Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl/641-18
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr. 87/2001
1. Ergänzung
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
22.11.2001
04.12.2001
17.12.2001
TOP: Antrag der Fa. Rotopack Düren GmbH, Am Burgholz, 52372 Kreuzau, auf weitergehende
Öffnung der Panzerstraße für den Lkw-Verkehr;
hier: Änderung des Ratsbeschlusses vom 27.09.2001
I. Sach- und Rechtslage:
Zunächst wird auf den Inhalt der Sitzungsvorlage Nr. 87/2001 vom 06.08.2001 verwiesen.
Der Rat der Gemeinde Kreuzau ist in seiner Sitzung am 27.09.2001 zwar dem Beschlussvorschlag
der Verwaltung und den Beschlussempfehlungen des Bau- und Planungsausschusses sowie des
Hauptausschusses gefolgt, hat den Beschluss jedoch um die Ziffer 3 wie folgt erweitert:
„3.
Die Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass eine fußläufige Wegeverbindung
für die Stockheimer Bevölkerung bestehen bleibt.“
Dieser Vorbehalt kann, soweit sich die fußläufige Wegeverbindung über das Firmengrundstück
erstrecken soll, nicht beibehalten werden. Es trifft zwar zu, dass Bewohner des Ortsteils Stockheim
in der Vergangenheit über das Firmengelände zur Panzerstraße gegangen sind; dies ist nach
Rücksprache mit der Firma aus haftungsrechtlichen Gründen jedoch nicht mehr möglich. Aus
diesem Grunde wurden auch in den letzten Wochen entsprechende Hinweisschilder aufgestellt.
Aufgrund versicherungsrechtlicher Vorgaben muss die Firma jedoch im Laufe des kommenden
Jahres ihr gesamtes Betriebsgrundstück sogar einfrieden. Bei der von der Bevölkerung genutzten
wegemäßigen Verbindung handelt es sich um die Hauptwerkszufahrt. Die Benutzer müssen sogar
eine Transportrampe unter- oder überqueren (siehe beigefügtes Foto). Eine sonstige wegemäßige
Verbindung über das firmeneigene Grundstück Richtung Panzerstraße hat zu keiner Zeit
bestanden.
Damit ein dauerhafter Zugang für die Stockheimer Bevölkerung durch das Gewerbegebiet zur
Panzerstraße möglich ist, wurde im Zuge der Veräußerung der gemeindeeigenen
Gewerbegrundstücke ein 2 m breiter Grundstücksstreifen im unmittelbaren Anschluss an das
Firmengelände (vor dem heutigen Grundstück Kutsch-Consulting) nicht mit veräußert (genaue
Lage siehe beigefügter Übersichtsplan). Zugegebenermaßen wurde diese wegemäßige
Verbindung bis zum heutigen Zeitpunkt nicht entsprechend hergerichtet, so dass er auch für die
Bevölkerung nicht erkennbar ist. Sofern hierfür tatsächlich Bedarf besteht, müsste der Weg
entsprechend hergerichtet werden.
Da Ziffer 3 des Beschlusses vom 27.09.2001 die Schlussfolgerung zulässt, dass sich eine
fußläufige Wegeverbindung über das Firmengrundstück erstrecken muss, ist dieser Teil des
Beschlusses aufzuheben. Gleichzeitig sollte die Verwaltung beauftragt werden, die im öffentlichen
Eigentum stehende Fläche für eine fußläufige Nutzung herzurichten.
Vorlage:
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II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die mit der Herrichtung der fußläufigen Verbindung verbundenen Kosten werden sich
voraussichtlich auf 5.000,00 bis 6.000,00 DM belaufen. Entsprechende Haushaltsmittel stehen
hierfür im Verwaltungshaushalt zur Verfügung.
III. Beschlussvorschlag:
„1.
Ziffer 3 des Ratsbeschlusses vom 27.09.2001 wird aufgehoben.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die vorhandene gemeindeeigene fußläufige
Wegeverbindung im Gewerbegebiet Stockheim so herzurichten, dass sie auch tatsächlich
nutzbar ist.“
Der Bürgermeister
- Ramm Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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