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Allgemeine Vorlage (12. Änderung des Bebauungsplans F 2, Ortsteil Stockheim Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
17 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
07.11.16, 18:16
Aktualisiert
07.11.16, 18:16
Allgemeine Vorlage (12. Änderung des Bebauungsplans F 2, Ortsteil Stockheim
Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (12. Änderung des Bebauungsplans F 2, Ortsteil Stockheim
Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein Kreuzau, 03.11.2016 Vorlagen-Nr.: 42/2016 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 21.11.2016 22.11.2016 06.12.2016 12. Änderung des Bebauungsplans F 2, Ortsteil Stockheim Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat am 29.06.2016 die Aufstellung der 12. Änderung des Bebauungsplans F 2, Ortsteil Stockheim, im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB beschlossen. Des Weiteren wurde die Verwaltung ermächtigt die Offenlage durchzuführen. Der Bebauungsplanentwurf hat in der Zeit vom 01.08.2016.-02.09.2016 im Rathaus Kreuzau zu jedermanns Einsicht offengelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22.07.2016 am Verfahren beteiligt worden. Ihnen wurde eine Frist zur Stellungnahme bis zum 02.09.2016 gewährt. Im Rahmen der Offenlage sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Die im Rahmen der Trägerbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen sind der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen. In der Tabelle sind des Weiteren die Stellungnahme der Verwaltung und der zugehörige Beschlussvorschlag aufgeführt. Am Bebauungsplanentwurf wurden im Nachgang zur Offenlage Hinweise zur Niederschlagswasserbeseitigung (Stellungnahmen Kreis Düren und Wasserverband Eifel-Rur) und zur Erdbebenzone (Stellungname Geologischer Dienst NRW) aufgenommen. Der Bebauungsplanentwurf (Planzeichnung, Begründung) sowie die Stellungnahme des Ingenieurbüros Karl Berger zum hydraulischen Nachweis bei der Niederschlagswasserbeseitigung liegen als Anlage 2 bis 4 bei. Ich schlage ihnen nunmehr vor, die städtebauliche Abwägung gemäß der Beschlussvorschläge der Anlage 1 vorzunehmen und die 12. Änderung des Bebauungsplans F 2, Ortsteil Stockheim, als Satzung zu beschließen. Die Bebauungsplanänderung wird mit ihrer Bekanntmachung im gemeindlichen Amtsblatt rechtskräftig. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. Die Planungskosten werden vom Antragsteller übernommen. III. Beschlussvorschlag: 1. Den Vorschlägen zur städtebaulichen Abwägung zu den Stellungnahmen aus dem Verfahren nach § 4 (2) BauGB gemäß der Anlage 1 wird gefolgt. 2. Die 12. Änderung des Bebauungsplans F 2, Ortsteil Stockheim, wird als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird ermächtigt die Satzung im Amtsblatt öffentlich bekannt zu machen. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlagen -2-