Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
96 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
10.11.16, 13:06
Aktualisiert
10.11.16, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Finanzen - Herr Stirnberg
BE: Herr Schmühl/Herr Stirnberg
Kreuzau, 07.11.2016
Vorlagen-Nr.: 104/2016
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
22.11.2016
06.12.2016
Neufassung der Hundesteuersatzung
I. Sach- und Rechtslage:
Das im Jahr 2012 aufgestellte und jährlich fortzuschreibende Haushaltssicherungskonzept (HSK)
der Gemeinde Kreuzau weist den gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich erstmalig im Jahr
2021 aus.
Um dieses Ziel zu erreichen, sind im HSK eine Reihe von Aufwandsreduzierungen und
Ertragssteigerungen aufgeführt. Dazu zählen Erhöhungen der Hundesteuer von jeweils ca. 20 %
im zweijährigen Turnus, beginnend mit dem Jahr 2015. Der Kreis Düren fordert als
Aufsichtsbehörde im Rahmen der Haushaltsgenehmigungsverfahren regelmäßig nachhaltige und
frühzeitige Maßnahmen zur Verbesserung der Haushaltssituation und erwartet insbesondere die
Realisierung der im HSK enthaltenen Verbesserungsmaßnahmen.
Nach der letzten Erhöhung der Hundesteuersätze zum 01.01.2015 hat § 2 Abs. 1 der Satzung, der
die Höhe der Steuersätze festlegt, folgende Fassung:
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen
gemeinsam
a) nur ein Hund gehalten wird
b) zwei Hunde gehalten werden
c) drei oder mehr Hunde gehalten werden
d) wenn gefährliche Hunde gehalten werden
96,00 €
120,00 €
144,00 €
840,00 €.
Hunde, für die Steuerbefreiung nach § 3 gewährt wird, werden bei der Berechnung der Anzahl der
Hunde nicht berücksichtigt; Hunde für die eine Steuerermäßigung nach § 4 gewährt wird, werden
mitgezählt.
Die übrigen Städte und Gemeinden im Kreis Düren erheben derzeit folgende Hundesteuersätze:
Städte/Gemeinden
1. Hund
2. Hund
3. Hund
1. gefährlicher Hund
Aldenhoven
Düren
Heimbach
114,00 €
84,00 €
70,00 €
144,00 €
96,00 €
85,00 €
180,00 €
96,00 €
100,00 €
Hürtgenwald
Inden
Jülich
72,00 €
78,00 €
72,00 €
84,00 €
150,00 €
90,00 €
102,00 €
204,00 €
111,00 €
768,00 €
400,00 €
500,00 € (Erhöhung für 2017
geplant)
720,00 € dito (10%)
624,00 €
576,00 €
Langerwehe
102,00 €
120,00 €
144,00 €
Linnich
70,00 €
120,00 €
180,00 €
840,00 € (Erhöhung für 2017
geplant)
500,00 €
Merzenich
Nideggen
Niederzier
Nörvenich
Titz
Vettweiß
54,00 €
96,00 €
60,00 €
84,00 €
90,00 €
51,00 €
72,00 €
132,00 €
90,00 €
108,00 €
102,00 €
66,00 €
84,00 €
156,00 €
108,00 €
132,00 €
114,00 €
82,00 €
420,00 €
920,00 €
480,00 €
792,00 €
540,00 €
409,00 € (Erhöhung für 2017 ist
angedacht)
In der Gemeinde Kreuzau sind aktuell 1.602 Hunde angemeldet. Diese teilen sich wie folgt auf:
1 Fall mit 6 Hunden,
3 Fälle mit 5 Hunden,
8 Fälle mit 4 Hunden,
20 Fälle mit 3 Hunden,
156 Fälle mit 2 Hunden,
1.177 Fälle mit 1 Hund.
Für 52 Hunde wird ein ermäßigter Steuersatz entrichtet. 31 Hunde sind von der Steuer befreit.
Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 2 der Satzung sind seit einiger Zeit nicht mehr in
Kreuzau angemeldet. Eine Erhöhung mit dem im HSK beschriebenen Ausmaß würde folgende
Steuersätze zur Folge haben:
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen
gemeinsam
114,00 €
144,00 € je Hund
168,00 € je Hund
900,00 € je Hund.
a) nur ein Hund gehalten wird
b) zwei Hunde gehalten werden
c) drei oder mehr Hunde gehalten werden
d) wenn gefährliche Hunde gehalten werden
Diese Erhöhung führt bei unveränderten Fallzahlen zu Ertragssteigerungen von jährlich 28.900 €.
Dieser Betrag wäre ein spürbarer Beitrag auf dem Weg zur Haushaltskonsolidierung, der für die
Gemeinde zu erheblichen jährlichen Verbesserungen führt, für den einzelnen Steuerpflichtigen
aber mit einem Mehraufwand von maximal 2,00 € monatlich pro Hund zumutbar ist. Die
Ermäßigungsregelungen bleiben zudem weiterhin bestehen, so dass z.B. Hundehalter mit
geringem Einkommen auch zukünftig lediglich den hälftigen Steuerbetrag entrichten. Auch die
2012 eingeführte Befreiung für ältere, aus dem Tierheim Düren übernommene Hunde bleibt
bestehen.
Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass mit dieser Erhöhung die Gemeinde einen absoluten
Spitzenplatz bei den Hundesteuertarifen im Kreis Düren übernehmen würde. Um zu vermeiden,
dass eine Gruppe von Steuerpflichtigen in Kreuzau im interkommunalen Vergleich über Gebühr
belastet wird, ist alternativ folgende Variante denkbar:
Die Erhöhung erfolgt nur in den Fällen, in denen mehrere Hunde gehalten werden, sodass jeder
Hundehalter , der nur einen Hund besitzt, weiterhin 96,00 € zahlt.
In diesem Fall würden die jährlichen Erträge allerdings lediglich um ca. 10.200 € steigen.
Um das Ziel, einen Konsolidierungsbeitrag im Sinne des HSK zu erreichen, nicht deutlich zu
verfehlen, ist ein Kompromiss der beiden dargestellten Alternativen vorstellbar.
Die Haltung eines Hundes würde in diesem Fall zukünftig mit 108 €/Jahr besteuert. Die Erhöhung
der Steuersätze für 2 (144 €), 3 und mehr (168 €) und gefährliche Tiere (900 €), bleibt in allen 3
Varianten gleich.
Die jährliche Ertragsteigerung bei dieser Lösung beträgt ca. 22.600 €.
Aus Sicht der Verwaltung ist es infolge der Festschreibung im HSK, der nach wie vor äußerst
angespannten finanziellen Situation und dem zwingend darzustellenden Haushaltsausgleich
im Jahr 2021 unerlässlich, die Hundesteuer durchgängig um 20 % (Variante 1) anzuheben.
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Neben dem § 2 Abs. 1 wird eine rein redaktionelle Änderung der Satzung aufgrund einer
Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes in Übereinstimmung mit der Mustersatzung des
Landes NRW vorgenommen.
§ 1 Abs. 2 Satz 2 erhält zukünftig folgende Fassung:
Hundehalter ist eine natürliche Person, die einen Hund oder mehrere Hunde im eigenen persönlichen Interesse oder im persönlichen Interesse eines Haushaltsangehörigen aufgenommen hat.
Weiterhin ist der § 10 der Satzung zu ändern, der das Inkrafttreten regelt, und wie folgt gefasst
wird:
§ 10
Die Neufassung der Hundesteuersatzung tritt am 01.01.2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die alte
Satzung vom 09.12.2014 außer Kraft.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Gemäß der Fortschreibung im HSK wurden im Haushaltsplanentwurf 2017 Mehrerträge von
30.000 € eingeplant. Der Haushaltsansatz muss gegebenenfalls reduziert werden, je nachdem,
welche Entscheidung getroffen wird.
III. Beschlussvorschlag:
Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Neufassung
beschlossen.
Der Bürgermeister
Gez.
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlage
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