Daten
Kommune
Bedburg
Größe
101 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-320/2004
Sitzungsteil
Fachbereich III
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
Bemerkungen:
27.04.2004
Betreff:
Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Arbeitskreises Veranstaltungsstätten vom 05. April 2004 empfiehlt der
Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bedburg dem Rat der Stadt Bedburg folgende
Neufassung der Gebührensatzung für die Bäder der Stadt Bedburg zu beschließen:
Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg
Aufgrund der §§ 7, 8 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666, SGV. NRW.
2023), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 16. Dezember 2003 (GV. NRW. S.
766), der §§ 4, 6 und 20 Abs. 2 Buchstabe b des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt
geändert durch Artikel 74 des Gesetzes vom 25. September 2001 (GV. NRW. S. 708) hat der Rat
der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am .... folgende Gebührensatzung für die Benutzung der
Bäder der Stadt Bedburg beschlossen:
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Begründung:
Bei der Beratung des Haushalts in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.01.2004
wurde die Verwaltung beauftragt, vor der nächsten Freibadsaison ein Modell „Blockkarten statt
Dauerkarten“ zu entwickeln (= Einführung von Karten, die eine von vornherein begrenzte Anzahl
von Freibadbesuchen ermöglichen, statt Karten, die eine unbegrenzte Anzahl von
Freibadbesuchen während der Saison zulassen).
Auf der entsprechenden 9. Sitzung des „Arbeitskreises Veranstaltungsstätten“ am 05. April 2004
wurde einstimmig beschlossen, die Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder
der Stadt Bedburg wie oben dargestellt ab der Freibadsaison 2004 zu empfehlen.
Zur Zeit findet für die Bäder der Stadt Bedburg folgende Gebührenstruktur Anwendung:
Freibad
EURO
Hallenbad
EURO
frei
frei
2,00
1,50
1,00
-
Kinder bis 6 Jahre in Begleitung einer erwachsenen Person
Kinder von 7 bis 14 Jahre
a) Einzelkarte
aa) Einzelkarte Feierabendticket
gültig ab 2 Stunden vor Schließung des
Freibades
b)
Zehnerkarte
14,00
11,00
c)
Saisonkarte
28,00
-
2,00
1,50
1,00
-
Jugendliche bis 18 Jahre, Studenten, Wehrpflichtige und
Ersatzdienstleistende,
Schwerbeschädigte ab 60 % mit Ausweis (Begleitperson des
v.g. Schwerbeschädigten bei entsprechender
Notwendigkeitsbescheinigung im Schwerbehindertenausweis –
Merkmale H, B und BI- haben freien Eintritt).
a)
Einzelkarte
aa) Einzelkarte Feierabendticket
gültig ab 2 Stunden vor Schließung des
Freibades
b)
Zehnerkarte
17,00
11,00
c)
Saisonkarte
34,00
-
Erwachsene
a) Einzelkarte
3,00
2,50
1,50
-
-
1,50
25,00
20,50
-
11,00
50,00
-
aa) Einzelkarte Feierabendticket
gültig ab 2 Stunden vor Schließung des
Freibades
ab) Einzelkarte Frühschwimmerticket
gültig werktags vor 8.00 Uhr
b)
Zehnerkarte
bb) Zehnerkarte Frühschwimmerticket
gültig werktags vor 8.00 Uhr
c)
Saisonkarte
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Saisonkarte für Familien mit Kindern, die das 18. Lebensjahr
70,00
-
0,20
-
noch nicht vollendet haben oder noch eine Sekundarschule
besuchen
Benutzungsgebühr Warmduschen
Der vom Arbeitskreis Veranstaltungsstätten einstimmig empfohlene Änderungsvorschlag beinhaltet
somit folgende Änderungen:
- Abschaffung aller Saisonkarten mit Ausnahme der Familiensaisonkarte, die aus sozial- bzw.
familienpolitischen Gründen beibehalten werden soll.
-Einführung einer Familientageskarte
-Einführung von 20er- und 40er- Blockkarten
-Anhebung der Benutzungsgebühren für das Freibad
Die bisherige Gebührenstruktur für das Hallenbad bleibt hierdurch unverändert.
50181 Bedburg, den 8. Juli 2009
----------------------------------Coenen
----------------------------------Tressel
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Erster Beigeordneter
und Kämmerer