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Allgemeine Vorlage (4. Änderung -vereinfachte Änderung- des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, "Dürener Straße/Heribertstraße/Im Auerfeld"; hier: Beschlußfassung als Satzung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,9 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (4. Änderung -vereinfachte Änderung- des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, "Dürener Straße/Heribertstraße/Im Auerfeld"; hier: Beschlußfassung als Satzung)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Hackhausen, Az.:621-00/E 6, 4. Ä. BE: Herr Hackhausen/Herr Schmühl Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 104/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat TOP: 04.09.1997 17.09.1997 25.09.1997 4. Änderung -vereinfachte Änderung- des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, "Dürener Straße/Heribertstraße/Im Auerfeld"; hier: Beschlußfassung als Satzung I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 25. 09. 1997 die 4. Änderung -vereinfachte Änderung - des o. a. Bebauungsplanes gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschließen. Um Verzögerungen zu vermeiden, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, in der gleichen Sitzung die 4. Änderung -vereinfachte Änderung- des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, "Dürener Straße/Heribertstraße/Im Auerfeld", als Satzung zu beschließen. Den Trägern öffentlicher Belange sowie dem benachbarten privaten Grundstückseigentümer wurde zwischenzeitlich Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es wird davon ausgegangen, daß keine Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Da die Frist zur Stellungnahme noch nicht abgelaufen ist, wird in der Sitzung hierüber endgültig berichtet. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: -KeineIII. Beschlußvorschlag: "Die 4. Änderung - vereinfachte Änderung - des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, "Dürener Straße/Heribertstraße/Im Auerfeld", wird als Satzung gem. § 10 BauGB nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen." Der Gemeindedirektor - Ramm IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: