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Allgemeine Vorlage (Antrag auf weitere Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im verkehrsberuhigten Bereich der Straße "Im Ölligspesch 1 - 14")

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
20 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag auf weitere Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im verkehrsberuhigten Bereich der Straße "Im Ölligspesch 1 - 14") Allgemeine Vorlage (Antrag auf weitere Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im verkehrsberuhigten Bereich der Straße "Im Ölligspesch 1 - 14") Allgemeine Vorlage (Antrag auf weitere Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im verkehrsberuhigten Bereich der Straße "Im Ölligspesch 1 - 14")

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Linden/641-18 BE: Herr Linden /Herr Schmühl Kreuzau, 12. August 1997 Vorlagen-Nr. 113/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat 04.09.1997 17.09.1997 25.09.1997 TOP: Antrag auf weitere Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im verkehrsberuhigten Bereich der Straße "Im Ölligspesch 1 - 14" I. Sach- und Rechtslage: Mit Schreiben vom 6.06.1997 haben Frau Beate Kayser, Im Ölligspesch 4, 52372 Kreuzau, sowie 13 Mitunterzeichner beantragt, im Bereich der Straße "Im Ölligspesch 1 - 14" mobile Pflanzkübel aufzustellen, damit die Straße so verengt wird, daß Autos langsam fahren müssen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Obwohl ich vom Grundsatz her berechtigt wäre, über diesen Antrag endgültig zu entscheiden, halte ich es für erforderlich, daß sich der Rat der Gemeinde Kreuzau mit diesem Antrag befaßt und eine Entscheidung trifft. Ich habe dieses auch Frau Beate Kayser mit der Bitte um Information der Mitunterzeichner unter Bekanntgabe der Sitzungstermine (Ausschüsse und Rat) mitgeteilt. Wie Ihnen bekannt ist, liegt die Straße "Im Ölligspesch" im Wohnbereich Kreuzau-Süd, der zwischenzeitlich verkehrsberuhigt ausgebaut und mit entsprechenden Verkehrszeichen 325/326 StVO beschildert ist. Wie durchaus üblich, wurden auch im Bereich Kreuzau-Süd ortsfeste Pflanzbeete eingebaut, die sich in aller Regel an bestehenden Grundstückszufahrten orientieren. Das gleiche gilt im übrigen für in verkehrsberuhigten Bereichen vorzugebende Parkflächen. In etlichen Bereichen ist es dabei nicht möglich, ständige "Verschwenkungen" vorzugeben, die den Kraftfahrer zu ständigen Lenkbewegungen zwingen. Selbst wenn dieses (nunmehr auch im Hinblick auf mobile Pflanzkübel) möglich wäre, müßten diese so aufgestellt werden, daß z.B. größere Feuerwehrfahrzeuge oder andere Groß-Lkw sie passieren könnten. Sowohl die Längs- als auch die Seitenabstände müßten alsdann allerdings so gewählt werden, daß die Beete für die in Rede stehenden Pkw oder Krafträder keine nennenswerte Bremswirkung hätten. Um überhaupt die Verkehrszeichen 325/326 StVO aufstellen zu dürfen, ist es in entsprechenden Bereichen grundsätzlich erforderlich, diesen durch die Gestaltung von vornherein ein "anderes Bild" zu geben als anderen Straßen. Dadurch soll dem Kraftfahrer auch optisch verdeutlicht werden, daß er sich in einem verkehrsberuhigten Bereich befindet. Dieses ist sowohl im Bereich Kreuzau-Süd als auch in allen anderen verkehrsberuhigten Bereichen im Gemeindegebiet Kreuzau erfolgt. Da es sich bei dem Bereich Kreuzau-Süd um einen vergleichsweise großen Bereich handelt, habe ich zusammen mit Bürgermeister Zens aufgrund von Beschwerden bzw. Hinweisen alle Anwohner des Bereichs Kreuzau-Süd angeschrieben und die rechtliche Bedeutung der Verkehrszeichen 325/326 StVO erläutert. Das Anschreiben ist zu Ihrer Information als Anlage beigefügt. Erwähnen möchte ich in diesem Zusammenhang ausdrücklich, daß die Beschwerden bzw. Hinweise seinerzeit nicht nur aus dem Bereich der Haus-Nrn. 1 - 14, sondern verteilt aus dem gesamten Wohngebiet an mich herangetragen wurden. Ähnliche Hinweise liegen auch aus anderen verkehrsberuhigten Bereichen vor. Da in den verkehrsberuhigten Bereichen nahezu ausschließlich Anlieger die Verkehrsteilnehmer sind, steht für mich nach wie vor zweifelsfrei fest, daß es sich auch nahezu ausschließlich um Anlieger selbst handelt, die in diesen Bereichen zu schnell fahren. Ich bin außerdem überzeugt, daß zwischenzeitlich fast jedem Verkehrsteilnehmer die Bedeutung des Verkehrszeichens 325/326 StVO, jedenfalls soweit es die Geschwindigkeit betrifft, bekannt ist, da dieses Verkehrszeichen nunmehr bereits seit über 10 Jahren in der Straßenverkehrsordnung verankert ist. Auch wenn ich mich an dieser Stelle wiederhole, so möchte ich aus dem gegebenen Anlaß aus Sicht der Verwaltung nochmals klar feststellen, daß die Einhaltung vorgeschriebener Geschwindigkeiten leider einen subjektiven Charakter hat und sich tatsächliche Verkehrsberuhigung "im Kopf abspielt". Gerade die wenigen Kraftfahrer, die partout nicht einsehen wollen, daß es unsinnig und gefährlich ist, in einem verkehrsberuhigten Bereich schneller als mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, lassen sich erfahrungsgemäß auch nicht durch zusätzliche Aufstellung von Pflanzkübeln von diesem Fehlverhalten abbringen, wobei ich nochmals auf die einzuhaltenden größeren Abstände hinweise. 2 Obwohl ich, wie bereits erwähnt, über den Antrag hätte entscheiden können, habe ich ihn wegen der grundsätzlichen Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf mit Sicherheit eingehende Folgeanträge, sowohl aus dem Bereich KreuzauSüd, als auch aus anderen verkehrsberuhigten Bereichen, zum Anlaß genommen, eine Entscheidung des Rates herbeizuführen, um im vorliegenden Einzelfalle, aber auch bei Folgeanträgen, eine klare Vorgabe zu haben. Ich betone abschließend ausdrücklich, daß ich großes Verständnis für das Sicherheitsbedürfnis der Kinder sowie deren Eltern habe. Ich verkenne allerdings nicht, daß es sich bei verkehrsberuhigten Bereichen zweifelsohne um die sichersten Straßenbereiche überhaupt handelt. Daraus resultierend halte ich es neben meinen grundsätzlichen Anmerkungen nicht für vertretbar, wenn nunmehr entweder im Einzelfall oder auch darüber hinausgehend diese Bereiche mit Priorität noch besser "ausgestattet" werden. Kinder und Eltern in wesentlich gefährlicheren Straßenzügen, in denen leider auch schneller als vorgeschrieben gefahren wird, dürften dafür wenig Verständnis aufbringen. Unabhängig von der Bereitschaft zur Übernahme von Patenschaften für mobile Pflanzkübel schlage ich Ihnen aufgrund meiner ausführlichen Ausführungen vor, den Antrag abzulehnen und mich für den Fall von ähnlichen Anträgen zu ermächtigen, eine endgültige Entscheidung zu treffen. Da die Polizei zwischenzeitlich auch in verkehrsberuhigten Bereichen Geschwindigkeitskontrollen durchführt, sollte die Verwaltung allerdings ermächtigt werden, bei der Polizei Geschwindigkeitsmessungen im Bereich Kreuzau-Süd zu beantragen. Hierdurch kann zumindest gewährleistet werden, daß uneinsichtige Kraftfahrer mit derartigen Kontrollen und gegebenenfalls nicht unerheblichen Sanktionen rechnen müssen. Auf Dauer könnte dadurch eine vernünftige Fahrweise im gesamten Wohngebiet erreicht werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Sofern dem Verwaltungsvorschlag gefolgt wird, keine. III. Beschlußvorschlag Verwaltung: "1. Der Antrag auf weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Straße "Im Ölligspesch" im Bereich der Haus-Nrn. 1 - 14 wird aus den in der Sitzungsvorlage aufgeführten Gründen abgelehnt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Polizei Geschwindigkeitsmessungen im verkehrsberuhigten Bereich Kreuzau-Süd zu beantragen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Antragsteller entsprechend zu unterrichten. 4. III. Beschlußvorschlag Hauptausschusses: "1. Der Antrag auf weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Straße "Im Ölligspesch" im Bereich der Haus-Nrn. 1 - 14 wird aus den in der Sitzungsvorlage aufgeführten Gründen abgelehnt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Polizei Geschwindigkeitsmessungen im verkehrsberuhigten Bereich Kreuzau-Süd zu beantragen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Antragsteller entsprechend zu unterrichten." 4. III. Beschlußvorschlag Hauptausschusses: " 2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Polizei Geschwindigkeitsmessungen im verkehrsberuhigten Bereich Kreuzau-Süd zu beantragen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Antragsteller entsprechend zu unterrichten." 4. III. Beschlußvorschlag: " 2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Polizei Geschwindigkeitsmessungen im verkehrsberuhigten Bereich Kreuzau-Süd zu beantragen. 3 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Antragsteller entsprechend zu unterrichten." Der Gemeindedirektor - Ramm Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: