Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Änderung und Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Änderung und Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Änderung und Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau)

öffnen download melden Dateigröße: 13 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Winter BE: Herr Winter Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 96/99 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 19.10.1999 TOP: Änderung und Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Wie in meiner Verwaltungsvorlage zur Änderung und Neufassung der Geschäftsordnung (Nr. 95/99) dargestellt, macht die Einführung des eingleisigen Kommunalverfassungssystems aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen auch die Überarbeitung der Hauptsatzung notwendig. Die Hauptsatzung ist das Verfassungsstatut der Gemeinde. Der Erlass ist für die Gemeinde verpflichtend, sie gibt der Gemeinde die Möglichkeit, ihr kommunales Organisationsrecht entsprechend den lokalen Erfordernissen zu differenzieren. Eine Aktualisierung der Hauptsatzung ist vordringlich, weil zwischenzeitlich die Gemeindeordnung mehrfach geändert wurde, die Verordnung über die Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht neu gefasst und die Entschädigungsverordnung ebenfalls aktualisiert wurde. Damit sind die Rechtsgrundlagen für die bisherige Hauptsatzung der Gemeinde überholt. Der Ihnen als Anlage beigefügte überarbeitete Satzungsentwurf, der sich im Wesentlichen an der Musterhauptsatzung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes orientiert, berücksichtigt auch die neue Rechtschreibung. Um Ihnen die Änderungen gegenüber der z.Zt. gültigen Hauptsatzung aufzuzeigen, sind die Hinzufügungen durch Unterstreichungen sichtbar gemacht, überholte Passagen wurden durchgestrichen. Ich schlage Ihnen vor, die Hauptsatzung in der geänderten Form zu beschließen und insgesamt neu zu fassen. Für eine wirksame Beschlussfassung ist die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Hauptsatzung stellt Ortsrecht dar und bedarf deshalb der öffentlichen Bekanntmachung. Die Veröffentlichungskosten stehen haushaltsmäßig zur Verfügung. III. Beschlussvorschlag der Verwaltung: „Der beigefügte Entwurf der Hauptsatzung wird in der geänderten Form mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung unter Beachtung der Änderungen neu zu fassen und zu veröffentlichen.“ III. Beschlussvorschlag: „Die als Anlage beigefügte Hauptsatzung wird in der geänderten Form mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung unter Beachtung der Änderungen neu zu fassen und zu veröffentlichen.“ Der Bürgermeister: - Ramm - Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: 2 Ja: Nein: Enthaltungen: