Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
84 kB
Datum
01.10.2015
Erstellt
08.09.15, 18:15
Aktualisiert
08.09.15, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Frau Lennartz
BE: Frau Lennartz
Kreuzau, 08.09.2015
Vorlagen-Nr.: 46/2015
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
16.09.2015
01.10.2015
Antrag der SPD-Fraktion auf Anbringen einer Benachrichtigungskarte bei Verstößen im
Bereich des ruhenden Straßenverkehrs
I. Sach- und Rechtslage:
Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 20.04.2015 beantragt, die Verkehrsteilnehmer, die einen
Verstoß
im
ruhenden
Straßenverkehr
begehen,
durch
das
Anbringen
einer
Benachrichtigungskarte am Fahrzeug über die Ordnungswidrigkeit zu informieren.
Hierdurch soll ein erzieherischer Hinweis für den Verkehrsteilnehmer erfolgen, um künftige
Ordnungswidrigkeiten zu vermeiden.
Wie bereits in der Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau am 24.02.2015 mitgeteilt, wurden bis
Juni 2012 die Verkehrsteilnehmer durch das Anbringen einer „roten Karte“ am Fahrzeug darüber
informiert, dass sie eine Ordnungswidrigkeit begangen hatten. Bei dieser Karte handelte es sich
lediglich um einen Hinweis an den Fahrzeugführer, dass eine Verwarnung wegen „Falschparkens“
ausgesprochen wurde und kurzfristig eine schriftliche Verwarnung mit Anhörungsbogen (i.d.R.
innerhalb einer Woche) zugehen wird.
Die Ordnungswidrigkeit und auch die zur Zahlung notwendigen Angaben wurden bei dieser
Benachrichtigung nicht benannt.
Das Anbringen dieses Hinweises ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und da es immer wieder zu
Beschwerden über Beschädigungen an den Fahrzeugen kam und um außerdem Diskussionen mit
den Überwachungskräften auf der Straße zu vermeiden, wurde sich gegen diese Praxis
entschieden.
Der Verkehrsteilnehmer erlangt seit diesem Zeitpunkt erst Kenntnis über die Ordnungswidrigkeit,
wenn er nach ca. einer Woche die schriftliche Verwarnung erhält.
Die Beschwerden über Beschädigungen und auch die Diskussionen mit den Überwachungskräften
sind seitdem stark zurückgegangen.
Die Überwachungskräfte der Stadt Düren bringen weiterhin Verwarnungen am Fahrzeug an. Diese
werden mittels eines transportablen Druckers erstellt und enthalten alle für eine Zahlung
notwendigen Angaben.
Sie werden in einer kleinen Plastiktüte am Fahrzeug befestigt, so dass Verfärbungen nicht
entstehen können.
Die schriftliche Verwarnung wird dann nach ca. drei Wochen bei Nichtzahlung gefertigt und
versandt.
Es ist davon auszugehen, dass bei diesem Verfahren Portokosten eingespart werden können, weil
der eine oder andere „Verkehrssünder“ aufgrund der Benachrichtigung am Fahrzeug sofort
bezahlen wird. Die Höhe der Einsparungen kann allerdings z.Zt. noch nicht beziffert werden.
Ein weiterer Vorteil ist darin zu sehen, dass durch die sofortige Benachrichtigung die Zahl der
Verkehrsteilnehmer, die die gleiche Ordnungswidrigkeit mehrfach begehen, zurückgehen wird.
Diese Vorgehensweise wird möglicherweise zu einer Arbeitserleichterung in der Verwaltung
führen.
Sollte sich für dieses Verfahren entschieden werden, sind für die Anschaffung von 2
transportablen Druckern ca. 900,00 € bereitzustellen.
Außerdem würden laufende Kosten in Höhe von ca. 100,00 € jährlich für Thermopapier und
Plastiktüten entstehen.
Die Firma Schelhorn bietet als neueste Variante der Erfassung von Verwarnungsgeldern ein
Programm mit der Bezeichnung „Online Knöllchen“ an.
Hier werden vorgefertigte Karten am Fahrzeug angebracht, die lediglich den Hinweis auf ein
Verkehrsvergehen enthalten (ähnlich wie bei der bekannten „roten Karte“) und zusätzlich mit
einem Code versehen sind.
Mit Hilfe diese Codes, der auf jeder Hinweiskarte unterschiedlich ist, kann man dann auf einer
Internetseite den dazu gehörenden Anhörungsbogen einsehen und sich sofort zum Tatvorwurf
äußern oder zahlen.
Die Beschaffung von Druckern wäre in diesem Fall nicht notwendig. Die Kosten für das in diesem
Fall notwendige Schnittstellenmodul sind z.Zt. noch nicht bekannt.
Diese Verfahrensweise ist jedoch nur für Personen mit Internetzugang interessant, da auf der
Karte keinerlei Informationen zur Ordnungswidrigkeit und zum Zahlungsweg angegeben sind.
Aus Sicht der Verwaltung wäre die Rückkehr zur alten Vorgehensweise mit der „roten Karte“ nicht
sinnvoll und zeitgemäß und die Version „Online Knöllchen“ würde nur für einen eingegrenzten
Personenkreis nutzbar sein.
Eine ausgedruckte Benachrichtigung, die gleichzeitig alle zur Zahlung notwendigen Angaben
enthält, wäre effektiver und würde wahrscheinlich auf lange Sicht Kosten einsparen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Für die Umsetzung der gegebenenfalls notwendigen Maßnahmen, stehen Haushaltsmittel zur
Verfügung.
III. Beschlussvorschlag:
Dem Antrag der SPD-Fraktion wird stattgegeben. Die Benachrichtigung der Verkehrsteilnehmer
erfolgt künftig durch eine ausgedruckte Mitteilung.
Der Bürgermeister
- Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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