Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
17 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
07.11.16, 18:16
Aktualisiert
07.11.16, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 03.11.2016
Vorlagen-Nr.: 42/2016 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
21.11.2016
22.11.2016
06.12.2016
12. Änderung des Bebauungsplans F 2, Ortsteil Stockheim
Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat am 29.06.2016 die Aufstellung der 12. Änderung des
Bebauungsplans F 2, Ortsteil Stockheim, im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
beschlossen. Des Weiteren wurde die Verwaltung ermächtigt die Offenlage durchzuführen.
Der Bebauungsplanentwurf hat in der Zeit vom 01.08.2016.-02.09.2016 im Rathaus Kreuzau zu
jedermanns Einsicht offengelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wurden mit Schreiben vom 22.07.2016 am Verfahren beteiligt worden. Ihnen wurde eine Frist zur
Stellungnahme bis zum 02.09.2016 gewährt.
Im Rahmen der Offenlage sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Die im
Rahmen der Trägerbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen sind der beigefügten Anlage 1 zu
entnehmen. In der Tabelle sind des Weiteren die Stellungnahme der Verwaltung und der
zugehörige Beschlussvorschlag aufgeführt. Am Bebauungsplanentwurf wurden im Nachgang zur
Offenlage Hinweise zur Niederschlagswasserbeseitigung (Stellungnahmen Kreis Düren und
Wasserverband Eifel-Rur) und zur Erdbebenzone (Stellungname Geologischer Dienst NRW)
aufgenommen. Der Bebauungsplanentwurf (Planzeichnung, Begründung) sowie die
Stellungnahme des Ingenieurbüros Karl Berger zum hydraulischen Nachweis bei der
Niederschlagswasserbeseitigung liegen als Anlage 2 bis 4 bei.
Ich schlage ihnen nunmehr vor, die städtebauliche Abwägung gemäß der Beschlussvorschläge
der Anlage 1 vorzunehmen und die 12. Änderung des Bebauungsplans F 2, Ortsteil Stockheim,
als Satzung zu beschließen. Die Bebauungsplanänderung wird mit ihrer Bekanntmachung im
gemeindlichen Amtsblatt rechtskräftig.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine. Die Planungskosten werden vom Antragsteller übernommen.
III. Beschlussvorschlag:
1. Den Vorschlägen zur städtebaulichen Abwägung zu den Stellungnahmen aus dem
Verfahren nach § 4 (2) BauGB gemäß der Anlage 1 wird gefolgt.
2. Die 12. Änderung des Bebauungsplans F 2, Ortsteil Stockheim, wird als Satzung
beschlossen. Die Verwaltung wird ermächtigt die Satzung im Amtsblatt öffentlich bekannt
zu machen.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlagen
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