeinde Kreuzau, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen.
2. Der Rat der Gemeinde
Kreuzau,
beschließt, die Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert
abzuwägen.
Panzergraben
Weiterhin grenzt das Bebauungsplangebiet im Osten über den Panzergraben hinaus.
2. Der Rat der Gemeinde
Kreuzau,
beschließt, die Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert
abzuwägen.
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2. Änderung Bebauungsplan „F8b“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
5
Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW
5.1
Mit Schreiben vom 24.08.2017
5.1.a
Bergbau
Der o.a. Planbereich liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld "Eustachia". Eigentümerin des Bergwerksfeldes "Eustachia"
ist die Chemische Fabrik Kalk GmbH, Olpenerstr. 9-13 in 51103 Köln.
Auf der angegebenen Fläche befindet sich die folgende verlassene Tagesöffnung des Bergbaus:
Versuchsschacht III (2536/5625/002/TÖB)
Rechtswert: 2536228
Lagegenauigkeit
Hochwert 5625105
+ I - 30 m
Seigerer Schacht
Seigere Teufe: ?
Lage nicht erkennbar.
Keine TÖB-Akte vorhanden.
Für die Tagesöffnung muss festgehalten werden, dass über den Ausbau, die Beschaffenheit des Schachtkopfes, die Verfüllung und letztendlich über die Sicherung keine Angaben gemacht werden können, da
der Abteilung 6 diesbezüglich keine Unterlagen vorliegen. Aufgrund der
Lagegenauigkeiten von 30 m kann der Schacht eine Gefährdung darstellen. Eine Aussage bezüglich der Standsicherheit der Tagesoberfläche im Bereich der o.g. Tagesöffnung ist aus vorerwähnten Gründen
nicht möglich. Sie stellt daher eine latente Gefahr dar. Beim Absacken
oder Abgehen der vorhandenen Füllsäule oder beim Einsturz des
Schachtes muss in der näheren Umgebung mit einer Absenkung oder
Einbruch der Tagesoberfläche gerechnet werden.
Folgende allgemeingültige Hinweise zur Einwirkungsrelevanz der o. g.
umgegangenen bergbaulichen Tätigkeiten sind zum jetzigen Zeitpunkt
Es werden keine Bedenken bezüglich der vorliegenden Änderungsplanung geäußert, die sich ausschließlich auf die Art
der baulichen Nutzung bezieht. Das Maß der baulichen Nutzung des rechtskräftigen Bebauungsplanes F8b bleibt von
der Änderung unberührt. Die Lage der verlassenen Tagesöffnung ist von der Änderungsplanung aufgrund der Lage in den
Flächen für Wald nicht betroffen.
Zusätzlich wird folgender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen:
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
der Gemeinde Kreuzau, der Stellungnahme zu folgen.
2. Der Rat der Gemeinde
Kreuzau
folgt der Stellungnahme.
Bergbau:
Im Plangebiet befindet sich die verlassene Tagesöffnung Versuchsschacht III (2536/5625/002/TÖB), Rechtswert: 2536228
Hochwert 5625105. Für die Tagesöffnung muss festgehalten
werden, dass über den Ausbau, die Beschaffenheit des
Schachtkopfes, die Verfüllung und letztendlich über die Sicherung keine Angaben gemacht werden können, da der Abteilung 6 diesbezüglich keine Unterlagen vorliegen. Aufgrund
der Lagegenauigkeiten von 30 m kann der Schacht eine Gefährdung darstellen. Eine Aussage bezüglich der Standsicherheit der Tagesoberfläche im Bereich der o.g. Tagesöffnung ist aus vorerwähnten Gründen nicht möglich. Sie stellt
daher eine latente Gefahr dar. Beim Absacken oder Abgehen
der vorhandenen Füllsäule oder beim Einsturz des Schachtes
muss in der näheren Umgebung mit einer Absenkung oder
Einbruch der Tagesoberfläche gerechnet werden.
Folgende allgemeingültige Hinweise zur Einwirkungsrelevanz
der o. g. umgegangenen bergbaulichen Tätigkeiten sind zum
jetzigen Zeitpunkt von hier aus möglich:
12 / 17
2. Änderung Bebauungsplan „F8b“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
von hier aus möglich:
• Ein Nachsacken oder Abgehen der ggf. vorhandenen Verfüllsäule oder
ein Einstürzen der im Bereich der Planung gelegenen Tagesöffnung,
lässt sich auf Dauer nicht ausschließen. Bei einem Eintritt eines solchen Ereignisses muss in der näheren Umgebung der Tagesöffnung mit
einem Einbruch und/oder einer Absenkung der Tagesoberfläche gerechnet werden.
Hinsichtlich einer gutachterlichen Einschätzung der Einwirkungsrelevanz des o.g. Bergbaus empfehle ich Ihnen, einen Sachverständigen
einzuschalten und auf der Grundlage dieser Untersuchungsergebnisse
eine Kennzeichnung gemäß § 9 Abs. 5 BauGB vorzunehmen.
Im Rahmen des Verfahrens und vor der Durchführung von Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit, die hier befindlichen Unterlagen einzusehen und sich über die bergbauliche Situation zu informieren. Die
Einsichtnahme ist hier schriftlich zu beantragen und kann auch von
einem beauftragten Sachverständigen durchgeführt werden.
Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene
bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, auch den o. g. Eigentümer der bestehenden Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht
bereits erfolgt ist.
Bearbeitungshinweis:
Diese Stellungnahme wurde bezüglich der bergbaulichen Verhältnisse
auf Grundlage des aktuellen Kenntnisstandes erarbeitet. Die Bezirksregierung Arnsberg hat die zugrunde liegenden Daten mit der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt erhoben und
zusammengestellt. Die fortschreitende Auswertung und Überprüfung
der vorhandenen Unterlagen sowie neue Erkenntnisse können zur Folge haben, dass es im Zeitverlauf zu abweichenden Informationsgrundlagen auch in Bezug auf den hier geprüften Vorhabens- oder Planbereich kommt. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der Daten kann insoweit nicht übernommen werden. Soweit
Sie als berechtigte öffentliche Stelle Zugang zur Behördenversion des
Fachinformationssystems „Gefährdungspotenziale des Untergrundes in
NRW“ (FIS GDU) besitzen, haben Sie hierdurch die Möglichkeit, den
Ein Nachsacken oder Abgehen der ggf. vorhandenen Verfüllsäule oder ein Einstürzen der im Bereich der Planung gelegenen Tagesöffnung, lässt sich auf Dauer nicht ausschließen. Bei einem Eintritt eines solchen Ereignisses muss in der
näheren Umgebung der Tagesöffnung mit einem Einbruch
und/oder einer Absenkung der Tagesoberfläche gerechnet
werden.
Hinsichtlich einer gutachterlichen Einschätzung der Einwirkungsrelevanz des o.g. Bergbaus empfehle ich Ihnen, einen
Sachverständigen einzuschalten und auf der Grundlage dieser Untersuchungsergebnisse eine Kennzeichnung gemäß § 9
Abs. 5 BauGB vorzunehmen.
Im Rahmen des Verfahrens und vor der Durchführung von
Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit, die hier befindlichen
Unterlagen einzusehen und sich über die bergbauliche Situation zu informieren. Die Einsichtnahme ist hier schriftlich zu
beantragen und kann auch von einem beauftragten Sachverständigen durchgeführt werden.
Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt.
Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, auch den o. g. Eigentümer
der bestehenden Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist.
Die zuständigen Unternehmen wurden ebenfalls in dem Verfahren beteiligt.
Die Eigentümerin der bestehenden Bergbauberechtigung,
Chemische Fabrik Kalk GmbH wurde im Rahmen der 12. Änderung des Bebauungsplanes F2 beteiligt. Mit Schreiben vom
20.03.2017 wurde mitgeteilt, dass für absehbare Zeit keine
bergbaulichen Tätigkeiten für das genannte Feld vorgesehen
sind.
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2. Änderung Bebauungsplan „F8b“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
jeweils aktuellen Stand der hiesigen Erkenntnisse zur bergbaulichen
Situation zu überprüfen. Details über die Zugangs- und Informationsmöglichkeiten dieses Auskunftssystems finden Sie auf der Homepage
der Bezirksregierung Arnsberg (www.bra.nrw.de) mithilfe des Suchbegriffs "Behördenversion GDU".
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
5.1.b
Anlage Abbildung
Die Anlagen der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen.
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
der Gemeinde Kreuzau, die Stellungnahme zur Kenntnis
zu nehmen.
2. Der Rat der Gemeinde
Kreuzau
nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
6
Westnetz, Spezialservice Strom
6.1
Mit Schreiben vom 04.09.2017
6.1.a
Hochspannungsfreileitung
In dem von uns beigefügten Lageplan im Maßstab 1: 2000 haben wir die
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
1. Der Ausschuss
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2. Änderung Bebauungsplan „F8b“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
o.g. Hochspannungsfreileitung mit Leitungsmittellinie, Maststandorten
und Schutzstreifengrenzen eingetragen.
Gegen die Planung wurden keine Bedenken erhoben.
Der Planbereich der obigen Maßnahme liegt bereits außerhalb des 2 x
15,00 m = 30,00 m bzw. 2 x 28,50 m = 57,00 m breiten Schutzstreifens
der im Betreff genannten Hochspannungsfreileitung.
empfiehlt dem Rat
der Gemeinde Kreuzau, die Stellungnahme zur Kenntnis
zu nehmen.
2. Der Rat der Gemeinde
Kreuzau
nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Wir weisen darauf hin, dass sich die tatsächliche Lage der Hochspannungsfreileitung und somit auch das Leitungsrecht allein aus der Örtlichkeit ergeben.
Zum obigen Bebauungsplan haben wir somit keine Anregungen vorzubringen.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des
110-kV-Netzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland GmbH als Eigentümerin des 110-kV-Netzes.
6.1.b
Anlage Abbildung
Die Anlagen der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen.
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
der Gemeinde Kreuzau, die Stellungnahme zur Kenntnis
zu nehmen.
2. Der Rat der Gemeinde
Kreuzau
nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
15 / 17
2. Änderung Bebauungsplan „F8b“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
16 / 17
2. Änderung Bebauungsplan „F8b“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
7
Stellungnahmen ohne Bedenken
7.1
Westnetz mit Schreiben vom 10.08.2017
7.2
Pledoc mit Schreiben vom 09.08.2017
7.3
Unitymedia mit Schreiben vom 31.08.2017
7.4
LVR Liegenschaftsmanagement mit Schreiben vom 11.08.2017
7.5
Amprion GmbH mit Schreiben vom 11.08.2017
7.6
IHK Aachen mit Schreiben vom 11.08.2017
7.7
Erft Verband mit Schreiben vom 18.08.2017
7.8
Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Düren mit Schreiben vom 28.08.2017
7.9
Deutsche Bahn AG mit Schreiben vom 28.07.2017
7.10
Bezirksregierung Köln, Dezernat 52 – Abfallwirtschaft mit Schreiben vom 01.09.2017
7.11
BAIDUBW Referat K4 mit Schreiben vom 07.09.2017
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