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Beschlussvorlage (Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
101 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-320/2004 Sitzungsteil Fachbereich III Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss Bemerkungen: 27.04.2004 Betreff: Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Auf Vorschlag des Arbeitskreises Veranstaltungsstätten vom 05. April 2004 empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bedburg dem Rat der Stadt Bedburg folgende Neufassung der Gebührensatzung für die Bäder der Stadt Bedburg zu beschließen: Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg Aufgrund der §§ 7, 8 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666, SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 16. Dezember 2003 (GV. NRW. S. 766), der §§ 4, 6 und 20 Abs. 2 Buchstabe b des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Artikel 74 des Gesetzes vom 25. September 2001 (GV. NRW. S. 708) hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am .... folgende Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg beschlossen: Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Begründung: Bei der Beratung des Haushalts in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.01.2004 wurde die Verwaltung beauftragt, vor der nächsten Freibadsaison ein Modell „Blockkarten statt Dauerkarten“ zu entwickeln (= Einführung von Karten, die eine von vornherein begrenzte Anzahl von Freibadbesuchen ermöglichen, statt Karten, die eine unbegrenzte Anzahl von Freibadbesuchen während der Saison zulassen). Auf der entsprechenden 9. Sitzung des „Arbeitskreises Veranstaltungsstätten“ am 05. April 2004 wurde einstimmig beschlossen, die Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg wie oben dargestellt ab der Freibadsaison 2004 zu empfehlen. Zur Zeit findet für die Bäder der Stadt Bedburg folgende Gebührenstruktur Anwendung: Freibad EURO Hallenbad EURO frei frei 2,00 1,50 1,00 - Kinder bis 6 Jahre in Begleitung einer erwachsenen Person Kinder von 7 bis 14 Jahre a) Einzelkarte aa) Einzelkarte Feierabendticket gültig ab 2 Stunden vor Schließung des Freibades b) Zehnerkarte 14,00 11,00 c) Saisonkarte 28,00 - 2,00 1,50 1,00 - Jugendliche bis 18 Jahre, Studenten, Wehrpflichtige und Ersatzdienstleistende, Schwerbeschädigte ab 60 % mit Ausweis (Begleitperson des v.g. Schwerbeschädigten bei entsprechender Notwendigkeitsbescheinigung im Schwerbehindertenausweis – Merkmale H, B und BI- haben freien Eintritt). a) Einzelkarte aa) Einzelkarte Feierabendticket gültig ab 2 Stunden vor Schließung des Freibades b) Zehnerkarte 17,00 11,00 c) Saisonkarte 34,00 - Erwachsene a) Einzelkarte 3,00 2,50 1,50 - - 1,50 25,00 20,50 - 11,00 50,00 - aa) Einzelkarte Feierabendticket gültig ab 2 Stunden vor Schließung des Freibades ab) Einzelkarte Frühschwimmerticket gültig werktags vor 8.00 Uhr b) Zehnerkarte bb) Zehnerkarte Frühschwimmerticket gültig werktags vor 8.00 Uhr c) Saisonkarte STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage Saisonkarte für Familien mit Kindern, die das 18. Lebensjahr 70,00 - 0,20 - noch nicht vollendet haben oder noch eine Sekundarschule besuchen Benutzungsgebühr Warmduschen Der vom Arbeitskreis Veranstaltungsstätten einstimmig empfohlene Änderungsvorschlag beinhaltet somit folgende Änderungen: - Abschaffung aller Saisonkarten mit Ausnahme der Familiensaisonkarte, die aus sozial- bzw. familienpolitischen Gründen beibehalten werden soll. -Einführung einer Familientageskarte -Einführung von 20er- und 40er- Blockkarten -Anhebung der Benutzungsgebühren für das Freibad Die bisherige Gebührenstruktur für das Hallenbad bleibt hierdurch unverändert. 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------Coenen ----------------------------------Tressel ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Erster Beigeordneter und Kämmerer