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Beschlussvorlage (Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 19. November 2004 auf Besichtigung des Hallenbades)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 19. November 2004 auf Besichtigung des Hallenbades) Beschlussvorlage (Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 19. November 2004 auf Besichtigung des Hallenbades)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-137/2004 Sitzungsteil Fachbereich III Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen 18.01.2005 Bemerkungen: Betreff: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 19. November 2004 auf Besichtigung des Hallenbades Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 19. November 2004 in folgender, abgeänderter Form zu: Das Ergebnis des Gutachtens wird zusätzlich zu der unter TOP 5 erfolgenden Erörterung im Rahmen eines Ortstermins im Hallenbad im unmittelbaren Anschluss an die Sitzung vom 18. Januar 2005 dem Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen mit dem Gutachter erläutert. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit Schreiben vom 19. November 2004 (siehe Anlage) beantragt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg, das Ergebnis des Gutachtens im Vorfeld der Sitzung des Ausschusses für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen bei einem Ortstermin mit dem Gutachter und den Bademeistern zu erläutern. Da es sich um die erste Sitzung des Ausschusses für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen handelt, und die sachkundigen Bürger des Ausschusses daher vor der Sitzung noch nicht verpflichtet sind, besteht nicht die Möglichkeit, eine Besichtigung im Vorfeld der Sitzung durchzuführen. Ein Vor-Ort-Termin mit dem Gutachter stellt im vorliegenden Fall eine Maßnahme dar, die geeignet ist, sachdienliche Erkenntnisse über den baulichen Zustand bzw. die Mängel des Hallenbades besser zu erkennen bzw. die Ergebnisse des Gutachtens vor Ort zu verdeutlichen. Nach § 62 Absatz 1 Satz 2 +3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) ist der Bürgermeister verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung und die Leitung und Verteilung der Geschäfte. Die Gemeindeordnung hat dem Bürgermeister unmittelbar und ausschließlich die Zuständigkeit zur Verteilung der Geschäfte zugewiesen, weil der Bürgermeister die volle und alleinige Verantwortung für das Funktionieren und die Einheitlichkeit der Verwaltungsführung hat. Nach dem Kommentar Held / Becker / Decker / Kirchhof / Krämer / Wansleben: „Kommunalverfassungsrecht Nordrhein-Westfalen“: zur Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, Kommunal- und SchulVerlag GmbH & Co. KG, Wiesbaden, Stand der 13. Nachlieferung Mai 2004, kann der Bürgermeister dieser Verantwortung nur gerecht werden, wenn ihm die uneingeschränkte Befugnis zusteht, den Geschäftsbereich der einzelnen Dienstkräfte zu bestimmen. Die „Ladung“ der Schwimmmeister zum Ortstermin würde in diese Kompetenzen des Bürgermeisters – der Dienstvorgesetzter der Angestellten, Arbeiter und Beamten der Stadt Bedburg ist - eingreifen. So entscheidete der Bürgermeister im vorliegenden Fall selbst, welche Dienstkräfte der Stadt Bedburg an dem Ortstermin teilnehmen. Hinweis: Die Vorstellung des Gutachtens durch den Sachverständigen wird unter TOP 5 erfolgen. 50181 Bedburg, den 20. Dezember 2004 ----------------------------------Coenen ----------------------------------Schneppenheim ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister