Daten
Kommune
Jülich
Größe
133 kB
Datum
27.04.2017
Erstellt
12.04.17, 11:39
Aktualisiert
12.04.17, 11:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 56 Az.: Fas/bl
Jülich, 07.04.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 135/2017
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Integration, Soziales, Schule und
Sport
Termin
27.04.2017
TOP
Ergebnisse
Festlegung von Teilnehmerbeiträgen für Angebote im Stadtteilzentrum Nordviertel
Anlg.: 1
IV
56
56
SD.Net
Beschlussentwurf:
Für die Teilnahme am Seniorenmittagstisch wird eine Kostenbeteiligung je Teilnehmer in Höhe von
pauschal 3,50 Euro pro Mahlzeit erhoben.
Für die Teilnahme am Seniorenfrühstück wird eine Kostenbeteiligung je Teilnehmer in Höhe von
pauschal 2,50 Euro pro Veranstaltung erhoben.
Für die Teilnahme am Nachbarschaftskaffee wird eine Kostenbeteiligung je Teilnehmer in Höhe
von pauschal 2,50 Euro pro Veranstaltung erhoben.
Begründung:
Im Rahmen des vom NRW Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter geförderten Projektes „Altengerechte Quartiersentwicklung Jülich-Nordviertel“ werden im Stadtteilzentrum
Nordviertel diverse niedrigschwellige Angebote für insbesondere ältere Bewohner des Nordviertels
durchgeführt (siehe Anlage 1). Diese Angebote finden statt in den vom Zuwendungsgeber vorgegebenen Handlungsfeldern „Gemeinschaft erleben“, „Sich einbringen“, „Gesundheitsförderung“. Die
Angebote werden so weit möglich unter Einbeziehung ehrenamtlich Engagierter aus dem Nordviertel durchgeführt. Insbesondere finden regemäßig statt
der Seniorenmittagstisch „Mahlzeit – Gemeinsam schmeckt’s besser“,
das Seniorenfrühstück „Gemeinsam und nicht einsam“ und
der Nachbarschaftskaffee „Kaffeeklatsch – ich bringe meinen Nachbarn mit“.
Für die Durchführung dieser niedrigschwelligen Angebote entstehen Kosten für die ehrenamtliche
Zubereitung der frisch gekochten Mittagsmahlzeit, die Zubereitung des Frühstückbuffets und die
Zubereitung des Kuchenbuffets. Eine Kostenbeteiligung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist
aus wirtschaftlichen Gründen unverzichtbar und wurde in Absprache mit Seniorenbeiratsvorsitzen-
der und mit dem Ortsvorsteher so kalkuliert, dass auch Seniorinnen und Senioren mit kleiner Rente
und / oder Grundsicherung im Alter eine Teilnahme möglich ist und diese kein Ausschlusskriterium
darstellen. Es handelt sich um eine Mischkalkulation, so dass sich die Angebote aus den Teilnehmerbeiträgen und eingehenden Spenden selbst tragen, ohne dass eine Bezuschussung aus weiteren
städtischen Haushaltsmitteln erforderlich wird.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 135/2017
x
nein
nein
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