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Allgemeine Vorlage (3. Änderung (Vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch")

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (3. Änderung (Vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch") Allgemeine Vorlage (3. Änderung (Vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch")

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Hackhausen BE: Herr Hackhausen /Herr Schmühl 621-00 Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 225/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat 29.01.1998 12.02.1998 26.02.1998 TOP: 3. Änderung (Vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch" I. Sach- und Rechtslage: Mit Datum vom 01. Dezember 1997 beantragt das Architekturbüro Palazzo Presto, Monschauer Str. 70, 52355 Düren, im Auftrage der Frau Dr. Trudi Wintz, Vor dem Bruch 13, 52372 Kreuzau, eine vereinfachte Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch". Der Antrag hat zum Inhalt, die rückwärtige Baulinie so zu verlegen, daß sie in Flucht der auf den Nachbarparzellen vorhandenen rückwärtigen Gebäuden verläuft. Hinsichtlich der Begründung wird auf den in Fotokopie beiliegenden Antrag verwiesen. Ergänzend hierzu muß angeführt werden, daß Frau Dr. Wintz beabsichtigt, in dem geplanten Gebäude eine Tierarztpraxis zu errichten. Seitens der Verwaltung bestehen gegen eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes keine Bedenken, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Antragstellerin hat sich bereit erklärt, sämtliche mit der Änderung des Bebauungsplanes verbundenen Kosten zu übernehmen. III. Beschlußvorschlag: "Dem Antrag des Architekturbüros Palazzo Presto, Monschauer Str. 70, 52355 Düren, im Auftrage der Frau Dr. Trudi Wintz, Vor dem Bruch 13, 52372 Kreuzau, auf Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch", wird stattgegeben. Die 3. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch", wird gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen." Der Gemeindedirektor 2 - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: