Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
85 kB
Datum
16.03.2017
Erstellt
08.03.17, 13:05
Aktualisiert
08.03.17, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 07.03.2017
Vorlagen-Nr.: 103/2016 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Schulausschuss
16.03.2017
Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Investitionsprogramm "Gute Schule 2020"
I. Sach- und Rechtslage:
Bereits mit der ursprünglichen Vorlage hatte ich Ihnen umfangreiches Informationsmaterial zum
Thema „Gute Schule 2020“ zur Verfügung gestellt. Hierzu liegt mit Stand vom 30.01.2017 eine
FAQ-Liste der NRW.BANK vor, die als Anlage 1 beigefügt ist und eine gute Übersicht über die
mögliche Verwendung der Mittel gibt.
Seitens der Gemeinde müssen zwei Konzepte erstellt und vom Rat beschlossen werden. Eines
dieser Konzepte bezieht sich auf allgemeine Schulträgerangelegenheiten, das zweite auf den
Breitbandausbau, die Vernetzung und den WLAN-Ausbau in Schulen. Hierzu haben Gespräche
mit den Schulleitungen stattgefunden. Die Ergebnisse sind in den beigefügten Listen (Anlage 2)
zusammengefasst. Zunächst sind alle „Wünsche“ der Schulen aufgeführt worden. Ebenfalls sind
in den Listen die Punkte enthalten, die aus Sicht der Verwaltung zumindest in die Überlegungen
mit einbezogen werden sollen. Die Listen erheben allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit
und werden bis 2020 regelmäßig in Absprache mit den Schulen und dem Rat zu überarbeiten
sein. Ergänzt wurden die Listen um die seitens der Verwaltung für die nächsten Jahre geplanten
Maßnahmen, die aus diesen Mittel finanziert werden könnten.
Bezüglich des Breitbandausbaus, der Vernetzung und den WLAN-Ausbau in Schulen ist als
Anlage 3 die Übersicht über den Medienentwicklungsplan beigefügt. Hieraus ist ersichtlich, welche
Kosten noch entstehen können, wenn eine vollständige Vernetzung aller Schulen angestrebt wird.
Nicht enthalten ist in dieser Übersicht der WLAN-Ausbau in den Schulen. Hierfür würden
zusätzliche Kosten entstehen. Ebenfalls nicht berücksichtigt ist der Breitbandanschluss der
Schulen an ein möglichst schnelles Netz, welches idealerweise per Glasfaser sichergestellt
werden sollte. Hierzu sind noch weitere Erhebungen erforderlich und es muss das
Breitbandkonzept des Kreises Düren mit einbezogen werden. Dieses ist aber aktuell noch nicht
abgeschlossen.
Zur
besseren
Übersicht
möchte
ich
Ihnen
die
derzeitigen
Anschlussgeschwindigkeiten der Schulen darstellen:
KGS Kreuzau
GGS Drove
KGS An der Rur Winden
KGS An der Rur Obermaubach
KGS Stockheim
Schulzentrum Kreuzau
9 Mbit/sek
11 Mbit/sek
9 Mbit/sek
2 Mbit/sek
15 Mbit/sek
100 Mbit/sek
Die Medienberatung NRW schlägt vor, dass die Schulen mindestens mit einer Bandbreite von 30
Mbit/sek versorgt sein sollten. Mittelfristig geht man aber davon aus, dass die Bandbreite aufgrund
der steigenden Erfordernisse einen Wert von 50 Mbit/sek deutlich übersteigen sollte. Im Rahmen
des zu erstellenden Konzeptes sollte diese Zielsetzung bezüglich der einzelnen Schulen
angepasst werden. Aus Sicht der Verwaltung werden die Anschlüsse der Grundschulen anders zu
bewerten sein als die Anschlüsse des Schulzentrums, wo dauerhaft eine höhere Bandbreite
erforderlich sein wird.
Die der Gemeinde Kreuzau zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 1.147.382 Euro können in
den Jahren 2017 bis 2020 jeweils zu 25% in Anspruch genommen werden. Mittel, die nicht
verausgabt werden, können in das nächste Jahr übertragen werden. Eine weitere Übertragung ist
aber nicht möglich. Ziel der Verwaltung ist es, dass der Rat vor der Sommerpause die beiden
erforderlichen Konzepte beschließt, damit in der Folge die Anträge auf Auszahlung der Kredite an
die NRW.BANK gestellt werden können.
Neben der Finanzierung aus den Mitteln „Gute Schule 2020“ könnten viele Maßnahmen auch aus
der Schul- und Bildungspauschale, die der Gemeinde jährlich zur Verfügung steht, finanziert
werden.
Darüber
hinaus
stehen
auch
Mittel
aus
dem
Kommunalen
Investitionsförderungsprogramm zur Verfügung, mit denen einige Projekte durchgeführt werden
können. Diesbezüglich steht noch eine gesetzliche Regelung bezüglich möglicher zusätzlicher
Mittel im Bereich der Digitalisierung von Schulen an. Es wird daher zu entscheiden sein, welche
Mittel für welche Projekte eingesetzt werden, um einen möglichst hohen Erfolg erreichen zu
können.
Seitens der Verwaltung wird es als sinnvoll angesehen, einen Arbeitskreis einzurichten, in dem
neben der Verwaltung auch die jeweiligen politischen Fraktionen und VertreterInnen der Schulen
vertreten sind, um die erforderlichen Konzepte für die nächste Sitzung des Schulausschuss
vorzubereiten.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Zunächst keine.
III. Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Informationen zur Kenntnis. Die Verwaltung wird zur nächsten
Sitzung des Schulausschuss Konzepte zur Verwendung der Mittel aus dem Landesprogramm
„Gute Schule 2020“ vorlegen.
Der Bürgermeister
Gez.
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlagen
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