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Allgemeine Vorlage (Antrag auf Beibehaltung der Innenbereichssatzung des Ortsteils Obermaubach im Bereich des "Rödderweges")

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag auf Beibehaltung der Innenbereichssatzung des Ortsteils Obermaubach im Bereich des "Rödderweges") Allgemeine Vorlage (Antrag auf Beibehaltung der Innenbereichssatzung des Ortsteils Obermaubach im Bereich des "Rödderweges")

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl 621-00/Sch/Bü Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 117/99 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 15.11.1999 23.11.1999 07.12.1999 16.12.1999 TOP: Antrag auf Beibehaltung der Innenbereichssatzung des Ortsteils Obermaubach im Bereich des „Rödderweges“ I. Sach- und Rechtslage: Mit Schreiben vom 09. 08. 1999 hat Herr Prof. Wolfdieter Reuter einen Antrag auf Beibehaltung der Innenbereichsabgrenzung des Ortsteils Obermaubach im Bereich des „Rödderweges“ gestellt. Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat diesen Antrag in seiner Sitzung am 06. 09. 1999 zur Kenntnis genommen und zur Beratung an den Fachausschuss verwiesen. Das Antragsschreiben sowie eine Ablichtung aus der Flurkarte sind dieser Sitzungsvorlage zu Ihrer Information beigefügt. Der Antrag des Herrn Reuter steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Antrag der Erbengemeinschaft Jörres/Nolte auf Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Obermaubach im Bereich des Grundstückes Flur 10, Parzelle Nr. 386. Würde dem Antrag der Erbengemeinschaft Jörres/Nolte stattgegeben werden können, würde automatisch das Grundstück des Herrn Reuter (Parzelle 46) ebenfalls in den Innenbereich einbezogen.Wegen der Sach- und Rechtslage verweise ich auf den Inhalt zu Vorlagen-Nr. 116/99 vom 27. 10. 1999. Da der Antrag der Erbengemeinschaft Jörres/Nolte abgelehnt werden muss, da die Bezirksregierung Köln das landesplanerische Einvernehmen nicht erteilt, kann somit dem Antrag des Herrn Reuter auf Beibehaltung der Innenbereichsabgrenzung automatisch stattgegeben werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: - K e i ne III. Beschlussvorschlag Verwaltung: „Dem Antrag des Herrn Prof. Wolfdieter Reuter, Rödderweg 40, 52372 Kreuzau, auf Beibehaltung der Innenbereichsabgrenzung des Ortsteils Obermaubach im Bereich des „Rödderweges“ wird stattgegeben.“ - Anlagen III. Beschlussvorschlag Umweltausschusses: „Dem Antrag des Herrn Prof. Wolfdieter Reuter, Rödderweg 40, 52372 Kreuzau, auf Beibehaltung der Innenbereichsabgrenzung des Ortsteils Obermaubach im Bereich des „Rödderweges“ wird nicht stattgegeben.“ - Anlagen III. Beschlussvorschlag: „Dem Antrag des Herrn Prof. Wolfdieter Reuter, Rödderweg 40, 52372 Kreuzau, auf Beibehaltung der Innenbereichsabgrenzung des Ortsteils Obermaubach im Bereich des „Rödderweges“ wird nicht stattgegeben.“ - Anlagen Der Bürgermeister IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: _____________ Ja: _____________ Nein: __________________ 2 Enthaltungen: ___________ - Ramm -