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Allgemeine Vorlage (Antrag der SPD-Fraktion auf Anbringen einer Benachrichtigungskarte bei Verstößen im Bereich des ruhenden Straßenverkehrs)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
84 kB
Datum
01.10.2015
Erstellt
08.09.15, 18:15
Aktualisiert
08.09.15, 18:15
Allgemeine Vorlage (Antrag der SPD-Fraktion auf Anbringen einer Benachrichtigungskarte bei Verstößen im Bereich des ruhenden Straßenverkehrs) Allgemeine Vorlage (Antrag der SPD-Fraktion auf Anbringen einer Benachrichtigungskarte bei Verstößen im Bereich des ruhenden Straßenverkehrs)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Frau Lennartz BE: Frau Lennartz Kreuzau, 08.09.2015 Vorlagen-Nr.: 46/2015 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss Rat 16.09.2015 01.10.2015 Antrag der SPD-Fraktion auf Anbringen einer Benachrichtigungskarte bei Verstößen im Bereich des ruhenden Straßenverkehrs I. Sach- und Rechtslage: Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 20.04.2015 beantragt, die Verkehrsteilnehmer, die einen Verstoß im ruhenden Straßenverkehr begehen, durch das Anbringen einer Benachrichtigungskarte am Fahrzeug über die Ordnungswidrigkeit zu informieren. Hierdurch soll ein erzieherischer Hinweis für den Verkehrsteilnehmer erfolgen, um künftige Ordnungswidrigkeiten zu vermeiden. Wie bereits in der Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau am 24.02.2015 mitgeteilt, wurden bis Juni 2012 die Verkehrsteilnehmer durch das Anbringen einer „roten Karte“ am Fahrzeug darüber informiert, dass sie eine Ordnungswidrigkeit begangen hatten. Bei dieser Karte handelte es sich lediglich um einen Hinweis an den Fahrzeugführer, dass eine Verwarnung wegen „Falschparkens“ ausgesprochen wurde und kurzfristig eine schriftliche Verwarnung mit Anhörungsbogen (i.d.R. innerhalb einer Woche) zugehen wird. Die Ordnungswidrigkeit und auch die zur Zahlung notwendigen Angaben wurden bei dieser Benachrichtigung nicht benannt. Das Anbringen dieses Hinweises ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und da es immer wieder zu Beschwerden über Beschädigungen an den Fahrzeugen kam und um außerdem Diskussionen mit den Überwachungskräften auf der Straße zu vermeiden, wurde sich gegen diese Praxis entschieden. Der Verkehrsteilnehmer erlangt seit diesem Zeitpunkt erst Kenntnis über die Ordnungswidrigkeit, wenn er nach ca. einer Woche die schriftliche Verwarnung erhält. Die Beschwerden über Beschädigungen und auch die Diskussionen mit den Überwachungskräften sind seitdem stark zurückgegangen. Die Überwachungskräfte der Stadt Düren bringen weiterhin Verwarnungen am Fahrzeug an. Diese werden mittels eines transportablen Druckers erstellt und enthalten alle für eine Zahlung notwendigen Angaben. Sie werden in einer kleinen Plastiktüte am Fahrzeug befestigt, so dass Verfärbungen nicht entstehen können. Die schriftliche Verwarnung wird dann nach ca. drei Wochen bei Nichtzahlung gefertigt und versandt. Es ist davon auszugehen, dass bei diesem Verfahren Portokosten eingespart werden können, weil der eine oder andere „Verkehrssünder“ aufgrund der Benachrichtigung am Fahrzeug sofort bezahlen wird. Die Höhe der Einsparungen kann allerdings z.Zt. noch nicht beziffert werden. Ein weiterer Vorteil ist darin zu sehen, dass durch die sofortige Benachrichtigung die Zahl der Verkehrsteilnehmer, die die gleiche Ordnungswidrigkeit mehrfach begehen, zurückgehen wird. Diese Vorgehensweise wird möglicherweise zu einer Arbeitserleichterung in der Verwaltung führen. Sollte sich für dieses Verfahren entschieden werden, sind für die Anschaffung von 2 transportablen Druckern ca. 900,00 € bereitzustellen. Außerdem würden laufende Kosten in Höhe von ca. 100,00 € jährlich für Thermopapier und Plastiktüten entstehen. Die Firma Schelhorn bietet als neueste Variante der Erfassung von Verwarnungsgeldern ein Programm mit der Bezeichnung „Online Knöllchen“ an. Hier werden vorgefertigte Karten am Fahrzeug angebracht, die lediglich den Hinweis auf ein Verkehrsvergehen enthalten (ähnlich wie bei der bekannten „roten Karte“) und zusätzlich mit einem Code versehen sind. Mit Hilfe diese Codes, der auf jeder Hinweiskarte unterschiedlich ist, kann man dann auf einer Internetseite den dazu gehörenden Anhörungsbogen einsehen und sich sofort zum Tatvorwurf äußern oder zahlen. Die Beschaffung von Druckern wäre in diesem Fall nicht notwendig. Die Kosten für das in diesem Fall notwendige Schnittstellenmodul sind z.Zt. noch nicht bekannt. Diese Verfahrensweise ist jedoch nur für Personen mit Internetzugang interessant, da auf der Karte keinerlei Informationen zur Ordnungswidrigkeit und zum Zahlungsweg angegeben sind. Aus Sicht der Verwaltung wäre die Rückkehr zur alten Vorgehensweise mit der „roten Karte“ nicht sinnvoll und zeitgemäß und die Version „Online Knöllchen“ würde nur für einen eingegrenzten Personenkreis nutzbar sein. Eine ausgedruckte Benachrichtigung, die gleichzeitig alle zur Zahlung notwendigen Angaben enthält, wäre effektiver und würde wahrscheinlich auf lange Sicht Kosten einsparen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Für die Umsetzung der gegebenenfalls notwendigen Maßnahmen, stehen Haushaltsmittel zur Verfügung. III. Beschlussvorschlag: Dem Antrag der SPD-Fraktion wird stattgegeben. Die Benachrichtigung der Verkehrsteilnehmer erfolgt künftig durch eine ausgedruckte Mitteilung. Der Bürgermeister - Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-