Daten
Kommune
Kreuzau
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8,8 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 23. April 2008
Vorlagen-Nr.:
8/2002
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
21.01.2002
05.02.2002
19.02.2002
TOP: 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Firma Strepp, Ortsteil
Untermaubach;
hier: Aufstellungsbeschluss
I.
Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 16.12.1997 den o.a. Bebauungsplan als
Satzung beschlossen. Durch Schlussbekanntmachung vom 18.02.1998 hat der Bebauungsplan
Rechtskraft erlangt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan sieht u.a. in nördlicher Richtung die Errichtung eines
Zellstofflagers sowie die Anlegung von Pkw-Stellplätzen vor.
Mit Datum vom 08.01.2002 beantragt die Fa. Metsä Tissue GmbH Werk Kreuzau
(Rechtsnachfolgerin der Fa. Strepp) eine Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in
diesem Bereich. Die Änderung beinhaltet folgende Punkte:
1. Verlegung der vorhandenen Lkw- und Pkw-Zufahrt vom Bereich Pförtnerhaus nach Nordosten
in den Bereich zwischen der Bushaltestelle an der K 51 und der Einmündung der „TheoStrepp-Straße“.
2. Geringfügige Verlegung des Grünstreifens im Bereich entlang der Knotenlinie GE 3 und GE 4
parallel in Richtung Süd-Ost.
3. Neuordnung der Pkw-Parken-Ausfahrt im Bereich des Pförtnerhauses.
Das Antragsschreiben mit der dazugehörigen Begründung sowie eine Ablichtung des bestehenden
Bebauungsplanes mit den eingetragenen Änderungswünschen ist als Anlage beigefügt.
Ich habe zunächst in Gesprächen mit dem Bauordnungsamt des Kreises Düren versucht, ob und
inwieweit die Änderungswünsche der Firma ohne Änderung des Bebauungsplanes im Rahmen der
Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 BauGB möglich ist. Unter Abwägung aller Belange komme
ich jedoch gemeinsam mit dem Bauordnungsamt zu dem Ergebnis, dass eine formelle Änderung
des Bebauungsplanes unumgänglich ist und dies insbesondere wegen der neu vorgesehenen
Lkw-Zufahrt einschließlich der geplanten Standspur, da sich hieraus möglicherweise
Immissionskonflikte ergeben.
Unter Beifügung einer Ablichtung des Entwurfes der Planänderung schlage ich Ihnen vor, den
formellen Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Verwaltung zu beauftragen, die
Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Vorlage:
Seite - 2 -
Der endgültige Planentwurf mit den dazugehörigen gutachtlichen Stellungnahmen bezüglich des
Immissionsschutzes werde ich Ihnen vor der Offenlage selbstverständlich erneut zur Entscheidung
vorlegen.
Hinweis: In Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde ist eine Überarbeitung des
bestehenden landschaftspflegerischen Fachbeitrages nicht erforderlich.
II.
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten der Planänderung werden vom Antragsteller übernommen.
III. Beschlussvorschlag:
„1. Die Aufstellung der 1. Änderung des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Fa. Strepp, Ortsteil Untermaubach, wird gemäß § 2 (1) und (4)
BauGB beschlossen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange durchzuführen.“
Der Bürgermeister
- Ramm Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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