Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-312/2004
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Planen und Bauen
Bemerkungen:
20.04.2004
Betreff:
2. Änderungssatzungssatzung Abgrenzungssatzung Laubenstraße Pütz
hier: Empfehlung für die Aufhebung des Satzungsbeschlusses
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planen und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg , den
Satzungsbeschluss für die 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die
Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Ortslage Pütz –
Abgrenzungssatzung (Teilgebiet an der Laubenstraße) – vom 08.07.2003 aufzuheben.
Ferner empfiehlt der Ausschuss für Planen und Bauen dem Rat der Stadt Bedburg, den
Einleitungsbeschluss vom 05.11.2002 für die 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt
Bedburg über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil
der Ortslage Pütz – Abgrenzungssatzung (Teilgebiet an der Laubenstraße) – aufzuheben
und einen neuen Einleitungsbeschluss bei Zurücknahme der Plangebietsgrenzen zu
fassen. Auf dieser Grundlage soll erneut das Beteiligungsverfahren gem. § 34 Abs. 5
i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches durchgeführt werden.
Die Planentwürfe sind als Anlage 1, 2 und 3 beigefügt.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 17.08.1999 den Einleitungsbeschluss
für die 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Festlegung der
Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Ortslage Pütz, Teilgebiet an der
Laubenstraße, gefasst (Anlage 1).
Dieser Beschluss wurde bei geringfügiger Plangebietserweiterung nochmals durch
Aufhebung und Neufassung im Rat der Stadt Bedburg am 05.11.2002 konkretisiert
(Anlage 2).
Im Anschluss an das Beteiligungsverfahren und Durchführung der Abwägung hat der Rat
der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 08.07.2003 den Satzungsbeschluss für diese
Zweite Änderungssatzung gefasst.
Die Satzung wurde der Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 08.07.2003 zur
Genehmigung vorgelegt.
Die Bezirksregierung hat der Stadt Bedburg in einem Telefonat mitgeteilt, dass durch die
getroffene Abwägung hinsichtlich der Stellungnahme des Rhein-Erft-Kreises, Untere
Landschaftsbehörde, zur Ausräumung der Bedenken aufgrund einer hausinternen
Stellungnahme der dortigen Oberen Landschaftsbehörde nicht ausreichend ist .
Die Satzung wurde daher von der Genehmigung zurückgezogen.
Derzeit liegen zwei Bauanträge beim Bauaufsichtsamt des Rhein-Erft-Kreises zur
Genehmigung vor. Die beantragten Vorhaben verstoßen gegen die Festsetzungen des
Landschaftsplanes in diesem Bereich.
Die Untere Landschaftsbehörde sah sich außer Stande, eine Befreiung von den v.g.
Festsetzungen zu erteilen.
Nach einem Erörterungstermin wird jedoch eine Genehmigung in Aussicht gestellt, wenn
der Geltungsbereich der 2. Änderungssatzung nach § 34 des Baugesetzbuches auf das in
der Anlage beigefügte Maß zurückgezogen wird.
Für die Weiterentwicklung der Ortslage Pütz ist die seinerzeit gefasste Erweiterung der
Abgrenzungssatzung für den Teilbereich an der Laubenstraße nicht zwingend erforderlich.
Darüber hinaus wäre unter Zugrundelegung der seinerzeitigen Plangebietsabgrenzung
nach Beschlussfassung des Rates der Stadt Bedburg ein privates Umlegungsverfahren
erforderlich. Eine zeitnahe Realisierung wäre daher nicht zu erwarten.
Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss für Planen und Bauen daher vor, dem Rat der
Stadt Bedburg zu empfehlen, den Satzungsbeschluss vom 08.07.2003 aufzuheben, den
Beschluss zur Plangebietsreduzierung zu fassen und die Planung aus
Rechtssicherheitsgründen erneut in das Beteiligungsverfahren nach § 34 Abs. 5 des
Baugesetzbuches zu bringen.
50181 Bedburg, den
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
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----------------------------------Harren
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister