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Allgemeine Vorlage (Änderung des Stellenplanes 1997)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Änderung des Stellenplanes 1997) Allgemeine Vorlage (Änderung des Stellenplanes 1997)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Winter BE: Herr Winter / Herr Ramm Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 108/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuß Rat 17.09.1997 25.09.1997 TOP: Änderung des Stellenplanes 1997 I. Sach- und Rechtslage: Der Stellenplan ist die rechtliche Grundlage für Art und Anzahl der Beamten-, Angestellten- und Arbeiterstellen, die in der Gemeindeverwaltung besetzt werden dürfen. Somit gehen vom Stellenplan bestimmte Wirkungen für die Haushaltsund Personalwirtschaft aus. Der Stellenplan ist nicht genehmigungspflichtig, stellt aber gemäß § 78 Abs. 2 der Gemeindeordnung (n.F.) eine Anlage zum Haushaltsplan dar, die die Aufsichtsbehörde in die Lage versetzt, zu prüfen, ob die Personalwirtschaft im Einklang mit den gesetzlichen und tariflichen Vorschriften erfolgt. Die verbindlichen Festlegungen des Stellenplanes gelten nicht nur für ein Jahr, sondern sie binden die Verwaltung für einen längeren Zeitraum. Praktisch ergeben sich häufig Änderungen, so daß die Haushaltsplananlage „Stellenplan“ jährlich ein anderes Bild zeigt. Aus einer Mitteilung zur anstehenden Hauptausschußsitzung wollen Sie bitte ersehen, daß ich die Leitung des Hauptamtes mit Wirkung vom 01.11.1997 dem bisherigen Sozial- und Sportamtsleiter Walter Stolz übertragen und in diesem Zusammenhang die Verwaltungsorganisation in weiteren Bereichen verändert habe. Die Konsequenz dieser Entscheidung erfordert eine Änderung des Stellenplanes dergestalt, daß die bisher im Stellenplan im Bereich der Sportverwaltung (Abschnitt bzw. Unterabschnitt 550) ausgewiesenen Planstellen A 13 (höherer Dienst - Stolz -) und A 8 (mittlerer Dienst - Rheinbach -), ab 01.11.1997 beim Hauptamt (Abschnitt bzw. Unterabschnitt 020) auszuweisen sind. Die bisher im Hauptamt angesiedelte Planstelle A 13 (gehobener Dienst) des bisherigen Hauptamtsleiters Heinz soll ab 01.11.1997 bei der Schulverwaltung (Abschnitt bzw. Unterabschnitt 200) ausgewiesen werden, weil hierfür im Hauptamt kein Bedarf mehr besteht, aber dem Leiter des Amtes für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr, Schule und Kultur (Graßmann) die Möglichkeit eröffnet, amtsangemessen besoldet zu werden. Zur Information darf ich allerdings an dieser Stelle anmerken, daß gemäß Genehmigungsverfügung des Oberkreisdirektors vom 27. Mai 1997 zur Haushaltssatzung 1997, für diese A 13er-Stelle eine Wiederbesetzungssperre/Beförderungssperre von mindestens zwölf Monaten besteht, die sich konkret für den Zeitraum vom 01.11.1997 bis zum 31.10.1998 auswirkt. Darüber hinaus hat der Oberkreisdirektor Beförderungssperren von mindestens zwölf Monaten für verschiedene Beamtenstellen im Stellenplan 1997 verfügt, die sich allerdings unter Berücksichtigung der Vorschriften der Stellenobergrenzenverordnung, den laufbahnrechtlichen Vorschriften und den persönlichen Voraussetzungen der Beamten hinsichtlich des zeitlichen Ablaufs unterschiedlich auswirken können. Ich schlage Ihnen vor, den Stellenplan 1997 im Sinne meiner Ausführungen zu ändern. Die sich ergebenden Änderungen habe ich im aktuellen Stellenplan (Seiten 1-3, siehe Anlagen) entsprechend eingearbeitet. Die Stellenplanänderung erfordert keine Nachtragshaushaltssatzung, sondern der Ratsbeschluß reicht aus. Erforderlich ist allerdings gemäß § 6 Abs. 4 der Gemeindehaushaltsverordnung eine Unterrichtung der Kommunalaufsicht. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlußvorschlag: „Der Stellenplan 1997 - Seiten 1-3 - wird mit Wirkung vom 01.11.1997 wie folgt geändert: 2 1. Die bisher bei Abschnitt bzw. Unterabschnitt 550 - Sportverwaltung - ausgewiesenen Beamtenstellen „A 13 höherer Dienst“ und „A 8 mittlerer Dienst“ werden dem Abschnitt bzw. Unterabschnitt 020 - Hauptverwaltung - zugeordnet. 2. Die bisher bei Abschnitt bzw. Unterabschnitt 020 - Hauptverwaltung - ausgewiesene Beamtenstelle „A 13 gehobener Dienst“ wird dem Abschnitt bzw. Unterabschnitt 200 - Schulverwaltung - zugeordnet.“ Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: