Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
957 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
08.09.17, 13:05
Aktualisiert
08.09.17, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zu MV-Nr. 70/2017
Niederschrift
über die Einwohnerkonferenz im OT Thum am 23.05.2017
Beginn:
Ende:
19.00 Uhr
21.00 Uhr
Anwesend waren:
1. 61 Einwohnerinnen und Einwohner aus dem DT Thum
2. Die Ratsmitglieder:
SPD: Herr Hermann-Josef Schmitz
Bündnis90/Die Grünen: Frau Astrid Hohn, Herr Karl-Heinz Kern
FDP: Herr Egbert Braks
3. Verwaltung: BM EBer, Herr Schmühl, Herr Drewes-Janssen
BM EBer begrüßt die anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner aus dem DT Thum, die
Ratsvertreter und OVin Weiler und erläutert die Hintergründe zur Durchführung der Einwoh
nerkonferenzen in den Ortsteilen der Gemeinde Kreuzau.
Er teilt mit, dass eine Niederschrift angefertigt wird und bittet in diesem Zusammenhang um
einen kurzen Hinweis der Fragesteller, wenn eine Anonymisierung des Namens im Hinblick
auf die Datenschutzbestimmungen erfolgen soll. Das Protokoll ergeht dem Rat zur Kenntnis.
Zur besseren Übersicht werden Themenblöcke zu den eingegangenen Fragen gebildet.
Hochwasserschutz in Thum
Herr Mauel fragt hinsichtlich des Sachstandes über den geplanten Bau eines Regenrückhal
tebeckens an. BM EBer erläutert, das der WVER verschiedene Rückhaltebecken plane, auch
eines vor der Ortslage Thum. Die Maßnahmen befinden sich derzeit beim Vorhabenträger in
der Planungsphase, ein genauer Umsetzungsstand sei nicht bekannt. Die Verwaltung werde
beim WVER nachfragen.
Anmerkung der Verwaltung:
Auf telefonische Anfrage teilt Frau Landvogt vom WVER mit, dass es derzeit im Planungs
stand keinen Fortschritt gibt. Derzeit verfolgt der VVVER die Umsetzung von Maßnahmen mit
noch höherer Priorität im Gemeindegebiet.
In diesem Zusammenhang wird durch Herrn Hammerath berichtet, dass Bäume in den Bä
chen Richtung Nideggen liegen und dieser Zustand zur Hochwassergefahr beitrage. Herr
Schmühl sagt zu, sowohl den WVER als auch die Stadt Nideggen hierüber zu informieren.
Der WVER kontrolliere in regelmäßigen Abständen die Flutgräben und Bäche. Die Stadt
Nideggen sei auf ihrem Hoheitsgebiet für die Gewässerunterhaltung zuständig.
Anmerkung der Verwaltung:
Der WVER und die Stadt Nideggen wurden am 24.05.2017 entsprechend informiert.
Verkehrssituation in Thum allgemein/L 250
Durch Herrn Boltersdorf wird angeregt, das Geschwindigkeitsbegrenzungsschild 70km an
der L 250 weiter vor dem Ort aufzustellen. Der jetzige Standort ist zu nah am Ortseingang
und dem 50 km Schild, hier sollte eine größere Entfernung zwischen den Schildern vorhan
den sein, damit Verkehrsteilnehmer dies auch besser beachten. Bei geringerer Geschwin
digkeit vermindere sich auch die aktuelle Lärmbelästigung durch schnell fahrende Fahrzeu
ge.
1 Dezernat tA 1SB 1 flUg Aelegenfleften‘Efiwohre,ko,1e.e.ven2Oh7a523Tm.mtJiade,sch,ie EW( 2352017.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Angelegenheit wurde am 04.07.2017 mit dem Straßenverkehrsamt (SVA) besprochen.
Die vorhandene Beschilderung wurde bereits am 17.02.201 6 angeordnet. Das SVA sieht
keine Veranlassung den Abstand zur Ortslage zu vergrößern, zumal Messungen im Laufe
des Jahres 2016 ergeben haben, dass gar nicht mit überhöhter Geschwindigkeit in den Ort
hinein gefahren wird. Die Messungen wurden daraufhin auch im Jahre 2017 nicht fortgesetzt.
Frau Bongartz regt in diesem Zusammenhang an, Fahrbahnschwellen an den Ortseingängen
von Thum anzubringen, dies habe i.E. einen größeren Effekt.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Angelegenheit wurde am 04.07.2017 mit dem SVA besprochen. Der Einbau von Fahr
bahnschwellen im Bereich von Kreis- und Landstraßen wird grundsätzlich nicht angeordnet.
Herr Mund trägt vor, dass auch ein LKW Durchfahrtsverbot geprüft werden soll, dies trage
auch zum Schutz der Fußgänger und des Fahrbahnbelages bei.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Angelegenheit wurde am 04.07.2017 mit dem Hinweis auf die seit Jahren bestehende
Regelung im Ortsteil Soller besprochen. Nach Auffassung des SVA dürfte der Anteil des An
lieger-LKW-Verkehrs vermutlich größer als des durchfahrenden LKW-Verkehrs sein, wobei in
beiden Fällen von einem ohnehin geringen Aufkommen ausgegangen werden kann. Das
SVA ist nicht bereit, die „Lex Soller“ zu wiederholen.
Herr Wergen empfiehlt, in Höhe des Kindergartens einen Zebrastreifen und eine Tempo 30
km Zone einzurichten. Dies würde eine große Erleichterung und Gefahrenminimierung ins
besondere für kleine Kinder und ältere Einwohner darstellen.
Frau Schmitz ergänzt, dass diese Aussage auch für Schulkinder gelte. Durch an der Thum
strasse parkende Autos werde zudem die Sicht eingeschränkt. Sie regt an, die Möglichkeit
eines Parkverbotes an der Thumstrasse zu prüfen.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Angelegenheit wurde am 04.07.2017 mit dem SVA besprochen. An dieser Stelle ist seit
vielen Jahren beidseitig eine Fahrbahneinengung mit der entsprechenden Beschilderung
„Engstelle und Achtung Fußgänger‘ vorhanden. Das SVA hat darauf hingewiesen, dass be
reits im Jahre 2016 in dieser Angelegenheit ein Termin unter Beteiligung von Landrat SpeIthahn und der stellvertretenden Landrätin Frau Hohn durchgeführt wurde. Die abschließende
Prüfung hat ergeben, dass keine weiteren Maßnahmen getroffen werden, zumal eine über
höhte Geschwindigkeit nicht festgestellt werden konnte und die Anzahl querender Fußgän
ger die Markierung eines Fußgängerüberweges bei weitem nicht rechtfertigen. Seinerzeit
wurde auch diskutiert, die Aufstellfläche zu vergrößern, indem die vorhandene Buswartehalle
in die Böschung versetzt wird. Hierfür wäre die Gemeinde zuständig. Die hiermit verbunde
nen Kosten belaufen sich auf rd. 5.000,00 Euro. Hiervon wurde bisher aus finanziellen Grün
den abgesehen.
Weiterhin wird vorgetragen, dass der Verkehrsspiegel am Hohlweg zur Thumstrasse „blind“
sei und deswegen sich die Verkehrssituation im Winter besonders gefährlich darstellt.
Anmerkung der Verwaltung:
Eine Überprüfung des Verkehrsspiegels hat ergeben, dass dieser nach wie vor funktions
tüchtig ist.
Herr Wergen fragt an, ob ein genauer Kenntnisstand zum Ausbau bzw. zur Reparatur der
Ortsdurchfahrt (L250) bekannt sei. BM Eßer berichtet, dass keine Erkenntnisse vorliegen
und beim Landesbetrieb Straßenbau nachgefragt werde.
Dezernat DAbI 1100 1 Allg Angnleganheiten\EInwohnerkonleneneenl2Ol7O52S ThumlNJedersAbrlft EWA 2352017. mit Anmerkungen dcc.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Angelegenheit wurde am 19.06.2017 mit dem Leiter des Landesbetriebes Straßenbau
NRW Regionalniederlassung Ville-Eifel besprochen. Der Landebetrieb sieht durchaus die
Notwendigkeit einer Instandsetzung der OD. Wegen fehlender Haushaltsmittel wurde die
Maßnahme bisher nicht durchgeführt. Ob und inwieweit in Zukunft dem Landesbetrieb mehr
Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden, bleibt abzuwarten.
Herr Stappen spricht die Verkehrssituation auf dem Gemefndeverbindungsweg zwischen
Boich nach Thum an. Er trägt vor, dass dieser Weg vielfach von Joggern, Spaziergängern,
Fahrradfahrern und auch kleinen Kinder genutzt werde. Eine Gefahr stellen die vielen mit
unangemessen hoher Geschwindigkeit fahrenden PKW dar.
Er regt an, die Beschilderung zu überprüfen, damit langsamer gefahren werde. Insbesondere
eine entsprechende Beschilderung nach der Ortslage Boich sei wichtig.
Anmerkung der Verwaltung:
Unabhängig vom Rechtscharakter dieses Gemeindeverbindungsweges unterliegt die Straße
den Vorschriften der STVO. Da sie sich außerhalb der Ortslage befindet, beträgt hier die
Höchstgeschwindigkeit 100 km/h. Eine Überprüfung in der Örtlichkeit hat ergeben, dass die
zulässige Geschwindigkeit seit Jahren aus Richtung Thum kommend durch entsprechende
Beschilderung auf 50 km/h beschränkt ist. Aus Richtung Boich kommend war kurioser Weise
kein Schild vorhanden. Ebenso war kein Schild vorhanden an der Zufahrt am Ortseingang
Thum von Drove aus kommend. Unabhängig davon ob diese Schilder abhandengekommen
sind oder nie aufgestellt wurden, ist diese Beschilderung inzwischen ergänzt worden. Eine
Reduzierung auf 30 km/h ist nicht möglich.
Herr Mund ergänzt, dass auch eine Kontrolle der Beschilderung an den Wirtschaftswegen
erforderlich sei, die Beschilderung ist im Rahmen der Flurbereinigung in 1978 aufgestellt
worden und erneuerungsbedürftig.
Anmerkung der Verwaltung:
Die im Rahmen der Flurbereinigung im Jahre 1978 vorgenommene Beschilderung (Durch
fahrt verboten, ausgenommen landwirtschaftlicher Verkehr) ist in der Tat stellenweise ver
blasst. Verwaltungsseitig ist vorgesehen, die Beschilderung punktuell zu erneuern.
Frau Grusemann trägt vor, dass der Weg hinter dem neuen Friedhof stark ausgefahren und
nach Regenfällen voller Schlamm sei. Sie regt an, dort Schotter einfahren zu lassen.
Anmerkung der Verwaltung:
Eine Instandsetzung ist in Auftrag gegeben.
Herr Geuenich führt aus, dass an der Kreuzung Kaninsberg/Rosenacker ein „Rechts vor
Links“ Schild aufgestellt werden sollte. Hier komme es immer wieder zu gefährlichen Situati
onen der Verkehrsteilnehmer.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Angelegenheit wurde am 04.07.2017 mit dem SVA besprochen. Die Notwendigkeit der
gewünschten Beschilderung wird nicht gesehen.
Herr Mauel fragt zur Reparatur der L 250 zwischen Drove und Thum den Sachstand an. BM
EBer sagt zu beim Straßenbaulastträger nachzufragen.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Angelegenheit wurde am 19.06.2017 mit dem Landesbetrieb besprochen. Auch der Lan
desbetrieb sieht die Notwendigkeit einer Instandsetzung. Wegen fehlender Haushaltsmittel
konnte die Maßnahme bisher nicht durchgeführt werden. Es bleibt abzuwarten, ob dem LanDezernat RAD
lABt Allg AngelegenhetenlE[nwabnerkoflterenzen‘20170523 Tflumltl:ederscfl,rft EWK 2352017- mrt Anmerkungen doce
desbetrieb zukünftig mehr Haushaltsmittel für lnstandsetzungsmaßnahmen zur Verfügung
gestellt werden.
Ferner trägt Herr Mauel vor, dass ein Hang Ecke Steinstrasse/Bachstrasse abgerutscht sei
und hierdurch Gullys und Kanäle verstopfe. Er regt an, den Hang abzufangen.
Anmerkung der Verwaltung:
Ein umfassender Freischnitt des Hangs ist zwischenzeitlich erfolgt.
Eine dann durchgeführte Überprüfung hat ergeben, dass aufgrund der Hangbepflanzung ein
Abrutschen des Hangs wirksam verhindert wird. Weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich.
Zur L 250 wird durch Herrn Stappen mitgeteilt, dass vor der Ortseinfahrt nach Thum der
Fahrbahnbelag bei Nässe sehr glatt sei und es wiederholt zu Unfällen gekommen ist. Beim
Ausbau der L 250 sollte dieser Gefahrenpunkt entschärft werden.
Frau Hohn ergänzt hierzu, dass viele Unfälle nicht der Polizei gemeldet werden, von daher
sei auch die Verkehrsunfallstatistik nicht aussagekräftig.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Geschwindigkeit auf der L 250 ist bereits ab dem Auftreffen der OD Drove Richtung
Thum auf 70 km/h begrenzt, und zwar aufgrund des Straßenzustandes. Ab dem Ortsein
gangsschild ist die Geschwindigkeit automatisch auf 50 km/h begrenzt. Da es sich um eine
Landstraße handelt und hier auch kein Unfallhäufungspunkt vorliegt, sieht das SVA keine
Veranlassung eine weitere Beschilderung vorzunehmen. Darüber hinaus wird darauf verwie
sen, dass am Ortseingangsschild zusätzlich das Verkehrszeichen „Achtung gefährliche
Rechtskurve“ steht. Bezüglich des Straßenzustandes in diesem Kurvenbereich verweise ich
auf meine bisherigen Ausführungen.
Herr Mund regt an, das mobile Geschwindigkeitsmessgerät dauerhaft an der L 250 aufzu
stellen, es konnte festgestellt werden, dass die Verkehrsteilnehmer aus Richtung Berg lang
samer fuhren.
BM Eßer erläutert, dass die mobile Anlage zum Einsatz im gesamten Gemeindegebiet ange
schafft worden ist. Der Standort wechselt regelmäßig, Lerneffekte der Verkehrsteilnehmer
können festgestellt werden, eine dauerhafte Aufstellung in einem Ort ist aus Kostengründen
nicht sinnvoll.
Frau Schäfer-Schüll regt an, auf der L 33 in Höhe der Ortslage aus Lärmschutzgründen eine
Geschwindigkeitsbegrenzung einzuführen, da das Verkehrsaufkommen sich in den letzten
Jahrzehnten vervielfacht habe.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Angelegenheit wurde am 04.07.2017 mit dem SVA erörtert. Auf der gesamten Strecke
der L 33 zwischen Nideggen und Ginnick ist die Geschwindigkeit nicht begrenzt, d.h. es darf
mit 100 km/h gefahren werden, Wegen der geraden Straßenführung sieht das Straßenver
kehrsamt auch keine Veranlassung hier eine Geschwind igkeitsreduzierung anzuordnen. Eine
Geschwindigkeitsreduzierung wegen Lärmschutz kann nur dann angeordnet werden, wenn
aufgrund des Verkehrsaufkommens nachgewiesen wird, dass die geltenden Lärmwerte re
gelmäßig überschritten werden. Hierfür bestehen derzeit aber keine Anhaltspunkte.
Auch über die Installation von Wildschutzzäunen sollte nachgedacht werden.
Anmerkung der Verwaltung:
Das Aufstellen des Warnschildes „Wildwechsel“ und das Anbringen von Wildschutzzäunen
kann nur angeordnet werden, wenn auch konkrete Hinweise auf Wildunfälle vorliegen. In
solchen Fällen treten in der Regel die Jagdpächter an das Straßenverkehrsamt heran. Wild
unfälle sind bisher nicht bekannt.
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Außerdem fragt sie an, ob Zuschüsse für schalldichte Fenster gewährt werden. BM EBer
sagt zu, den Sachverhalt dem Straßenbaulastträger weiterzuleiten.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Angelegenheit wurde am 19.06.2017 mit dem Landesbetrieb Straßenbau besprochen.
Es handelt sich jeweils um eine Einzelfallprüfung. Frau Schäfer-Schüll wurde mit Schreiben
vom 04.07.2017 ausführlich über das Thema informiert. Ihr wurde empfohlen, einen formlo
sen Antrag auf Überprüfung der Lärmsituation im Bereich ihres Wohnhauses bei der Stra
Benbauverwaltung zu stellen.
Sportplatz Thum/Bolzplatz
Herr Geuenich fragt zur Zukunft der Sportanlage in Thum an. Die Heizungsanlage im Sportheim sei defekt, verwaltungsseitig wurde ihm mitgeteilt, dass aus Kostengründen eine Er
neuerung nicht in Betracht komme. Er frage sich zudem, wie die Finanzierung der Ertüchti
gung des Sportplatzes erfolgen soll und bietet diesbezüglich der Verwaltung ein Gespräch
über die Thematik an.
BM EBer führt aus, dass die Erneuerung der Heizungsanlage eine höhere Investition darstel
len würde. Die Wettkampfspiele der Spielvereinigung Boich-Thum werden auf dem Sport
platz in Boich ausgetragen. Aktuell habe der Rat eine Verwaltungsvorlage über die Vereinsförderung im Gemeindegebiet erhalten. Nun sollen unter Beachtung des Erhalts des ehren
amtlichen Engagements und der Vereinsstrukturen Beschlüsse durch den Rat gefasst wer
den.
Möglicherweise könnte die Sportplatzpflege auf den Verein übertragen werden, dies gelte für
alle Vereine im Gemeindegebiet.
Zur finanziellen Situation erklärt BM EBer, dass der gemeindliche Haushalt seit 20 Jahren
Fehlbedarfe ausweist. Bei der Vereinsförderung
die eine freiwillige Ausgabe darstellt
werden jährlich rund 400.000 € zur Verfügung gestellt. Die Aufsichtsbehörde (Kreis Düren)
fordere einen ausgeglichenen Haushalt. Insoweit müsse die Gemeinde versuchen Kompen
sationen zu finden.
Durch Herrn E. Adels wird vorgetragen, dass der Rasen auf dem Sportplatz derzeit kniehoch
sei und zudem die Tore Beschädigungen aufweisen. Damit der Platz wieder bespielbar wird,
müssen entsprechende Arbeiten vorgenommen werden. Herr Mund ergänzt, dass das Ge
lände wegen der Wildschweine eingefriedet werden sollte. Wenn die Gemeinde das Material
stellt, würden die Thumer für die Aufstellung Sorge tragen.
—
—
Anmerkung der Verwaltung:
Eine politische Entscheidung über die zukünftige Förderung von Vereinen ist noch nicht ge
troffen worden. Bezüglich des Sportplatzes in Thum werden zurzeit noch die bisherigen För
dergelder zur Pflege der Anlage gezahlt. Aufgrund des baulichen Zustandes kann allerdings
das Sportheim nicht genutzt werden. Es stehen weitere Gespräche mit dem Verein an.
Wind räder
Herr Adels fragt an, ob sich die Ertragslage für die Gemeinde verbessere, wenn rund um
Thum Windräder aufgestellt werden. Im zutreffenden Fall sollten Gelder zweckgebunden für
den OT Thum verwandt werden.
BM EBer erläutert, dass der Rat der Gemeinde Kreuzau Windkraftkonzentrationsflächen be
schlossen habe. Wenn eine Bebauung mit Windrädern erfolgt ist, erhält die Gemeinde vom
Betreiber Wege- und Nutzungsentgelte. In Vorgesprächen mit den Betreibern wurde verein
bart, dass ein Teil der Gelder für Thum verwandt werden könnte. Hierüber sind aber noch
abschließende Gespräche zu führen. Eine gleichartige Anfrage wird durch Herrn Boltersdorf
gestellt. BM EBer bestätigt, dass die Entgelte als Zugewinn angesehen werden können. Über
die Verwendung dieser Gelder müsse letztlich der Rat der Gemeinde Kreuzau entscheiden.
Anmerkung der Verwaltung:
Nach Inbetriebnahme von Windenergieanlagen rund um Thum erhält die Gemeinde Pachteinnahmen, die die Ertragslage verbessern.
Außerdem ergeben sich jährliche Einnahmen aus Spenden (Pachtanteile der Grundstücks
eigentümer) die zweckgebunden für karitative, soziale und kulturelle Zwecke eingesetzt wer
den müssen.
Auf Anfrage teilt er ergänzend mit, dass auch zum Bebauungsplan G 1 Lausbusch Investo
ren vorhanden sind. Diese wollen nach Rechtskraft des Bebauungsplanes die Bauanträge
für die Anlagen stellen.
Anmerkung der Verwaltung:
Der Bebauungsplan G 1, WEA Lausbusch, ist zwischenzeitlich vom Rat als Satzung be
schlossen worden. Die Satzung ist öffentlich bekannt gemacht worden, sodass der Bebau
ungsplan in Kraft getreten ist. Der Investor hat den BlmSch-Antrag zur Errichtung und Be
trieb von fünf Windenergieanlagen bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, Kreis Düren,
eingereicht. Die Antragsunterlagen liegen vom 01.09-30.09.2017 beim Kreis Düren, der
Gemeinde Kreuzau und im Internet offen.
Herr Kewald vertritt die Auffassung, dass die Immobilienpreise in Thum nach dem Bau der
Windkraftanlagen sinken werden.
Ferner werde der Naturschutz missachtet, hier liege eine Hauptroute der Wandervögel, ein
Ornithologe sollte eingeschaltet werden.
BM EBer erwidert, dass alle Fachgutachten bei der Offenlage des Bebauungsplanes einge
sehen werden können und die Naturschutzbelange Berücksichtigung finden.
Grünflächen- und Pflegearbeiten im Ort
Herr Adels berichtet, dass im Ort im Bereich der öffentlichen Grünanlagen dringend gemäht
werden muss. Frau Jünger ergänzt, dass im Bereich Kaninsberg gegenüber dem Friedhof im
Graben vor der Unterführung ebenfalls sehr hoher Bewuchs stehe, dieser Bereich sei des
wegen auch schlecht einsehbar. Sie bittet hier ebenfalls um Abhilfe.
BM EBer teilt mit, dass versucht wird, Abhilfe zu schaffen, in der Hauptvegetationszeit, dies
aber in allen Ortsteilen ein Problem darstellt.
Herr Wergen führt aus, dass er vor Weißensonntag die Nebenanlage vor der Kirche und die
angrenzende Parkfläche ehrenamtlich gemäht habe, kurz darauf seien diese Flächen noch
mals vom Bauhof gemäht worden. Insgesamt sei ein beschämendes Bild für Thum festzu
stellen, seines Erachtens stehe Thum hier gegenüber den anderen Ortsteilen hinten an.
Frau Schmitz berichtet, dass im Bereich Stein-/Bachstrasse der Bewuchs derart hoch sei,
dass Hydranten für die Feuerwehr und Gullys zugewachsen seien.
Frau Bongartz vertritt die Auffassung, dass regelmäßige Straßenunterhaltungs- und Grün
pflegearbeiten auch der Erhaltung dienen, die Folgekosten sind dann auch geringer.
BM EBer erläutert, dass der Rat sich gegen eine deutliche Erhöhung der Grundsteuer aus
gesprochen habe. Mit einer deutlichen Erhöhung wäre eine Verbesserung der Standards im
Bereich der Grünflächen- und Straßenunterhaltung möglich. Der Rat habe seine Prioritäten
in die Bereiche Kindertagesstätten, Schulen und Feuerschutz gesetzt, zudem haben sich die
sozialen Aufwendungen verdoppelt.
OV‘in Weiler teilt mit, dass vor dem Eingang des neuen Friedhofes sich ein Loch im Boden
befinde, welches eine Unfallgefahr darstellt.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Pflegearbeiten im Ort wurden durchgeführt. Ein weiterer Pflegeschnitt erfolgt im Herbst.
Die Pflege der Grünanlagen erfolgt in Thum in der gleichen Art wie in allen anderen Ortstei
len. Ein umfassender Pflegegang erfolgt vor der jeweiligen Dorfkirmes. Im Herbst wird dann,
sofern zwingend geboten, im Einzelfall nachgebessert.
11 Qnernal lAb4 1 SB 1 ANg AgB,OenfleenErv:c
e,kcnleerzw-271 77523_ThLn,NIede,S.x0 SW< 23<2017.
Ann.rkungen
Die Gefahrenstelle am Eingang des Friedhofs wurde zwischenzeitlich behoben.
Herr Wergen bemängelt den Zustand des neuen Friedhofs. BM EBer führt aus, dass die
Gemeinde für die Pflege der Friedhofswege, nicht aber der Gräber zuständig sei. Im öffentli
chen Bereich ist es der Gemeinde untersagt, Unkrautvernichtungsmittel zu spritzen. Die ein
gesetzten Methoden sind leider nicht so effektiv, zudem seien die Pflegeintervalle aufgrund
der bekannten finanziellen Situation vor Jahren zurück gefahren worden.
Herr Schmühl ergänzt, dass die Pflegezustände der Friedhöfe insgesamt verbesserungs
würdig seien. Im Bereich der Grünflächenpflege seien die Mähintervalle zu gering. Als Grund
führt er die starke Verkleinerung der Mitarbeiter des Bauhofes an.
Aus der Gesprächsrunde wird angeregt, mit umliegenden Kommunen über Kooperationen zu
sprechen. BM EBer erläutert, dass eine Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) in verschie
denen Bereichen bereits umgesetzt wird. Die Zusammenlegung von Bauhöfen ist sehr prob
lematisch. IKZ ist aktuell auf der Agenda der Südkreis-Bürgermeister. Es werden hierzu re
gelmäßig Gespräche geführt, um wirtschaftlicher zu arbeiten.
Herr Wergen fragt an, ob bei einer geplanten regelmäßigen ehrenamtlichen Tätigkeit für den
DT Thum größere Grünschnittmengen von der Gemeinde angeholt werden können, dies
wird verwaltungsseitig zugesagt.
Ferner fragt er an, ob die Arbeiten auch wegen der Versicherung der tätigen Personen an
gemeldet werden müssen und wer hier Ansprechpartner der Gemeinde sei. BM EBer teilt
mit, dass Herr Wolfram oder Herr Schmühl angesprochen werden sollen. Die Unfallverhü
tungsvorschriften müssen in jedem Einzelfall und für jede Arbeit geprüft werden.
Frau Bongartz berichtet, dass die Sträucher an der Straße früher in Eigeninitiative geschnit
ten worden sind, dass Schnittgut aber nicht vom Bauhof abgeholt worden ist. Deswegen sind
diese Arbeiten wieder eingestellt worden. BM EBer sagt zu, dass das Schnittgut bei ehrenamtlicher Betätigung vom Bauhof entsorgt werde.
Schnelleres Internet
Aus dem Gesprächskreis werden die langsamen lnternetgeschwindigkeiten bemängelt, eine
Verbesserung wird dringend erbeten. Aus der Presse war zu entnehmen, dass der Bund
Geldmittel für den Breitbandausbau zur Verfügung stellt. Hier sollte die Gemeinde tätig wer
den.
BM EBer führt aus, dass zwischen Breitbandausbau und Funkanbindung unterschieden wer
den müsse. Der Kreis Düren hat einen Zuschuss für den Breitbandausbau vom Bund zur
Verteilung an die kreisangehörigen Kommunen erhalten.
Die Gemeinde Kreuzau hat bereits beim Kreis einen Mittelbedarf für die DT‘s Thum, Boich,
Bogheim (Teil) u.a. angemeldet. Wann eine Umsetzung erfolgen wird, kann derzeit nicht ge
sagt werden.
Frau Hohn vertritt die Auffassung, dass die vorgebrachten Anliegen ernst genommen werden
müssen. Der BM soll sich verstärkt um die benachteiligten Orte kümmern.
BM EBer erwidert, dass er sich für alle Ortsteile der Gemeinde Kreuzau einsetzt. Dies sei
auch ersichtlich, da die lnternetproblematik beim Landrat vorgetragen und durchgesetzt wer
den konnte, was letztlich zu dem jetzt dem Kreis vorliegenden Bewilligungsbescheid geführt
habe.
Anmerkung der Verwaltung:
Der Kreis Düren hat sich im Rahmen der kreisweiten Breitbandinitiative um Fördermittel für
die Verbesserung der lnternetgeschwindigkeiten beworben und die Mittel bewilligt bekom
men. Derzeit erarbeitet der Kreis Düren an den Detailplanungen für den Ausbau. Die Ortstei
le, in denen heute nur unzureichende lnternetgeschwindigkeiten erreicht werden (u.a. in
Thum), werden in den kommenden Jahren mit schnellerem Internet versorgt. Wann dies er
folgt kann heute noch nicht gesagt werden.
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Hundekot
Herr Wergen teilt mit, dass vielfach Auswärtige ihre Hunde auf den Wegen um Thum laufen
und ihr Geschäft verrichten lassen. Er regt an, entsprechende Hinweisschilder aufzustellen
und einen Bericht im Amtsblatt zu verfassen.
BM Eßer erwidert, dass diese Problematik für alle Ortsteile gelte, es werden diesbezüglich
regelmäßig Berichte im Amtsblatt veröffentlicht.
Gelände ehem. Munitionslager
Herr Mauel teilt mit, dass die Liegenschaften verfallen und durch offene Schächte Gefähr
dungen für dort spielende Kinder bestehen. Da die Tore offen stehen und teilweise auch die
Zäune Löcher aufweisen, ist es unproblematisch, das Gelände zu betreten.
BM Eßer sagt zu, mit dem Eigentümer zu sprechen.
Anmerkung der Verwaltung:
Am 24.05.2017 wurde eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Das Eingangstor war verschlos
sen (neue Kette, neues Schloss). Löcher in der Zaunanlage waren nicht vorhanden.
Spielplatz
Frau Schmitz fragt an, ob über eine Verbesserung und Aufwertung des Spielplatzes in Thum
nachgedacht worden ist. Verwaltungsseitig wird ausgeführt, dass derzeit keine Maßnahmen
geplant sind.
Sie fragt an, ob eine Verlegung in den Ort möglich ist, da am jetzigen Standort keine Einsicht
möglich ist und die Lage insgesamt schlecht ist.
OVin Weiler teilt mit, dass zum damaligen Zeitpunkt kein anderer Standort vorhanden war.
Am Standort sei die Hecke zu hoch, bei starkem Rückschnitt wäre das Spielplatzgelände
auch wieder einsehbar. Sie schlägt vor, ein Spielplatzfest zu organisieren, um mit den hie
raus erzielten Geldern den vorhandenen Spielplatz aufzuwerten.
Evtl. könne auch mit der Kirche zwecks Tauschs von Land gesprochen werden, sollte eine
Verlegung in den Ort erfolgen.
Anmerkung der Verwaltung:
Nach einem mit der Ortsvorsteherin durchgeführten Ortstermin wurde einvernehmlich fest
gestellt, dass sich eine deutliche Verbesserung der Situation vor Ort ergeben würde, wenn
die vorhandene Hecke Richtung Straße auf eine Höhe von 80 cm gekürzt,
die vorhandene Hecke Richtung Parkplatz durch einen Stabgitterzaun ersetzt
und dabei
die derzeit zum Parkplatz gehörende Rasenfläche mit einbezogen würde.
Wenn dann 2 kleinere Spielgeräte und eine Bank innerhalb des Spielplatzes versetzt werden
entsteht eine Rasenfläche die von kleineren Kindern für Ballspiele genutzt werden kann.
-
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Derzeit wird geprüft, inwieweit Haushaltsmittel zur Umsetzung der Maßnahmen zur Verfü
gung gestellt werden können.
Geplante Schweinemastanlage
Zur geplanten Schweinemastanlage wird der Sachstand angefragt. Herr Schmühl berichtet,
dass die Baugenehmigung vom Kreis Düren erteilt wurde und diese drei Jahre Gültigkeit
habe. Eine Verlängerung ist möglich.
Die Verbreiterung der Zufahrt hat nichts mit der geplanten Schweinemast zu tun, sondern
dient als Hauptzufahrt zur Windkraftbaustelle. Schäden an den Wirtschaftswegen, die durch
den Baustellenverkehr entstehen, werden nach Beendigung der Maßnahme beseitigt.
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AAC,
Verschiedenes
Herr Mauel fragt an, wann mit der Umsetzung der festgelegten Bordsteinabsenkungen zu
rechnen ist. Die Verwaltungsvertreter berichten, dass es sich um ein gemeindeweites Pro
gramm handele, welches mit dem/der OV/OVin abgestimmt ist. Es gehe um behindertenge
rechte 0-Absenkungen. Die Arbeiten sind in Auftrag gegeben worden, es werde bei der Fir
ma nachgefragt, wann eine Umsetzung erfolgt.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Festlegungen sehen im Ortsteil Thum 1 Absenkung vor (am Parkplatz Thumstraße in der
Ortsmitte). Diese Maßnahme ist bis Ende August umgesetzt.
Ferner stellt Herr Mauel fest, dass im letzten Jahr die Gullyreinigung nicht erfolgt ist. Herr
Mund teilt hierzu mit, dass am 22.5. die Reinigung erfolgt sei. Die Verwaltung sagt eine
Überprüfung zu.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Feststellung von Herrn Mundt wird bestätigt. Im Einzelfall sind Nachbesserungen erfolgt.
Auf weitere Anfrage von Herrn Mauel wird mitgeteilt, dass die Leerung der gemeindlichen
Papierkörbe durch den Bauhof erfolge.
Aus dem Gesprächskreis wird abschließend angefragt, wie die Umsetzung der heutigen Ge
sprächsinhalte nachverfolgt werden können.
BM EBer teilt mit, dass Anregungen und Mängelmeldungen von der Verwaltung umgesetzt
und dem Rat zur Kenntnis gegeben werden.
Herr Schmühl ergänzt, dass die heutige Niederschrift an den Rat per Newsletter zur Informa
tion weiter gegeben werde. Anschließend werden von der Verwaltung alle Punkte abgearbei
tet, zu denen kein Ratsbeschluss erforderlich ist.
In der Sitzungsrunde nach der Sommerpause wird die Niederschrift mit Umsetzungsschritten
dem Rat öffentlich zur Kenntnis gegeben. Die Unterlagen sind dann im Ratsinformations
dienst auf der Homepage der Gemeinde Kreuzau hinterlegt und können öffentlich dort ein
gesehen werden.
Frau Hohn schlägt vor, die Niederschrift im Aushangkasten in Thum aufzuhängen. Frau
Bongartz schlägt vor, Umsetzungsschritte im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Anmerkung der Verwaltung:
Entgegen der bisherigen Praxis bestehen keine Bedenken mehrt die Niederschriften, auch für
die Vergangenheit, zu veröffentlichen.
Aus diesem Grund können die Niederschrift der Einwohnerkonferenz im Ortsteil Thum sowie
die Niederschriften der vorangegangenen Einwohnerkonferenzen ab sofort auf der Homepa
ge der Gemeinde Kreuzau (www.kreuzau.de) im Bereich „Politik und Verwaltung“ eingese
hen und herunter geladen werden.
Alternativ können die Niederschriften auch bei der Abteilung „Zentrale Dienste“ möglichst pe?
E-Mail (m.lenzenkreuzau.de oder h.drewes-janssen(kreuzau.de), Tel. 02422-507-235
oder 234 angefordert werden.
BM EBer führt aus, dass Hinweise oder Mängel jederzeit bei der Verwaltung oder der OVin
aber auch den politischen Vertretern im Ort gemeldet werden können.
Er bedankt sich abschließend für die rege Teilnahme und schließt die Sitzung.
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