Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Winter
BE: Herr Winter
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
96/99
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
19.10.1999
TOP: Änderung und Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Wie in meiner Verwaltungsvorlage zur Änderung und Neufassung der Geschäftsordnung (Nr. 95/99) dargestellt, macht
die Einführung des eingleisigen Kommunalverfassungssystems aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen auch die
Überarbeitung der Hauptsatzung notwendig. Die Hauptsatzung ist das Verfassungsstatut der Gemeinde. Der Erlass ist
für die Gemeinde verpflichtend, sie gibt der Gemeinde die Möglichkeit, ihr kommunales Organisationsrecht
entsprechend den lokalen Erfordernissen zu differenzieren. Eine Aktualisierung der Hauptsatzung ist vordringlich, weil
zwischenzeitlich die Gemeindeordnung mehrfach geändert wurde, die Verordnung über die Bekanntmachung von
kommunalem Ortsrecht neu gefasst und die Entschädigungsverordnung ebenfalls aktualisiert wurde. Damit sind die
Rechtsgrundlagen für die bisherige Hauptsatzung der Gemeinde überholt.
Der Ihnen als Anlage beigefügte überarbeitete Satzungsentwurf, der sich im Wesentlichen an der Musterhauptsatzung
des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes orientiert, berücksichtigt auch die neue Rechtschreibung.
Um Ihnen die Änderungen gegenüber der z.Zt. gültigen Hauptsatzung aufzuzeigen, sind die Hinzufügungen durch
Unterstreichungen sichtbar gemacht, überholte Passagen wurden durchgestrichen.
Ich schlage Ihnen vor, die Hauptsatzung in der geänderten Form zu beschließen und insgesamt neu zu fassen. Für eine
wirksame Beschlussfassung ist die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Hauptsatzung stellt Ortsrecht dar und bedarf deshalb der öffentlichen Bekanntmachung. Die
Veröffentlichungskosten stehen haushaltsmäßig zur Verfügung.
III. Beschlussvorschlag der Verwaltung:
„Der beigefügte Entwurf der Hauptsatzung wird in der geänderten Form mit der Mehrheit der gesetzlichen
Zahl der Ratsmitglieder beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung unter Beachtung der
Änderungen neu zu fassen und zu veröffentlichen.“
III. Beschlussvorschlag:
„Die als Anlage beigefügte Hauptsatzung wird in der geänderten Form mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl
der Ratsmitglieder beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung unter Beachtung der
Änderungen neu zu fassen und zu veröffentlichen.“
Der Bürgermeister:
- Ramm -
Anlage
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
2
Ja:
Nein:
Enthaltungen: