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Allgemeine Vorlage (Antrag der CDU-Fraktion auf Durchführung verschiedener Maßnahmen im Bereich der Straße "Friedenau" in Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
90 kB
Datum
01.10.2015
Erstellt
20.08.15, 18:16
Aktualisiert
20.08.15, 18:16
Allgemeine Vorlage (Antrag der CDU-Fraktion auf Durchführung verschiedener Maßnahmen im Bereich der Straße "Friedenau" in Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Antrag der CDU-Fraktion auf Durchführung verschiedener Maßnahmen im Bereich der Straße "Friedenau" in Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Antrag der CDU-Fraktion auf Durchführung verschiedener Maßnahmen im Bereich der Straße "Friedenau" in Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kommunale Dienste - Herr Linden BE: Herr Wolfram/Herr Linden Kreuzau, 19.08.2015 Vorlagen-Nr.: 43/2015 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 08.09.2015 16.09.2015 01.10.2015 Antrag der CDU-Fraktion auf Durchführung verschiedener Maßnahmen im Bereich der Straße "Friedenau" in Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 25.06.2015 einen schriftlichen Antrag der CDU-Fraktion auf Durchführung verschiedener Maßnahmen im Bereich der Straße „Friedenau“ zur Kenntnis genommen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Gemäß dem Antrag soll die Verwaltung beauftragt werden, verschiedene Maßnahmen durchzuführen. In der Reihenfolge der beantragten Beauftragung nehme ich hierzu wie folgt Stellung: 1. Gegen die Einführung einer 30 km/h-Regelung zwischen dem Bahnübergang und der Brücke bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken, wobei ich auf die Begründung in dem Antrag der CDU-Fraktion verweise. 2. Mit dem Verkehrsstatistikgerät wurden bereits Verkehrszählungen im Zeitraum vom 21.05.2015 bis 28.05.2015 durchgeführt. Die Ergebnisse wurden dem Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am 25.06.2015 durch Tischvorlage (Mitteilung 32/2015) bekannt gegeben. Da der Antrag der CDU-Fraktion vom 18.06.2015 datiert, gehe ich davon aus, dass eine Überschneidung vorliegt, sodass meines Erachtens auf einen diesbezüglichen Beschlussvorschlag verzichtet werden kann. 3. Auch bisher wurden vereinzelt Geschwindigkeitsmessungen und Kontrollen durch die Polizei durchgeführt. Es bestehen jedoch seitens der Verwaltung keine Bedenken, weitere Messungen bei der Polizei bzw. dem Kreis Düren zu beantragen. 4. Im Bereich der Caritas-Pflegestation sind die gepflasterten Parktaschen nur 3,00 m lang. Da eine Verlängerung um ca. 1,50 m im Bereich des angrenzenden Pflanzstreifens bis zum Gebäude möglich ist und dadurch das Hineinragen eines Fahrzeugteiles in den Bereich des Bürgersteiges beim Parken vermieden werden kann, steht die Verwaltung einem diesbezüglichen Gespräch mit dem Eigentümer der Parktaschen positiv gegenüber. Das Gleiche gilt für den Vorschlag, ein Gespräch über die Möglichkeit zu führen, eine Zuwegung zur Pflegestation von der Rückseite aus anzulegen, damit die Bewohner nicht unbedingt auf die Benutzung des Bürgersteiges angewiesen sind. 5. Die Aufstellung eines Gerätes zur Anzeige der tatsächlichen Geschwindigkeit, zumindest vorübergehend oder zeitweise, müsste ggf. durch den Kreis Düren als Straßenbaulastträger der K 29 erfolgen. Es bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken, einen entsprechenden Antrag auf Überprüfung beim Kreis Düren zu stellen. 6. Der Gehweg im in Rede stehenden Bereich vor der Tennishalle, der eine unterschiedliche Oberfläche (Platten, Pflaster) aufweist, wird seit Jahren auch zum Parken benutzt, wobei dieses trotz der unterschiedlichen Oberfläche nicht erlaubt ist und auch kein Gewohnheitsrecht aus bisher rechtswidrigem Parken abgeleitet werden kann. Zur Herbeiführung einer eindeutigen Verkehrsregelung hat der Kreis Düren daher bereits vor Jahren am Beginn des Gehweges das Verkehrszeichen 239 StVO (Sonderweg Fußgänger) aufgestellt, ohne dass der Bereich im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehres anschließend sukzessive überprüft wurde. Es handelt sich daher nicht um eine erst seit dem Frühjahr bestehende Neuregelung. Da sich allerdings etwa seit Anfang dieses Jahres Beschwerden von Fußgängern (insbesondere von Rollstuhlfahrern, Fußgängern mit Rollator und Fußgängern mit Kinderwagen) häuften mit der Beschwerde, dass der verbleibende Bereich des Gehweges zum ungehinderten Gehen nicht ausreicht, wenn darauf geparkt wird, wurde der ruhende Verkehr dort verstärkt überwacht und Verstöße mit Verwarnungsgeldern geahndet. Aufgrund der durchgeführten Überwachungen sind keine Verstöße mehr zu verzeichnen. Auch ein Ausweichen auf die Fahrbahn mit dortigem Parken findet nicht statt, da die Kraftfahrer offensichtlich die anderenfalls entstehende problematische Verkehrssituation vor dem Bereich der Ampel erkennen. Zudem dürfte in dem in Rede stehenden Bereich auch kein „Parkdruck“ bestehen. Der Gehweg selbst ist zwar breiter als viele andere Gehwege, weist jedoch incl. Bordstein für eine Mischnutzung PKW/Fußgänger mit durchschnittlich 2,65 m Breite eine zu geringe Breite auf. Wenn darauf Fahrzeuge parken, ist ein ungehindertes Begehen durch Fußgänger mit Gehhilfen usw. nicht möglich. Sie müssen entweder auf die Fahrbahn ausweichen oder aber den gegenüberliegenden Gehweg benutzen. Insbesondere mit Hinweis auf die inzwischen verstärkte Frequentierung der Gehwege durch Fußgänger aus dem südlich der Straße gelegenen neuen Wohnquartier halte ich es für unabdingbar, dass auch der in Rede stehende Gehweg von den Fußgängern ungehindert und gefahrlos benutzt werden kann. Daraus folgt, dass auch zukünftig der Gehwegbereich rechtlich und tatsächlich nicht zum Parken dienen kann und entsprechend keine Möglichkeit zur Ausweisung eines Parkstreifens oder gar von Parktaschen besteht. Diese Auffassung vertritt auch das Straßenverkehrsamt des Kreises Düren als zuständige Straßenverkehrsbehörde, mit dem die Angelegenheit nach vermehrtem Eingang der Beschwerden und unabhängig von dem Antrag der CDU-Fraktion davor eingehend erörtert wurde. Vor diesem Hintergrund erübrigt sich meines Erachtens ein Beschlussvorschlag der Verwaltung zum Überdenken der Verkehrssituation. Sofern allerdings in der Sache Ihrerseits eine andere Auffassung besteht, müsste ggf. ein Beschlussvorschlag in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses erarbeitet werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine -2- III. Beschlussvorschlag: Dem Antrag der CDU-Fraktion, beim Straßenverkehrsamt für die Straße „Friedenau“, zwischen dem Bahnübergang und der Brücke über die Rur eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h einzuführen, wird zugestimmt. Dem Antrag, Geschwindigkeitsmessungen und Kontrollen durch die Polizei oder den Kreis Düren zu beantragen, wird zugestimmt. Dem Antrag, mit dem Träger der Caritas- Pflegestation Gespräche zu führen mit dem Ziel, dass die Fahrzeuge, die vor dem Café Friedenau parken, nicht den Bürgersteig mit benutzen und ob eine Zuwegung zur Pflegestation von der Südseite aus dem Wohnquartier heraus gebaut werden kann, wird zugestimmt. Dem Antrag, zu prüfen, ob zumindest vorübergehend oder zeitweise ein Gerät zur Anzeige der tatsächlichen Geschwindigkeit („Sie fahren xy km/h“) möglich ist, wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, erforderliche Schritte in die Wege zu leiten. Der Bürgermeister - Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -3-