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Allgemeine Vorlage (1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Firma Strepp, Ortsteil Untermaubach; hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,8 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Firma Strepp, Ortsteil Untermaubach;
hier: Aufstellungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Firma Strepp, Ortsteil Untermaubach;
hier: Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl Kreuzau, 23. April 2008 Vorlagen-Nr.: 8/2002 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 21.01.2002 05.02.2002 19.02.2002 TOP: 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Firma Strepp, Ortsteil Untermaubach; hier: Aufstellungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 16.12.1997 den o.a. Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Durch Schlussbekanntmachung vom 18.02.1998 hat der Bebauungsplan Rechtskraft erlangt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan sieht u.a. in nördlicher Richtung die Errichtung eines Zellstofflagers sowie die Anlegung von Pkw-Stellplätzen vor. Mit Datum vom 08.01.2002 beantragt die Fa. Metsä Tissue GmbH Werk Kreuzau (Rechtsnachfolgerin der Fa. Strepp) eine Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in diesem Bereich. Die Änderung beinhaltet folgende Punkte: 1. Verlegung der vorhandenen Lkw- und Pkw-Zufahrt vom Bereich Pförtnerhaus nach Nordosten in den Bereich zwischen der Bushaltestelle an der K 51 und der Einmündung der „TheoStrepp-Straße“. 2. Geringfügige Verlegung des Grünstreifens im Bereich entlang der Knotenlinie GE 3 und GE 4 parallel in Richtung Süd-Ost. 3. Neuordnung der Pkw-Parken-Ausfahrt im Bereich des Pförtnerhauses. Das Antragsschreiben mit der dazugehörigen Begründung sowie eine Ablichtung des bestehenden Bebauungsplanes mit den eingetragenen Änderungswünschen ist als Anlage beigefügt. Ich habe zunächst in Gesprächen mit dem Bauordnungsamt des Kreises Düren versucht, ob und inwieweit die Änderungswünsche der Firma ohne Änderung des Bebauungsplanes im Rahmen der Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 BauGB möglich ist. Unter Abwägung aller Belange komme ich jedoch gemeinsam mit dem Bauordnungsamt zu dem Ergebnis, dass eine formelle Änderung des Bebauungsplanes unumgänglich ist und dies insbesondere wegen der neu vorgesehenen Lkw-Zufahrt einschließlich der geplanten Standspur, da sich hieraus möglicherweise Immissionskonflikte ergeben. Unter Beifügung einer Ablichtung des Entwurfes der Planänderung schlage ich Ihnen vor, den formellen Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Verwaltung zu beauftragen, die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Vorlage: Seite - 2 - Der endgültige Planentwurf mit den dazugehörigen gutachtlichen Stellungnahmen bezüglich des Immissionsschutzes werde ich Ihnen vor der Offenlage selbstverständlich erneut zur Entscheidung vorlegen. Hinweis: In Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde ist eine Überarbeitung des bestehenden landschaftspflegerischen Fachbeitrages nicht erforderlich. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten der Planänderung werden vom Antragsteller übernommen. III. Beschlussvorschlag: „1. Die Aufstellung der 1. Änderung des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Fa. Strepp, Ortsteil Untermaubach, wird gemäß § 2 (1) und (4) BauGB beschlossen. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.“ Der Bürgermeister - Ramm Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________