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Allgemeine Vorlage (Bestellung eines Schriftführers zur Anfertigung der Sitzungsniederschriften des Rates)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Bestellung eines Schriftführers zur Anfertigung der Sitzungsniederschriften des Rates)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Winter BE: Herr Winter Kreuzau, 30.07.1997 Vorlagen-Nr. 99/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 25.09.1997 TOP: Bestellung eines Schriftführers zur Anfertigung der Sitzungsniederschriften des Rates I. Sach- und Rechtslage: Gemäß § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung (neue Fassung) ist über die vom Rat gefaßten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese Niederschrift wird vom Bürgermeister und einem vom Rat bestellten Schriftführer unterzeichnet. Der amtierende Schriftführer zur Protokollierung der Niederschriften des Rates, Gemeindeoberamtsrat Heinz, geht mit Wirkung vom 01.11.1997 in den Ruhestand. In den noch anstehenden Sitzungsrunden kann er urlaubsbedingt die Niederschriften nicht anfertigen. Es ist deshalb erforderlich, schon jetzt einen neuen Schriftführer für den Rat zu bestellen. Zum Schriftführer kann sowohl ein Ratsmitglied als auch ein Bediensteter der Gemeindeverwaltung bestellt werden. Der praktischen Übung entsprechend schlage ich Ihnen aber vor, einen Bediensteten meines Hauses für diese Funktion zu bestellen, nämlich den designierten Leiter des Hauptamtes, Gemeindeverwaltungsrat Walter Stolz. Darüber hinaus empfehle ich, daß der bestellte Vertreter des bisherigen Schriftführers im Rat, Verwaltungsangestellter Peter Elsig, diese Funktion auch zukünftig weiter wahrnimmt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: K e i n e. III. Beschlußvorschlag: „Zur Anfertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Rates wird Gemeindeverwaltungsrat Walter Stolz mit sofortiger Wirkung als Schriftführer bestellt. Die Funktion des stellvertretenden Schriftführers in diesem Gremium wird von dem Verwaltungsangestellten Peter Elsig auch zukünftig weiter wahrgenommen.“ Der Gemeindedirektor - Ramm IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: