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Mitteilung (Niederschrift)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
957 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
08.09.17, 13:05
Aktualisiert
08.09.17, 13:05

Inhalt der Datei

Anlage zu MV-Nr. 70/2017 Niederschrift über die Einwohnerkonferenz im OT Thum am 23.05.2017 Beginn: Ende: 19.00 Uhr 21.00 Uhr Anwesend waren: 1. 61 Einwohnerinnen und Einwohner aus dem DT Thum 2. Die Ratsmitglieder: SPD: Herr Hermann-Josef Schmitz Bündnis90/Die Grünen: Frau Astrid Hohn, Herr Karl-Heinz Kern FDP: Herr Egbert Braks 3. Verwaltung: BM EBer, Herr Schmühl, Herr Drewes-Janssen BM EBer begrüßt die anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner aus dem DT Thum, die Ratsvertreter und OVin Weiler und erläutert die Hintergründe zur Durchführung der Einwoh nerkonferenzen in den Ortsteilen der Gemeinde Kreuzau. Er teilt mit, dass eine Niederschrift angefertigt wird und bittet in diesem Zusammenhang um einen kurzen Hinweis der Fragesteller, wenn eine Anonymisierung des Namens im Hinblick auf die Datenschutzbestimmungen erfolgen soll. Das Protokoll ergeht dem Rat zur Kenntnis. Zur besseren Übersicht werden Themenblöcke zu den eingegangenen Fragen gebildet. Hochwasserschutz in Thum Herr Mauel fragt hinsichtlich des Sachstandes über den geplanten Bau eines Regenrückhal tebeckens an. BM EBer erläutert, das der WVER verschiedene Rückhaltebecken plane, auch eines vor der Ortslage Thum. Die Maßnahmen befinden sich derzeit beim Vorhabenträger in der Planungsphase, ein genauer Umsetzungsstand sei nicht bekannt. Die Verwaltung werde beim WVER nachfragen. Anmerkung der Verwaltung: Auf telefonische Anfrage teilt Frau Landvogt vom WVER mit, dass es derzeit im Planungs stand keinen Fortschritt gibt. Derzeit verfolgt der VVVER die Umsetzung von Maßnahmen mit noch höherer Priorität im Gemeindegebiet. In diesem Zusammenhang wird durch Herrn Hammerath berichtet, dass Bäume in den Bä chen Richtung Nideggen liegen und dieser Zustand zur Hochwassergefahr beitrage. Herr Schmühl sagt zu, sowohl den WVER als auch die Stadt Nideggen hierüber zu informieren. Der WVER kontrolliere in regelmäßigen Abständen die Flutgräben und Bäche. Die Stadt Nideggen sei auf ihrem Hoheitsgebiet für die Gewässerunterhaltung zuständig. Anmerkung der Verwaltung: Der WVER und die Stadt Nideggen wurden am 24.05.2017 entsprechend informiert. Verkehrssituation in Thum allgemein/L 250 Durch Herrn Boltersdorf wird angeregt, das Geschwindigkeitsbegrenzungsschild 70km an der L 250 weiter vor dem Ort aufzustellen. Der jetzige Standort ist zu nah am Ortseingang und dem 50 km Schild, hier sollte eine größere Entfernung zwischen den Schildern vorhan den sein, damit Verkehrsteilnehmer dies auch besser beachten. Bei geringerer Geschwin digkeit vermindere sich auch die aktuelle Lärmbelästigung durch schnell fahrende Fahrzeu ge. 1 Dezernat tA 1SB 1 flUg Aelegenfleften‘Efiwohre,ko,1e.e.ven2Oh7a523Tm.mtJiade,sch,ie EW( 2352017. Anmerkung der Verwaltung: Die Angelegenheit wurde am 04.07.2017 mit dem Straßenverkehrsamt (SVA) besprochen. Die vorhandene Beschilderung wurde bereits am 17.02.201 6 angeordnet. Das SVA sieht keine Veranlassung den Abstand zur Ortslage zu vergrößern, zumal Messungen im Laufe des Jahres 2016 ergeben haben, dass gar nicht mit überhöhter Geschwindigkeit in den Ort hinein gefahren wird. Die Messungen wurden daraufhin auch im Jahre 2017 nicht fortgesetzt. Frau Bongartz regt in diesem Zusammenhang an, Fahrbahnschwellen an den Ortseingängen von Thum anzubringen, dies habe i.E. einen größeren Effekt. Anmerkung der Verwaltung: Die Angelegenheit wurde am 04.07.2017 mit dem SVA besprochen. Der Einbau von Fahr bahnschwellen im Bereich von Kreis- und Landstraßen wird grundsätzlich nicht angeordnet. Herr Mund trägt vor, dass auch ein LKW Durchfahrtsverbot geprüft werden soll, dies trage auch zum Schutz der Fußgänger und des Fahrbahnbelages bei. Anmerkung der Verwaltung: Die Angelegenheit wurde am 04.07.2017 mit dem Hinweis auf die seit Jahren bestehende Regelung im Ortsteil Soller besprochen. Nach Auffassung des SVA dürfte der Anteil des An lieger-LKW-Verkehrs vermutlich größer als des durchfahrenden LKW-Verkehrs sein, wobei in beiden Fällen von einem ohnehin geringen Aufkommen ausgegangen werden kann. Das SVA ist nicht bereit, die „Lex Soller“ zu wiederholen. Herr Wergen empfiehlt, in Höhe des Kindergartens einen Zebrastreifen und eine Tempo 30 km Zone einzurichten. Dies würde eine große Erleichterung und Gefahrenminimierung ins besondere für kleine Kinder und ältere Einwohner darstellen. Frau Schmitz ergänzt, dass diese Aussage auch für Schulkinder gelte. Durch an der Thum strasse parkende Autos werde zudem die Sicht eingeschränkt. Sie regt an, die Möglichkeit eines Parkverbotes an der Thumstrasse zu prüfen. Anmerkung der Verwaltung: Die Angelegenheit wurde am 04.07.2017 mit dem SVA besprochen. An dieser Stelle ist seit vielen Jahren beidseitig eine Fahrbahneinengung mit der entsprechenden Beschilderung „Engstelle und Achtung Fußgänger‘ vorhanden. Das SVA hat darauf hingewiesen, dass be reits im Jahre 2016 in dieser Angelegenheit ein Termin unter Beteiligung von Landrat SpeIthahn und der stellvertretenden Landrätin Frau Hohn durchgeführt wurde. Die abschließende Prüfung hat ergeben, dass keine weiteren Maßnahmen getroffen werden, zumal eine über höhte Geschwindigkeit nicht festgestellt werden konnte und die Anzahl querender Fußgän ger die Markierung eines Fußgängerüberweges bei weitem nicht rechtfertigen. Seinerzeit wurde auch diskutiert, die Aufstellfläche zu vergrößern, indem die vorhandene Buswartehalle in die Böschung versetzt wird. Hierfür wäre die Gemeinde zuständig. Die hiermit verbunde nen Kosten belaufen sich auf rd. 5.000,00 Euro. Hiervon wurde bisher aus finanziellen Grün den abgesehen. Weiterhin wird vorgetragen, dass der Verkehrsspiegel am Hohlweg zur Thumstrasse „blind“ sei und deswegen sich die Verkehrssituation im Winter besonders gefährlich darstellt. Anmerkung der Verwaltung: Eine Überprüfung des Verkehrsspiegels hat ergeben, dass dieser nach wie vor funktions tüchtig ist. Herr Wergen fragt an, ob ein genauer Kenntnisstand zum Ausbau bzw. zur Reparatur der Ortsdurchfahrt (L250) bekannt sei. BM Eßer berichtet, dass keine Erkenntnisse vorliegen und beim Landesbetrieb Straßenbau nachgefragt werde. Dezernat DAbI 1100 1 Allg Angnleganheiten\EInwohnerkonleneneenl2Ol7O52S ThumlNJedersAbrlft EWA 2352017. mit Anmerkungen dcc. Anmerkung der Verwaltung: Die Angelegenheit wurde am 19.06.2017 mit dem Leiter des Landesbetriebes Straßenbau NRW Regionalniederlassung Ville-Eifel besprochen. Der Landebetrieb sieht durchaus die Notwendigkeit einer Instandsetzung der OD. Wegen fehlender Haushaltsmittel wurde die Maßnahme bisher nicht durchgeführt. Ob und inwieweit in Zukunft dem Landesbetrieb mehr Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden, bleibt abzuwarten. Herr Stappen spricht die Verkehrssituation auf dem Gemefndeverbindungsweg zwischen Boich nach Thum an. Er trägt vor, dass dieser Weg vielfach von Joggern, Spaziergängern, Fahrradfahrern und auch kleinen Kinder genutzt werde. Eine Gefahr stellen die vielen mit unangemessen hoher Geschwindigkeit fahrenden PKW dar. Er regt an, die Beschilderung zu überprüfen, damit langsamer gefahren werde. Insbesondere eine entsprechende Beschilderung nach der Ortslage Boich sei wichtig. Anmerkung der Verwaltung: Unabhängig vom Rechtscharakter dieses Gemeindeverbindungsweges unterliegt die Straße den Vorschriften der STVO. Da sie sich außerhalb der Ortslage befindet, beträgt hier die Höchstgeschwindigkeit 100 km/h. Eine Überprüfung in der Örtlichkeit hat ergeben, dass die zulässige Geschwindigkeit seit Jahren aus Richtung Thum kommend durch entsprechende Beschilderung auf 50 km/h beschränkt ist. Aus Richtung Boich kommend war kurioser Weise kein Schild vorhanden. Ebenso war kein Schild vorhanden an der Zufahrt am Ortseingang Thum von Drove aus kommend. Unabhängig davon ob diese Schilder abhandengekommen sind oder nie aufgestellt wurden, ist diese Beschilderung inzwischen ergänzt worden. Eine Reduzierung auf 30 km/h ist nicht möglich. Herr Mund ergänzt, dass auch eine Kontrolle der Beschilderung an den Wirtschaftswegen erforderlich sei, die Beschilderung ist im Rahmen der Flurbereinigung in 1978 aufgestellt worden und erneuerungsbedürftig. Anmerkung der Verwaltung: Die im Rahmen der Flurbereinigung im Jahre 1978 vorgenommene Beschilderung (Durch fahrt verboten, ausgenommen landwirtschaftlicher Verkehr) ist in der Tat stellenweise ver blasst. Verwaltungsseitig ist vorgesehen, die Beschilderung punktuell zu erneuern. Frau Grusemann trägt vor, dass der Weg hinter dem neuen Friedhof stark ausgefahren und nach Regenfällen voller Schlamm sei. Sie regt an, dort Schotter einfahren zu lassen. Anmerkung der Verwaltung: Eine Instandsetzung ist in Auftrag gegeben. Herr Geuenich führt aus, dass an der Kreuzung Kaninsberg/Rosenacker ein „Rechts vor Links“ Schild aufgestellt werden sollte. Hier komme es immer wieder zu gefährlichen Situati onen der Verkehrsteilnehmer. Anmerkung der Verwaltung: Die Angelegenheit wurde am 04.07.2017 mit dem SVA besprochen. Die Notwendigkeit der gewünschten Beschilderung wird nicht gesehen. Herr Mauel fragt zur Reparatur der L 250 zwischen Drove und Thum den Sachstand an. BM EBer sagt zu beim Straßenbaulastträger nachzufragen. Anmerkung der Verwaltung: Die Angelegenheit wurde am 19.06.2017 mit dem Landesbetrieb besprochen. Auch der Lan desbetrieb sieht die Notwendigkeit einer Instandsetzung. Wegen fehlender Haushaltsmittel konnte die Maßnahme bisher nicht durchgeführt werden. Es bleibt abzuwarten, ob dem LanDezernat RAD lABt Allg AngelegenhetenlE[nwabnerkoflterenzen‘20170523 Tflumltl:ederscfl,rft EWK 2352017- mrt Anmerkungen doce desbetrieb zukünftig mehr Haushaltsmittel für lnstandsetzungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Ferner trägt Herr Mauel vor, dass ein Hang Ecke Steinstrasse/Bachstrasse abgerutscht sei und hierdurch Gullys und Kanäle verstopfe. Er regt an, den Hang abzufangen. Anmerkung der Verwaltung: Ein umfassender Freischnitt des Hangs ist zwischenzeitlich erfolgt. Eine dann durchgeführte Überprüfung hat ergeben, dass aufgrund der Hangbepflanzung ein Abrutschen des Hangs wirksam verhindert wird. Weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich. Zur L 250 wird durch Herrn Stappen mitgeteilt, dass vor der Ortseinfahrt nach Thum der Fahrbahnbelag bei Nässe sehr glatt sei und es wiederholt zu Unfällen gekommen ist. Beim Ausbau der L 250 sollte dieser Gefahrenpunkt entschärft werden. Frau Hohn ergänzt hierzu, dass viele Unfälle nicht der Polizei gemeldet werden, von daher sei auch die Verkehrsunfallstatistik nicht aussagekräftig. Anmerkung der Verwaltung: Die Geschwindigkeit auf der L 250 ist bereits ab dem Auftreffen der OD Drove Richtung Thum auf 70 km/h begrenzt, und zwar aufgrund des Straßenzustandes. Ab dem Ortsein gangsschild ist die Geschwindigkeit automatisch auf 50 km/h begrenzt. Da es sich um eine Landstraße handelt und hier auch kein Unfallhäufungspunkt vorliegt, sieht das SVA keine Veranlassung eine weitere Beschilderung vorzunehmen. Darüber hinaus wird darauf verwie sen, dass am Ortseingangsschild zusätzlich das Verkehrszeichen „Achtung gefährliche Rechtskurve“ steht. Bezüglich des Straßenzustandes in diesem Kurvenbereich verweise ich auf meine bisherigen Ausführungen. Herr Mund regt an, das mobile Geschwindigkeitsmessgerät dauerhaft an der L 250 aufzu stellen, es konnte festgestellt werden, dass die Verkehrsteilnehmer aus Richtung Berg lang samer fuhren. BM Eßer erläutert, dass die mobile Anlage zum Einsatz im gesamten Gemeindegebiet ange schafft worden ist. Der Standort wechselt regelmäßig, Lerneffekte der Verkehrsteilnehmer können festgestellt werden, eine dauerhafte Aufstellung in einem Ort ist aus Kostengründen nicht sinnvoll. Frau Schäfer-Schüll regt an, auf der L 33 in Höhe der Ortslage aus Lärmschutzgründen eine Geschwindigkeitsbegrenzung einzuführen, da das Verkehrsaufkommen sich in den letzten Jahrzehnten vervielfacht habe. Anmerkung der Verwaltung: Die Angelegenheit wurde am 04.07.2017 mit dem SVA erörtert. Auf der gesamten Strecke der L 33 zwischen Nideggen und Ginnick ist die Geschwindigkeit nicht begrenzt, d.h. es darf mit 100 km/h gefahren werden, Wegen der geraden Straßenführung sieht das Straßenver kehrsamt auch keine Veranlassung hier eine Geschwind igkeitsreduzierung anzuordnen. Eine Geschwindigkeitsreduzierung wegen Lärmschutz kann nur dann angeordnet werden, wenn aufgrund des Verkehrsaufkommens nachgewiesen wird, dass die geltenden Lärmwerte re gelmäßig überschritten werden. Hierfür bestehen derzeit aber keine Anhaltspunkte. Auch über die Installation von Wildschutzzäunen sollte nachgedacht werden. Anmerkung der Verwaltung: Das Aufstellen des Warnschildes „Wildwechsel“ und das Anbringen von Wildschutzzäunen kann nur angeordnet werden, wenn auch konkrete Hinweise auf Wildunfälle vorliegen. In solchen Fällen treten in der Regel die Jagdpächter an das Straßenverkehrsamt heran. Wild unfälle sind bisher nicht bekannt. h tanrnat IA& ilSe 1 •i AngeIe9enh.5enEn,or.narKonlerenzen2Ol7O523_Tr.u‘-9 ede,scflnfl E2%K 232017. „it Anme.kun9efl dDe, Außerdem fragt sie an, ob Zuschüsse für schalldichte Fenster gewährt werden. BM EBer sagt zu, den Sachverhalt dem Straßenbaulastträger weiterzuleiten. Anmerkung der Verwaltung: Die Angelegenheit wurde am 19.06.2017 mit dem Landesbetrieb Straßenbau besprochen. Es handelt sich jeweils um eine Einzelfallprüfung. Frau Schäfer-Schüll wurde mit Schreiben vom 04.07.2017 ausführlich über das Thema informiert. Ihr wurde empfohlen, einen formlo sen Antrag auf Überprüfung der Lärmsituation im Bereich ihres Wohnhauses bei der Stra Benbauverwaltung zu stellen. Sportplatz Thum/Bolzplatz Herr Geuenich fragt zur Zukunft der Sportanlage in Thum an. Die Heizungsanlage im Sportheim sei defekt, verwaltungsseitig wurde ihm mitgeteilt, dass aus Kostengründen eine Er neuerung nicht in Betracht komme. Er frage sich zudem, wie die Finanzierung der Ertüchti gung des Sportplatzes erfolgen soll und bietet diesbezüglich der Verwaltung ein Gespräch über die Thematik an. BM EBer führt aus, dass die Erneuerung der Heizungsanlage eine höhere Investition darstel len würde. Die Wettkampfspiele der Spielvereinigung Boich-Thum werden auf dem Sport platz in Boich ausgetragen. Aktuell habe der Rat eine Verwaltungsvorlage über die Vereinsförderung im Gemeindegebiet erhalten. Nun sollen unter Beachtung des Erhalts des ehren amtlichen Engagements und der Vereinsstrukturen Beschlüsse durch den Rat gefasst wer den. Möglicherweise könnte die Sportplatzpflege auf den Verein übertragen werden, dies gelte für alle Vereine im Gemeindegebiet. Zur finanziellen Situation erklärt BM EBer, dass der gemeindliche Haushalt seit 20 Jahren Fehlbedarfe ausweist. Bei der Vereinsförderung die eine freiwillige Ausgabe darstellt werden jährlich rund 400.000 € zur Verfügung gestellt. Die Aufsichtsbehörde (Kreis Düren) fordere einen ausgeglichenen Haushalt. Insoweit müsse die Gemeinde versuchen Kompen sationen zu finden. Durch Herrn E. Adels wird vorgetragen, dass der Rasen auf dem Sportplatz derzeit kniehoch sei und zudem die Tore Beschädigungen aufweisen. Damit der Platz wieder bespielbar wird, müssen entsprechende Arbeiten vorgenommen werden. Herr Mund ergänzt, dass das Ge lände wegen der Wildschweine eingefriedet werden sollte. Wenn die Gemeinde das Material stellt, würden die Thumer für die Aufstellung Sorge tragen. — — Anmerkung der Verwaltung: Eine politische Entscheidung über die zukünftige Förderung von Vereinen ist noch nicht ge troffen worden. Bezüglich des Sportplatzes in Thum werden zurzeit noch die bisherigen För dergelder zur Pflege der Anlage gezahlt. Aufgrund des baulichen Zustandes kann allerdings das Sportheim nicht genutzt werden. Es stehen weitere Gespräche mit dem Verein an. Wind räder Herr Adels fragt an, ob sich die Ertragslage für die Gemeinde verbessere, wenn rund um Thum Windräder aufgestellt werden. Im zutreffenden Fall sollten Gelder zweckgebunden für den OT Thum verwandt werden. BM EBer erläutert, dass der Rat der Gemeinde Kreuzau Windkraftkonzentrationsflächen be schlossen habe. Wenn eine Bebauung mit Windrädern erfolgt ist, erhält die Gemeinde vom Betreiber Wege- und Nutzungsentgelte. In Vorgesprächen mit den Betreibern wurde verein bart, dass ein Teil der Gelder für Thum verwandt werden könnte. Hierüber sind aber noch abschließende Gespräche zu führen. Eine gleichartige Anfrage wird durch Herrn Boltersdorf gestellt. BM EBer bestätigt, dass die Entgelte als Zugewinn angesehen werden können. Über die Verwendung dieser Gelder müsse letztlich der Rat der Gemeinde Kreuzau entscheiden. Anmerkung der Verwaltung: Nach Inbetriebnahme von Windenergieanlagen rund um Thum erhält die Gemeinde Pachteinnahmen, die die Ertragslage verbessern. Außerdem ergeben sich jährliche Einnahmen aus Spenden (Pachtanteile der Grundstücks eigentümer) die zweckgebunden für karitative, soziale und kulturelle Zwecke eingesetzt wer den müssen. Auf Anfrage teilt er ergänzend mit, dass auch zum Bebauungsplan G 1 Lausbusch Investo ren vorhanden sind. Diese wollen nach Rechtskraft des Bebauungsplanes die Bauanträge für die Anlagen stellen. Anmerkung der Verwaltung: Der Bebauungsplan G 1, WEA Lausbusch, ist zwischenzeitlich vom Rat als Satzung be schlossen worden. Die Satzung ist öffentlich bekannt gemacht worden, sodass der Bebau ungsplan in Kraft getreten ist. Der Investor hat den BlmSch-Antrag zur Errichtung und Be trieb von fünf Windenergieanlagen bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, Kreis Düren, eingereicht. Die Antragsunterlagen liegen vom 01.09-30.09.2017 beim Kreis Düren, der Gemeinde Kreuzau und im Internet offen. Herr Kewald vertritt die Auffassung, dass die Immobilienpreise in Thum nach dem Bau der Windkraftanlagen sinken werden. Ferner werde der Naturschutz missachtet, hier liege eine Hauptroute der Wandervögel, ein Ornithologe sollte eingeschaltet werden. BM EBer erwidert, dass alle Fachgutachten bei der Offenlage des Bebauungsplanes einge sehen werden können und die Naturschutzbelange Berücksichtigung finden. Grünflächen- und Pflegearbeiten im Ort Herr Adels berichtet, dass im Ort im Bereich der öffentlichen Grünanlagen dringend gemäht werden muss. Frau Jünger ergänzt, dass im Bereich Kaninsberg gegenüber dem Friedhof im Graben vor der Unterführung ebenfalls sehr hoher Bewuchs stehe, dieser Bereich sei des wegen auch schlecht einsehbar. Sie bittet hier ebenfalls um Abhilfe. BM EBer teilt mit, dass versucht wird, Abhilfe zu schaffen, in der Hauptvegetationszeit, dies aber in allen Ortsteilen ein Problem darstellt. Herr Wergen führt aus, dass er vor Weißensonntag die Nebenanlage vor der Kirche und die angrenzende Parkfläche ehrenamtlich gemäht habe, kurz darauf seien diese Flächen noch mals vom Bauhof gemäht worden. Insgesamt sei ein beschämendes Bild für Thum festzu stellen, seines Erachtens stehe Thum hier gegenüber den anderen Ortsteilen hinten an. Frau Schmitz berichtet, dass im Bereich Stein-/Bachstrasse der Bewuchs derart hoch sei, dass Hydranten für die Feuerwehr und Gullys zugewachsen seien. Frau Bongartz vertritt die Auffassung, dass regelmäßige Straßenunterhaltungs- und Grün pflegearbeiten auch der Erhaltung dienen, die Folgekosten sind dann auch geringer. BM EBer erläutert, dass der Rat sich gegen eine deutliche Erhöhung der Grundsteuer aus gesprochen habe. Mit einer deutlichen Erhöhung wäre eine Verbesserung der Standards im Bereich der Grünflächen- und Straßenunterhaltung möglich. Der Rat habe seine Prioritäten in die Bereiche Kindertagesstätten, Schulen und Feuerschutz gesetzt, zudem haben sich die sozialen Aufwendungen verdoppelt. OV‘in Weiler teilt mit, dass vor dem Eingang des neuen Friedhofes sich ein Loch im Boden befinde, welches eine Unfallgefahr darstellt. Anmerkung der Verwaltung: Die Pflegearbeiten im Ort wurden durchgeführt. Ein weiterer Pflegeschnitt erfolgt im Herbst. Die Pflege der Grünanlagen erfolgt in Thum in der gleichen Art wie in allen anderen Ortstei len. Ein umfassender Pflegegang erfolgt vor der jeweiligen Dorfkirmes. Im Herbst wird dann, sofern zwingend geboten, im Einzelfall nachgebessert. 11 Qnernal lAb4 1 SB 1 ANg AgB,OenfleenErv:c e,kcnleerzw-271 77523_ThLn,NIede,S.x0 SW< 23<2017. Ann.rkungen Die Gefahrenstelle am Eingang des Friedhofs wurde zwischenzeitlich behoben. Herr Wergen bemängelt den Zustand des neuen Friedhofs. BM EBer führt aus, dass die Gemeinde für die Pflege der Friedhofswege, nicht aber der Gräber zuständig sei. Im öffentli chen Bereich ist es der Gemeinde untersagt, Unkrautvernichtungsmittel zu spritzen. Die ein gesetzten Methoden sind leider nicht so effektiv, zudem seien die Pflegeintervalle aufgrund der bekannten finanziellen Situation vor Jahren zurück gefahren worden. Herr Schmühl ergänzt, dass die Pflegezustände der Friedhöfe insgesamt verbesserungs würdig seien. Im Bereich der Grünflächenpflege seien die Mähintervalle zu gering. Als Grund führt er die starke Verkleinerung der Mitarbeiter des Bauhofes an. Aus der Gesprächsrunde wird angeregt, mit umliegenden Kommunen über Kooperationen zu sprechen. BM EBer erläutert, dass eine Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) in verschie denen Bereichen bereits umgesetzt wird. Die Zusammenlegung von Bauhöfen ist sehr prob lematisch. IKZ ist aktuell auf der Agenda der Südkreis-Bürgermeister. Es werden hierzu re gelmäßig Gespräche geführt, um wirtschaftlicher zu arbeiten. Herr Wergen fragt an, ob bei einer geplanten regelmäßigen ehrenamtlichen Tätigkeit für den DT Thum größere Grünschnittmengen von der Gemeinde angeholt werden können, dies wird verwaltungsseitig zugesagt. Ferner fragt er an, ob die Arbeiten auch wegen der Versicherung der tätigen Personen an gemeldet werden müssen und wer hier Ansprechpartner der Gemeinde sei. BM EBer teilt mit, dass Herr Wolfram oder Herr Schmühl angesprochen werden sollen. Die Unfallverhü tungsvorschriften müssen in jedem Einzelfall und für jede Arbeit geprüft werden. Frau Bongartz berichtet, dass die Sträucher an der Straße früher in Eigeninitiative geschnit ten worden sind, dass Schnittgut aber nicht vom Bauhof abgeholt worden ist. Deswegen sind diese Arbeiten wieder eingestellt worden. BM EBer sagt zu, dass das Schnittgut bei ehrenamtlicher Betätigung vom Bauhof entsorgt werde. Schnelleres Internet Aus dem Gesprächskreis werden die langsamen lnternetgeschwindigkeiten bemängelt, eine Verbesserung wird dringend erbeten. Aus der Presse war zu entnehmen, dass der Bund Geldmittel für den Breitbandausbau zur Verfügung stellt. Hier sollte die Gemeinde tätig wer den. BM EBer führt aus, dass zwischen Breitbandausbau und Funkanbindung unterschieden wer den müsse. Der Kreis Düren hat einen Zuschuss für den Breitbandausbau vom Bund zur Verteilung an die kreisangehörigen Kommunen erhalten. Die Gemeinde Kreuzau hat bereits beim Kreis einen Mittelbedarf für die DT‘s Thum, Boich, Bogheim (Teil) u.a. angemeldet. Wann eine Umsetzung erfolgen wird, kann derzeit nicht ge sagt werden. Frau Hohn vertritt die Auffassung, dass die vorgebrachten Anliegen ernst genommen werden müssen. Der BM soll sich verstärkt um die benachteiligten Orte kümmern. BM EBer erwidert, dass er sich für alle Ortsteile der Gemeinde Kreuzau einsetzt. Dies sei auch ersichtlich, da die lnternetproblematik beim Landrat vorgetragen und durchgesetzt wer den konnte, was letztlich zu dem jetzt dem Kreis vorliegenden Bewilligungsbescheid geführt habe. Anmerkung der Verwaltung: Der Kreis Düren hat sich im Rahmen der kreisweiten Breitbandinitiative um Fördermittel für die Verbesserung der lnternetgeschwindigkeiten beworben und die Mittel bewilligt bekom men. Derzeit erarbeitet der Kreis Düren an den Detailplanungen für den Ausbau. Die Ortstei le, in denen heute nur unzureichende lnternetgeschwindigkeiten erreicht werden (u.a. in Thum), werden in den kommenden Jahren mit schnellerem Internet versorgt. Wann dies er folgt kann heute noch nicht gesagt werden. De,,n,t Ib 1\SB AIg Angele ‚he nEInwoh,e,kenre,e,,e,2Ol 70523 Thrn,3Aede,Ah,Ifl EW< 2352017- ‘7 Afl,,,e,k1,,gen dAAC Hundekot Herr Wergen teilt mit, dass vielfach Auswärtige ihre Hunde auf den Wegen um Thum laufen und ihr Geschäft verrichten lassen. Er regt an, entsprechende Hinweisschilder aufzustellen und einen Bericht im Amtsblatt zu verfassen. BM Eßer erwidert, dass diese Problematik für alle Ortsteile gelte, es werden diesbezüglich regelmäßig Berichte im Amtsblatt veröffentlicht. Gelände ehem. Munitionslager Herr Mauel teilt mit, dass die Liegenschaften verfallen und durch offene Schächte Gefähr dungen für dort spielende Kinder bestehen. Da die Tore offen stehen und teilweise auch die Zäune Löcher aufweisen, ist es unproblematisch, das Gelände zu betreten. BM Eßer sagt zu, mit dem Eigentümer zu sprechen. Anmerkung der Verwaltung: Am 24.05.2017 wurde eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Das Eingangstor war verschlos sen (neue Kette, neues Schloss). Löcher in der Zaunanlage waren nicht vorhanden. Spielplatz Frau Schmitz fragt an, ob über eine Verbesserung und Aufwertung des Spielplatzes in Thum nachgedacht worden ist. Verwaltungsseitig wird ausgeführt, dass derzeit keine Maßnahmen geplant sind. Sie fragt an, ob eine Verlegung in den Ort möglich ist, da am jetzigen Standort keine Einsicht möglich ist und die Lage insgesamt schlecht ist. OVin Weiler teilt mit, dass zum damaligen Zeitpunkt kein anderer Standort vorhanden war. Am Standort sei die Hecke zu hoch, bei starkem Rückschnitt wäre das Spielplatzgelände auch wieder einsehbar. Sie schlägt vor, ein Spielplatzfest zu organisieren, um mit den hie raus erzielten Geldern den vorhandenen Spielplatz aufzuwerten. Evtl. könne auch mit der Kirche zwecks Tauschs von Land gesprochen werden, sollte eine Verlegung in den Ort erfolgen. Anmerkung der Verwaltung: Nach einem mit der Ortsvorsteherin durchgeführten Ortstermin wurde einvernehmlich fest gestellt, dass sich eine deutliche Verbesserung der Situation vor Ort ergeben würde, wenn die vorhandene Hecke Richtung Straße auf eine Höhe von 80 cm gekürzt, die vorhandene Hecke Richtung Parkplatz durch einen Stabgitterzaun ersetzt und dabei die derzeit zum Parkplatz gehörende Rasenfläche mit einbezogen würde. Wenn dann 2 kleinere Spielgeräte und eine Bank innerhalb des Spielplatzes versetzt werden entsteht eine Rasenfläche die von kleineren Kindern für Ballspiele genutzt werden kann. - - - Derzeit wird geprüft, inwieweit Haushaltsmittel zur Umsetzung der Maßnahmen zur Verfü gung gestellt werden können. Geplante Schweinemastanlage Zur geplanten Schweinemastanlage wird der Sachstand angefragt. Herr Schmühl berichtet, dass die Baugenehmigung vom Kreis Düren erteilt wurde und diese drei Jahre Gültigkeit habe. Eine Verlängerung ist möglich. Die Verbreiterung der Zufahrt hat nichts mit der geplanten Schweinemast zu tun, sondern dient als Hauptzufahrt zur Windkraftbaustelle. Schäden an den Wirtschaftswegen, die durch den Baustellenverkehr entstehen, werden nach Beendigung der Maßnahme beseitigt. DfleT.al 1Abt 155 ‚ Allg An9.legeh€AenlnwA1ne,kDnfe,enfln12O17C523 !flumlt, e7e,SCfl!fl EW.K 2352017-jr Axn,,kurgen AAC, Verschiedenes Herr Mauel fragt an, wann mit der Umsetzung der festgelegten Bordsteinabsenkungen zu rechnen ist. Die Verwaltungsvertreter berichten, dass es sich um ein gemeindeweites Pro gramm handele, welches mit dem/der OV/OVin abgestimmt ist. Es gehe um behindertenge rechte 0-Absenkungen. Die Arbeiten sind in Auftrag gegeben worden, es werde bei der Fir ma nachgefragt, wann eine Umsetzung erfolgt. Anmerkung der Verwaltung: Die Festlegungen sehen im Ortsteil Thum 1 Absenkung vor (am Parkplatz Thumstraße in der Ortsmitte). Diese Maßnahme ist bis Ende August umgesetzt. Ferner stellt Herr Mauel fest, dass im letzten Jahr die Gullyreinigung nicht erfolgt ist. Herr Mund teilt hierzu mit, dass am 22.5. die Reinigung erfolgt sei. Die Verwaltung sagt eine Überprüfung zu. Anmerkung der Verwaltung: Die Feststellung von Herrn Mundt wird bestätigt. Im Einzelfall sind Nachbesserungen erfolgt. Auf weitere Anfrage von Herrn Mauel wird mitgeteilt, dass die Leerung der gemeindlichen Papierkörbe durch den Bauhof erfolge. Aus dem Gesprächskreis wird abschließend angefragt, wie die Umsetzung der heutigen Ge sprächsinhalte nachverfolgt werden können. BM EBer teilt mit, dass Anregungen und Mängelmeldungen von der Verwaltung umgesetzt und dem Rat zur Kenntnis gegeben werden. Herr Schmühl ergänzt, dass die heutige Niederschrift an den Rat per Newsletter zur Informa tion weiter gegeben werde. Anschließend werden von der Verwaltung alle Punkte abgearbei tet, zu denen kein Ratsbeschluss erforderlich ist. In der Sitzungsrunde nach der Sommerpause wird die Niederschrift mit Umsetzungsschritten dem Rat öffentlich zur Kenntnis gegeben. Die Unterlagen sind dann im Ratsinformations dienst auf der Homepage der Gemeinde Kreuzau hinterlegt und können öffentlich dort ein gesehen werden. Frau Hohn schlägt vor, die Niederschrift im Aushangkasten in Thum aufzuhängen. Frau Bongartz schlägt vor, Umsetzungsschritte im Amtsblatt zu veröffentlichen. Anmerkung der Verwaltung: Entgegen der bisherigen Praxis bestehen keine Bedenken mehrt die Niederschriften, auch für die Vergangenheit, zu veröffentlichen. Aus diesem Grund können die Niederschrift der Einwohnerkonferenz im Ortsteil Thum sowie die Niederschriften der vorangegangenen Einwohnerkonferenzen ab sofort auf der Homepa ge der Gemeinde Kreuzau (www.kreuzau.de) im Bereich „Politik und Verwaltung“ eingese hen und herunter geladen werden. Alternativ können die Niederschriften auch bei der Abteilung „Zentrale Dienste“ möglichst pe? E-Mail (m.lenzenkreuzau.de oder h.drewes-janssen(kreuzau.de), Tel. 02422-507-235 oder 234 angefordert werden. BM EBer führt aus, dass Hinweise oder Mängel jederzeit bei der Verwaltung oder der OVin aber auch den politischen Vertretern im Ort gemeldet werden können. Er bedankt sich abschließend für die rege Teilnahme und schließt die Sitzung. G e en: er ürgermeister b One,na: AY ‚Se EWK 235 2O7- Anme,kupgendo:,