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Allgemeine Vorlage (2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich "Üdinger Weg/Im Hanfgarten"; hier: Ergebnis der Offenlage sowie Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,9 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich "Üdinger Weg/Im Hanfgarten";
hier: Ergebnis der Offenlage sowie Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 2. Ergänzung 42/2002 Bauamt - Herr Schmühl - 621-00BE: Herr Schmühl Kreuzau, 04. November 2002 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 19.11.2002 26.11.2002 10.12.2002 TOP: 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich „Üdinger Weg/Im Hanfgarten“; hier: Ergebnis der Offenlage sowie Satzungsbeschuss I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 28. 05. 2002 die Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen. In der Ratssitzung am 30. 09. 2002 wurde über die im Rahmen der Bürgerbeteiligung vorgetragenen Anregungen entschieden. Gleichzeitig wurde die Offenlage beschlossen. Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 11. 10. bis einschließlich 11. 11. 2002. Bis zum heutigen Zeitpunkt liegen keine Anregungen vor. Da im Rahmen der Bürgerbeteiligung den vorgetragenen Anregungen bereits stattgegeben worden ist, gehe ich auch davon aus, dass während der Offenlage keine Anregungen eingehen. Sollte dies wider Erwarten der Fall sein, werde ich hierzu selbstverständlich in der Sitzung vortragen und einen entsprechenden Beschlussvorschlag unterbreiten. Unabhängig davon schlage ich Ihnen vor, den Bebauungsplan nunmehr als Satzung zu beschließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes stehen haushaltsmäßig bereit. III. Beschlussvorschlag: „1. Die 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich "Üdinger Weg/Im Hanfgarten", wird als Satzung gemäß § 10 BauGB nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen.“ Der Bürgermeister - Ramm Anlage: Übersichtsplan IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________