Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Winter
BE: Herr Winter
Kreuzau, 30.07.1997
Vorlagen-Nr.
99/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
25.09.1997
TOP: Bestellung eines Schriftführers zur Anfertigung der Sitzungsniederschriften des Rates
I. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung (neue Fassung) ist über die vom Rat gefaßten Beschlüsse eine Niederschrift
aufzunehmen. Diese Niederschrift wird vom Bürgermeister und einem vom Rat bestellten Schriftführer
unterzeichnet.
Der amtierende Schriftführer zur Protokollierung der Niederschriften des Rates, Gemeindeoberamtsrat Heinz, geht mit
Wirkung vom 01.11.1997 in den Ruhestand. In den noch anstehenden Sitzungsrunden kann er urlaubsbedingt die
Niederschriften nicht anfertigen. Es ist deshalb erforderlich, schon jetzt einen neuen Schriftführer für den Rat zu
bestellen.
Zum Schriftführer kann sowohl ein Ratsmitglied als auch ein Bediensteter der Gemeindeverwaltung bestellt werden.
Der praktischen Übung entsprechend schlage ich Ihnen aber vor, einen Bediensteten meines Hauses für diese Funktion
zu bestellen, nämlich den designierten Leiter des Hauptamtes, Gemeindeverwaltungsrat Walter Stolz.
Darüber hinaus empfehle ich, daß der bestellte Vertreter des bisherigen Schriftführers im Rat, Verwaltungsangestellter
Peter Elsig, diese Funktion auch zukünftig weiter wahrnimmt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
K e i n e.
III. Beschlußvorschlag:
„Zur Anfertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Rates wird Gemeindeverwaltungsrat Walter Stolz
mit sofortiger Wirkung als Schriftführer bestellt. Die Funktion des stellvertretenden Schriftführers in diesem
Gremium wird von dem Verwaltungsangestellten Peter Elsig auch zukünftig weiter wahrgenommen.“
Der Gemeindedirektor
- Ramm IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: