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Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie der Eigenbetriebe "Wasserwerk Concordia" und "Freizeitbad")

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
34 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie der Eigenbetriebe "Wasserwerk Concordia" und "Freizeitbad") Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie der Eigenbetriebe "Wasserwerk Concordia" und "Freizeitbad") Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie der Eigenbetriebe "Wasserwerk Concordia" und "Freizeitbad") Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie der Eigenbetriebe "Wasserwerk Concordia" und "Freizeitbad") Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie der Eigenbetriebe "Wasserwerk Concordia" und "Freizeitbad")

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Herr Decker BE: Herr Decker 20.2210 De/DJ Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 101/98 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuß Rat 10.11.1998 25.11.1998 TOP: Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie des Eigenbetriebes „Wasserwerk Concordia“ I. Sach- und Rechtslage: Gemäß § 82 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Ausgaben der vorgenannten Art bedürfen der Zustimmung des Rates, wenn sie von erheblichem Umfang sind. Im übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen. Dies gilt nicht für geringfügige überund außerplanmäßige Ausgaben bei einer Haushaltsstelle. Auf Grund dieser Bestimmungen wurde durch Beschluß des Rates vom 06.07.1995 festgesetzt, bis zu welcher Höhe über- und außerplanmäßige Ausgaben nicht erheblich sowie welche Ausgaben als geringfügig anzusehen sind. Demnach gelten im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die im Einzelfall den Haushaltsansatz um mehr als 10.000,-- DM übersteigen, als erheblich. Mehrausgaben unter 10.000,-- DM sowie Überschreitungen, die den Haushalt nicht belasten (Ausgaben aufgrund zweckgebundener Mehreinnahmen, Erstattungen von anderen Kostenträgern, Verrechnungen etc.) gelten als unerheblich. Mehrausgaben im Bereich des Sammelnachweises „Personalausgaben“ gelten als unerheblich, wenn 0,5 % der Gesamtsumme des Sammelnachweises nicht überschritten werden. Als geringfügig im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 5 GO gelten Mehrausgaben bis zu einer Höhe von 1.000,-- DM. In Auswirkung des vg. Beschlusses werden im einzelnen nachstehend aufgeführte nicht erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben zur Kenntnis gebracht bzw. erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben zur Genehmigung vorgelegt. Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle a) Kenntnisnahme nicht erheblicher über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde bzw. des Erfolgs- und Vermögensplanes der Eigenbetriebe 1. Gemeinde Kreuzau - Verwaltungshaushalt 1.110.5700.1 Kosten für Ersatzvornahmen nach dem OBG bereits zur Kenntnis gegeben noch zur Kenntnis zu geben Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle 2. 1.110.6500.4 Abführung des Gebührenanteils für die Ausstellung von Ausweisen an die Bundesdruckerei Berlin 1.130.4012.2 Lohnausfall und Auslagenersatz für Feuerwehrleute 1.220.5300.8 Anmietung von Sportflächen 1.230.5300.1 Anmietung von Sportflächen 3. 4. 5. Haushalts-ansatz DM 10.000 DM Haushalts-ansatz DM Höhe der Überschreitung DM 9.132,91 DM 6.543,97 DM 2.588,94 DM Höhe der Überschreitung DM 30.000 DM 5.609,66 DM 4.000 DM 5.006,37 DM 9.000 DM 5.374,97 DM 5.000 DM 3.625,00 DM 2 6. 7. 8. 9. 10. 1.700.6400.3 Abwasserabgabe an das Land 1.720.5200.2 Anschaffung und Unterhaltung von Abfallkörben auf öffentlichen Wegen und Plätzen 1.720.6302.0 Kauf von Beistellsäcken 1.750.6800.7 Abschreibungen 1.761.6400.0 Versicherungen 139.300 DM 5.309,29 DM 1.000 DM 1.995,13 DM 0 DM 3.575,23 DM 9.676 DM 1.677,15 DM 5.000 DM 1.801,60 DM 0 DM 8.371,99 DM 2.000.000 DM 484.203,40 DM 389.000,00 DM 95.203,40 DM 63.018 DM 24.958,33 DM 52.000 DM 12.039,46 DM 10.039,46 DM 698,84 DM 65.000 DM 34.611,87 DM 0 DM 63.100,89 DM 31.300,00 DM 31.800,89 DM 0 DM 17.249,14 DM 0 DM 44.754,93 DM 19.000,00 DM 25.754,93 DM Höhe der Überschreitung DM Gemeinde Kreuzau – Vermögenshaushalt 11. b) 1.130.9403.6 Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses in Thum Genehmigung der als erheblich geltenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben Gemeinde Kreuzau – Verwaltungshaushalt 12. 1.700.7130.1 Beitrag an den Wasserverband Eifel-Rur einschl. Wartung und Unterhaltung der Kläranlagen und Pumpstationen 13. 14. bereits genehmigt noch zu genehmigen 1.750.6850.3 Verzinsung des Anlagenkapitals 1.761.5400.4 Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen bereits genehmigt noch zu genehmigen Gemeinde Kreuzau – Vermögenshaushalt 15. 16. 17. 18. Nr. 19. 20 1.210.9401.0 Umbaumaßnahmen in der Grundschule Stockheim 1.706.9507.0 Kanalisation „Blaßbusch“ bereits genehmigt noch zu genehmigen 1.706.9509.7 Kanalisation „In den Weinbergen“ 1.706.9510.0 Kanalisation „Heidbüchel“ (Teilstück) bereits genehmigt noch zu genehmigen Bezeichnung der Haushaltsstelle Eigenbetrieb Wasserwerk Concordia –Vermögensplan 3.001.9402.1 Erdarbeiten durch Dritte für die Erstellung neuer Wasserleitungshausanschlüsse 3.001.9505.3 Bau- und Installationsstoffe (zu aktivieren) Haushalts-ansatz DM 80.000 DM 27.162,42 DM 48.000 DM 10.128,55 DM Erläuterungen zu den einzelnen Überschreitungen: 1. Weitere Ersatzvornahmen (Beseitigung von Ölsperren pp.) führen zu überplanmäßigen Ausgaben, die allerdings durch Dritte ersetzt werden. 2. Die Zahl der Neuausstellungen von Personalausweisen und Reisepässen konnte bei Aufstellung des Haushaltsplanes nur geschätzt werden. Den Mehrausgaben stehen Mehreinnahmen in gleicher Höhe gegenüber. 3 3. Weil 2 Feuerwehrleute an einem Lehrgang am Institut der Feuerwehren NW in Münster teilgenommen haben (Lohnausfall insgesamt rd. 6.315 DM) kommt es zu einer Überschreitung des Haushaltsansatzes. Diese Kosten werden allerdings durch das Land erstattet. 4. u. Für die Realschule und das Gymnasium wurden zusätzliche Sportstunden in der Tennishalle in Kreuzau-Winden angemietet. Dies war bei Aufstellung des Haushalts noch nicht abzuse- 5. hen. 6. Es handelt sich um die Rückzahlung irrtümlich erstatteter Niederschlagswasserpauschale für die Jahre 1990 bis 1993 sowie für das Haushaltsjahr 1996. Die Mehrausgaben sind über eine Entnahme aus der Sonderrücklage „Abwasser“ gedeckt. 7. Auf Grund einer Neuanlegung eines Containerstandplatzes in Drove sind Mehrausgaben entstanden. Diese sind durch Gebühreneinnahmen gedeckt. Der Kauf von Beistellsäcken war bei Aufstellung des Haushalts noch nicht absehbar. Mehrausgaben sind durch Gebühreneinnahmen gedeckt. Infolge der Anschaffung von Geräten im Haushaltsjahr 1997 ergeben sich höhere Abschreibungsbeträge im laufenden Haushaltsjahr. Durch gestiegene Besucherzahlen in der Festhalle Kreuzau im Rechnungsjahr 1997 ergab sich eine Nachzahlung sowie eine höhere Vorauszahlung an Haftpflichtversicherungsbeiträgen. Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses Thum sollte an die Heizungsanlage der vorhandenen Toilettenanlage angeschlossen werden. Es stellte sich jedoch heraus, dass das alte Leitungssystem so marode war, dass für das Feuerwehrgerätehaus eine neue Heizungsanlage (Kosten rd. 10.000 DM) sinnvoll erschien. Diese Mehrkosten waren nicht absehbar. Die endgültige Veranlagung des Verbandsbeitrages 1997 führt zu Mehrausgaben in der ausgewiesenen Höhe. Diese können durch eine Entnahme aus der Sonderrücklage gedeckt werden. Auf Grund der Prüfungsbeanstandung des Gemeindeprüfungsamtes Düren wurde eine Neubewertung der Friedhofsgrundstücke vorgenommen, die zu einer höheren Verzinsung führen. Die Abrechnung der Energiekosten der Festhalle für das Haushaltsjahr 1997 ergab eine Nachzahlung von rd. 3.000 DM sowie höhere Vorauszahlungen für 1998 in Höhe von rd. 4.000 DM. Die darüber hinaus noch verbleibende Überschreitung ist auf eine zu geringe Ansatzbildung gegenüber dem Vorjahr zurückzuführen. Bei Aufstellung des Haushaltsplanes war die endgültige Größenordnung der Kosten für den Umbau der Grundschule Stockheim noch nicht bekannt. Zu den Investitionen gewährt das Land Zuschüsse in Höhe von 54.758 DM, die bisher im Haushaltsplan nicht veranschlagt waren, so dass die Mehrausgaben gedeckt sind. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16./ 17./18. Die Mehrkosten waren bereits bei Auftragserteilung bekannt. Die Finanzierung ist allerdings gesichert, da Einsparungen bei anderen Kanalbaumaßnahmen eintreten und gegenseitige Deckungsfähigkeit besteht. 19. Der Haushaltsansatz konnte bei Erstellung des Wirtschaftsplanes nur annähernd geschätzt werden. Den Mehrausgaben stehen Einnahmen in gleicher Höhe gegenüber. 20. Auf Grund der unerwartet regen Bautätigkeit war ein höherer Materialeinkauf notwendig. Den Mehrausgaben stehen Mehreinnahmen gegenüber. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Summe der im Verwaltungshaushalt der Gemeinde Kreuzau zur Kenntnis zu nehmenden bzw. zu genehmigenden Überschreitungen beträgt insgesamt 157.423,92 DM. Diese Mehrausgaben können einerseits durch Entnahme aus der Sonderrücklage „Abwasserbeseitigung“ andererseits auch durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben bei sonstigen Haushaltsstellen gedeckt werden. Den im Vermögenshaushalt entstandenen Überschreitungen von insgesamt 117.788,82 DM stehen Einsparungen bei Haushaltsausgaberesten bzw. bei lfd. Haushaltsansätzen gegenüber. Die Summe der Überschreitungen im Bereich des Wasserwerks Concordia Kreuzau beträgt insgesamt 37.290,97 DM. Diese sind ebenfalls durch Mehreinnahmen an anderer Stelle im Wirtschaftsplan gedeckt. III. Beschlußvorschlag: Der Rat der Gemeinde Kreuzau nimmt von den Einzelbeträgen der über- und außerplanmäßigen Ausgaben, soweit sie nicht erheblich sind, Kenntnis. Im übrigen werden die nachstehend aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt: Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle Haushalts-ansatz Höhe der ÜberDM schreitung DM Genehmigung der als erheblich geltenden über- und b) außerplanmäßigen Ausgaben Gemeinde Kreuzau – Verwaltungshaushalt 12. 1.700.7130.1 Beitrag an den Wasserverband Eifel-Rur einschl. Wartung und Unterhaltung der Kläranlagen und Pumpstationen 2.000.000 DM bereits genehmigt 484.203,40 DM 389.000,00 DM 4 13. 14. noch zu genehmigen 1.750.6850.3 Verzinsung des Anlagenkapitals 1.761.5400.4 Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen bereits genehmigt noch zu genehmigen 95.203,40 DM 63.018 DM 24.958,33 DM 52.000 DM 12.039,46 DM 10.039,46 DM 698,84 DM 65.000 DM 34.611,87 DM 0 DM 63.100,89 DM 31.300,00 DM 31.800,89 DM 0 DM 17.249,14 DM 0 DM 44.754,93 DM 19.000,00 DM 25.754,93 DM Gemeinde Kreuzau – Vermögenshaushalt 15. 16. 17. 18. 1.210.9401.0 Umbaumaßnahmen in der Grundschule Stockheim 1.706.9507.0 Kanalisation „Blaßbusch“ bereits genehmigt noch zu genehmigen 1.706.9509.7 Kanalisation „In den Weinbergen“ 1.706.9510.0 Kanalisation „Heidbüchel“ (Teilstück) bereits genehmigt noch zu genehmigen 5 Nr. 19. 20 Bezeichnung der Haushaltsstelle Eigenbetrieb Wasserwerk Concordia –Vermögensplan 3.001.9402.1 Erdarbeiten durch Dritte für die Erstellung neuer Wasserleitungshausanschlüsse 3.001.9505.3 Bau- und Installationsstoffe (zu aktivieren) Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: Haushalts-ansatz DM Höhe der Überschreitung DM 80.000 DM 27.162,42 DM 48.000 DM 10.128,55 DM