Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
535 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
28.09.17, 13:06
Aktualisiert
28.09.17, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur Mitteilung
Unterjähriges Berichtswesen
Stichtag: 31.07.2017
Erstellt durch:
Ramona Mey
Stabsstelle Controlling
Tel: 02422 – 507 241
E-Mail: ramona.mey@kreuzau.de
Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 31.07.2017
Inhalt
1.
Allgemeine Erläuterungen ...............................................................................................................................................................................3
1.1
Allgemeines .................................................................................................................................................................................................3
1.2
Ampelsystem ...............................................................................................................................................................................................3
2.
Übersicht wesentliche Abweichungen .............................................................................................................................................................4
2.1
Ertragsseite .................................................................................................................................................................................................4
2.2
Aufwandsseite .............................................................................................................................................................................................5
3.
Erläuterungen zu Abweichungen .....................................................................................................................................................................6
4.
Gesamtergebnisplan inkl. Hochrechnung ......................................................................................................................................................11
2
Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 31.07.2017
1. Allgemeine Erläuterungen
1.1 Allgemeines
Das unterjährige Berichtswesen wird im Jahr 2017 fest in die Verwaltung der Gemeinde Kreuzau implementiert. Zum Stichtag 06.03.2017 fand
erstmalig ein Probelauf statt. Zukünftig wird das unterjährige Berichtswesen zu den Stichtagen 30.04., 31.07. und 31.10. erstellt.
Sobald die unterjährigen Berichte fertiggestellt sind, werden diese unverzüglich in SD-Net als Mitteilung für die nächste Ratssitzung veröffentlicht.
Der unterjährige Bericht ist so aufgebaut, dass zunächst die wesentlichen Abweichungen sowohl auf der Ertragsseite als auch auf der Aufwandsseite dargestellt werden, welche wiederum im nächsten Kapitel erläutert werden. Abschließend wird der Gesamtergebnisplan inklusive der aktuellen Hochrechnung des Jahresergebnisses abgebildet.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Hochrechnung eine Momentaufnahme unter Berücksichtigung der aktuellen Erkenntnisse darstellt. Das Hochrechnungsergebnis kann sich im Laufe des Jahres durch neue Entwicklungen sowohl nach oben als auch
nach unten korrigieren!
1.2 Ampelsystem
In die Darstellung des Gesamtergebnisplanes wurde ein Ampelsystem integriert, um auf einen Blick eine bessere Übersicht zu erhalten, wie sich
das Ergebnis aktuell entwickelt. Die Ampelsymbole sind wie folgt definiert:
Ertragsseite:
Grüne Ampel:
Gelbe Ampel:
Rote Ampel:
Schwarze Ampel:
Wert Hochrechnung > -2 % im Verhältnis zum Planwert
Wert Hochrechnung <= -2 % und > -10% im Verhältnis zum Planwert
Wert Hochrechnung <= -10 % und > -20 % im Verhältnis zum Planwert
Wert Hochrechnung <= -20 % im Verhältnis zum Planwert
Aufwandsseite:
Grüne Ampel:
Gelbe Ampel:
Rote Ampel:
Schwarze Ampel:
Wert Hochrechnung < 2 % im Verhältnis zum Planwert
Wert Hochrechnung >= 2 % und < 10% im Verhältnis zum Planwert
Wert Hochrechnung >= 10 % und < 20 % im Verhältnis zum Planwert
Wert Hochrechnung >= 20 % im Verhältnis zum Planwert
3
Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 31.07.2017
2. Übersicht wesentliche Abweichungen
2.1 Ertragsseite
lfd.
Nummer
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
Kostenstelle
1110401
1110602
1110603
1220101
3130101
3130101
3130101
3130101
3130102
3130102
5310101
5410101
6110101
6110101
6110101
6110101
6110101
Kostenstellenbezeichnung
EDV, KDVZ
Unbebaute Liegenschaften
Bebaute Liegenschaften -Sammelk.StelleOrdnungsamt
Bes. Fälle gem. § 2 AsylBLG
Bes. Fälle gem. § 2 AsylBLG
Bes. Fälle gem. § 2 AsylBLG
Bes. Fälle gem. § 2 AsylBLG
Grundleistungen gem. § 3 AsylBLG
Grundleistungen gem. § 3 AsylBLG
Elektrizitätsversorgung
Gemeindestraßen
Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen
Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen
Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen
Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen
Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen
Kontonummer
414301
441100
441100
456100
414105
414106
421100
421101
421100
421101
451100
432102
401300/401301
403100/403101
401200/401201
459100
418100
Kontobezeichnung
Umlagerückzahlung der KDVZ
Mieten und Pachten
Mieten und Pachten
Bußgeld
Leistungspauschale im Asylbereich
Betreuungspauschale im Asylbereich
Ersatz soz.Leist.außerhalb Einrichtungen
Erstattungen von Sozialleistungsträgern
Ersatz soz.Leist.außerhalb Einrichtungen
Erstattungen von Sozialleistungsträgern
Konzessionsabgaben
Gebühren für die Nutzung von Straßen und
Gewerbesteuer
Vergnügungssteuer
Grundsteuer B - Vorjahre
Sonstige ordentliche Erträge
Allgemeine Umlagen vom Land
Ist-Ergebnis Hochrechnung Abweichung
Ansatz 2017
2017
Ergebnis 2017 zum Plan in %
0,00
16.539,37
16.539,37
100%
44.000,00
7.142,61
19.000,00
-57%
13.000,00
25.946,27
25.946,27
100%
95.000,00
39.385,00
67.000,00
-29%
2.048.133,00
427.897,69
798.354,00
-61%
81.567,00
17.226,31
32.140,00
-61%
2.800,00
5.677,49
8.000,00
186%
0,00
1.338,76
2.800,00
100%
2.400,00
10.205,39
20.000,00
733%
0,00
4.446,03
10.000,00
100%
500.000,00
213.164,08
428.164,00
-14%
46.380,00
16.379,20
16.379,20
-65%
6.000.000,00 3.577.969,92
6.275.000,00
5%
145.000,00
99.828,74
164.291,46
13%
2.840.000,00 1.571.140,17
3.000.000,00
6%
50.000,00
345.536,28
345.536,28
591%
75.545,00
92.753,45
92.753,45
23%
Abweichung
absolut
16.539,37
-25.000,00
12.946,27
-28.000,00
-1.249.779,00
-49.427,00
5.200,00
2.800,00
17.600,00
10.000,00
-71.836,00
-30.000,80
275.000,00
19.291,46
160.000,00
295.536,28
17.208,45
4
Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 31.07.2017
2.2 Aufwandsseite
lfd.
Nummer
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
Kostenstelle
1110101
1110101
1110101
1110201
1110201
1110201
3130101
3130102
3130103
3130103
3150309
3150309
4240212
5450101
5530101
6110101
6110101
6120101
Kostenstellenbezeichnung
Kontonummer
Rat, Ausschüsse
542101
Rat, Ausschüsse
542103
Rat, Ausschüsse
542113
Allgem. Organisation, zentr. Beschaffung
549912
Allgem. Organisation, zentr. Beschaffung
514100
Allgem. Organisation, zentr. Beschaffung
504100
Bes. Fälle gem. § 2 AsylBLG
533100
Grundleistungen gem. § 3 AsylBLG
533101
Krankh., Schwangersch./Geburt -§ 4 AsylBLG533102
Krankh., Schwangersch./Geburt -§ 4 AsylBLG533107
Auf dem Schildchen 7 a
521100
Auf dem Schildchen 7 a
525500
Sportplatz Winden
524110
Winterdienst
522106
Kapellen u. Friedhöfe -Sammelkostenst.522108
Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen
537200
Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen
537210
Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft
551710
Kontobezeichnung
Aufwandsentschädigungen Rat
Sitzungsgelder
Aufwandsentschädigung für Ausschussvors.
Beitrag an die Unfallkasse NRW
Beihilfen Versorgungsempfänger
Beihilfen Beamte
Hilfe zum LU - laufende Leistungen Hilfe zum LU -Geldleistungen
Krankenhilfe außerhalb von Einrichtungen
Krankenhilfe in Einrichtungen
Unterhaltung Grundstücke,baul.Anlagen
Unterhaltung bewegliches Vermögen
Bewirtschaftung -StromKosten des Winterdienstes
Unterhaltung der Friedhöfe
Kreisumlage -allgemeine UmlageKreisumlage -JugendamtsumlageZinsen Kreditinstitute -Kontokorrentv.-
Ist-Ergebnis Hochrechnung Abweichung
Ansatz 2017
2017
Ergebnis 2017 zum Plan in %
80.210,00
48.525,85
86.226,00
8%
30.210,00
14.445,20
38.787,60
28%
0,00
10.383,10
21.033,60
100%
50.000,00
61.887,30
61.887,30
24%
70.270,00
134.090,19
170.000,00
142%
60.000,00
50.347,69
70.000,00
17%
201.500,00
357,39
500.000,00
148%
1.115.520,00
200,00
112.000,00
-90%
135.400,00
3.073,28
30.000,00
-78%
150.000,00
0,00
50.000,00
-67%
15.000,00
43.489,83
43.489,83
190%
3.000,00
5.007,33
5.500,00
83%
1.500,00
3.096,00
10.000,00
567%
160.000,00
164.264,09
175.000,00
9%
16.000,00
36.372,22
60.000,00
275%
8.640.700,00 8.640.249,16
8.530.596,60
-1%
5.005.250,00 5.004.988,36
4.977.110,61
-1%
315.000,00
87.224,31
190.000,00
-40%
Abweichung
absolut
6.016,00
8.577,60
21.033,60
11.887,30
99.730,00
10.000,00
298.500,00
-1.003.520,00
-105.400,00
-100.000,00
28.489,83
2.500,00
8.500,00
15.000,00
44.000,00
-110.103,40
-28.139,39
-125.000,00
5
Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 31.07.2017
3. Erläuterungen zu Abweichungen
Lfd. Nr.
1
Kostenstelle
1110401
Konto
414301
2
1110602
441100
3
1110603
441100
4
1220101
456100
5+6
3130101
414105
414106
Erläuterung
Gegensteuerungsmaßnahme
Aus der Endabrechnung der Umlagezahlugen
an die KDVZ für das Jahr 2016 erfolgte eine
Erstattung in Höhe von rund 16.500 €.
Mindereinnahmen:
Windenergieanlagen werden voraussichtlich
noch nicht im Jahr 2017 errichtet (30.000 €)
Keine Gegensteuerungsmaßnahme notwendig.
Mehreinnahmen:
Die Miete Postcontainer Drove wurde vorher
auf 1110603 verbucht (3.000 €). Darüber hinaus wurde der Ansatz der Pachteinnahmen zu
niedrig gebildet (2.000 €)
Mindereinnahmen:
Die Miete Postcontainer Drove wird jetzt auf
1110602 gebucht (3.000 €)
Keine, da reine Umbuchung
Mehreinnahmen:
Verpachtung Teichstraße 47 ab dem
01.04.2017 (16.000 €)
Der Ertrag aus Verwarn- und Bußgeldern wird
niedriger ausfallen, da weniger Bußgeldbescheide erstellt werden. Die Falschparker
zahlen direkt nach Erhalt des Verwarnungsgeldangebotes.
Zum Zeitpunkt der Ansatzbildung war noch
nicht abzusehen, wie viele Asylbewerber sich
im Jahr 2017 im Gemeindegebiet aufhalten
werden bzw. bei wie vielen Personen über das
Asylbewerberverfahren entschieden wurde.
Aktuell befinden sich weniger als die Hälfte
der geplanten Personen im Asylverfahren, so
dass die Gemeinde Kreuzau zum jetzigen
Zeitpunkt ca. 1,3 Mio. € weniger Pauschale
erhält als geplant.
Keine Gegensteuerungsmaßnahme möglich, da die Errichtung der Anlage nicht im Einflussbereich der Verwaltung
liegt.
Ansatz wird im Haushaltsplan 2018 entsprechend korrigiert
Keine, da reine Umbuchung
Keine, da Mehrerträge
Die Umstellung auf den neuen Prozess wurde politisch angestrebt. Mit dem Weniger an Bußgeldbescheideinnahmen
geht auch ein Weniger bei den Bußgeldbescheiderstell- und
– versandkosten einher. Nach Ablauf eines vollständigen
Jahres nach Umstellung erfolgt verwaltungsseitig eine Evaluation.
Aufgrund der gesetzlichen Grundlage keine Gegensteuerungsmaßnahme möglich.
6
Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 31.07.2017
Lfd. Nr.
Kostenstelle
Konto
Erläuterung
Gegensteuerungsmaßnahme
7+8+9
+ 10
3130101
3130102
421100
421101
Keine Maßnahmen erforderlich, da es sich um Mehrerträge
handelt, um zu Unrecht gezahlte Leistungen auszugleichen.
11
5310101
451100
12
5410101
432102
13
6110101
401300
401301
Die Verwaltung erhält oftmals zu späte Kenntnis darüber, dass ein Asylbewerber bereits in
einem Arbeitsverhältnis steht. Die zu Unrecht
gezahlten Leistungen werden vom Asylbewerber zurückerstattet. Darüber hinaus erhält die
Verwaltung häufig ebenfalls verspätet Kenntnis von Rechtskreiswechseln. Bereits zu Unrecht geleistete Zahlungen werden von der
Jobcom erstattet. Die Höhe der Erstattungen
ist unmöglich vorauszusehen.
Aufgrund der Ergebnisse der letzten Jahre
wurden die vierteljährlichen Abschlagszahlungen „Konzessionsabgabe Strom“ durch das
RWE für 2017 von bisher 110.000 € auf
107.500 € reduziert. Die vorläufige Abrechnung 2016 ergab eine Überzahlung in Höhe
von rd. 7.300 €, die mit dem 1. Abschlag 2017
verrechnet wird. Die endgültige Abrechnung
2015 ergab eine Nachzahlung von rd. 5.470 €,
so dass vorbehaltlich event. Rückzahlungen
aus der endgültigen Abrechnung 2016 z. Zt.
nur mit Erträgen in Höhe von rd. 428.000 €
aus Strom-Konzessionsabgaben zu rechnen
ist.
Für die Gestattung der Wegenutzung für die
Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen waren Erträge für insgesamt 7 WEA
geplant. Im Jahr 2017 werden jedoch nur zwei
WEA errichtet, so dass nur für diese beiden
Erträge in Höhe von jeweils 6.000 Euro realisiert werden können.
Insgesamt wurden 6 Mio. € für Gewerbesteuereinnahmen geplant. Die momentane Hochrechnung sieht rund 275.000 € Mehreinnahmen gegenüber dem Haushaltsansatz vor.
Keine, da die Abrechnung vertraglich fixiert ist und korrekt
erfolgte.
Keine Maßnahmen möglich. Es ist davon auszugehen, dass
die fünf weiteren WEA im Jahr 2018 errichtet und in Betrieb
genommen werden, so dass die übrigen 30.000 € in 2018
vereinnahmt werden können.
Die jetzige Hochrechnung ist eine nicht planbare Momentaufnahme, die jederzeit durch Festsetzungen der Finanzämter nach oben oder unten abweichen kann. Dies geschieht außerhalb des Einflussbereiches der Gemeinde.
7
Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 31.07.2017
Lfd. Nr.
Kostenstelle
Konto
Erläuterung
Gegensteuerungsmaßnahme
14
6110101
403100
403101
Keine Maßnahmen erforderlich, da beide Konten zusammen betrachtet Mehreinnahmen in Höhe von rund 19.000 €
ergeben.
15
6110101
401200
401201
16
6110101
459100
17
6110101
418100
18 + 19 +
20
1110101
542101
542103
542113
21
1110201
549912
Die Konten sind im Zusammenhang zu betrachten. Wegen der zeitlichen Verschiebung
der Quartalsabrechnungen werden die Abrechnungen der Quartale 1-3 bei Konto
403100 verbucht und das 4. Quartal des Vorjahres wird bei Konto 403101 ausgewiesen.
Für die Grundsteuer B wurden Einnahmen von
insgesamt 2,84 Mio. € geplant. Durch Nachveranlagungen des Finanzamtes für zurückliegende Zeiträume aufgrund erstmaliger Bebauung bzw. Höherbewertung wegen Umbauten etc. werden voraussichtlich Mehrerträge
gegenüber dem Ansatz in Höhe von 160.000 €
zu verzeichnen sein.
Durch eine einmalige Gewinnausschüttung
aus der Beteiligung am interkommunalen Gewerbegebiet sind die Erträge höher als im
Planansatz angenommen.
Der Mehrertrag in Höhe von 17.208 € resultiert
aus einer einmaligen Kostenausgleichsregelung des Landes NRW.
Eine Änderung der Entschädigungsverordnung mit Wirkung zum 01.08.2017 führt zu
Mehraufwendungen in Höhe von rd. 14.500 €.
Darüber hinaus sieht eine Änderung der Entschädigungsverordnung ab Januar 2017 eine
Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende vor. Dies führt zu Mehraufwendungen
in Höhe von etwa 21.000 €.
Aufgrund veränderter Berechnungsgrundlagen
(mehr Beschäftigte sowie mehr Einwohner)
sowie der Erhöhung der Hebesätze seitens
der Versicherung ist der Beitrag an die Unfallkasse gestiegen. Zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung war die neue Berechnungsgrundlage noch nicht bekannt.
Keine Maßnahmen erforderlich.
Keine Maßnahmen erforderlich.
Keine Maßnahmen erforderlich.
Keine. Es handelt sich um die Auswirkungen des Gesetzes
zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom
09.11.2016.
Der Haushaltsansatz wird im kommenden Haushaltsplan
angepasst. Da die Erhöhung vertragskonform ist, können
keine gegensteuernden Maßnahmen ergriffen werden.
8
Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 31.07.2017
Lfd. Nr.
Kostenstelle
Konto
Erläuterung
Gegensteuerungsmaßnahme
22 + 23
1110201
514100
504100
Keine Möglichkeiten vorhanden.
24
3130101
533100
25
3130102
533101
26 + 27
3130103
533102
533107
28 + 29
3150309
521100
525500
30
4240212
524110
Die gezahlte Beihilfe für Versorgungsempfänger sowie aktive Beamte kann jährlich nur in
etwa geschätzt werden. Die gezahlten Summen differieren jedes Jahr stark.
Zur Zeit halten sich viele Asylbewerber länger
als 15 Monate ununterbrochen in Deutschland
auf und haben somit einen Anspruch auf höhere Leistungen nach § 2 AsylBLG. Erschwerend kommt hinzu, dass die Anzahl der Asylbewerber, deren Asylverfahren negativ entschieden wurde und die lediglich eine Duldung
erhalten, steigt und dies zu Mehraufwendungen führt, da die Kosten zu 100% von der
Gemeinde getragen werden müssen.
Die Leistungen nach § 3 AsylBLG fallen voraussichtlich wesentlich geringer aus als im
Planansatz angenommen. Dies ist zum einen
der geringeren Anzahl an Asylbewerbern geschuldet, zum anderen dem Umstand, dass
sich viele Asylbewerber mittlerweile länger als
15 Monate ununterbrochen in Deutschland
aufhalten (siehe lfd. Nr. 24)
Durch die geringere Anzahl an Asylbewerbern können voraussichtlich Einsparungen
gegenüber dem Planansatz im Bereich der
Krankenhilfe realisiert werden.
Insbesondere der Selbstbehalt zur Beseitigung des Brandschadens sowie Ersatzbeschaffungen für das Inventar, welches nicht
versichert war, führen zu Überschreitungen
der Ansätze.
Durch die neue Flutlichtanlage verfügt der
Sportplatz über eine größere Anzahl Flutlichter. Hinzu kommt, dass mehr Trainingseinheiten etc. eine verstärkte Nutzung der Flutlichter
nach sich ziehen, so dass erhöhte Stromkosten zu verzeichnen sind.
Keine Möglichkeiten vorhanden.
Keine Maßnahmen notwendig.
Keine Maßnahmen notwendig, da der Planansatz voraussichtlich unterschritten wird.
Keine Möglichkeiten vorhanden.
Es ist fraglich, ob Gegensteuerungsmaßnahmen erwünscht
sind. Der Sportverein befindet sich im Aufschwung. Weiterhin wurde die neue Flutlichtanlage bewilligt. Dies sollte ggf.
im Zusammenhang mit der Sport- und Vereinsförderung
geklärt werden.
9
Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 31.07.2017
Lfd. Nr.
Kostenstelle
Konto
Erläuterung
Gegensteuerungsmaßnahme
31
5450101
522106
Die Ausgaben für den Winterdienst werden durch Gebühreneinnahmen abgedeckt. Unterdeckungen fließen in die
Kalkulation der Folgejahre ein.
Ggf. sollte der Ansatz bei der kommenden Haushaltsaufstellung doch erhöht werden.
32
5530101
522108
Bei der Ausgabenermittlung, die auch für die
Gebührenkalkulation relevant ist, wurde ein
Ausgabeansatz von 175.000,- € errechnet.
Dieser wurde durch politischen Beschluss auf
160.000,- € reduziert. Nach Ablauf der Wintermonate Januar – Februar 2017 kommt man
zu dem Ergebnis, dass der Haushaltsansatz
nicht ausreichend ist.
Die Unkrautbekämpfung auf den Friedhöfen
mit Heißwasser führt zu Mehraufwendungen.
33 + 34
6110101
537200
537210
35
6120101
551710
Auf Basis der im Entwurf des Kreishaushaltes
enthaltenen Umlagehebesätze wurden die
entsprechenden Aufwendungen im Haushalt
der Gemeinde Kreuzau geplant. Diese haben
sich im Laufe der Haushaltsberatungen des
Kreises Düren leicht nach unten korrigiert, so
dass dies eine Haushaltsverbesserung in Höhe von rund 138.000 € für die Gemeinde
Kreuzau ergibt.
Die aktuelle Berechnung berücksichtigt die
feststehenden Zinsen für Kredite, die über den
31.12.2017 hinaus aufgenommen sind, die
unterjährig aufgenommenen Kredite mit einem
zusätzlichen Puffer sowie mit einem fiktiven
Betrag den Zinsaufwand für den bisher nicht
entstandenen Jahresfinanzbedarf.
Die Mehraufwendungen fließen in die nächste Gebührenkalkulation mit ein. Ggf. ist der Ansatz im kommenden
Haushaltsplan anzupassen.
Keine Gegensteuerungsmaßnahmen notwendig, da es sich
im Minderaufwendungen handelt.
Keine Maßnahmen aufgrund der Minderaufwendungen
erforderlich. Der Haushaltsansatz ist für die kommenden
Jahre entsprechend anzupassen.
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Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 31.07.2017
4. Gesamtergebnisplan inkl. Hochrechnung
Ergebnis 2016 EUR
Steuern und ähnliche Abgaben
Ansatz 2017
Ist-Ergebnis 2017 Hochrechnung Ergebnis 2017
Abweichung in %
18.465.228,21
19.453.100,00
10.923.847,28
19.891.893,01
2%
6.217.882,72
6.779.622,00
3.276.067,87
5.627.335,22
-17%
24.925,37
5.400,00
21.667,67
41.000,00
659%
5.953.487,12
6.218.551,00
2.708.509,92
6.130.130,28
-1%
+Privatrechtliche Leistungsentgelte
401.567,43
415.942,00
278.532,33
399.801,23
-4%
+Kostenerstattungen und Kostenumlagen
247.532,03
240.606,00
182.311,83
352.870,15
47%
1.647.895,07
1.364.148,00
867.912,44
1.603.729,71
18%
32.958.517,95
34.477.369,00
18.258.849,34
34.046.759,60
-1%
6.084.655,59
6.417.666,00
3.252.597,05
6.397.856,10
0%
984.247,74
590.270,00
661.635,19
697.545,00
18%
-Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
4.794.689,69
5.617.702,00
3.039.481,64
5.854.096,16
4%
-Bilanzielle Abschreibungen
3.331.726,08
3.353.882,00
204,49
3.352.386,49
0%
17.873.022,49
18.750.237,00
16.638.635,94
17.769.832,08
-5%
3.046.645,36
3.017.685,00
1.841.477,55
3.045.082,07
1%
=Ordentliche Aufwendungen
36.114.986,95
37.747.442,00
25.434.031,86
37.116.797,90
-2%
=Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 10 und 17)
-3.156.469,00
-3.270.073,00
-7.175.182,52
-3.070.038,30
-6%
43.273,70
43.716,00
39.535,41
39.535,41
-10%
349.703,98
477.100,00
228.153,56
361.031,25
-24%
-306.430,28
-433.384,00
-188.618,15
-321.495,84
-26%
=Ordentliches Ergebnis (= Zeilen 18 und 21)
-3.462.899,28
-3.703.457,00
-7.363.800,67
-3.391.534,14
-8%
=Jahresergebnis (= Zeilen 22 und 25)
-3.462.899,28
-3.703.457,00
-7.363.800,67
-3.391.534,14
-8%
+Zuwendungen und allgemeine Umlagen
+Sonstige Transfererträge
+Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
+Sonstige ordentliche Erträge
=Ordentliche Erträge
-Personalaufwendungen
-Versorgungsaufwendungen
-Transferaufwendungen
-Sonstige ordentliche Aufwendungen
+Finanzerträge
-Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
=Finanzergebnis (= Zeilen 19 und 20)
Das Ergebnis „Ansatz 2017“ berücksichtigt auch diejenigen Mittelübertragungen aus dem Jahr 2016 in das Jahr 2017, welche ergebniswirksam sind. Daher ist das Ergebnis abweichend zum Ausweis im Haushaltsplan.
Weiterhin berücksichtigt das Hochrechnungsergebnis alle Änderungen, die sich bis jetzt ergeben haben, während in den vorangegangenen Kapiteln nur die wesentlichen Abweichungen dargestellt und erläutert wurden.
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