Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
137 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
23.08.17, 13:06
Aktualisiert
23.08.17, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein/Herr Schmühl
Kreuzau, 21.08.2017
Vorlagen-Nr.: 1/2015 2. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
19.09.2017
04.10.2017
18.10.2017
34. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Stockheim, zur
Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“;
Hier: Erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Zum Verfahren der 34. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil
Stockheim, zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“, hat
vom 28.11.2016 bis 06.01.2017 die Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB stattgefunden.
Nach Durchführung der Offenlage haben weitere Abstimmungsgespräche mit der
Bezirksregierung Köln stattgefunden. Die BR Köln muss die Änderung des Flächennutzungsplans
genehmigen. Dabei wurden die bereits offengelegten Unterlagen durch die BR Köln kritisch
geprüft. Die BR Köln hat dabei festgestellt, dass es Aspekte im Planentwurf gibt, die sich nicht mit
den landesplanerischen Zielen und Grundsätzen des Landesentwicklungsplanes zum
großflächigen Einzelhandel decken und eine Anpassung erforderlich machen. Nach Ansicht der
BR Köln handelt es sich dabei um Änderungen, die so wesentlich sind, dass eine erneute
Offenlage gem. § 4a (3) BauGB durchgeführt werden muss. Andernfalls kann keine Genehmigung
der FNP-Änderung in Aussicht gestellt werden.
Bei den Änderungen handelt es sich um Änderungen an der Planzeichnungserklärung, der
Planzeichnung sowie in der Begründung. Die Änderungen sind farblich markiert. Der angepasste
Entwurf der 34. Änderung des Flächennutzungsplans liegt der Sitzungsvorlage als Anlage bei.
Wie oben erläutert führen diese Änderungen dazu, dass eine erneute Offenlegung des
Planentwurfs gem. § 4a (3) BauGB erforderlich ist. In Anwendung des § 4a (3) Satz 2 BauGB wird
dabei bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden dürfen.
Ferner wird i. A. d. Satz 3 die Dauer der öffentlichen Auslegung verkürzt.
Nach Durchführung der erneuten Offenlage werden ihnen die abwägungsrelevanten
Stellungnahmen zur städtebaulichen Abwägung vorgelegt. Im Anschluss daran kann der
Feststellungsbeschluss gefasst werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Durch die erneute Offenlage entstehen Planungskosten in Höhe von ca. 450 Euro. Unter der
Kostenstelle 5110101, Sachkonto 529104, sind ausreichende Haushaltsmittel vorhanden.
III. Beschlussvorschlag:
1. Dem Planentwurf der 34. Änderung des Flächennutzungsplans, Ortsteil Stockheim, zur
Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“ wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt die erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB durchzuführen.
Der Bürgermeister
I.V.
Gez.
- Siegfried Schmühl -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlagen
-2-