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Sitzungsvorlage (Entgeltordnung für die Mittagsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen und Schulen der Stadt Jülich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
142 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
12.07.17, 13:57
Aktualisiert
12.07.17, 13:57
Sitzungsvorlage (Entgeltordnung für die Mittagsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen und Schulen der Stadt Jülich) Sitzungsvorlage (Entgeltordnung für die Mittagsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen und Schulen der Stadt Jülich) Sitzungsvorlage (Entgeltordnung für die Mittagsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen und Schulen der Stadt Jülich)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 56 Az.: 56/40 31-09 Mu. Jülich, 12.07.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 249/2017 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 13.07.2017 TOP Ergebnisse Entgeltordnung für die Mittagsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen und Schulen der Stadt Jülich Anlg.: - 1 IV 40 56 56 SD.Net Beschlussentwurf: 1. Die Zahlungsabwicklung der Essensgelder wird dahingehend vereinheitlicht, dass an den Kindertageseinrichtungen und den Offenen Ganztagsschulen der Stadt Jülich ab dem Schuljahr 2017/2018 Pauschalbeträge eingeführt werden. 2. Die Entgeltordnung für die Mittagsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen und den Offenen Ganztagsschulen der Stadt Jülich wird wie folgt erlassen: „Folgt Entgeltordnung für die Mittagsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen und Schulen der Stadt Jülich im Wortlaut gemäß Anlage!“ 3. Für die Mittagsverpflegung in den weiterführenden Schulen Gymnasium Zitadelle und Sekundarschule wird das Entgelt für die Mittagsverpflegung auf 3,30 Euro festgesetzt. Begründung: Derzeit werden die Mittagsmahlzeiten der Kinder in den Kindertageseinrichtungen und den Offenen Ganztagsschulen der Stadt Jülich mit den Eltern monatlich als Einzelmahlzeiten spitz abgerechnet. Hierbei werden jeden Monat seitens der Einrichtungen Listen geführt, welche Kinder an welchen Tagen eine Mittagsverpflegung erhalten. Die Verwaltung stellt den Eltern dementsprechend die Kosten monatlich per Schreiben in Rechnung und fertigt die Sollstellungen. Dieses Verfahren ist sowohl für die Einrichtungen als auch für die Verwaltung sehr zeitintensiv. Zukünftig ist vorgesehen, die Entgelte mit den Eltern im Rahmen einer monatlichen Pauschale abzurechnen. Eine derartige Abrechnungsmöglichkeit ist zulässig und wird von vielen Kommunen schon entsprechend eingesetzt. Durch die Pauschalierung entfällt der hohe Verwaltungsaufwand für die Ermittlung der Entgeltzahlung für jedes einzelne Kind. Vorteile in der Bezahlung eines monatlichen Pauschalbetrages liegen darin, dass  sich der mtl. Arbeitsaufwand reduziert, da keine mtl. Bescheide erteilt, keine mtl. SollStellungen vorgenommen werden müssen sondern gem. den erwartenden Zahlungseingänge für ein Jahr vorgenommen werden können  die Möglichkeit besteht, ein Lastschriftverfahren durchzuführen Auch der Kreis Düren stellt seine Unterstützungszahlungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets für die Mittagsverpflegung auf Grund des hohen Verwaltungsaufwands auf eine monatliche Pauschale um. Die vorgenannte Verfahrensweise wurde im Auschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport am 06.07.2017 vorgestellt; von Seiten des Auschusses wurden keine Einwendungen gegen die beabsichtigte Verfahrensweise erhoben. In den Schulen werden bei einer Verpflegung an allen Schultagen bei der Berechnung 190 Schultage pro Jahr zu Grunde gelegt. Für die Kindertageseinrichtungen wird die Verfahrensweise analog mit der Maßgabe angewendet, dass anstelle der Schultage pro Jahr die jeweiligen Öffnungstage der Kindertageseinrichtung bei der Berechnung zu Grunde gelegt werden. Da an allen Öffnungstagen eine Mittagsverpflegung angeboten wird, können hier pauschal 230 Tage veranschlagt werden. In den Offenen Ganztagsschulen ist entsprechend der Handhabung in den letzten Jarhen zudem eine Getränkepauschale an die Träger in Höhe von 0,10 Euro pro Kind und Mahlzeit in der Kalkulation berücksichtigt. Das so ermittelte Jahresentgelt wird gleichmäßig auf 12 Monate aufgeteilt. In der Sekundarschule ist die Teilnahme an der Mittagsverpflegung freiwillig. Die Abrechnung des Mittagsentgelts erfolgt über ein internetgestütztes Bestell- und Abrechnungssystem. Hierbei bestellen die Schüler über ein Internetportal die Essensmahlzeiten, an denen sie teilnehmen möchten. Die Abrechung erfolgt über eine Kontokarte, von der bei Essensabholung der entsprechende Betrag abgebucht wird. Im Gymnasium Zitadelle ist die Teilnahme an der Mittagsverpflegung ebenfalls freiwillig. Auf Grund der geringen Anzahl der an der Mittagsverpflegung teilnehmenden Schüler erfolgt die Abrechung hier in Form eines Wertmarkenverkaufs. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Sitzungsvorlage 249/2017 Seite 2 1.Finanzielle Auswirkungen: x Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 249/2017 X nein nein Seite 3