Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
81 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
18.11.16, 13:05
Aktualisiert
18.11.16, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Zentrale Dienste - Herr Schmitz
BE: Herr Drewes-Janssen
Kreuzau, 17.11.2016
Vorlagen-Nr.: 111/2016
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
06.12.2016
Besetzung der Einigungsstelle nach dem Landespersonalvertretungsgesetz NRW
I. Sach- und Rechtslage:
Für die Dauer der neuen Wahlperiode des Personalrates (2016 – 2020) ist gem. § 67 LPVG NRW
eine Einigungsstelle zu bilden.
Sie besteht aus einem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und 6 Beisitzern (je drei für
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite).
Auf die Person des Vorsitzenden und des Stellvertreters haben sich die oberste Dienstbehörde
und der Personalrat zu einigen.
Im Einvernehmen mit dem Personalrat wird nunmehr vorgeschlagen, für die Dauer der
Wahlperiode zum Vorsitzenden der Einigungsstelle Herrn Rechtsanwalt Frank Kurthen, Am
Leversbach 27, 52372 Kreuzau, und zum stellvertretenden Vorsitzenden Herrn Dirk Hürtgen, Kreis
Düren, und insgesamt je 3 Beisitzer zu bestellen.
Für die Arbeitgeberseite werden als Beisitzer einschl. Vertreter vorgeschlagen:
1.
2.
3.
4.
5.
Herr Guido Steg, Gemeinde Kreuzau
Herr Bernd Scheidweiler, Gemeinde Niederzier
Herr Alexander Mohren, Gemeinde Inden
Herr Albert Müller, Gemeinde Vettweiß
Herr Ralf Schröder, Gemeinde Langerwehe
Für die Arbeitnehmerseite wurden seitens des Personalrates als Beisitzer einschließlich Vertreter
vorgeschlagen:
1.
2.
3.
4.
5.
Herr Jürgen Kammer, Stadt Düren
Freiherr Michael Grote, Stadt Düren
Herr Wolfgang Platz, Kreisverwaltung Düren
Herr Rolf Krudwig, Kreuzau-Untermaubach
Herr Michael Meurer, Gemeinde Langerwehe
Die vorstehend genannten Personen sind mit einer Bestellung in der entsprechenden Funktion
einverstanden.
Bis auf eine Person waren alle Beisitzer/Vertreter bereits bei der letzten Wahlperiode nominiert.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau bestellt für die Besetzung der Einigungsstelle nach dem
Landespersonalvertretungsgesetz
als Vorsitzenden:
als stellv. Vorsitzenden:
seitens der Arbeitgeberseite
als Beisitzer bzw. Vertreter:
seitens der Arbeitnehmerseite
als Beisitzer bzw. Vertreter:
Herrn Frank Kurthen, Kreuzau
Herrn Dirk Hürtgen, Kreis Düren
Herrn Guido Steg, Gemeinde Kreuzau
Herrn Bernd Scheidweiler, Gemeinde Niederzier
Herrn Alexander Mohren, Gemeinde Inden
Herrn Albert Müller, Gemeinde Vettweiß
Herrn Ralf Schröder, Gemeinde Langerwehe
Herr Jürgen Kammer, Stadt Düren
Freiherr Michael Grote, Stadt Düren
Herr Wolfgang Platz, Kreisverwaltung Düren
Herr Rolf Krudwig, Kreuzau-Untermaubach
Herr Michael Meurer, Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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