Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Hackhausen
BE: Herr Hackhausen /Herr Schmühl 621-00
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
225/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
29.01.1998
12.02.1998
26.02.1998
TOP: 3. Änderung (Vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem
Bruch"
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Datum vom 01. Dezember 1997 beantragt das Architekturbüro Palazzo Presto, Monschauer Str. 70, 52355 Düren,
im Auftrage der Frau Dr. Trudi Wintz, Vor dem Bruch 13, 52372 Kreuzau, eine vereinfachte Änderung des
rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch".
Der Antrag hat zum Inhalt, die rückwärtige Baulinie so zu verlegen, daß sie in Flucht der auf den Nachbarparzellen
vorhandenen rückwärtigen Gebäuden verläuft.
Hinsichtlich der Begründung wird auf den in Fotokopie beiliegenden Antrag verwiesen.
Ergänzend hierzu muß angeführt werden, daß Frau Dr. Wintz beabsichtigt, in dem geplanten Gebäude eine
Tierarztpraxis zu errichten.
Seitens der Verwaltung bestehen gegen eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes keine Bedenken, da die
Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Antragstellerin hat sich bereit erklärt, sämtliche mit der Änderung des Bebauungsplanes verbundenen Kosten zu
übernehmen.
III. Beschlußvorschlag:
"Dem Antrag des Architekturbüros Palazzo Presto, Monschauer Str. 70, 52355 Düren, im Auftrage der Frau
Dr. Trudi Wintz, Vor dem Bruch 13, 52372 Kreuzau, auf Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E
5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch", wird stattgegeben.
Die 3. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor
dem Bruch", wird gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen."
Der Gemeindedirektor
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- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: