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Allgemeine Vorlage (Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Investitionsprogramm "Gute Schule 2020")

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
85 kB
Datum
16.03.2017
Erstellt
08.03.17, 13:05
Aktualisiert
08.03.17, 13:05
Allgemeine Vorlage (Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Investitionsprogramm "Gute Schule 2020") Allgemeine Vorlage (Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Investitionsprogramm "Gute Schule 2020")

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Gemeinde Kreuzau Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 07.03.2017 Vorlagen-Nr.: 103/2016 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss 16.03.2017 Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Investitionsprogramm "Gute Schule 2020" I. Sach- und Rechtslage: Bereits mit der ursprünglichen Vorlage hatte ich Ihnen umfangreiches Informationsmaterial zum Thema „Gute Schule 2020“ zur Verfügung gestellt. Hierzu liegt mit Stand vom 30.01.2017 eine FAQ-Liste der NRW.BANK vor, die als Anlage 1 beigefügt ist und eine gute Übersicht über die mögliche Verwendung der Mittel gibt. Seitens der Gemeinde müssen zwei Konzepte erstellt und vom Rat beschlossen werden. Eines dieser Konzepte bezieht sich auf allgemeine Schulträgerangelegenheiten, das zweite auf den Breitbandausbau, die Vernetzung und den WLAN-Ausbau in Schulen. Hierzu haben Gespräche mit den Schulleitungen stattgefunden. Die Ergebnisse sind in den beigefügten Listen (Anlage 2) zusammengefasst. Zunächst sind alle „Wünsche“ der Schulen aufgeführt worden. Ebenfalls sind in den Listen die Punkte enthalten, die aus Sicht der Verwaltung zumindest in die Überlegungen mit einbezogen werden sollen. Die Listen erheben allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit und werden bis 2020 regelmäßig in Absprache mit den Schulen und dem Rat zu überarbeiten sein. Ergänzt wurden die Listen um die seitens der Verwaltung für die nächsten Jahre geplanten Maßnahmen, die aus diesen Mittel finanziert werden könnten. Bezüglich des Breitbandausbaus, der Vernetzung und den WLAN-Ausbau in Schulen ist als Anlage 3 die Übersicht über den Medienentwicklungsplan beigefügt. Hieraus ist ersichtlich, welche Kosten noch entstehen können, wenn eine vollständige Vernetzung aller Schulen angestrebt wird. Nicht enthalten ist in dieser Übersicht der WLAN-Ausbau in den Schulen. Hierfür würden zusätzliche Kosten entstehen. Ebenfalls nicht berücksichtigt ist der Breitbandanschluss der Schulen an ein möglichst schnelles Netz, welches idealerweise per Glasfaser sichergestellt werden sollte. Hierzu sind noch weitere Erhebungen erforderlich und es muss das Breitbandkonzept des Kreises Düren mit einbezogen werden. Dieses ist aber aktuell noch nicht abgeschlossen. Zur besseren Übersicht möchte ich Ihnen die derzeitigen Anschlussgeschwindigkeiten der Schulen darstellen: KGS Kreuzau GGS Drove KGS An der Rur Winden KGS An der Rur Obermaubach KGS Stockheim Schulzentrum Kreuzau 9 Mbit/sek 11 Mbit/sek 9 Mbit/sek 2 Mbit/sek 15 Mbit/sek 100 Mbit/sek Die Medienberatung NRW schlägt vor, dass die Schulen mindestens mit einer Bandbreite von 30 Mbit/sek versorgt sein sollten. Mittelfristig geht man aber davon aus, dass die Bandbreite aufgrund der steigenden Erfordernisse einen Wert von 50 Mbit/sek deutlich übersteigen sollte. Im Rahmen des zu erstellenden Konzeptes sollte diese Zielsetzung bezüglich der einzelnen Schulen angepasst werden. Aus Sicht der Verwaltung werden die Anschlüsse der Grundschulen anders zu bewerten sein als die Anschlüsse des Schulzentrums, wo dauerhaft eine höhere Bandbreite erforderlich sein wird. Die der Gemeinde Kreuzau zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 1.147.382 Euro können in den Jahren 2017 bis 2020 jeweils zu 25% in Anspruch genommen werden. Mittel, die nicht verausgabt werden, können in das nächste Jahr übertragen werden. Eine weitere Übertragung ist aber nicht möglich. Ziel der Verwaltung ist es, dass der Rat vor der Sommerpause die beiden erforderlichen Konzepte beschließt, damit in der Folge die Anträge auf Auszahlung der Kredite an die NRW.BANK gestellt werden können. Neben der Finanzierung aus den Mitteln „Gute Schule 2020“ könnten viele Maßnahmen auch aus der Schul- und Bildungspauschale, die der Gemeinde jährlich zur Verfügung steht, finanziert werden. Darüber hinaus stehen auch Mittel aus dem Kommunalen Investitionsförderungsprogramm zur Verfügung, mit denen einige Projekte durchgeführt werden können. Diesbezüglich steht noch eine gesetzliche Regelung bezüglich möglicher zusätzlicher Mittel im Bereich der Digitalisierung von Schulen an. Es wird daher zu entscheiden sein, welche Mittel für welche Projekte eingesetzt werden, um einen möglichst hohen Erfolg erreichen zu können. Seitens der Verwaltung wird es als sinnvoll angesehen, einen Arbeitskreis einzurichten, in dem neben der Verwaltung auch die jeweiligen politischen Fraktionen und VertreterInnen der Schulen vertreten sind, um die erforderlichen Konzepte für die nächste Sitzung des Schulausschuss vorzubereiten. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Zunächst keine. III. Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss nimmt die Informationen zur Kenntnis. Die Verwaltung wird zur nächsten Sitzung des Schulausschuss Konzepte zur Verwendung der Mittel aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ vorlegen. Der Bürgermeister Gez. - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlagen -2-