Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Linden/641-18
BE: Herr Linden /Herr Schmühl
Kreuzau, 12. August 1997
Vorlagen-Nr.
113/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
04.09.1997
17.09.1997
25.09.1997
TOP: Antrag auf weitere Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im verkehrsberuhigten Bereich der Straße "Im Ölligspesch 1
- 14"
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 6.06.1997 haben Frau Beate Kayser, Im Ölligspesch 4, 52372 Kreuzau, sowie 13 Mitunterzeichner
beantragt, im Bereich der Straße "Im Ölligspesch 1 - 14" mobile Pflanzkübel aufzustellen, damit die Straße so verengt
wird, daß Autos langsam fahren müssen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Obwohl ich vom Grundsatz her berechtigt
wäre, über diesen Antrag endgültig zu entscheiden, halte ich es für erforderlich, daß sich der Rat der Gemeinde Kreuzau
mit diesem Antrag befaßt und eine Entscheidung trifft. Ich habe dieses auch Frau Beate Kayser mit der Bitte um
Information der Mitunterzeichner unter Bekanntgabe der Sitzungstermine (Ausschüsse und Rat) mitgeteilt.
Wie Ihnen bekannt ist, liegt die Straße "Im Ölligspesch" im Wohnbereich Kreuzau-Süd, der zwischenzeitlich
verkehrsberuhigt ausgebaut und mit entsprechenden Verkehrszeichen 325/326 StVO beschildert ist. Wie durchaus
üblich, wurden auch im Bereich Kreuzau-Süd ortsfeste Pflanzbeete eingebaut, die sich in aller Regel an bestehenden
Grundstückszufahrten orientieren. Das gleiche gilt im übrigen für in verkehrsberuhigten Bereichen vorzugebende
Parkflächen. In etlichen Bereichen ist es dabei nicht möglich, ständige "Verschwenkungen" vorzugeben, die den
Kraftfahrer zu ständigen Lenkbewegungen zwingen. Selbst wenn dieses (nunmehr auch im Hinblick auf mobile
Pflanzkübel) möglich wäre, müßten diese so aufgestellt werden, daß z.B. größere Feuerwehrfahrzeuge oder andere
Groß-Lkw sie passieren könnten. Sowohl die Längs- als auch die Seitenabstände müßten alsdann allerdings so gewählt
werden, daß die Beete für die in Rede stehenden Pkw oder Krafträder keine nennenswerte Bremswirkung hätten.
Um überhaupt die Verkehrszeichen 325/326 StVO aufstellen zu dürfen, ist es in entsprechenden Bereichen
grundsätzlich erforderlich, diesen durch die Gestaltung von vornherein ein "anderes Bild" zu geben als anderen Straßen.
Dadurch soll dem Kraftfahrer auch optisch verdeutlicht werden, daß er sich in einem verkehrsberuhigten Bereich
befindet. Dieses ist sowohl im Bereich Kreuzau-Süd als auch in allen anderen verkehrsberuhigten Bereichen im
Gemeindegebiet Kreuzau erfolgt. Da es sich bei dem Bereich Kreuzau-Süd um einen vergleichsweise großen Bereich
handelt, habe ich zusammen mit Bürgermeister Zens aufgrund von Beschwerden bzw. Hinweisen alle Anwohner des
Bereichs Kreuzau-Süd angeschrieben und die rechtliche Bedeutung der Verkehrszeichen 325/326 StVO erläutert. Das
Anschreiben ist zu Ihrer Information als Anlage beigefügt. Erwähnen möchte ich in diesem Zusammenhang
ausdrücklich, daß die Beschwerden bzw. Hinweise seinerzeit nicht nur aus dem Bereich der Haus-Nrn. 1 - 14, sondern
verteilt aus dem gesamten Wohngebiet an mich herangetragen wurden. Ähnliche Hinweise liegen auch aus anderen
verkehrsberuhigten Bereichen vor.
Da in den verkehrsberuhigten Bereichen nahezu ausschließlich Anlieger die Verkehrsteilnehmer sind, steht für mich
nach wie vor zweifelsfrei fest, daß es sich auch nahezu ausschließlich um Anlieger selbst handelt, die in diesen
Bereichen zu schnell fahren. Ich bin außerdem überzeugt, daß zwischenzeitlich fast jedem Verkehrsteilnehmer die
Bedeutung des Verkehrszeichens 325/326 StVO, jedenfalls soweit es die Geschwindigkeit betrifft, bekannt ist, da dieses
Verkehrszeichen nunmehr bereits seit über 10 Jahren in der Straßenverkehrsordnung verankert ist. Auch wenn ich mich
an dieser Stelle wiederhole, so möchte ich aus dem gegebenen Anlaß aus Sicht der Verwaltung nochmals klar
feststellen, daß die Einhaltung vorgeschriebener Geschwindigkeiten leider einen subjektiven Charakter hat und sich
tatsächliche Verkehrsberuhigung "im Kopf abspielt". Gerade die wenigen Kraftfahrer, die partout nicht einsehen
wollen, daß es unsinnig und gefährlich ist, in einem verkehrsberuhigten Bereich schneller als mit
Schrittgeschwindigkeit zu fahren, lassen sich erfahrungsgemäß auch nicht durch zusätzliche Aufstellung von
Pflanzkübeln von diesem Fehlverhalten abbringen, wobei ich nochmals auf die einzuhaltenden größeren Abstände
hinweise.
2
Obwohl ich, wie bereits erwähnt, über den Antrag hätte entscheiden können, habe ich ihn wegen der grundsätzlichen
Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf mit Sicherheit eingehende Folgeanträge, sowohl aus dem Bereich KreuzauSüd, als auch aus anderen verkehrsberuhigten Bereichen, zum Anlaß genommen, eine Entscheidung des Rates
herbeizuführen, um im vorliegenden Einzelfalle, aber auch bei Folgeanträgen, eine klare Vorgabe zu haben.
Ich betone abschließend ausdrücklich, daß ich großes Verständnis für das Sicherheitsbedürfnis der Kinder sowie deren
Eltern habe. Ich verkenne allerdings nicht, daß es sich bei verkehrsberuhigten Bereichen zweifelsohne um die sichersten
Straßenbereiche überhaupt handelt. Daraus resultierend halte ich es neben meinen grundsätzlichen Anmerkungen nicht
für vertretbar, wenn nunmehr entweder im Einzelfall oder auch darüber hinausgehend diese Bereiche mit Priorität noch
besser "ausgestattet" werden. Kinder und Eltern in wesentlich gefährlicheren Straßenzügen, in denen leider auch
schneller als vorgeschrieben gefahren wird, dürften dafür wenig Verständnis aufbringen.
Unabhängig von der Bereitschaft zur Übernahme von Patenschaften für mobile Pflanzkübel schlage ich Ihnen aufgrund
meiner ausführlichen Ausführungen vor, den Antrag abzulehnen und mich für den Fall von ähnlichen Anträgen zu
ermächtigen, eine endgültige Entscheidung zu treffen.
Da die Polizei zwischenzeitlich auch in verkehrsberuhigten Bereichen Geschwindigkeitskontrollen durchführt, sollte die
Verwaltung allerdings ermächtigt werden, bei der Polizei Geschwindigkeitsmessungen im Bereich Kreuzau-Süd zu
beantragen. Hierdurch kann zumindest gewährleistet werden, daß uneinsichtige Kraftfahrer mit derartigen Kontrollen
und gegebenenfalls nicht unerheblichen Sanktionen rechnen müssen. Auf Dauer könnte dadurch eine vernünftige
Fahrweise im gesamten Wohngebiet erreicht werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Sofern dem Verwaltungsvorschlag gefolgt wird, keine.
III. Beschlußvorschlag Verwaltung:
"1.
Der Antrag auf weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Straße "Im
Ölligspesch" im Bereich der Haus-Nrn. 1 - 14 wird aus den in der Sitzungsvorlage aufgeführten
Gründen abgelehnt.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Polizei Geschwindigkeitsmessungen im
verkehrsberuhigten Bereich Kreuzau-Süd zu beantragen.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Antragsteller entsprechend zu unterrichten.
4.
III. Beschlußvorschlag Hauptausschusses:
"1.
Der Antrag auf weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Straße "Im
Ölligspesch" im Bereich der Haus-Nrn. 1 - 14 wird aus den in der Sitzungsvorlage aufgeführten
Gründen abgelehnt.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Polizei Geschwindigkeitsmessungen im
verkehrsberuhigten Bereich Kreuzau-Süd zu beantragen.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Antragsteller entsprechend zu unterrichten."
4.
III. Beschlußvorschlag Hauptausschusses:
" 2.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Polizei Geschwindigkeitsmessungen im
verkehrsberuhigten Bereich Kreuzau-Süd zu beantragen.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Antragsteller entsprechend zu unterrichten."
4.
III. Beschlußvorschlag:
" 2.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Polizei Geschwindigkeitsmessungen im
verkehrsberuhigten Bereich Kreuzau-Süd zu beantragen.
3
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Antragsteller entsprechend zu unterrichten."
Der Gemeindedirektor
- Ramm Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: