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Mitteilung (Übersicht)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
535 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
28.09.17, 13:06
Aktualisiert
28.09.17, 13:06

Inhalt der Datei

Anlage zur Mitteilung Unterjähriges Berichtswesen Stichtag: 31.07.2017 Erstellt durch: Ramona Mey Stabsstelle Controlling Tel: 02422 – 507 241 E-Mail: ramona.mey@kreuzau.de Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 31.07.2017 Inhalt 1. Allgemeine Erläuterungen ...............................................................................................................................................................................3 1.1 Allgemeines .................................................................................................................................................................................................3 1.2 Ampelsystem ...............................................................................................................................................................................................3 2. Übersicht wesentliche Abweichungen .............................................................................................................................................................4 2.1 Ertragsseite .................................................................................................................................................................................................4 2.2 Aufwandsseite .............................................................................................................................................................................................5 3. Erläuterungen zu Abweichungen .....................................................................................................................................................................6 4. Gesamtergebnisplan inkl. Hochrechnung ......................................................................................................................................................11 2 Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 31.07.2017 1. Allgemeine Erläuterungen 1.1 Allgemeines Das unterjährige Berichtswesen wird im Jahr 2017 fest in die Verwaltung der Gemeinde Kreuzau implementiert. Zum Stichtag 06.03.2017 fand erstmalig ein Probelauf statt. Zukünftig wird das unterjährige Berichtswesen zu den Stichtagen 30.04., 31.07. und 31.10. erstellt. Sobald die unterjährigen Berichte fertiggestellt sind, werden diese unverzüglich in SD-Net als Mitteilung für die nächste Ratssitzung veröffentlicht. Der unterjährige Bericht ist so aufgebaut, dass zunächst die wesentlichen Abweichungen sowohl auf der Ertragsseite als auch auf der Aufwandsseite dargestellt werden, welche wiederum im nächsten Kapitel erläutert werden. Abschließend wird der Gesamtergebnisplan inklusive der aktuellen Hochrechnung des Jahresergebnisses abgebildet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Hochrechnung eine Momentaufnahme unter Berücksichtigung der aktuellen Erkenntnisse darstellt. Das Hochrechnungsergebnis kann sich im Laufe des Jahres durch neue Entwicklungen sowohl nach oben als auch nach unten korrigieren! 1.2 Ampelsystem In die Darstellung des Gesamtergebnisplanes wurde ein Ampelsystem integriert, um auf einen Blick eine bessere Übersicht zu erhalten, wie sich das Ergebnis aktuell entwickelt. Die Ampelsymbole sind wie folgt definiert: Ertragsseite: Grüne Ampel: Gelbe Ampel: Rote Ampel: Schwarze Ampel: Wert Hochrechnung > -2 % im Verhältnis zum Planwert Wert Hochrechnung <= -2 % und > -10% im Verhältnis zum Planwert Wert Hochrechnung <= -10 % und > -20 % im Verhältnis zum Planwert Wert Hochrechnung <= -20 % im Verhältnis zum Planwert Aufwandsseite: Grüne Ampel: Gelbe Ampel: Rote Ampel: Schwarze Ampel: Wert Hochrechnung < 2 % im Verhältnis zum Planwert Wert Hochrechnung >= 2 % und < 10% im Verhältnis zum Planwert Wert Hochrechnung >= 10 % und < 20 % im Verhältnis zum Planwert Wert Hochrechnung >= 20 % im Verhältnis zum Planwert 3 Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 31.07.2017 2. Übersicht wesentliche Abweichungen 2.1 Ertragsseite lfd. Nummer 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 Kostenstelle 1110401 1110602 1110603 1220101 3130101 3130101 3130101 3130101 3130102 3130102 5310101 5410101 6110101 6110101 6110101 6110101 6110101 Kostenstellenbezeichnung EDV, KDVZ Unbebaute Liegenschaften Bebaute Liegenschaften -Sammelk.StelleOrdnungsamt Bes. Fälle gem. § 2 AsylBLG Bes. Fälle gem. § 2 AsylBLG Bes. Fälle gem. § 2 AsylBLG Bes. Fälle gem. § 2 AsylBLG Grundleistungen gem. § 3 AsylBLG Grundleistungen gem. § 3 AsylBLG Elektrizitätsversorgung Gemeindestraßen Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen Kontonummer 414301 441100 441100 456100 414105 414106 421100 421101 421100 421101 451100 432102 401300/401301 403100/403101 401200/401201 459100 418100 Kontobezeichnung Umlagerückzahlung der KDVZ Mieten und Pachten Mieten und Pachten Bußgeld Leistungspauschale im Asylbereich Betreuungspauschale im Asylbereich Ersatz soz.Leist.außerhalb Einrichtungen Erstattungen von Sozialleistungsträgern Ersatz soz.Leist.außerhalb Einrichtungen Erstattungen von Sozialleistungsträgern Konzessionsabgaben Gebühren für die Nutzung von Straßen und Gewerbesteuer Vergnügungssteuer Grundsteuer B - Vorjahre Sonstige ordentliche Erträge Allgemeine Umlagen vom Land Ist-Ergebnis Hochrechnung Abweichung Ansatz 2017 2017 Ergebnis 2017 zum Plan in % 0,00 16.539,37 16.539,37 100% 44.000,00 7.142,61 19.000,00 -57% 13.000,00 25.946,27 25.946,27 100% 95.000,00 39.385,00 67.000,00 -29% 2.048.133,00 427.897,69 798.354,00 -61% 81.567,00 17.226,31 32.140,00 -61% 2.800,00 5.677,49 8.000,00 186% 0,00 1.338,76 2.800,00 100% 2.400,00 10.205,39 20.000,00 733% 0,00 4.446,03 10.000,00 100% 500.000,00 213.164,08 428.164,00 -14% 46.380,00 16.379,20 16.379,20 -65% 6.000.000,00 3.577.969,92 6.275.000,00 5% 145.000,00 99.828,74 164.291,46 13% 2.840.000,00 1.571.140,17 3.000.000,00 6% 50.000,00 345.536,28 345.536,28 591% 75.545,00 92.753,45 92.753,45 23% Abweichung absolut 16.539,37 -25.000,00 12.946,27 -28.000,00 -1.249.779,00 -49.427,00 5.200,00 2.800,00 17.600,00 10.000,00 -71.836,00 -30.000,80 275.000,00 19.291,46 160.000,00 295.536,28 17.208,45 4 Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 31.07.2017 2.2 Aufwandsseite lfd. Nummer 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 Kostenstelle 1110101 1110101 1110101 1110201 1110201 1110201 3130101 3130102 3130103 3130103 3150309 3150309 4240212 5450101 5530101 6110101 6110101 6120101 Kostenstellenbezeichnung Kontonummer Rat, Ausschüsse 542101 Rat, Ausschüsse 542103 Rat, Ausschüsse 542113 Allgem. Organisation, zentr. Beschaffung 549912 Allgem. Organisation, zentr. Beschaffung 514100 Allgem. Organisation, zentr. Beschaffung 504100 Bes. Fälle gem. § 2 AsylBLG 533100 Grundleistungen gem. § 3 AsylBLG 533101 Krankh., Schwangersch./Geburt -§ 4 AsylBLG533102 Krankh., Schwangersch./Geburt -§ 4 AsylBLG533107 Auf dem Schildchen 7 a 521100 Auf dem Schildchen 7 a 525500 Sportplatz Winden 524110 Winterdienst 522106 Kapellen u. Friedhöfe -Sammelkostenst.522108 Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen 537200 Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen 537210 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 551710 Kontobezeichnung Aufwandsentschädigungen Rat Sitzungsgelder Aufwandsentschädigung für Ausschussvors. Beitrag an die Unfallkasse NRW Beihilfen Versorgungsempfänger Beihilfen Beamte Hilfe zum LU - laufende Leistungen Hilfe zum LU -Geldleistungen Krankenhilfe außerhalb von Einrichtungen Krankenhilfe in Einrichtungen Unterhaltung Grundstücke,baul.Anlagen Unterhaltung bewegliches Vermögen Bewirtschaftung -StromKosten des Winterdienstes Unterhaltung der Friedhöfe Kreisumlage -allgemeine UmlageKreisumlage -JugendamtsumlageZinsen Kreditinstitute -Kontokorrentv.- Ist-Ergebnis Hochrechnung Abweichung Ansatz 2017 2017 Ergebnis 2017 zum Plan in % 80.210,00 48.525,85 86.226,00 8% 30.210,00 14.445,20 38.787,60 28% 0,00 10.383,10 21.033,60 100% 50.000,00 61.887,30 61.887,30 24% 70.270,00 134.090,19 170.000,00 142% 60.000,00 50.347,69 70.000,00 17% 201.500,00 357,39 500.000,00 148% 1.115.520,00 200,00 112.000,00 -90% 135.400,00 3.073,28 30.000,00 -78% 150.000,00 0,00 50.000,00 -67% 15.000,00 43.489,83 43.489,83 190% 3.000,00 5.007,33 5.500,00 83% 1.500,00 3.096,00 10.000,00 567% 160.000,00 164.264,09 175.000,00 9% 16.000,00 36.372,22 60.000,00 275% 8.640.700,00 8.640.249,16 8.530.596,60 -1% 5.005.250,00 5.004.988,36 4.977.110,61 -1% 315.000,00 87.224,31 190.000,00 -40% Abweichung absolut 6.016,00 8.577,60 21.033,60 11.887,30 99.730,00 10.000,00 298.500,00 -1.003.520,00 -105.400,00 -100.000,00 28.489,83 2.500,00 8.500,00 15.000,00 44.000,00 -110.103,40 -28.139,39 -125.000,00 5 Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 31.07.2017 3. Erläuterungen zu Abweichungen Lfd. Nr. 1 Kostenstelle 1110401 Konto 414301 2 1110602 441100 3 1110603 441100 4 1220101 456100 5+6 3130101 414105 414106 Erläuterung Gegensteuerungsmaßnahme Aus der Endabrechnung der Umlagezahlugen an die KDVZ für das Jahr 2016 erfolgte eine Erstattung in Höhe von rund 16.500 €. Mindereinnahmen: Windenergieanlagen werden voraussichtlich noch nicht im Jahr 2017 errichtet (30.000 €) Keine Gegensteuerungsmaßnahme notwendig. Mehreinnahmen: Die Miete Postcontainer Drove wurde vorher auf 1110603 verbucht (3.000 €). Darüber hinaus wurde der Ansatz der Pachteinnahmen zu niedrig gebildet (2.000 €) Mindereinnahmen: Die Miete Postcontainer Drove wird jetzt auf 1110602 gebucht (3.000 €) Keine, da reine Umbuchung Mehreinnahmen: Verpachtung Teichstraße 47 ab dem 01.04.2017 (16.000 €) Der Ertrag aus Verwarn- und Bußgeldern wird niedriger ausfallen, da weniger Bußgeldbescheide erstellt werden. Die Falschparker zahlen direkt nach Erhalt des Verwarnungsgeldangebotes. Zum Zeitpunkt der Ansatzbildung war noch nicht abzusehen, wie viele Asylbewerber sich im Jahr 2017 im Gemeindegebiet aufhalten werden bzw. bei wie vielen Personen über das Asylbewerberverfahren entschieden wurde. Aktuell befinden sich weniger als die Hälfte der geplanten Personen im Asylverfahren, so dass die Gemeinde Kreuzau zum jetzigen Zeitpunkt ca. 1,3 Mio. € weniger Pauschale erhält als geplant. Keine Gegensteuerungsmaßnahme möglich, da die Errichtung der Anlage nicht im Einflussbereich der Verwaltung liegt. Ansatz wird im Haushaltsplan 2018 entsprechend korrigiert Keine, da reine Umbuchung Keine, da Mehrerträge Die Umstellung auf den neuen Prozess wurde politisch angestrebt. Mit dem Weniger an Bußgeldbescheideinnahmen geht auch ein Weniger bei den Bußgeldbescheiderstell- und – versandkosten einher. Nach Ablauf eines vollständigen Jahres nach Umstellung erfolgt verwaltungsseitig eine Evaluation. Aufgrund der gesetzlichen Grundlage keine Gegensteuerungsmaßnahme möglich. 6 Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 31.07.2017 Lfd. Nr. Kostenstelle Konto Erläuterung Gegensteuerungsmaßnahme 7+8+9 + 10 3130101 3130102 421100 421101 Keine Maßnahmen erforderlich, da es sich um Mehrerträge handelt, um zu Unrecht gezahlte Leistungen auszugleichen. 11 5310101 451100 12 5410101 432102 13 6110101 401300 401301 Die Verwaltung erhält oftmals zu späte Kenntnis darüber, dass ein Asylbewerber bereits in einem Arbeitsverhältnis steht. Die zu Unrecht gezahlten Leistungen werden vom Asylbewerber zurückerstattet. Darüber hinaus erhält die Verwaltung häufig ebenfalls verspätet Kenntnis von Rechtskreiswechseln. Bereits zu Unrecht geleistete Zahlungen werden von der Jobcom erstattet. Die Höhe der Erstattungen ist unmöglich vorauszusehen. Aufgrund der Ergebnisse der letzten Jahre wurden die vierteljährlichen Abschlagszahlungen „Konzessionsabgabe Strom“ durch das RWE für 2017 von bisher 110.000 € auf 107.500 € reduziert. Die vorläufige Abrechnung 2016 ergab eine Überzahlung in Höhe von rd. 7.300 €, die mit dem 1. Abschlag 2017 verrechnet wird. Die endgültige Abrechnung 2015 ergab eine Nachzahlung von rd. 5.470 €, so dass vorbehaltlich event. Rückzahlungen aus der endgültigen Abrechnung 2016 z. Zt. nur mit Erträgen in Höhe von rd. 428.000 € aus Strom-Konzessionsabgaben zu rechnen ist. Für die Gestattung der Wegenutzung für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen waren Erträge für insgesamt 7 WEA geplant. Im Jahr 2017 werden jedoch nur zwei WEA errichtet, so dass nur für diese beiden Erträge in Höhe von jeweils 6.000 Euro realisiert werden können. Insgesamt wurden 6 Mio. € für Gewerbesteuereinnahmen geplant. Die momentane Hochrechnung sieht rund 275.000 € Mehreinnahmen gegenüber dem Haushaltsansatz vor. Keine, da die Abrechnung vertraglich fixiert ist und korrekt erfolgte. Keine Maßnahmen möglich. Es ist davon auszugehen, dass die fünf weiteren WEA im Jahr 2018 errichtet und in Betrieb genommen werden, so dass die übrigen 30.000 € in 2018 vereinnahmt werden können. Die jetzige Hochrechnung ist eine nicht planbare Momentaufnahme, die jederzeit durch Festsetzungen der Finanzämter nach oben oder unten abweichen kann. Dies geschieht außerhalb des Einflussbereiches der Gemeinde. 7 Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 31.07.2017 Lfd. Nr. Kostenstelle Konto Erläuterung Gegensteuerungsmaßnahme 14 6110101 403100 403101 Keine Maßnahmen erforderlich, da beide Konten zusammen betrachtet Mehreinnahmen in Höhe von rund 19.000 € ergeben. 15 6110101 401200 401201 16 6110101 459100 17 6110101 418100 18 + 19 + 20 1110101 542101 542103 542113 21 1110201 549912 Die Konten sind im Zusammenhang zu betrachten. Wegen der zeitlichen Verschiebung der Quartalsabrechnungen werden die Abrechnungen der Quartale 1-3 bei Konto 403100 verbucht und das 4. Quartal des Vorjahres wird bei Konto 403101 ausgewiesen. Für die Grundsteuer B wurden Einnahmen von insgesamt 2,84 Mio. € geplant. Durch Nachveranlagungen des Finanzamtes für zurückliegende Zeiträume aufgrund erstmaliger Bebauung bzw. Höherbewertung wegen Umbauten etc. werden voraussichtlich Mehrerträge gegenüber dem Ansatz in Höhe von 160.000 € zu verzeichnen sein. Durch eine einmalige Gewinnausschüttung aus der Beteiligung am interkommunalen Gewerbegebiet sind die Erträge höher als im Planansatz angenommen. Der Mehrertrag in Höhe von 17.208 € resultiert aus einer einmaligen Kostenausgleichsregelung des Landes NRW. Eine Änderung der Entschädigungsverordnung mit Wirkung zum 01.08.2017 führt zu Mehraufwendungen in Höhe von rd. 14.500 €. Darüber hinaus sieht eine Änderung der Entschädigungsverordnung ab Januar 2017 eine Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende vor. Dies führt zu Mehraufwendungen in Höhe von etwa 21.000 €. Aufgrund veränderter Berechnungsgrundlagen (mehr Beschäftigte sowie mehr Einwohner) sowie der Erhöhung der Hebesätze seitens der Versicherung ist der Beitrag an die Unfallkasse gestiegen. Zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung war die neue Berechnungsgrundlage noch nicht bekannt. Keine Maßnahmen erforderlich. Keine Maßnahmen erforderlich. Keine Maßnahmen erforderlich. Keine. Es handelt sich um die Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 09.11.2016. Der Haushaltsansatz wird im kommenden Haushaltsplan angepasst. Da die Erhöhung vertragskonform ist, können keine gegensteuernden Maßnahmen ergriffen werden. 8 Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 31.07.2017 Lfd. Nr. Kostenstelle Konto Erläuterung Gegensteuerungsmaßnahme 22 + 23 1110201 514100 504100 Keine Möglichkeiten vorhanden. 24 3130101 533100 25 3130102 533101 26 + 27 3130103 533102 533107 28 + 29 3150309 521100 525500 30 4240212 524110 Die gezahlte Beihilfe für Versorgungsempfänger sowie aktive Beamte kann jährlich nur in etwa geschätzt werden. Die gezahlten Summen differieren jedes Jahr stark. Zur Zeit halten sich viele Asylbewerber länger als 15 Monate ununterbrochen in Deutschland auf und haben somit einen Anspruch auf höhere Leistungen nach § 2 AsylBLG. Erschwerend kommt hinzu, dass die Anzahl der Asylbewerber, deren Asylverfahren negativ entschieden wurde und die lediglich eine Duldung erhalten, steigt und dies zu Mehraufwendungen führt, da die Kosten zu 100% von der Gemeinde getragen werden müssen. Die Leistungen nach § 3 AsylBLG fallen voraussichtlich wesentlich geringer aus als im Planansatz angenommen. Dies ist zum einen der geringeren Anzahl an Asylbewerbern geschuldet, zum anderen dem Umstand, dass sich viele Asylbewerber mittlerweile länger als 15 Monate ununterbrochen in Deutschland aufhalten (siehe lfd. Nr. 24) Durch die geringere Anzahl an Asylbewerbern können voraussichtlich Einsparungen gegenüber dem Planansatz im Bereich der Krankenhilfe realisiert werden. Insbesondere der Selbstbehalt zur Beseitigung des Brandschadens sowie Ersatzbeschaffungen für das Inventar, welches nicht versichert war, führen zu Überschreitungen der Ansätze. Durch die neue Flutlichtanlage verfügt der Sportplatz über eine größere Anzahl Flutlichter. Hinzu kommt, dass mehr Trainingseinheiten etc. eine verstärkte Nutzung der Flutlichter nach sich ziehen, so dass erhöhte Stromkosten zu verzeichnen sind. Keine Möglichkeiten vorhanden. Keine Maßnahmen notwendig. Keine Maßnahmen notwendig, da der Planansatz voraussichtlich unterschritten wird. Keine Möglichkeiten vorhanden. Es ist fraglich, ob Gegensteuerungsmaßnahmen erwünscht sind. Der Sportverein befindet sich im Aufschwung. Weiterhin wurde die neue Flutlichtanlage bewilligt. Dies sollte ggf. im Zusammenhang mit der Sport- und Vereinsförderung geklärt werden. 9 Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 31.07.2017 Lfd. Nr. Kostenstelle Konto Erläuterung Gegensteuerungsmaßnahme 31 5450101 522106 Die Ausgaben für den Winterdienst werden durch Gebühreneinnahmen abgedeckt. Unterdeckungen fließen in die Kalkulation der Folgejahre ein. Ggf. sollte der Ansatz bei der kommenden Haushaltsaufstellung doch erhöht werden. 32 5530101 522108 Bei der Ausgabenermittlung, die auch für die Gebührenkalkulation relevant ist, wurde ein Ausgabeansatz von 175.000,- € errechnet. Dieser wurde durch politischen Beschluss auf 160.000,- € reduziert. Nach Ablauf der Wintermonate Januar – Februar 2017 kommt man zu dem Ergebnis, dass der Haushaltsansatz nicht ausreichend ist. Die Unkrautbekämpfung auf den Friedhöfen mit Heißwasser führt zu Mehraufwendungen. 33 + 34 6110101 537200 537210 35 6120101 551710 Auf Basis der im Entwurf des Kreishaushaltes enthaltenen Umlagehebesätze wurden die entsprechenden Aufwendungen im Haushalt der Gemeinde Kreuzau geplant. Diese haben sich im Laufe der Haushaltsberatungen des Kreises Düren leicht nach unten korrigiert, so dass dies eine Haushaltsverbesserung in Höhe von rund 138.000 € für die Gemeinde Kreuzau ergibt. Die aktuelle Berechnung berücksichtigt die feststehenden Zinsen für Kredite, die über den 31.12.2017 hinaus aufgenommen sind, die unterjährig aufgenommenen Kredite mit einem zusätzlichen Puffer sowie mit einem fiktiven Betrag den Zinsaufwand für den bisher nicht entstandenen Jahresfinanzbedarf. Die Mehraufwendungen fließen in die nächste Gebührenkalkulation mit ein. Ggf. ist der Ansatz im kommenden Haushaltsplan anzupassen. Keine Gegensteuerungsmaßnahmen notwendig, da es sich im Minderaufwendungen handelt. Keine Maßnahmen aufgrund der Minderaufwendungen erforderlich. Der Haushaltsansatz ist für die kommenden Jahre entsprechend anzupassen. 10 Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 31.07.2017 4. Gesamtergebnisplan inkl. Hochrechnung Ergebnis 2016 EUR Steuern und ähnliche Abgaben Ansatz 2017 Ist-Ergebnis 2017 Hochrechnung Ergebnis 2017 Abweichung in % 18.465.228,21 19.453.100,00 10.923.847,28 19.891.893,01 2% 6.217.882,72 6.779.622,00 3.276.067,87 5.627.335,22 -17% 24.925,37 5.400,00 21.667,67 41.000,00 659% 5.953.487,12 6.218.551,00 2.708.509,92 6.130.130,28 -1% +Privatrechtliche Leistungsentgelte 401.567,43 415.942,00 278.532,33 399.801,23 -4% +Kostenerstattungen und Kostenumlagen 247.532,03 240.606,00 182.311,83 352.870,15 47% 1.647.895,07 1.364.148,00 867.912,44 1.603.729,71 18% 32.958.517,95 34.477.369,00 18.258.849,34 34.046.759,60 -1% 6.084.655,59 6.417.666,00 3.252.597,05 6.397.856,10 0% 984.247,74 590.270,00 661.635,19 697.545,00 18% -Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 4.794.689,69 5.617.702,00 3.039.481,64 5.854.096,16 4% -Bilanzielle Abschreibungen 3.331.726,08 3.353.882,00 204,49 3.352.386,49 0% 17.873.022,49 18.750.237,00 16.638.635,94 17.769.832,08 -5% 3.046.645,36 3.017.685,00 1.841.477,55 3.045.082,07 1% =Ordentliche Aufwendungen 36.114.986,95 37.747.442,00 25.434.031,86 37.116.797,90 -2% =Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 10 und 17) -3.156.469,00 -3.270.073,00 -7.175.182,52 -3.070.038,30 -6% 43.273,70 43.716,00 39.535,41 39.535,41 -10% 349.703,98 477.100,00 228.153,56 361.031,25 -24% -306.430,28 -433.384,00 -188.618,15 -321.495,84 -26% =Ordentliches Ergebnis (= Zeilen 18 und 21) -3.462.899,28 -3.703.457,00 -7.363.800,67 -3.391.534,14 -8% =Jahresergebnis (= Zeilen 22 und 25) -3.462.899,28 -3.703.457,00 -7.363.800,67 -3.391.534,14 -8% +Zuwendungen und allgemeine Umlagen +Sonstige Transfererträge +Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte +Sonstige ordentliche Erträge =Ordentliche Erträge -Personalaufwendungen -Versorgungsaufwendungen -Transferaufwendungen -Sonstige ordentliche Aufwendungen +Finanzerträge -Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen =Finanzergebnis (= Zeilen 19 und 20) Das Ergebnis „Ansatz 2017“ berücksichtigt auch diejenigen Mittelübertragungen aus dem Jahr 2016 in das Jahr 2017, welche ergebniswirksam sind. Daher ist das Ergebnis abweichend zum Ausweis im Haushaltsplan. Weiterhin berücksichtigt das Hochrechnungsergebnis alle Änderungen, die sich bis jetzt ergeben haben, während in den vorangegangenen Kapiteln nur die wesentlichen Abweichungen dargestellt und erläutert wurden. 11