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Allgemeine Vorlage (Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Investitionsprogramm "Gute Schule 2020")

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
105 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
07.11.16, 13:05
Aktualisiert
07.11.16, 13:05
Allgemeine Vorlage (Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Investitionsprogramm "Gute Schule 2020") Allgemeine Vorlage (Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Investitionsprogramm "Gute Schule 2020") Allgemeine Vorlage (Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Investitionsprogramm "Gute Schule 2020")

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 04.11.2016 Vorlagen-Nr.: 103/2016 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 15.11.2016 22.11.2016 06.12.2016 Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Investitionsprogramm "Gute Schule 2020" I. Sach- und Rechtslage: Mit Schreiben vom 04.10.2016 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag zur Herbeiführung eines Ratsbeschlusses bezüglich des zu erwartenden Landesprogramms „Gute Schule 2020“ gestellt. Dieser Antrag ist als Anlage 1 beigefügt. Hierin wird es für erforderlich gehalten, dass die Verwaltung zeitnah ein Gesamtkonzept erstellt, bei dem die einzelnen Schulen mit einbezogen werden sollen. Im Folgenden möchte ich Ihnen eine Übersicht über den bisherigen Verfahrensverlauf geben:  Presseerklärung der Ministerpräsidentin Hannelore Kraft am 06.07.2016 (Anlage 2) Die Ministerpräsidentin erklärt, dass in NRW 2020 nicht nur die Schuldenbremse eingehalten werden soll, sondern auch mit dem Programm „Gute Schule 2020“ in den kommenden Jahren die Schulen fit für die Zukunft gemacht werden sollen. Das Förderprogramm soll durch das Finanzministerium NRW zusammen mit der NRW.BANK entwickelt werden. Kosten für die Kommunen sollen nicht entstehen.  Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes NRW Nr. 187/2016 vom 07.07.2016 (Anlage 3) Der Städte- und Gemeindebund nimmt Stellung zur Presseerklärung der Ministerpräsidentin vom Vortag und fordert unter anderem, dass die Kommunen schnellstmöglich Klarheit über die Bedingungen erhalten müssen, um für das Haushaltsjahr 2017 planen zu können.  Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes NRW Nr. 233/2016 vom 19.08.2016 (Anlage 4) In diesem Schnellbrief werden verbindliche Aussagen zu den Programminhalten für Ende September 2016 angekündigt. Darüber hinaus soll die Verteilung der Mittel nach diesem Schnellbrief voraussichtlich je zur Hälfte nach GFG-Kriterien (Durchschnitt der Schlüsselzuweisungen in den letzten 4 Jahren) und nach der Schülerzahl (auf Basis der aktuellen Zahlen aus 2016) erfolgen. Die Kommunen sollen bei der NRW.BANK einen offiziellen Kreditantrag stellen können, ohne umfangreiche Konzepte vorlegen zu müssen. Das Programm richtet sich nur an Kommunen, Zweckverbände können nicht Leistungsempfänger sein. Zweck des Programms ist explizit eine Verbesserung der schulischen Infrastruktur. Die Mittel sollen für „Investitionen an Schulen“ eingesetzt werden. Ein besonderer Schwerpunkt soll die Anbindung der Schulen an das Breitbandnetz sein, wobei zu berücksichtigen sein wird, dass eine Kabelverlegung über lange Strecken ausgeschlossen sein soll. Ausdrücklich nicht eingeschlossen sind mobile Endgeräte, wie etwa Tablets. Die geplanten Maßnahmen müssen voraussichtlich nicht zusätzlich sein.  Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes NRW Nr. 271/2016 vom 23.09.2016 (Anlage 5) Nochmals wird aufgrund vieler Nachfragen darauf hingewiesen, dass mit einer Konkretisierung des Programms am 30.09.2016 zu rechnen ist.  Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes NRW Nr. 282/2016 vom 30.09.2016 (Anlage 6) Die angekündigte Pressemitteilung wird bekannt gemacht verbunden mit dem Hinweis, dass durch die NRW-BANK eine Art Leitfaden veröffentlicht werden soll. Für die Gemeinde Kreuzau werden voraussichtlich insgesamt Mittel in Höhe von 1.147.382 Euro für 4 Jahre bereitgestellt.  Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes NRW Nr. 283/2016 vom 04.10.2016 (Anlage 7) Der Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW“ (Gute Schule 2020) wird bekannt gegeben. Des Weiteren ist dem Rundbrief der inoffizielle Förderrundbrief der NRW-BANK beigefügt, in dem ebenfalls die Inhalte des Programms beschrieben werden. In diesem Förderrundbrief wird aber auch darauf hingewiesen, dass neben dem „Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW“ auch noch ein „Gesetz über die Leistung von Schuldendientshilfen für Kredite zur Sanierung, Modernisierung und zum Ausbau der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen“ (Schuldendiensthilfegesetz NRW) beschlossen werden muss.  Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes NRW Nr. 284/2016 vom 07.10.2016 (Anlage 8) Der Städte- und Gemeindebund sowie der Landkreistag NRW haben gemeinsam Stellung zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW genommen. Grundsätzlich wird das Vorhaben darin sehr positiv bewertet, allerdings wird auch darauf hingewiesen, dass insbesondere der Investitionsbegriff klargestellt werden müsse, da diesbezüglich eine große Unsicherheit bestehe. Seitens des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen wurde angekündigt, in naher Zukunft Hinweise zur Verfügung zu stellen.  Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes NRW Nr. 303/2016 vom 28.10.2016 (Anlage 9) Mit diesem Schnellbrief werden Hinweise zur haushaltsrechtlichen Behandlung der in Aussicht gestellten Landesmittel gegeben. Hierzu wird der Entwurf des angekündigten Erlasses zum Gesetz über die Leistungen von Schuldendiensthilfen für Kredite zur Sanierung, Modernisierung und zum Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen übersandt. Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich bei dem Programm „Gute Schule 2020“ um einen guten Schritt, die Schulen zukunftsfähig zu machen. Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen werden für den Haushalt 2017 insoweit geschaffen, als dass eine entsprechende Kreditermächtung vorgesehen wird. Darüber hinaus soll gemeinsam mit den Schulen überlegt werden, wie die zur Verfügung stehenden Mittel sinnvoll eingesetzt werden können. Hierzu ist aber eine verlässliche Aussage der Landesregierung unerlässlich. Bislang liegen nur Entwürfe der Gesetze und Erlasse vor. Sobald die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind, können konkrete Maßnahmen in Angriff genommen werden. -2- Hinweisen möchte ich an dieser Stelle darauf, dass Mittel, die in 2017 nicht in Anspruch genommen werden, auch nach 2018 übertragen werden können, so dass davon ausgegangen werden kann, dass keine Mittel verloren gehen werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der Haushalt für das Jahr 2017 soll um die Kreditermächtigung in Höhe der in Aussicht gestellten Mittel ergänzt werden Kosten entstehen für die Gemeinde Kreuzau nach derzeitigem Wissensstand nicht. III. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah mit den Schulen in den Dialog zu treten und auf dieser Basis ein Konzept zu erstellen, wie die Investitionsmittel des Landesprogramms „Gute Schule 2020“ verausgabt werden können. Ziel soll es sein, kurzfristig nach Schaffung der gesetzlichen Grundlagen ein fertiges Konzept entwickelt zu haben, damit die Mittel schnell abgerufen werden können. Der Bürgermeister Gez. - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlagen -3-