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Allgemeine Vorlage (Antrag auf Verbesserung der Beschallungsanlage in der Festhalle Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Graßmann/Herr Drewes-Janssen Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 104/2001 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Kulturausschuss 28.08.2001 TOP: Antrag auf Verbesserung der Beschallungsanlage in der Festhalle Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Schon seit vielen Jahren wird durch Besucher der Festhalle Kreuzau Klage über die äußerst schlechte Ton- bzw. Übertragungsqualität in dieser Einrichtung geführt, da die diesbezügliche Beschallungsanlage schon lange nicht mehr den Anforderungen entspricht. Aufgrund dieser Vorgaben ist erstmals bereits im Jahre 1992 im Zusammenhang mit einer anderen gemeindlichen Baumaßnahme, Kontakt mit einem Ingenieurbüro für Raumakustik, Tontechnik, Schallschutz und Bauphysik aus Bergisch-Gladbach aufgenommen worden, das damals bereits (unentgeltlich) eine entsprechende Auswertung erarbeitet hat, die aber, im Hinblick auf die schon im Bereich des Ingenieurhonorars damit verbundenen erheblichen Kosten, letztlich nicht weiter verfolgt wurde. Sukzessive Klagen, die sogar zu negativen Auswirkungen für die Vereine führten, welche die Festhalle insbesondere zur Präsentation mündlicher Vorträge nutzen, haben dann im Jahre 1998 dazu geführt, dass nach einem Probeaufbau entsprechender Einrichtungsgegenstände im Zusammenhang mit der Verbesserung der Akustik- bzw. Beschallungssituation von 3 empfohlenen Fachfirmen Angebote angefordert wurden. Diese Angebote schlossen bei dem billigsten Anbieter mit ca. 22.000,-- DM bis hin zum teuersten Anbieter mit rd. 30.000,-- DM ab. Da die Mittel für eine solche umfangreiche Sanierung der Übertragungs- und Beschallungsanlage nicht bereitstanden, sind hieraus resultierende Auftragsvergaben aber nie erfolgt. Da einerseits die Übertragungsqualität, insbesondere für Veranstaltungen in denen mündliche Vorträge und Darstellungen den Kernpunkt bilden, in der jetzigen Form generell nicht mehr vertretbar ist und schon Probleme bei der Vermietung der Halle auftraten, wurde erstmals im Jahre 1999 eine entsprechende Anlage, und zwar anlässlich der Karnevalssession, angemietet. Dies wurde dann auch für die Jahre 2000 und 2001 vollzogen, wobei Mietkosten von rd. 1.450,-- DM im 1. Jahr bis letztlich rd. 2.200,-- DM im Jahr 2001 angefallen sind. Auf Dauer würde sich eine solche Vorgehensweise allerdings als sehr unwirtschaftlich zeigen, sodass die hauptnutzenden Vereine (KG „Ahle Schlupp Kreuzau“, Schützenbruderschaft „St. Heribertus Kreuzau“ sowie „Kirmesgesellschaft Kreuzau“) einen entsprechenden Antrag an die Gemeinde Kreuzau formuliert haben, in dem sich diese bereit erklären, die zur Verbesserung der Beschallungssituation in der Festhalle Kreuzau notwendigen Investitionen im Vorgriff für die Gemeinde Kreuzau zu tätigen, wenn die Gemeinde Kreuzau anderseits bereit ist, diese Kosten mit entsprechenden Forderungen ihrerseits an die Vereine über mehrere Jahre zu verrechnen. Diese Kosten werden gemäß Darstellung und nach Rücksprache mit entsprechenden Fachfirmen für die „nötigste Einrichtung zur Verbesserung der dortigen Anlagen“ mit rd. 12.000,-- DM beziffert. Im Übrigen ist der Antrag, federführend von der Karnevalsgesellschaft „Ahle Schlupp“ unter Datum vom 08.08.2001 an die Gemeinde Kreuzau formuliert, zu Ihrer Kenntnisnahme dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Seite - 2 - Hiernach schlagen diese Vereine vor, die von Ihnen vorfinanzierten Kosten ab dem Jahre 2002 bis einschließlich zum Jahre 2005, also für eine Laufzeit von max. 4 Jahren und orientiert an der Häufigkeit der Nutzung der Festhalle und der sich daraus ergebenden Mietzahlungen, pro Jahr an die Gemeinde Kreuzau prozentual aufzubringen. Auch hierzu wird auf die beigefügte Anlage, insbesondere hinsichtlich der Spalte „Vorschlag zur Verrechnung“, verwiesen. Generell stehe ich diesem Vorschlag positiv gegenüber, zumal die Gemeinde als Betreiber der Festhalle und im Hinblick auf die zu leistenden Mietzahlungen, was generell auch die Bereitstellung einer vertretbaren Einrichtung voraussetzt, gemäß den Vorgaben des HSK in den nächsten absehbaren Jahren überhaupt nicht in der Lage sein wird, aus eigenen Mitteln und in einer Summe dementsprechend zu verfahren. Der jetzt von den genannten 3 Kreuzauer Vereinen gemachte Vorschlag kann daher sowohl im Hinblick auf die damit ermöglichte kurzfristige Verbesserung der Situation in der Festhalle Kreuzau als auch die Aufbringung der Mittel durch die Gemeinde innerhalb von 4 Jahren m.E. in allen Belangen positiv gewertet werden. Sollte die Gemeinde dem Antrag der Vereine entsprechen, so sollte dies unter der Voraussetzung sein, dass die Anlage sofort ins Eigentum der Gemeinde übergeht und die Gemeinde auch bei der Auftragserteilung für diese Anlage beteiligt wird, d.h. im Auswahl- und Vergabeverfahren ein Mitspracherecht hat. Dies ist zum gegebenen Zeitpunkt im Rahmen einer Vereinbarung entsprechend festzulegen. Im Hinblick auf die positive Stellungnahme seitens der Verwaltung, selbstverständlich auch im Interesse der die Halle nutzenden Vereine, möchte ich auch nicht unerwähnt lassen, dass in den vergangenen Jahren nicht unerhebliche, die räumliche und optische Situation in der Festhalle Kreuzau verbessernde Maßnahmen durch Vertreter der o.a. Vereine in Eigenleistung, bei Gestellung der Materialien durch die Gemeinde Kreuzau, vorgenommen wurden (z.B. Veränderung und Anstrich der Garderobenanlage, Herrichtung eines Vorraumes für die Toilettenanlagen, Verbesserung der Thekensituation im kleinen Saal – bereits vor vielen Jahren – sowie im letzten Jahr im Erdgeschoss, Anstrich des Treppenaufganges vom Erdgeschoss/Garderobenbereich in den großen Saal uvm.). Da seitens der Kirmesgesellschaft Kreuzau die Verbesserung der Ton- bzw. Übertragungsqualität in der Festhalle Kreuzau im Hinblick auf die Verpflichtung entsprechender Künstler bereits für die diesjährige Kirmes (08. – 11.09.2001) dringend gewünscht wird, wurde bei einem diesbezüglichen Gespräch zwischen Vertretern dieser Vereine und der Verwaltung, unter der Prämisse einer positiven Beschlussempfehlung im Kulturausschuss, die Möglichkeit avisiert, eine endgültige Stellungnahme hierzu im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60, Abs. 1, Satz 2 GO NRW zu fassen. Im zutreffenden Falle könnte dann bereits für diese Veranstaltung entsprechend dem Wunsch der Vereine verfahren werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: In den Haushaltsjahren 2002 – einschl. 2005 ist eine entsprechende Ausgabe in Höhe von rd. 3.000,-- DM/Jahr bis zur Höhe der Anschaffungskosten der neuen Beschallungsanlage mit z.Zt. angenommenen brutto 12.000,-- DM, bei der Haushaltstelle 1.761.9350.6/Vermögenshaushalt, darzustellen. III. Beschlussvorschlag: „1. Die Gemeinde Kreuzau erklärt sich bereit, dass in der Festhalle Kreuzau umgehend eine neue Beschallungsanlage durch die KG „Ahle Schlupp“, die Schützenbruderschaft „St. Seite - 3 Heribertus Kreuzau“ sowie die „Kirmesgesellschaft Kreuzau“ mit einer Höchstsumme von brutto ca. 12.000,-- DM angeschafft wird. In der abzuschließenden Vereinbarung ist eine sofortige Eigentumsübertragung auf die Gemeinde Kreuzau festzulegen und gleichzeitig die Aussage zu treffen, dass der Gemeinde Kreuzau bei der Anschaffung dieser Anlage ein Mitspracherecht eingeräumt wird. 2. Der Betrag in Höhe von 12.000,-- DM wird seitens der Gemeinde Kreuzau ratenweise an die genannten Vereine, und zwar gemäß den dazu bestehenden Berechnungen in den Jahren 2002 bis einschl. 2005, mit einer Summe von max. 3.000,-- DM/Jahr, erstattet. 3. Da die Anlage bereits bei den diesjährigen Kirmesveranstaltungen (08. – 11.09.2001) installiert sein sollte, empfiehlt der Kulturausschuss, über diesen Antrag im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60, Abs. 1, Satz 2 GO NRW zu befinden.“ Der Bürgermeister I.V - Stolz - Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________