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Allgemeine Vorlage (Antrag der Fa. Rotopack Düren GmbH, Am Burgholz, 52372 Kreuzau, auf weitergehende Öffnung der Panzerstraße für den Lkw-Verkehr; hier: Änderung des Ratsbeschlusses vom 27.09.2001)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag der Fa. Rotopack Düren GmbH, Am Burgholz, 52372 Kreuzau, auf weitergehende Öffnung der Panzerstraße für den Lkw-Verkehr;
hier: Änderung des Ratsbeschlusses vom 27.09.2001) Allgemeine Vorlage (Antrag der Fa. Rotopack Düren GmbH, Am Burgholz, 52372 Kreuzau, auf weitergehende Öffnung der Panzerstraße für den Lkw-Verkehr;
hier: Änderung des Ratsbeschlusses vom 27.09.2001)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl/641-18 Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 87/2001 1. Ergänzung - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 22.11.2001 04.12.2001 17.12.2001 TOP: Antrag der Fa. Rotopack Düren GmbH, Am Burgholz, 52372 Kreuzau, auf weitergehende Öffnung der Panzerstraße für den Lkw-Verkehr; hier: Änderung des Ratsbeschlusses vom 27.09.2001 I. Sach- und Rechtslage: Zunächst wird auf den Inhalt der Sitzungsvorlage Nr. 87/2001 vom 06.08.2001 verwiesen. Der Rat der Gemeinde Kreuzau ist in seiner Sitzung am 27.09.2001 zwar dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und den Beschlussempfehlungen des Bau- und Planungsausschusses sowie des Hauptausschusses gefolgt, hat den Beschluss jedoch um die Ziffer 3 wie folgt erweitert: „3. Die Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass eine fußläufige Wegeverbindung für die Stockheimer Bevölkerung bestehen bleibt.“ Dieser Vorbehalt kann, soweit sich die fußläufige Wegeverbindung über das Firmengrundstück erstrecken soll, nicht beibehalten werden. Es trifft zwar zu, dass Bewohner des Ortsteils Stockheim in der Vergangenheit über das Firmengelände zur Panzerstraße gegangen sind; dies ist nach Rücksprache mit der Firma aus haftungsrechtlichen Gründen jedoch nicht mehr möglich. Aus diesem Grunde wurden auch in den letzten Wochen entsprechende Hinweisschilder aufgestellt. Aufgrund versicherungsrechtlicher Vorgaben muss die Firma jedoch im Laufe des kommenden Jahres ihr gesamtes Betriebsgrundstück sogar einfrieden. Bei der von der Bevölkerung genutzten wegemäßigen Verbindung handelt es sich um die Hauptwerkszufahrt. Die Benutzer müssen sogar eine Transportrampe unter- oder überqueren (siehe beigefügtes Foto). Eine sonstige wegemäßige Verbindung über das firmeneigene Grundstück Richtung Panzerstraße hat zu keiner Zeit bestanden. Damit ein dauerhafter Zugang für die Stockheimer Bevölkerung durch das Gewerbegebiet zur Panzerstraße möglich ist, wurde im Zuge der Veräußerung der gemeindeeigenen Gewerbegrundstücke ein 2 m breiter Grundstücksstreifen im unmittelbaren Anschluss an das Firmengelände (vor dem heutigen Grundstück Kutsch-Consulting) nicht mit veräußert (genaue Lage siehe beigefügter Übersichtsplan). Zugegebenermaßen wurde diese wegemäßige Verbindung bis zum heutigen Zeitpunkt nicht entsprechend hergerichtet, so dass er auch für die Bevölkerung nicht erkennbar ist. Sofern hierfür tatsächlich Bedarf besteht, müsste der Weg entsprechend hergerichtet werden. Da Ziffer 3 des Beschlusses vom 27.09.2001 die Schlussfolgerung zulässt, dass sich eine fußläufige Wegeverbindung über das Firmengrundstück erstrecken muss, ist dieser Teil des Beschlusses aufzuheben. Gleichzeitig sollte die Verwaltung beauftragt werden, die im öffentlichen Eigentum stehende Fläche für eine fußläufige Nutzung herzurichten. Vorlage: Seite - 2 - II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die mit der Herrichtung der fußläufigen Verbindung verbundenen Kosten werden sich voraussichtlich auf 5.000,00 bis 6.000,00 DM belaufen. Entsprechende Haushaltsmittel stehen hierfür im Verwaltungshaushalt zur Verfügung. III. Beschlussvorschlag: „1. Ziffer 3 des Ratsbeschlusses vom 27.09.2001 wird aufgehoben. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorhandene gemeindeeigene fußläufige Wegeverbindung im Gewerbegebiet Stockheim so herzurichten, dass sie auch tatsächlich nutzbar ist.“ Der Bürgermeister - Ramm Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________