Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
90 kB
Datum
01.10.2015
Erstellt
20.08.15, 18:16
Aktualisiert
20.08.15, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kommunale Dienste - Herr Linden
BE: Herr Wolfram/Herr Linden
Kreuzau, 19.08.2015
Vorlagen-Nr.: 43/2015
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
08.09.2015
16.09.2015
01.10.2015
Antrag der CDU-Fraktion auf Durchführung verschiedener Maßnahmen im Bereich der
Straße "Friedenau" in Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 25.06.2015 einen schriftlichen Antrag der
CDU-Fraktion auf Durchführung verschiedener Maßnahmen im Bereich der Straße „Friedenau“
zur Kenntnis genommen.
Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Gemäß dem Antrag soll die Verwaltung beauftragt werden, verschiedene Maßnahmen
durchzuführen. In der Reihenfolge der beantragten Beauftragung nehme ich hierzu wie folgt
Stellung:
1. Gegen die Einführung einer 30 km/h-Regelung zwischen dem Bahnübergang und der Brücke
bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken, wobei ich auf die Begründung in dem Antrag
der CDU-Fraktion verweise.
2. Mit dem Verkehrsstatistikgerät wurden bereits Verkehrszählungen im Zeitraum vom 21.05.2015
bis 28.05.2015 durchgeführt. Die Ergebnisse wurden dem Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner
Sitzung am 25.06.2015 durch Tischvorlage (Mitteilung 32/2015) bekannt gegeben. Da der
Antrag der CDU-Fraktion vom 18.06.2015 datiert, gehe ich davon aus, dass eine
Überschneidung vorliegt, sodass meines Erachtens auf einen diesbezüglichen
Beschlussvorschlag verzichtet werden kann.
3. Auch bisher wurden vereinzelt Geschwindigkeitsmessungen und Kontrollen durch die Polizei
durchgeführt. Es bestehen jedoch seitens der Verwaltung keine Bedenken, weitere Messungen
bei der Polizei bzw. dem Kreis Düren zu beantragen.
4. Im Bereich der Caritas-Pflegestation sind die gepflasterten Parktaschen nur 3,00 m lang. Da
eine Verlängerung um ca. 1,50 m im Bereich des angrenzenden Pflanzstreifens bis zum
Gebäude möglich ist und dadurch das Hineinragen eines Fahrzeugteiles in den Bereich des
Bürgersteiges
beim Parken vermieden werden kann, steht die Verwaltung einem
diesbezüglichen Gespräch mit dem Eigentümer der Parktaschen positiv gegenüber.
Das Gleiche gilt für den Vorschlag, ein Gespräch über die Möglichkeit zu führen, eine
Zuwegung zur Pflegestation von der Rückseite aus anzulegen, damit die Bewohner nicht
unbedingt auf die Benutzung des Bürgersteiges angewiesen sind.
5. Die Aufstellung eines Gerätes zur Anzeige der tatsächlichen Geschwindigkeit, zumindest
vorübergehend oder zeitweise, müsste ggf. durch den Kreis Düren als Straßenbaulastträger
der K 29 erfolgen. Es bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken, einen entsprechenden
Antrag auf Überprüfung beim Kreis Düren zu stellen.
6. Der Gehweg im in Rede stehenden Bereich vor der Tennishalle, der eine unterschiedliche
Oberfläche (Platten, Pflaster) aufweist, wird seit Jahren auch zum Parken benutzt, wobei dieses
trotz der unterschiedlichen Oberfläche nicht erlaubt ist und auch kein Gewohnheitsrecht aus
bisher rechtswidrigem Parken abgeleitet werden kann.
Zur Herbeiführung einer eindeutigen Verkehrsregelung hat der Kreis Düren daher bereits vor
Jahren am Beginn des Gehweges das Verkehrszeichen 239 StVO (Sonderweg Fußgänger)
aufgestellt, ohne dass der Bereich im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehres
anschließend sukzessive überprüft wurde. Es handelt sich daher nicht um eine erst seit dem
Frühjahr bestehende Neuregelung.
Da sich allerdings etwa seit Anfang dieses Jahres Beschwerden von Fußgängern
(insbesondere von Rollstuhlfahrern, Fußgängern mit Rollator und Fußgängern mit
Kinderwagen) häuften mit der Beschwerde, dass der verbleibende Bereich des Gehweges zum
ungehinderten Gehen nicht ausreicht, wenn darauf geparkt wird, wurde der ruhende Verkehr
dort verstärkt überwacht und Verstöße mit Verwarnungsgeldern geahndet.
Aufgrund der durchgeführten Überwachungen sind keine Verstöße mehr zu verzeichnen. Auch
ein Ausweichen auf die Fahrbahn mit dortigem Parken findet nicht statt, da die Kraftfahrer
offensichtlich die anderenfalls entstehende problematische Verkehrssituation vor dem Bereich
der Ampel erkennen. Zudem dürfte in dem in Rede stehenden Bereich auch kein „Parkdruck“
bestehen.
Der Gehweg selbst ist zwar breiter als viele andere Gehwege, weist jedoch incl. Bordstein für
eine Mischnutzung PKW/Fußgänger mit durchschnittlich 2,65 m Breite eine zu geringe Breite
auf. Wenn darauf Fahrzeuge parken, ist ein ungehindertes Begehen durch Fußgänger mit
Gehhilfen usw. nicht möglich. Sie müssen entweder auf die Fahrbahn ausweichen oder aber
den gegenüberliegenden Gehweg benutzen.
Insbesondere mit Hinweis auf die inzwischen verstärkte Frequentierung der Gehwege durch
Fußgänger aus dem südlich der Straße gelegenen neuen Wohnquartier halte ich es für
unabdingbar, dass auch der in Rede stehende Gehweg von den Fußgängern ungehindert und
gefahrlos benutzt werden kann. Daraus folgt, dass auch zukünftig der Gehwegbereich rechtlich
und tatsächlich nicht zum Parken dienen kann und entsprechend keine Möglichkeit zur
Ausweisung eines Parkstreifens oder gar von Parktaschen besteht.
Diese Auffassung vertritt auch das Straßenverkehrsamt des Kreises Düren als zuständige
Straßenverkehrsbehörde, mit dem die Angelegenheit nach vermehrtem Eingang der
Beschwerden und unabhängig von dem Antrag der CDU-Fraktion davor eingehend erörtert
wurde.
Vor diesem Hintergrund erübrigt sich meines Erachtens ein Beschlussvorschlag der Verwaltung
zum Überdenken der Verkehrssituation. Sofern allerdings in der Sache Ihrerseits eine andere
Auffassung besteht, müsste ggf. ein Beschlussvorschlag in der Sitzung des Bau- und
Planungsausschusses erarbeitet werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine
-2-
III. Beschlussvorschlag:
Dem Antrag der CDU-Fraktion, beim Straßenverkehrsamt für die Straße „Friedenau“, zwischen
dem Bahnübergang und der Brücke über die Rur eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30
km/h einzuführen, wird zugestimmt.
Dem Antrag, Geschwindigkeitsmessungen und Kontrollen durch die Polizei oder den Kreis Düren
zu beantragen, wird zugestimmt.
Dem Antrag, mit dem Träger der Caritas- Pflegestation Gespräche zu führen mit dem Ziel, dass
die Fahrzeuge, die vor dem Café Friedenau parken, nicht den Bürgersteig mit benutzen und ob
eine Zuwegung zur Pflegestation von der Südseite aus dem Wohnquartier heraus gebaut werden
kann, wird zugestimmt.
Dem Antrag, zu prüfen, ob zumindest vorübergehend oder zeitweise ein Gerät zur Anzeige der
tatsächlichen Geschwindigkeit („Sie fahren xy km/h“) möglich ist, wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, erforderliche Schritte in die Wege zu leiten.
Der Bürgermeister
- Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
________
________
________
________
-3-